Protocol of the Session on April 29, 2016

Wir als Volksvertreter sollten gerade in dieser schwierigen und grundlegenden Frage nicht den mehrheitlichen Willen der Menschen in unserem Land übergehen und nicht mit einer 60-jährigen Tradition der Neutralität in Schleswig-Holstein brechen.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Menschen in unserem Land wünschen sich Werte im konkreten Handeln der Politik und nicht auf dem geduldigen Papier einer Präambel.

Deswegen mein Appell: Lassen wir die Verfassung weiterhin auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt gelten! Denn das sind die gemeinsamen Werte, die alle Menschen in unserem Land teilen.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss und werde mich dort für eine schriftliche Anhörung aller gesellschaftlichen Gruppierungen einsetzen, damit alle Mitglieder des Landtags, auch diejenigen, die nicht in diesem Ausschuss vertreten sind, nachlesen können, was alle zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Initiatoren der Volksinitiative zu dem Entwurf zu sagen haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Das Wort hat nun der Abgeordnete Lars Harms von der Abgeordnetengruppe des SSW.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden heute von mir kein Votum hören, wie sich der SSW entscheiden wird. Sie können sich sicherlich noch daran erinnern, dass eine Abgeordnete und zwei Abgeordnete bei uns unter

schiedlich abgestimmt haben. Wie wir uns letztendlich entscheiden, hängt auch von den Ausschussberatungen ab. Das sollte man nicht vergessen. Es ist schön, dass die eine oder der andere Abgeordnete heute schon sagt, wie sie oder er stimmt. Es mag ja sein, dass in den Ausschussberatungen noch eine andere Formulierung gefunden wird, die sich beispielsweise an dem orientiert, was in der EU-Verfassung steht. Es mag sein, dass die Meinungsbildung dann wieder eine andere ist. Ich möchte vorausschicken, dass wir für die Beratungen offen sind.

Ich möchte mich jetzt auf die Formulierung fokussieren, die wir mit dem Gesetzentwurf vorliegen haben. Wir reden hier nur vorgeblich über ein Thema, das wir schon im Rahmen der Verfassungsnovellierung beraten haben. Damals ging es zwar auch um einen Gottesbezug in der Landesverfassung, aber eben auch um eine sogenannte Demutsformel. Das ist eine Formel, die zwar Gott nennt, aber - so die Verfassungsrechtler seinerzeit - nicht nur Gott meint. Damals ging es um die Formulierung ,,in Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Beim jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sind die Menschen aus der Formulierung herausgefallen. Das mag der eine oder andere als bezeichnend empfinden, ist aber in der Konsequenz logisch. Es geht nämlich in der uns heute vorliegenden Formulierung nicht mehr um eine Demutsformel - wie noch bei der Verfassungsreform 2014 -, sondern um eine Bekenntnisformel. Ich möchte Ihnen darlegen, dass das etwas anderes ist.

(Vereinzelter Beifall)

Die uns heute vorliegende Formulierung, ,,in Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt“, ist aus der polnischen Verfassung entlehnt. Die Demutsformel ,,in Verantwortung vor Gott“ findet sich in der dortigen Präambel übrigens einige Zeilen tiefer.

Um zu ergründen, was dieser neue Formulierungsvorschlag eigentlich meint, muss man sich insbesondere den zweiten Halbsatz ansehen. Da ist von „universellen Quellen gemeinsamer Werte“ die Rede. Über welche Werte reden wir dabei? Über die Werte, die unsere Gesellschaft geprägt haben? Sind also mit den universellen - also alle Bereiche des Lebens umfassenden - Werten ausschließlich unsere abendländischen Werte gemeint? Beziehen sich dann die universellen Quellen darauf?

