Protocol of the Session on September 22, 2016

(Beifall CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Kirsten -

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Halt, halt!)

- Pardon! Zur Geschäftsordnung, Herr Oppositionsführer!

Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterhalten uns gerade über das Landesplanungsgesetz. Die Zuständigkeit für die Landesplanung hat in Schleswig-Holstein die Staatskanzlei. Der Ministerpräsident ist offenkundig nicht hier im Parlament.

Deswegen beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion gemäß Artikel 27 der Landesverfassung und § 48 der Geschäftsordnung, dass der Landtag verlangt, dass der Ministerpräsident an dieser Debatte teilnimmt. Ich beantrage zugleich, dass die Sitzung so lange unterbrochen wird, bis der Ministerpräsident hier ist. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist der Antrag gestellt worden, den Ministerpräsidenten herbeizuzitieren.

Zur Geschäftsordnung, Herr Dr. Stegner?

(Volker Dornquast [CDU]: Wir können doch dieses Desinteresse nicht dulden!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Dornquast, Ihre intelligenten Zwischenrufe nimmt man immer ganz besonders gern entgegen. Diese finden sich auch im Protokoll wieder.

(Petra Nicolaisen)

Die Opposition kann natürlich ihr Recht gemäß der Verfassung ausüben. Sie können mit Ihren Stimmen auch durchsetzen, dass wir das tun.

Der Ministerpräsident ist beim Deutschen Seeschifffahrtstag in Kiel zu Gast. Das ist nicht so besonders häufig der Fall. Er vertritt dort die Interessen des Landes in der Landeshauptstadt. Wir können die Sitzung unterbrechen und dann fortsetzen, wenn er kommt. Das ist Ihr gutes Recht.

Weil auch die Öffentlichkeit das mitbekommen wird, möchte ich nur darauf hinweisen, dass der stellvertretende Ministerpräsident natürlich anwesend ist. Er wäre auch in der Lage, für die Landesregierung dazu zu sprechen. Wenn Sie hier parlamentarischen Klamauk veranstalten wollen, dann müssen Sie das tun.

(Volker Dornquast [CDU]: Unverschämtheit! - Zurufe CDU)

- Bitte überlassen Sie das mir. Herr Kollege Dornquast, Sie können dazwischenquaken, was Sie wollen. Das ist mir völlig schnurz.

Der heutige Tag ist Ausweis dafür, dass Sie inhaltlich und konzeptionell wirklich überhaupt nichts zu bieten haben.

(Zurufe CDU)

Deswegen verlegen Sie sich auf parlamentarischen Klamauk. Das können Sie gerne tun. Machen Sie das mit Ihren Stimmen. Wir setzen die Debatte in der Sache fort, sobald der Ministerpräsident anwesend ist.

Herr Abgeordneter Dr. Stegner, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Bitte schön.

Herr Kollege Dr. Stegner, ich stimme Ihnen zu, dass die Vertretung des Landes bei Veranstaltungen, die in Schleswig-Holstein stattfinden, wichtig ist.

Stimmen Sie mir aber auch zu, dass wir im Ältestenrat die Vereinbarung haben, wenn nach Mitteilung der Regierung solche Sachen vorliegen, Dispens zu erteilen und der Ministerpräsident eine solche Dispenserteilung bisher nicht gewünscht hat?

Die Vereinbarung kenne ich. Es ist mir aber unbekannt, ob es sich in diesem Fall so verhält.

Ich bleibe aber bei meiner Bewertung des Antrags der CDU-Fraktion. Sie wollen nur Aufmerksamkeit erzielen, weil Sie inhaltlich nichts zu bieten haben. Sie können das hier durchsetzen. Machen Sie das. Das ist uns egal. Den Vorgaben der Verfassung wird Genüge getan.

Ich lege jedoch Wert darauf, dass der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Robert Habeck selbstverständlich in der Lage wäre, diesen Punkt genauso sachkompetent zu bearbeiten wie der Herr Ministerpräsident selbst.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist der Antrag gestellt worden, den Ministerpräsidenten herbeizuzitieren. Dieser Antrag bezieht sich auf unsere Landesverfassung und unsere Geschäftsordnung. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das nicht mit Klamauk zu bezichtigen ist.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Dazu weise ich auf Folgendes hin: Nach Artikel 27 Absatz 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung zu verlangen.

Ich frage daher, wer den Antrag unterstützt, den Ministerpräsidenten herbeizuzitieren? - Das sind die Fraktionen von CDU, PIRATEN und FDP. Da im vorliegenden Fall ein Viertel der Mitglieder des Landtags dem Antrag zustimmt, hat der Landtag die Pflicht, die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu verlangen.

Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Landtag seiner verfassungsrechtlichen Pflicht aus Artikel 27 Absatz 1 der Landesverfassung nachkommen will. - Ich sehe keinen Widerspruch. Damit zitiert der Landtag den Ministerpräsidenten herbei. Ich unterbreche so lange die Sitzung des Landtags.

