Für mich ist der heute vorliegende Antrag ein Kompromiss, der vielen gerecht werden soll. Dadurch hat er sprachliche Tücken. Auch inhaltlich kann man das eine so oder so sehen. Aber so ist das bei Kompromissen. Ich hätte mir auch eher eine Demutsformel gewünscht, die zum Beispiel das Wort „Gott“ nicht explizit nennt, weil ich immer noch denke, dass die Mehrheit der Gesellschaft mit „Gott“ nur den christlichen - entschuldigen Sie, wenn ich „nur“ sage - Gott versteht. Das ist nicht das, was zumindest ich damit ausdrücken will und was - so zumindest habe ich es verstanden - auch die Volksinitiative ausdrücken will.
Das wäre das, was ich mir gewünscht hätte. Aber ich kann verstehen, dass es andere Menschen gibt, denen gerade die Bezeichnung „Gott“ so wichtig war.
Ich möchte abschließend eine Geschichte erzählen, die mich auch sehr beeindruckt hat. Es gab ein Gespräch in Breklum, da hat ein gläubiger Mensch - in diesem Fall war es ein Moslem, aber es ist egal, es hätte jeder sein können - zu mir gesagt: Wissen Sie was, Frau von Kalben, Ihnen ist es eigentlich nicht so wichtig, dass das da hineinkommt. Sie sagen, das sei Privatsache, und Sie brauchten das nicht. Mir ist es aber sehr wichtig, dass es in der Verfassung steht. Warum können Sie dann nicht über Ihren Schatten springen und einem Kompromiss zustimmen, wenn es für mich einen sehr großen Wert hat, dass das Wort Gott vorkommt?
Das ist für mich ein Argument, über das zumindest diejenigen, die zweifeln, vielleicht noch einmal nachdenken können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in der Sitzung vom 8. Oktober 2014 über die Reform der Landesverfassung in zweiter Lesung beraten. Die Frage, ob dabei in die Präambel ein Gottesbezug aufgenommen werden soll, ist damals bereits der wichtigste Punkt gewesen, in dem die Meinungen auseinandergingen. Ich denke, diese Debatte ist damals in großem Respekt geführt worden. Alle Abgeordneten haben ihre Entscheidung im Rahmen einer freien Gewissensentscheidung getroffen.
Nachdem die seinerzeit hierzu vorgeschlagenen Formulierungen abgelehnt wurden, hat dann eine Volksinitiative das Thema erneut aufgegriffen. Es gibt im vorliegenden Gesetzentwurf nun einen neuen Formulierungsvorschlag. Auch dieser Entwurf hat in der FDP-Fraktion keine andere Aufnahme gefunden, als dies von anderthalb Jahren der Fall gewesen ist. Einer unserer Kollegen, Oliver Kumbartzky, hat den neuen Entwurf mit unterzeichnet. Die anderen fünf Mitglieder der FDP-Fraktion sehen keinen Grund, anders zu entscheiden als im Oktober 2014.
Einen Konsens könnten wir uns vorstellen, wenn man von dem Text ausginge, der in der Präambel des Entwurfs für einen Verfassungsvertrag der Europäischen Union steht. Diese Verfassung für Europa ist bekanntlich seinerzeit nicht zustande gekommen, weil sie bei zwei Volksabstimmungen in Mitgliedstaaten der EU keine Mehrheit gefunden hat. Die Präambel dieses Entwurfs aus dem Jahr 2004 bezog sich auf das „kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben“. - So das Zitat aus dem Entwurf. Die Befürworter der Volksinitiative haben diesen Text jedoch als für sie nicht ausreichend erachtet, vor allem deshalb, weil dort eben der gewünschte Gottesbezug nicht explizit genannt wird. Wenn das so gesehen wird, so ist dies selbstverständlich zu respektieren, aber ich möchte für meine Fraktion auch feststellen: Die Formulierung aus dem Europäischen Verfassungsvertragsentwurf umschließt sehr wohl auch den Respekt gegenüber allen Menschen, die sich in ihrem Leben von einem religiösen Glauben an Gott leiten lassen, sei er nun christlich geprägt oder durch eine andere Weltreligion.
Jede Volksinitiative kann und soll selbstverständlich selbst festlegen, was sie zum Gegenstand ihrer Unterschriftensammlung erklärt. In diesem Fall hat
die Initiative es dem Landesparlament nicht gerade leichtgemacht, sondern uns eher in eine schwierige Situation gebracht. Nach dem Wortlaut des Unterschriftsbogens wird der Landtag ohne konkrete Angabe eines Textvorschlages aufgefordert, in die Präambel der Landesverfassung einen Gottesbezug aufzunehmen. Faktisch ist es ein politischer Appell ohne Angabe einer konkreten Formulierung. Anders gesagt: Es ist ein Appell an Abgeordnete, etwas, das sie bereits einmal in freier Gewissensentscheidung verworfen haben, in einer wie auch immer gearteten Formulierung nun doch zu beschließen und sich dazu den Wortlaut dann auch selbst auszudenken.
