Die einzelnen Punkte sind alle angesprochen worden, wie wir flexibler werden, wie wir Beruf und Familie und andere Dinge besser miteinander vereinbaren können, wie wir mit Sonderurlaubsregeln jungen Eltern helfen können, wie wir Familienpflegezeit einordnen können, wie wir Sonderzuschläge zahlen. Das gilt übrigens nicht nur für Inseln, sondern es gibt dezidiert eine Regelung für sämtliche Situationen, bei der wir den Eindruck haben, dass wir ansonsten an den Einzelmärkten nicht die Menschen bekommen, die wir bekommen wollen. Wir
können also überall im Land damit reagieren, und das ist gut und wichtig so - genauso wie wir, wenn wir welche aus anderen Ländern zu uns holen wollen, auch da reagieren können. Es ist also etwas, was uns eine Flexibilität gibt, die gut ist, die nicht der Regelfall sein wird. Aber wenn wir im Wettbewerb sind, hilft uns das sehr, auch wechselnde Hürden zu überwinden, die an der unterschiedlichen Vergütung in unserem Besoldungsförderalismus liegen.
Dieses Gesetz ist vielleicht nicht der große verändernde Wurf, aber ich frage, ob das überhaupt sein muss, weil wir ein gutes Basisrecht haben. Aber es macht es schärfer, es präzisiert, es macht uns flexibler, und es macht uns als Arbeitgeber attraktiver. Wir zeigen damit, dass wir als Land sozial und innovativ sind. Ich danke dafür, dass Sie noch einmal daran gearbeitet und es verbessert haben. Ich freue mich sehr, dass wir das jetzt auf den Weg bringen können. - Vielen herzlichen Dank.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 18/1247. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so, wie der Ausschuss das möchte, handeln will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Es geht um die Ablehnung. Okay. Gegenstimmen? - Gegen die Stimmen der FDP ist von allen anderen -
- Ich sehe da einzelne Hände bei der CDU, aber das war wahrscheinlich ein Irrtum. Also dagegen ist jetzt die FDP? Richtig? - Weitere Enthaltungen? Sehe ich nicht. Dann ist gegen die Stimmen der FDP das so angenommen, wie der Ausschuss das vorgeschlagen hat.
Jetzt kommen wir zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3154. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen - mit all den Änderungen, die hier vorgetragen worden sind. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegen
stimmen? - Gegen die Stimmen der Piratenfraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion so angenommen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am heutigen Tag möchte ich Ihnen die Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses für das vierte Quartal 2015 und das erste Quartal 2016 zusammen vorstellen. In diesem Zeitraum hat der Petitionsausschuss 48 beziehungsweise 106 Petitionen erhalten. Ein Drittel dieser Anliegen wurde auf dem Weg einer Online-Petition an den Petitionsausschuss herangetragen.
90 beziehungsweise 92 Petitionen wurden abschließend beraten. Es gingen acht Öffentliche Petitionen ein, die von insgesamt 5.289 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet wurden. Dazu kamen noch einmal 2.447 Mitzeichnungen auf unterstützenden Unterschriftenlisten. Meine Damen und Herren, hätten diese Leute alle Einzelpetitionen eingereicht, ich glaube, wir hätten ein bisschen öfter tagen müssen.
Auch im vorliegenden Berichtszeitraum konnte vielen Petitionen leider nicht entsprochen werden. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass viele Menschen den Weg zum Petitionsausschuss erst dann einschlagen, wenn ihre Anliegen bereits gerichtlich ausgeurteilt worden sind oder andere Konfliktlösungsversuche gescheitert sind. Damit hat der Petitionsausschuss dann leider wenig Möglichkeiten, im Vorwege vermittelnd tätig zu werden.
Insgesamt konnten aber 45 Petitionen im Sinne oder teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten erledigt werden.
- Danke. So modifizierte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung seine Rechtsauffassung im Verlauf eines längeren Petitionsverfahrens dahin gehend, dass es einem jungen Menschen ermöglicht wurde, unter Anerkennung seiner bisherigen Ausbildung das gewünschte Studium der Medizin aufzunehmen.
In einem anderen Verfahren wurde nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage durch ein Finanzamt dem Begehren des Petenten nach Zusammenveranlagung seiner mittlerweile von ihm getrennten Ehefrau stattgegeben.
Im Falle einer Waldgruppe einer Kindertagesstätte konnte im Zusammenwirken der Verantwortlichen vor Ort erreicht werden, dem Ziel, den Waldwagen zu erhalten, näherzukommen. Darüber habe ich mich auch sehr gefreut.
Immer wieder erreichen den Ausschuss Petitionen, mit denen Gesetzesänderungen direkt angestrebt werden. Auch Petitionen, denen aufgrund geltenden Rechts nicht abzuhelfen ist, können über diesen Einzelfall hinaus auf Gesetzeslücken oder krasse Ungerechtigkeiten hinweisen. Beides sind wichtige Instrumente der Bürgerbeteiligung. Sie bieten dem Parlament die Möglichkeit, sich ein Bild davon zu machen, wie die Gesetze von Bürgern wahrgenommen werden und ob diese möglicherweise ergänzt oder nachgebessert werden sollten.
Der Gesetzgeber ist nicht unfehlbar. Er kann sich nicht in jedem Fall jeder möglichen Wechselwirkung bewusst sein, die vielleicht erst bei der Umsetzung des Gesetzes auftritt.
Der Petitionsausschuss, meine Damen und Herren, ist quasi der Seismograf des Parlaments, um zu gucken, wie die Bürger über seine Gesetze denken.
Der Petitionsausschuss hat in diesem Sinne in den beiden vorliegenden Quartalen wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Petitionen den Landtagsfraktionen zuzuleiten. So ist es im Rahmen eines Petitionsverfahrens zu dem Beschluss gekommen, dass hinsichtlich der Anwendung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Unterbringung psychisch kranker Menschen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ergänzung geprüft werden müsste. Der Beschluss wurde den Fraktionen als Anregung für die entsprechende Initiative zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, mit der Devise des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages „Lieber mehr Petitionen an die zuständigen Stellen weiterleiten als zu wenige Hinweise auf Missstände in Deutschland zu erhalten“ komme ich nun zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen des vierten Quartals 2015 und des ersten Quartals 2016 zu bestätigen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Wie eben vom Ausschussvorsitzenden vorgetragen, wird nun gebeten, die Drucksachen 18/4395 und 18/4396 zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, bitte ich um ein Handzeichen. - Die Kenntnisnahme ist einstimmig, vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne unsere heutige Nachmittagssitzung. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schülerinnen und Schüler des Sophie-Scholl-Gymnasiums Itzehoe auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen!
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Kli- maschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)