Protocol of the Session on July 21, 2016

(Zuruf Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Zwiegespräche machen wir hier nicht. Führen sie Ihre Rede gern fort!

Fakt ist: Wenn Sie die Diskussion über die nötigen Reformen bei der Energiewende hier im Parlament verweigern, dann verlagern Sie die Auseinandersetzung nur auf die Straße, in die Fläche, in den Wahlkampf hinein. Ich kann Ihnen sagen: Wir PIRATEN kämpfen für Transparenz und Mitbestimmung bei der Energiewende, für eine Energiewende mit Augenmaß statt mit Polizeischutz, für eine Energiewende im Einklang mit dem Bürgerwillen, die transparent umgesetzt wird und auch nicht krank macht.

Deswegen möchte ich allen engagierten Bürgern und Bürgerinitiativen danken, die sich gemeinsam mit uns für eine solche Energiewende 2.0 einsetzen. Nach heute wird der Widerstand der Bürger gegen Ihre Politik nicht enden, sondern er wird zunehmen.

(Beifall PIRATEN)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bezüglich der Ausweisung von Windenergieflächen hat uns seinerzeit überrascht. Denn damit wurde eine landläufig akzeptierte und bewährte Vorgehensweise zur Ausweisung von Windeignungsflächen gekippt.

Die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen durch Bürgerwillen oder Beschluss eines Gemeinderates sind demnach keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Pla

(Dr. Patrick Breyer)

nung. Planerische Festsetzungen müssen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Das sind die Kernpunkte des Urteils.

Bereits in der zur ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf der PIRATEN wurde Skepsis deutlich an dem im Entwurf vorgeschlagenen Weg, um eben doch dem Bürgerwillen vor Ort gerecht zu werden. Die schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat meines Erachtens mehr als deutlich gemacht, dass der vorgeschlagene Weg nicht gangbar ist. Vielmehr äußert unter anderem der Wissenschaftliche Dienst in seiner Stellungnahme sogar erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Er sagt:

„Die beabsichtigte Vorrangregelung, wonach sich der Gemeindewille gegenüber anderen abwägungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen bei der planerischen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergie durchsetzt, erscheint mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip und die Eigentumsgarantie verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Auch wir als SSW hielten seinerzeit die Vorgehensweise zur Ausweisung von Eignungsflächen für ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um dem Willen vor Ort gerecht zu werden. Hier müssen wir leider umdenken. Es nützt unserer Meinung nach aber nicht, indem durch technokratisches Ausmanövrieren der Versuch unternommen werden soll, dies durch die Hintertür zu ermöglichen. Die Kritik aus der Anhörung war für uns deutlich genug. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Dass die kommunale Ebene durchaus die Möglichkeit hat, in bestimmten Bereichen Windkraftanlagen zu verhindern, macht ein Beispiel in Nordfriesland deutlich. Es handelt sich dabei um vier charakteristische Landschaftsräume, die erstmals im Jahr 2002 freigehalten wurden, um das traditionelle Erscheinungsbild zu schützen.

Um diese Flächen auch weiterhin schützen zu können, hat der Kreis in Abstimmung mit der Landesplanung diese schutzwürdigen Flächen einstweilig sichergestellt, um sie dann in einem zweiten Schritt mit einer Schutzgebietsverordnung zu versehen. Damit wird deutlich, dass die kommunale Ebene durchaus die Möglichkeit hat, Flächen freizuhalten, sofern sachliche Begründungen dies hergeben.

Ein Problem, das im Zusammenhang mit der Windkraft immer wieder auftaucht, ist das Thema Schallemissionen. Menschen, die sich durch Windkraftanlagen belästigt fühlen, die Angst um ihre Gesundheit haben, haben dies beispielsweise auf

den Regionalveranstaltungen zum Ausdruck gebracht. Dieses Problem müssen wir ernst nehmen.

Auch wenn es hierzu unterschiedliche Untersuchungen und Gutachten gibt, müssen wir doch feststellen, dass es in diesem Bereich immer noch Wissensdefizite gibt. Wir müssen uns diesem Thema weiter widmen. Daher ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung angekündigt hat, in einem Messprogramm die besonderen Aspekte der Schallemissionen von Windenergieanlagen zu untersuchen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung der Frau Abgeordneten Astrid Damerow?

Danke schön. Herr Kollege Meyer, ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Kreis Nordfriesland - im Übrigen auch im Kreis Dithmarschen - keine Entscheidung der Kommunalpolitik ist. Ich finde, das ist schon wichtig.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Das ist einzig und allein eine Entscheidung der Kreisverwaltung, sprich des Landrats nur damit hier nicht der Eindruck erweckt wird, die Kommunalpolitik habe hier irgendein Mitspracherecht.

- Für mich gehört der Kreis auch zur kommunalen Ebene. Aber ich nehme zur Kenntnis, was Sie gesagt haben.

(Zurufe von CDU und SPD)

Die Möglichkeit zur Antwort hat der Abgeordnete Meyer. Wenn die Abgeordnete Damerow noch eine weitere Bemerkung machen will, kann sie das tun. Bitte.

