Alle drei Teile sind zwingende Bestandteile einer guten Kita-Politik. Ich möchte ganz klar sagen: Wer nehmen zur Kenntnis, ausgerechnet die nach ihrem Selbstverständnis „bürgerlichen“ Fraktionen wollen das nicht. Nun gut - Politik lebt von Alternativen. Hier ist eine Alternative. Wir wollen die Entlastung von Familien. Wir wollen ganz klar den Einstieg in die beitragsfreie Kita, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.
Ich kann nur sagen: Die Opposition will das nicht. Sie will eine Evaluation. Ich glaube, diese Botschaft wird verstanden.
In Schleswig-Holstein zahlen Eltern für einen Krippenplatz bis zu 5.688 €, jetzt wahrscheinlich noch mehr; Herr Günther hat ja ein paar Zahlen genannt. Durchschnittlich zahlen Eltern bei uns pro Kind 210 € pro Monat.
Ich sage, das ist zu viel Geld, und wir müssen anfangen, das zu ändern. Das betrifft nämlich - mehrere haben darauf hingewiesen - sehr viele ganz normale Familien bei uns im Land, die normalerweise nicht von den Kita-Gebühren befreit sind, die wir aber entlasten können. Wer diesen Menschen sagen will, es ist gerecht, dass gerade diejenigen,
Wir sagen, Familien in Schleswig-Holstein verdienen mehr Unterstützung. Sie verdienen mehr finanzielle Entlastung. Wir treten für eine gute, für eine gebührenfreie Bildung von der Krippe bis zur Hochschule ein. Mit dem vorliegenden Gesetz machen wir den ersten Schritt dazu. Alle in unserem Land werden sehen, wer diesen Schritt gehen will und wer nicht. - Danke schön.
(Lebhafter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf SPD: Lange Ge- sichter bei der Union! - Weitere Zurufe)
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit geringfügig, nämlich um 2 Minuten, überzogen. Es ist, glaube ich, durch Applaus und andere Diskussionsbeiträge hinreichend aus dem Plenum ausgenutzt worden. Deswegen gehe ich davon aus, dass es keine Wortmeldungen gibt, und schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung von Familien mit Kindern, Drucksache 18/4247. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/4247 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Kollegen des SSW. Wer lehnt ab? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/4512. Wenn ich der Beratung richtig gefolgt bin, dann ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, sondern Abstimmung in der Sache. - Ja. Dann kommen wir dazu.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von CDU- und Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag ge
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Wolfgang Dudda von der Fraktion der PIRATEN das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was heute Morgen hier bei uns vor dem Landtag geschehen ist, geschieht heute im gesamten Bundesgebiet. Allein in Hannover sind derzeit 3.000 Menschen mit Behinderung auf der Straße, um ihr Unverständnis gegenüber dem Bundesteilhabegesetz und auch ihr Nichteinverständnis damit auszudrücken. In Berlin sind es nach inoffiziellen Zahlen 5.000 Menschen. Das alles wäre vielleicht nicht nötig gewesen, wenn das Bundesteilhabegesetz so ausgerichtet worden wäre, wie es der Kollege Baasch am 20. Mai letzten Jahres sinnvollerweise gefordert hat. Er hat nämlich gesagt - das ist völlig richtig -:
„Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können.“
Ich bin ja nicht oft seiner Meinung, aber da ich komplett bei ihm. Ich weiß auch, dass die meisten Kollegen aus dem Sozialausschuss das genauso sehen.
Hintergrund der Debatte war ein 14-Punkte-Plan der regierungstragenden Koalition. Diese Punkte sollten markieren, welche Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz geknüpft werden müssen, damit es so wirken kann, wie Wolfgang Baasch es gefordert hat.
Der Referentenentwurf des mitbestimmungspflichtigen Gesetzes ging dann seinen parlamentarischen Gang, und bereits im Frühjahr dieses Jahres war klar, dass es eine ganz andere Richtung nahm als die, die wir uns alle gewünscht haben. Es nahm auch eine andere Richtung, als die Menschen, die es betrifft, es sich gedacht haben. Es ist ein Artikelgesetz geworden, das zum 1. Januar 2017 anfangen soll zu wirken und seine Kraft stufenweise entfalten soll. Es sieht vor, dass viele Menschen, die heute Unterstützung erhalten, sie nicht mehr erhalten.
Der Vorrang von Stationärem statt Ambulantem ist auch etwas, was bei den Menschen auf Unverständnis stößt, vor allen Dingen dann, wenn Kommunen und Länder dabei ein erhebliches Mitspracherecht haben. Mit anderen Worten: Ambulant oder stationär ist eine Frage der kommunalen Finanzlage, und das kann es nicht sein. Das ist ein eklatanter Rückschritt.