Erschwerend kommt jedenfalls aus meiner persönlichen Sicht noch hinzu, dass bereits die bestehende, im Oktober 2014 beschlossene Präambel nicht unbedingt zu den Meisterwerken politischer Formulierungskunst bei Verfassungstexten gerechnet werden kann. Und der Ergänzungsvorschlag, der uns heute zur Beratung vorliegt, macht es leider auch nicht unbedingt besser, wiederum nach meinem persönlichen Empfinden und bei allem gebührenden Respekt gegenüber den Antragstellern.
Abschließend möchte ich Ihnen aber vor allem Folgendes zu bedenken geben: Ein Verfassungstext sollte möglichst so formuliert sein, dass er den Volkssouverän, die Bürgerinnen und Bürger, eint. Dies könnte nach meiner Überzeugung der vorhin wiedergegebene Text aus dem Europäischen Verfassungsvertragsentwurf bewirken,
nicht aber eine Formulierung, die erkennbar - auch nach vielen öffentlich dargelegten Bekundungen aus den letzten Wochen und Monaten - strittig ist und nach aller Wahrscheinlichkeit auch weiter strittig bleiben wird. Nicht zuletzt deshalb kann ich den neuen Vorschlag zu einem Gottesbezug in der Landesverfassung auch nach erneuter Prüfung und Überlegung nicht befürworten.
heute ist ein vielfältiges Land. In unserem Land leben Menschen verschiedenster Religionen und Weltanschauungen miteinander. Was uns alle eint, ist die Überzeugung, dass jeder Mensch frei sein muss in seinen Überzeugungen und in seiner Religionsausübung.
Deswegen garantiert unsere Verfassung das Recht jedes Menschen auf Freiheit seines Glaubens und dessen Ausübung. Und uns PIRATEN als Grundrechtspartei ist auch wichtig, dass die Freiheit des Glaubens in der Verfassung garantiert ist. Dort hat sie ihren Platz.
Für den Staat bedeutet diese Glaubensfreiheit und -vielfalt aber, dass er Neutralität bewahren muss, um das friedliche Zusammenleben zu bewahren und um schon den Anschein einer Diskriminierung oder Bevorzugung der einen oder anderen Gruppe zu vermeiden. Eine eindeutige Trennung von Staat und Religion ist der Grundstein für eine weltoffene und vielfältige Gesellschaft, die ein friedliches Zusammenleben aller Menschen auch möglich macht.
Ich muss ehrlich sagen: An vielen Stellen vermissen wir PIRATEN diese eindeutige Trennung schon in der jetzigen Rechtsordnung: bei der staatlichen Erhebung der Kirchensteuer, bei auf Ewigkeit zugesagten Staatsleistungen an die Kirchen in Höhe von zuletzt 13 Millionen €, bei Film- und Veranstaltungsverboten an stillen Feiertagen, bei der Diskriminierung von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen wegen ihres Privatlebens oder ihrer sexuellen Orientierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, keinesfalls sollte die Trennung von Staat und Religion noch weiter aufgeweicht werden, in dem ein Glaube - ich sage einmal Monotheismus - in der staatlichen Verfassung besonders hervorgehoben wird.
„… es ist naiv zu denken, wenn Gott in einer Verfassung erwähnt werde, werde die Gesellschaft dadurch in irgendeiner Form besser. Im Gegenteil, es kann sogar zu mehr Konflikten führen als bisher.“
Damit ist, glaube ich, auch die Frage beantwortet, was es denn schaden würde, eine solche Formulierung in die Landesverfassung aufzunehmen oder um einen Bürger zu zitieren, der sich diese Woche an der Online-Diskussion des „Schleswig-Holstei
nischen Zeitungsverlags“ beteiligt hat -: Ich würde eine Verfassung schätzen, die nicht schon in der Präambel die Bürger nach Weltanschauung sortiert. - Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Hinweis darauf, dass wir einen und nicht trennen sollten.
Die „Lübecker Nachrichten“ zitieren Befürworter dieses Vorschlags damit, die Präambel einer Verfassung beschreibe, aus welchem Geist heraus die Menschen sie entwickelt hätten und akzeptieren würden, und das sei bei sehr vielen eben religiös begründet.