Dann wären wir wahrscheinlich bei philosophischen Quellen, die unsere Gesellschaft in den ver

(Dr. Patrick Breyer)

gangenen Jahrhunderten geprägt haben, wie zum Beispiel die Aufklärung. Dann allerdings müsste sich das Glaubensbekenntnis ja auch auf unsere traditionellen Religionen beziehen, was bedeuten würde, dass im ersten Halbsatz des Vorschlags eher die christlich-jüdische Tradition gemeint ist und nicht andere Glaubensformen, die heute auch bei uns praktiziert werden.

Auch wenn man den Text entgegengesetzt liest, entstehen Probleme. Wenn man sagt - und das sagen ja viele -, dass alle Glaubensgemeinschaften, ähnlich wie bei einer Demutsformel, gemeint sein sollen und dass auch Atheisten oder Menschen, die aus philosophischen Betrachtungen heraus ihr Verantwortungsbewusstsein begründen, eingeschlossen sein sollen, dann fragt man sich natürlich: Warum schreibt man es dann nicht?

Stattdessen ist auch hier - ich betone das - von dem Glauben an Gott die Rede und nicht von einem Glauben an Gott. Das ist die Einzahl, es ist nur der eine Glaube, es ist nicht ein beliebiger Glaube. Auch hier wird unsere christlich-jüdische Tradition vorangestellt, und dann wird darauf hingewiesen, dass man sich auch auf eine andere Quelle berufen kann. Hier wird eine Rangfolge festgelegt, die auch in der polnischen Verfassung damals durchaus so angelegt war. Das kann man so machen, aber das muss auch klar sein, weil entsprechend dieser Rangfolge dann in Zukunft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen betrachtet werden muss.

Egal wie man den Text liest, er hat sich von einer allumfassenden Demutsformel, wie es sie in einer Vielzahl von Varianten in verschiedenen Verfassungen gibt, hin zu einer Bekenntnisformel gewandelt. Es ist also etwas anderes, worüber nun abgestimmt werden soll. Es wird dokumentiert, dass unsere Traditionen auf der christlich-jüdischen Kultur aufbauen, die am Ende noch Platz für andere Vorstellungen offenlassen. Allerdings muss bei der Abstimmung klar sein, dass die christlich-jüdische Tradition hier als das prägende Element unserer Gesellschaft vorangestellt wird.

Die anderen Formen des Glaubens wie der Islam, der Hinduismus, der Buddhismus oder andere Religionen, aber auch philosophische Vorstellungen werden in der Formulierung zwar anerkannt, aber sie sind in der Reihenfolge der Nennung nicht einzeln und damit gleichwertig genannt, und sie befinden sich zudem in der Reihenfolge an der zweiten Stelle. Das ist sozusagen die Geschäftsgrundlage, die wir vorliegen haben.

Es ist für uns wichtig, dass dies klar benannt wird, denn hier geht es in der Tat um eine Gewissensfrage, die jeder für sich selbst zu entscheiden hat. Es steht außer Frage, dass auch das Bekenntnis zum christlichen oder jüdischen Gott für den Einzelnen eine so wichtige Rolle spielen kann, dass dies handlungsleitend für einen selbst sein kann. Dies gilt es nicht nur zu respektieren, sondern auch anzuerkennen.

Genauso kann es aber auch handlungsleitend für manch einen sein, die christlich-jüdische Tradition ausdrücklich nicht als Bekenntnis der Verfassung voranzustellen, sondern auch andere Wertegrundlagen gleichberechtigt stehenlassen zu wollen, egal ob es sich dabei um religiöse oder philosophische Quellen handelt. Auch dies gilt es zu respektieren und anzuerkennen.

Entscheidend ist, dass wir von einer Demutsformel zu einer Bekenntnisformel wechseln. Somit spielt das freie Bekenntnis zu einem Glauben bei der anstehenden Abstimmung über diese Formulierung eine noch größere Rolle für uns als bei der letzten Abstimmung über den Gottesbezug in der Landesverfassung. Das muss jedem klar sein. Das müssen wir im Ausschuss beraten. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelter Beifall SPD und FDP)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt der Kollege Tobias von Pein von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir diskutieren heute das erste Mal eine neue Formulierung, um in einem zweiten Anlauf über eine Formulierung eines Gottesbezugs in der Verfassung abzustimmen. Ich sehe das weiterhin kritisch. Dieser Vorschlag ist kein Kompromiss. Eine moderne Verfassung braucht keine religiösen Bezüge.