Ich möchte keine Frage stellen, sondern eine Feststellung treffen: Es ist eindeutig nicht die Kommunalpolitik, die hier die Entscheidung trifft, sondern einzig und allein die Kreisverwaltung.

(Beifall CDU)

(Flemming Meyer)

In enger Abstimmung mit den dortigen Kommunalpolitikern.

(Zuruf CDU: Nein!)

Wir sollten nicht den Versuch unternehmen, hier die gesamte Kommunalverfassung zu erläutern. Sie ist relativ eindeutig. - Jetzt frage ich Sie, ob der Abgeordnete Lars Harms die Möglichkeit erhält, eine Bemerkung zu machen.

(Zuruf CDU: Unterhaltet euch doch auf dem Flur!)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. Natürlich können wir uns auch auf dem Flur unterhalten, aber ich glaube, zur Sachaufklärung ist es ganz wichtig zu wissen, dass die Entscheidung des Landrats auch im Dialog mit unserer Staatskanzlei auf Basis dessen gefallen ist, was 2002 die Kommunalpolitiker schon einmal entschieden haben, nämlich diese vier Landschaftsräume freizuhalten. Im Übrigen war ich einer derjenigen, die dafür gearbeitet haben, und bin immer noch froh, dass der Landrat diese Entscheidung auch weiterführt, und das, wie gesagt, auch in sehr enger Zusammenarbeit mit den Behörden, die auf Landesebene dafür zuständig sind.

(Zuruf CDU: Das ist 15 Jahre her! Also ist es eine Landesentscheidung!)

- Ja. Das ist so. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass die TA Lärm als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen, die höher als 50 Meter sind, anzuwenden ist. Daher sehe ich auch den Bundesgesetzgeber in der Verantwortung. Mir liegt es fern, hier Schwarzer Peter zu spielen, denn damit ist den betroffenen Menschen nicht geholfen. Jedoch muss es bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen um bundesweite Standards gehen, die auf einheitlicher Grundlage basieren. Daher erachte ich das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes für gut und richtig, um damit das Problem auch ausführlich zu beleuchten. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung erhält der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck.

(Heiner Rickers [CDU]: Entschuldigung, Herr Minister, da war noch ein Dreiminuten- beitrag!)

Muss das sein, Heiner?

(Lachen bei CDU und SPD)

Nach unserer Geschäftsordnung hat er das gute Rechet dazu, Herr Minister, und darf es jetzt auch wahrnehmen. Ich habe das übersehen, pardon. Herr Abgeordneter Rickers, bitte.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Ich melde mich deswegen noch einmal, Herr Hölck, weil das, was Sie zum Antrag der CDU geäußert haben, absolut nicht der Wahrheit entspricht.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Albig, ich war zumindest auch bei der ersten Veranstaltung, bei der Regionalkonferenz hier in Kiel - Ausweisung von Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein anwesend. Der Ansatz war an sich gut: Wir nehmen einmal alle mit ins Boot und informieren. - Aber jetzt komme ich zu dem, was aus unserer Sicht falsch gelaufen ist - Sie haben 7 % der Landesfläche als Potenzialfläche ausgewiesen und eine in der Kommunalpolitik sogenannte Goldkarte herausgegeben. Diese Goldkarte mit 7 % Potenzialfläche Windausweisung im Land hat in den Kommunen durchaus für heftigste Reaktionen gesorgt. Warum? Weil die 7 % natürlich die Leute, die auf ihrem Eigentum irgendwann - vermeintlich - eine Windmühle bauen dürfen, auch gern eine hätten, und das ist das Problem.

Herr Abgeordneter Rickers, gestatten Sie eine Bemerkung der Frau Abgeordneten Fritzen?

Ja, sehr gern.

Vielen Dank. - Herr Kollege, es gab hier einen kleinen Stau, deswegen bin ich etwas zu spät gekommen. Ich möchte mich noch einmal auf den Beginn Ihrer Rede beziehen, an dem Sie sagten, dass die Ausführungen des Kollegen Hölck nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Ich würde Sie gern bitten, einmal zu sagen, was daran falsch war.

- Ja, darauf komme ich. Ich kann das auch gleich machen.

Gern direkt auf meine Frage. Ich würde mich freuen, wenn Sie konkret benennen würden, was Herr Hölck hier an falschen Aussagen getätigt haben soll.

- Herr Hölck hat mehrfach die Veranstaltung auf Fehmarn angesprochen, bei der unser Fraktionsvorsitzender zugegen war; es war ja eine CDU-Veranstaltung. Da ging es um das Thema Windausweisung. Natürlich wurde da auch der Antrag der CDU, die Abstandsregelungen zu verändern 500 m zu Splittersiedlungen und 1.200 m zu Kernsiedlungen, als Antrag in der letzten Landtagsdebatte so diskutiert -, abgelehnt. Dazu hat er sich mehrfach geäußert, wie denn Leute aus der CDU damit umgehen würden und auftreten wollten und so weiter; ich weiß nicht, wie und was. Das stimmt so nicht. Es hat eine heftige Diskussion gegeben, das ist in Ordnung.