Wir sollten nicht in unsere Verfassung schreiben, dass sie aus einer Religion heraus entwickelt worden sei oder akzeptiert werde. Eine Verfassung, die für alle Menschen gelten soll, muss doch bitte schön auch unabhängig vom persönlichen Glauben akzeptiert werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die SchleswigHolsteiner haben 60 Jahre lang eine Verfassung ohne Gottesbezug gehabt. Diese Tradition der Toleranz sollten wir nicht leichtfertig aufgeben, besonders nicht in einer Zeit, in der sich die religiöse Bindung auf einem historischen Tiefstand befindet. Über 70 % der Schleswig-Holsteiner bezeichnen sich heute als eher nicht religiös, mögen sie Mitglied in einer Religionsgemeinschaft sein oder auch nicht.
Es kommt hinzu, dass die konkrete Formulierung des Gesetzentwurfs als verunglückt bezeichnet werden muss. Es ist nicht die von der Volksinitiative vorgeschlagene Formulierung. Das wollen wir hier einmal festhalten. Es ist eine so gewundene Formulierung, dass sie - fürchte ich - für den Normalbürger unverständlich ist und unsere Verfassung gleich zu Beginn unverständlich machen würde. Der Kollege Peter Eichstädt hat zu Recht kritisiert, dass die Formulierung so, wie sie ist, unklar und beliebig wäre. Genauso wenig wie man halbschwanger sein kann, kann es nach meiner Überzeugung einen halben Gottesbezug geben, der versucht, es jedem recht zu machen.
Vor allem aber enthält diese Formulierung tatsächlich eine Falschaussage, wenn nämlich der Glaube an einen Gott - also der Monotheismus - als eine universelle Quelle gemeinsamer Werte bezeichnet wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass der Glaube an einen Gott nicht von allen Bürgern geteilt wird und deswegen auch keine allgemeingültige - also universelle Quelle - gemeinsamer Werte ist.
Deswegen sage ich: Unsere Verfassung sollte nicht mit einer falschen Aussage beginnen. Gerade wegen dieser konkreten Formulierung sind wir Abgeordneten der PIRATEN uns in der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs einig.
Als Befürworter der direkten Demokratie können wir es natürlich nur begrüßen, dass die Glaubensgemeinschaften und Initiatoren eine von etwa 40.000 Bürgern unterstützte Volkinitiative vorgelegt haben. Aber direkte Demokratie ist mehr, als die Unterschriften von etwa 1,4 % der Bevölkerung zu sammeln. Direkte Demokratie ist eine Abstimmung, an der sich auch Gegner beteiligen und äußern können.
Wir PIRATEN fordern seit jeher eine Volksabstimmung über jede Änderung der Landesverfassung, denn einen Gesellschaftsvertrag soll der Staat nicht einseitig ändern können. Deswegen sollte auch die Streitfrage eines Gottesbezugs vom Volk selbst entschieden werden, aber bitte schön mit Zweidrittelmehrheit und mit einem konkreten Formulierungsvorschlag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erst diese Woche hat eine nicht repräsentative Online-Umfrage des „sh:z“-Verlags von 800 Teilnehmern innerhalb weniger Stunden eine Dreiviertelablehnung der heute zur Debatte stehenden Formulierung eines Gottesbezugs ergeben. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor allem drei Punkte kritisiert, die ich kurz zusammenfassen möchte.
Erstens wurden die Verbrechen genannt, die in der Vergangenheit und gegenwärtig im Namen eines Glaubens begangen werden. Es heißt dort, alle Errungenschaften des modernen Rechtsstaats - sei es die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die faire Gerichtsbarkeit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungs- und Kunstfreiheit - seien gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen erstritten worden.
Zweitens wird von den Bürgern in der Diskussion gesagt, dass es Unmut darüber gibt, dass das Votum des Landtags von vor zwei Jahren nicht akzeptiert wird. Ein Bürger schreibt: „Wird nun immer so verfahren, dass bei einem Ergebnis, das einigen nicht gefällt, so lange abgestimmt wird, bis es passt?“
Drittens schreibt ein Bürger: „Ich kenne kein Bundesland, in dem aufgrund des Gottesbezugs in der Landesverfassung besser regiert wird.“ - Ich glaube, darum sollte es uns gehen.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks belegt, dass die Mehrheit unserer Bürger zufrieden war mit unserer Entscheidung, die Gottesfrage weiterhin aus der Verfassung herauszuhalten, und dass nur ein Drittel der Bürger in unserem Land damit unzufrieden ist.
Wir als Volksvertreter sollten gerade in dieser schwierigen und grundlegenden Frage nicht den mehrheitlichen Willen der Menschen in unserem Land übergehen und nicht mit einer 60-jährigen Tradition der Neutralität in Schleswig-Holstein brechen.