Was treibt einen Politiker oder eine Politikerin an, und was setzt dem menschlichen Handeln moralische oder gar ethische Grenzen? - Um diese Fragen sollte es eigentlich im Kern gehen, nicht um Wortklauberei oder die Suche nach einer einzigen universellen Idee oder Person.

Klar ist leider in erschreckender Weise, und das hat die Geschichte eindrucksvoll bewiesen: Der Mensch ist nicht frei davon, Unheil zu stiften oder seinem Gegenüber Schaden zuzufügen. Deshalb

(Lars Harms)

sind Grenzen im moralischen Handeln notwendig. Es ist eine der größten Errungenschaften der Menschheit, dass wir die Legitimität staatlichen Handelns nicht mehr aus Gott gegebenen Strukturen anerkennen, sondern dass Herrschaft einen Vertrag aller Teilnehmer einer Gesellschaft voraussetzt.

(Beifall PIRATEN und Sandra Redmann [SPD])

Diskutiert wird das im Diskurs. Den Fortschritt dieser Diskussion nennen wir Zivilisation. Der Höhepunkt: unsere freiheitliche Demokratie und die Idee des Sozialstaats.

Aber selbstverständlich oder gottgegeben ist das nicht, das müssen wir schon selbst tun. Das ginge bei der Debatte um eine religiöse Formel immer zu sehr unter. All denjenigen, die sich gegen den Gottesbezug ausprechen, darf man nicht unterstellen, dass sie wertelos handeln.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN, vereinzelter Beifall FDP und Lars Harms [SSW])

Nein, auch Sie handeln teilweise mehr, teilweise weniger auf der Grundlage eines moralischen und ethischen Kompass. Klar, dieser darf niemals über alles gestellt werden und die Vernunft übertreffen, aber jeder, der keinen hat, der wirkt beliebig.

Die Präambel der Landesverfassung in ihrer jetzigen Form, der eine breite Diskussion vorausging, hat eine breite Wertebasis auf Grundlage humanistischer Werte, der Menschenrechte, des Friedens und der Gerechtigkeit. Es gibt also keinen Handlungsbedarf, die Verfassung um eine religiöse Formel zu erweitern.

Zunächst einmal möchte ich allen danken, die den Versuch unternommen haben, eine neue Formulierung zu finden. Aber diese Formulierung ist aus meiner Sicht kein Kompromiss. Soll Gott wirklich optisch und sprachlich an den Anfang unserer Verfassung gestellt werden, auch wenn von anderen, unbestimmten und universellen Quellen die Rede ist? Ist das nicht eine Überhöhung von religiösen Werten? - Ich frage mich, ob das im Jahr 2016 noch zeitgemäß ist. Eine wachsende Anzahl von Menschen in Schleswig-Holstein identifiziert sich mit keiner Religion, und das dürfen wir nicht einfach ausblenden. Staat und Religion müssen strikt getrennt sein. Von einem echten laizistischen Staat sind wir noch weit entfernt.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Ein Gottesbezug in der Präambel könnte vorgeben, dass die Verfassung einer religiösen Vorprägung unterläge. Eine solche Vorprägung sehen auch viele Bürgerinnen und Bürger kritisch. Die Landesverfassung in ihrer jetzigen Form hat eine breite Wertebasis. Sie ist eine Verfassung für alle. Jeder einzelne kann diese Werte auch aus religiösen Quellen, aus monotheistischen Quellen, aus polytheistischen Quellen ableiten, und auch aus spirituellen, aus religionsfreien und agnostischen Überlegungen heraus kann man diese ableiten oder aus politischen Strömungen heraus, wie zum Beispiel dem Liberalismus oder dem demokratischen Sozialismus.