(Unterbrechung: 15:14 bis 16:16 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne nach der Unterbrechung die Sitzung wieder.

(Dr. Ralf Stegner)

Gestatten Sie mir wiederum unter Bezugnahme auf die geschäftsleitende Bemerkung, die ich vor der Unterbrechung gemacht habe, den Hinweis, dass der Abgeordnete Dr. Stegner und ich gemeinsam der Auffassung sind, dass die Antragstellung gemäß unserer Verfassung und Geschäftsordnung kein Klamauk ist.

Ich hatte begonnen, die Rednerin der SPD-Fraktion aufzurufen. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Frau Nicolaisen, Sie berichteten von der Veranstaltung am 8. September 2016. Ich glaube, ich war auf einer anderen Veranstaltung. Ich habe einen hochkarätigen Diskurs zum Thema Bürgerbeteiligung erlebt. Ich habe ein echtes Ringen darum erlebt, wie wir es denn hinbekommen - zwischen dem Bundesraumordnungsgesetz und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts -, das zu tun, was wir uns vorgenommen haben, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern hier im Land die Energiewende voranzubringen. Das war das Ziel dieser Veranstaltung.

(Beifall SPD und Burkhard Peters [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] - Martin Habersaat [SPD]: Das sollten Sie auch mal versuchen!)

2011 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag mit Unterstützung aller Fraktionen beschlossen, die Leistungen von fossilen und nuklearen Kraftwerken vollständig durch Erneuerbare Energie zu ersetzen. Das ist gemeinsam entschieden worden. An diesem Ziel halten wir fest. Wir stehen dazu, gemeinsam mit den Bürgerinnern und Bürgern, mit Ihnen, mit allen, die an dem Prozess teilhaben wollen, diesen Weg zu gehen und die Ziele zu erreichen.

2012 wurden die Regionalpläne Wind beschlossen. 1,7 % der Landesfläche wurden als Eignungsflächen ausgewiesen. Diesen Regionalplan Wind hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil aus dem Januar 2015 für unwirksam erklärt. Denn die bei der Aufstellung als Ausschlusskriterium berücksichtigten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder eines Bürgerentscheids sind nach Auffassung des Gerichts keine maßgeblichen Belange für die regionalplanerische Abwägung. Das alles haben wir sehr bedauert, da haben wir an vielen Stellen um Lösungen gerungen, und wir haben

auch an diesem 8. September 2016 gehört, dass der Weg, so wie Sie ihn vorschlagen, schwierig und nicht machbar ist.

Im Februar 2015 haben wir uns in Gesprächen beim Ministerpräsidenten mit Verbänden, Institutionen, Initiativen, Befürwortern und Kritikern auf den gemeinsamen Weg gemacht. Das ist der gemeinsame Weg, den Sie vorhin beschrieben haben. Wir fragen uns schon, wer hier eigentlich diesen Weg verlässt.

Wir haben das Landesplanungsgesetz geändert. Das haben wir gemeinsam getan. Es ist gelungen, Regelungen zu gestalten, die den erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin möglich machen.

Mit dem Erlass des Ministerpräsidenten im Juni 2015 wurde das Aufstellungsverfahren der Regionalpläne Wind auf den Weg gebracht. Wir wissen, dass dieses Verfahren von Anfang an mit der Idee von größter Transparenz und Bürgerbeteiligung auf den Weg gebracht worden ist. Die ersten Informations- und Diskussionsveranstaltungen wurden von insgesamt 3.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen begrüßt. Der aktuelle Stand der Planungen ist immer, zu jeder Zeit, auf der Homepage der Landesplanung einsehbar. Das ist ein hochtransparentes Verfahren, und das muss auch so sein!

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Bürger und Bürgerinnen müssen in diesem wirklich komplexen Verfahren die Möglichkeit haben, sich sachlich und fundiert zu informieren, ihre Bedenken und Anregungen einzubringen. Denn es geht in diesem Verfahren darum, in Schleswig-Holstein die Gebiete auszuweisen, in denen Windenergie Vorrang vor allen anderen raumbedeutsamen Maßnahmen haben wird und gleichzeitig alle anderen Gebiete festzulegen, in denen Windenergieanlagen nicht zulässig sein werden.

Dazu wurden harte und weiche Ausschlusskriterien abgefasst, es wurden Abwägungskriterien festgelegt. Alles das wurde in einem Erlass formuliert. In diesem Erlass ist auch formuliert - dahinter bleibt der Gesetzentwurf der CDU sogar noch zurück -, dass von Beginn der Aufstellung der Regionalpläne Wind an ausdrücklich festgelegt werden soll, dass die Gemeindebeschlüsse und Bürgerentscheide als Indiz für sachliche Gründe für oder gegen Windenergie genutzt werden. Hier steigt die Landesplanung jetzt schon im Aufstellungsverfahren in eine vertiefte Prüfung ein, um diese Gründe einbeziehen zu können.

(Präsident Klaus Schlie)