Leistungen sollen gepoolt werden. Wir stellen uns also vor, dass mehrere Behinderte sich eine Assistenz teilen. Das führt dann dazu, dass ein Kinobesuch nur gemeinsam durchgeführt werden kann oder selbst intimste Verrichtungen von derselben Assistenz durchzuführen sind. Das wollen die Menschen mit Behinderung nicht.
Unterkunftskosten, die bisher bedarfsgerecht erstattet werden, sollen auf Sozialhilfeniveau abgesenkt werden. Gut für die Menschen ist offensichtlich das, was billig ist. Einen Leistungsanspruch das wird interessant - hat sowieso erst, wer in mindestens fünf von neun Lebensbereichen ohne fremde Hilfe nicht auskommt oder aber in drei Bereichen ganz und gar nicht teilnehmen kann. Das muss man als Glück empfinden, um in den Genuss der Möglichkeiten des Gesetzes zu kommen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, was da in Berlin auf den Tisch gelegt wurde, hat eine Welle der Verunsicherung bei den betroffenen Menschen und ihren Familien ausgelöst. Was steht mir noch zu? Das ist die Frage, die wir auch letzte Woche gehört haben. Einige Kollegen waren ja auf der Veranstal
tung des Paritätischen hier im Legienhof. Dasselbe geschah übrigens letzte Woche in Nordfriesland. Im Kreistag in Husum gab es die gleichen Fragen: Darf ich meine Wohnung behalten? Bekomme ich individuelle Hilfe, die ich so dringend benötige? Kann ich mich frei dafür entscheiden zu studieren? Bleibt meine Würde unangetastet? Kann sich meine Kommune leisten, dass ich zu Hause bleibe?
Es wird so kommen, dass arme Kommunen aufgrund der Kassenlage mehr zu stationärer Unterbringung übergehen als wohlhabende Kommunen. Das sind ungleiche Lebensverhältnisse, die wir uns nicht wünschen können.
Das hören wir von Betroffenen überall. Das haben wir heute Morgen auch hier gehört. Die Menschen nennen es deshalb nicht ohne Grund das „Bundesnichtteilhabegesetz“. Wer sich tummeln mag, kann ja einmal in den Social Medias gucken oder dem Hashtag #NichtMeinGesetz folgen. Da versammeln sich alle, die das Gesetz ablehnen.
Da gibt es jetzt auch keine Interessenabwägung oder Kompromisslinien, dass man sagen könnte: Das Gesetz bringen wir einmal auf den Weg, wir bessern nach. In Fragen der Menschenwürde gibt es nach meiner festen Überzeugung kein Jein, und das ist der wichtige Punkt.
Wir müssen zu diesem Gesetz, so wie es da ist, einfach Nein sagen. Damit wir uns nicht missverstehen: Wir wollen und brauchen ein Bundesteilhabegesetz. Wir brauchen und wollen aber ein Gesetz, das seinen Namen auch verdient. Darum fordern wir, den Gesetzentwurf zu stoppen und an den wesentlichen Stellen ganz neu aufzustellen.
Ein gutes Beispiel ist die Landesregierung hier: Hier kam einmal einen Notfallrettungsdienst auf den Markt, das wirklich nicht brauchbar war. Man hat das erkannt und das Gesetz zurückgezogen. Das ist der vernünftige Umgang, wenn man Fehler macht.
Die Neuausrichtung dieses Gesetzes muss komplett erfolgen und nicht teilweise. Ein Gesetz muss nicht immer 100 % des gewünschten Ziels erreichen; das ist keine Frage. Wir alle wissen, Gesetze kommen nie so aus der parlamentarischen Beratung heraus, wie sie hineingegangen sind; auch das ist klar. Aber einen Siebenmeilenschritt hinter das zurück, was die Behindertenrechtskommission schon seit neun Jahren will, können wir nicht hinnehmen.
Wir haben mit dem 14-Punkte-Plan eine gute Position, den ich immer noch voll und ganz unterschreibe. Das ist kein Rat oder Hinweis, sondern wir haben einen ganz klaren Auftrag erteilt.
„die Landesregierung wird sich klar für die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes im Sinne des vorliegenden Antrags aussprechen.“
Frau Alheit, Sie haben einen Auftrag von diesem Haus erhalten und ihn angenommen. Machen Sie diese Pflicht zur politischen Aufgabe, und sorgen Sie dafür, dass das Bundesteilhabegesetz so wird, wie wir es hier beschlossen haben. Eine Enthaltung, ein Schlingerkurs, ein Verlust der inneren Haltung Schleswig-Holsteins darf es hier nicht geben. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es am 1. Januar
- ja - in Kraft treten soll, bitte ich um Abstimmung in der Sache, was unseren Antrag angeht. - Vielen Dank.