Eine moderne Verfassung muss ohne Gott auskommen. Am Ende wird jeder und jede von uns nach dem eigenen Gewissen abstimmen. Mich überzeugt diese Formulierung nicht. Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion und den offenen Austausch miteinander und werbe dafür, dieser Formulierung nicht zuzustimmen.

(Vereinzelter Beifall SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und Lars Harms [SSW])

Nun hat das Wort der Abgeordnete Oliver Kumbartzky von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Jahr 2014 an dieser Stelle gesagt, dass ich aus innerer Überzeugung heraus einen Gottesbezug befürworte. Daran hat sich nichts geändert. Ich habe 2014 für die Variante aus dem Grundgesetz gestimmt und gegen die damals vorgeschlagene Kompromissvariante, weil ich den damaligen Kompromiss oder den damaligen Vorschlag als nicht gelungen emfand. Das sehe ich jetzt bei diesem Vorschlag aber anders. Ich finde, der jetzt vorliegende Vorschlag bringt gegenseitigen Respekt und Toleranz zum Ausdruck, und er ist meiner Meinung nach so angelegt, dass er alle Bürgerinnen und Bürger mitnimmt.

Es ist mir wichtig, zu betonen, was diese Formel nach meiner Meinung nicht ist. Ich finde, diese Formel ist kein Glaubensbekenntnis. Sie ist auch keine Feststellung darüber, ob es überhaupt einen Gott gibt. Sie ist deswegen auch keine Aufweichung der Trennung von Staat und Religion. Sie ist auch keine Diskriminierung von nichtgläubigen Menschen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

(Tobias von Pein)

Meine Damen und Herren, ich finde wirklich, dass diese Formulierung feststellt, dass es Menschen gibt, die ihr Wertesystem und ihre Motivation, sich für das Allgemeinwesen zu engagieren, aus ihrem Glauben beziehen, und dass es ebenso Menschen gibt, die für ihre Werte andere Quellen ausgemacht haben.

Ich möchte noch einmal den Bogen zum Grundgesetz spannen und der Demutsformel, die dort geschrieben steht. Ich denke, dass die Formel, die jetzt vorgeschlagen ist, moderner ist, weil sie die Entwicklung der Säkularisierung in den vergangenen Jahrzehnten berücksichtigt, indem Menschen ohne religiöse Bezüge ausdrücklich und gleichrangig einbezogen werden. Gerade durch dieses Wörtchen „oder“ wird das sehr deutlich. Ich sehe es so, dass wir jetzt die Chance haben, ergänzend zum Grundgesetz eine moderne Formulierung für eine moderne Verfassung zu beschließen, die niemanden ausgrenzt.

Schauen wir uns an, wie die derzeitige Präambel aussieht. Sie ist zugegebenermaßen sehr lang, sie enthält sehr viele Punkte: das Bekenntnis zum nachhaltigen Handeln, zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt, zur Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und zu einer grenzüberschreitenden Partnerschaft. Ich finde, dass die Aufnahme einer Toleranzformel, denn man kann diese Formel auch Toleranzformel nennen, dieses Wort ist treffend, niemandem schaden kann. Sie schadet der Verfassung nicht. Ich denke auch nicht, dass sie Menschen schaden kann. Gerade der große Erfolg der Volksinitiative zeigt, dass vielen Menschen so eine Formel sehr wichtig ist.

Wir sollten im Ausschuss natürlich noch einmal darüber diskutieren. Ich denke gerade an das Wort „universell“. Auch ich sehe dieses Wort kritisch. Es passt da irgendwie nicht richtig rein. Man kann darüber reden, ob man es wieder rausnimmt. Aber daran soll es nicht scheitern. Wie gesagt, ich werbe für die Aufnahme einer Toleranzformel. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU, SSW und vereinzelt SPD)