Protocol of the Session on April 29, 2016

(Beifall FDP, CDU, SSW und vereinzelt SPD)

Nun hat der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich auf die Wortmeldungen des Kollegen von Pein und des Kollegen Dr. Breyer hin noch einmal zu Wort gemeldet.

Zunächst einmal: Ist diese Formulierung ein Kompromiss? - Natürlich ist diese Formulierung ein Kompromiss. Es ist ja auch mit denen, die diesen Vorschlag eingebracht haben, und mit der Volksinitiative besprochen worden, ob es überhaupt die Chance gibt, dass es sich bei dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf um einen Kompromiss mit dem Anliegen der Volksinitiative handeln kann.

Was ist ein Kompromiss? - Ein Kompromiss bedeutet die Achtung der gegensätzlichen Positionen und gehört doch eigentlich, wenn wir ehrlich sind, zum Wesen von Politik und Demokratie. Hier werden ständig Kompromisse geschmiedet.

Ist es ein guter Kompromiss? - Auch da gehen die Meinungen auseinander. Viele sagen, gerade ein guter Kompromiss kann eigentlich gar keinem richtig gefallen. Denn bei einem guten Kompromiss fühlt sich doch irgendwie keiner hundertprozentig mitgenommen.

In der Diskussion haben mir oft Leute gesagt: Ich möchte aber den Begriff „Gott“ da nicht stehen haben. - Aber gibt es einen Ersatzbegriff für „Gott“, einen Kompromissbegriff? Ich habe mich wirklich auf die Suche gemacht und keinen vernünftigen Kompromissbegriff gefunden.

Letztlich geht es um die Frage: Darf Gott in der Verfassung stehen, oder darf er da nicht stehen? Da wird mit Mehrheit und Minderheit argumentiert. Herr Dr. Breyer, Sie haben praktisch gesagt, dass diejenigen, die für diesen Kompromiss sind, zur Minderheit gehören. Sie haben die „sh:z“-Umfrage zitiert - 75 % wollen diesen Begriff gar nicht in der Verfassung stehen haben -, und Sie haben die NDR-Umfrage zitiert. Aber ich sage: In unserer Verfassung stehen sehr viele Minderheitenrechte. Ich würde sagen, unsere Verfassung ist fast die Verfassung mit den meisten Minderheitenrechten. Wir sind zu Recht stolz darauf, dass wir Minderheiten in der Verfassung schützen. Ob diejenigen, die den Gottesbegriff fordern, in der Mehrheit oder in der Minderheit sind, führt meines Erachtens nicht weiter.

Diese Formulierung ist für mich ein Versuch, einen inklusiven Vorschlag zu machen. Was ist Inklusion? - Luhmann sagt: Eine inkludierte Ge

(Oliver Kumbartzky)

sellschaft ist eine nach innen funktional differenzierte Gesellschaft. Diese funktionale Differenziertheit finden wir in vielen Bereichen der Verfassung wieder. Da ist von Wirtschaft, von Politik, von Recht, von Wissenschaft, von Erziehung, von Kunst, von Kultur die Rede, aber eben auch warum auch nicht? - von Religion. Denn auch der Religionsbegriff gehört zu einer funktional differenzierten Gesellschaft. Deshalb ist der Kompromiss, den wir gefunden haben, in der Tat ein Versuch der Inklusion.

Ich freue mich auf die Auseinandersetzung mit Ihnen. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass wir hier sehr respektvoll und sehr achtungsvoll miteinander umgehen, dass wir uns nicht gegenseitig der einen oder anderen Verdächtigung aussetzen. Das ist eine sehr gute Grundlage. Ich würde mir wünschen, dass wir dies noch einmal aufgreifen und die Auseinandersetzung im Innenund Rechtsausschuss zu einem echten Gespräch über diese Kompromissformel machen. - Vielen Dank.

Das Wort hat nun der Kollege Dr. Kai Dolgner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man schon rausgegangen ist, ist es immer schwierig, zu sagen: Ich gehe jetzt raus.

An dieser Stelle habe ich vor eineinhalb Jahren schon einmal gestanden und mich sehr dagegen verwahrt, denjenigen, die die damalige Formulierung mit „Verantwortung vor Gott“ abgelehnt haben und die bezweifelt haben, dass es eines Schutzes gegen Totalitarismus - das Wort geht mir schwer über die Lippen, weil ich den Begriff für unwissenschaftlich halte -, gegen menschliche Überheblichkeit in der Verfassung bedürfe, zu unterstellen, sie seien nicht zu moralischem Handeln fähig, und ihre Werte in irgendeiner Weise abzuwerten.

Genauso verwahre ich mich jetzt dagegen, dass so getan wird, als ob die derzeitige Formulierung die Trennung zwischen Kirche und Staat in irgendeiner Weise aufhebe und tangiere. Die Kirche ist hier gar nicht erwähnt.

Woher kommen denn gemeinsame Werte? - Es ist wirklich ahistorisch, zu behaupten, dass unsere Werte - die Menschenrechte, auf die wir uns hier immer beziehen - keine westlichen, keine glaubens

mäßig geprägten Werte seien. Das ist verfassungshistorisch schlicht verkehrt. Man mag es doof finden, aber es ist verkehrt, das zu behaupten. Unsere Verfassungswerte beruhen auf Naturrechtsphilosophen. Die waren alle nicht besonders kirchenbegeistert. Es tut mir herzlich leid, aber die Amtskirche war für sie nicht unbedingt immer hilfreich um es einmal vorsichtig auszudrücken. Aber die Erklärung der Menschenrechte in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung ist eindeutig von John Locke geprägt; und John Locke hat die Menschenrechte eindeutig aus seinem Gottesglauben abgeleitet, wie es auch Grotius getan hat, wie es auch Pufendorf getan hat, wie es auch Kant getan hat.

Was ist denn ein Naturrecht? Was ist das angeborene Recht des Menschen? Das haben Menschen definiert und konstruiert, und diejenigen, die es historisch getan haben, haben das aus ihrem Gottesglauben heraus getan.

(Zuruf Uli König [PIRATEN])

- Du kannst mir gern eine Zwischenfrage stellen. Daraus kann man aber nicht schließen, dass diese Ableitung nur über Gottesglauben möglich wäre. Das tut die Formulierung aber auch gar nicht schlicht und ergreifend. Ich bitte auch, das dieser Formulierung nicht zu unterstellen.

Natürlich sind das universelle Werte. Die Naturrechtsphilosophen haben das für sich in Anspruch genommen, und es ist übernommen worden. Sie haben Menschen überzeugt, wenn auch vielleicht nicht alle hier.

Man kann den Wertekatalog nicht übernehmen, ohne die Begründung zumindest wahrzunehmen und anzuerkennen, die dahinter steht. Ich fordere alle Kollegen, die anderer Meinung sind, auf, mir im Innen- und Rechtsausschuss zu zeigen, auf welche andere Weise die Verfassungswerte hergeleitet worden sind. Das wird Ihnen nicht gelingen.

Unsere Verfassungswerte sind westlich. Unsere Menschenwürde ist eine westliche. Ja, sie wurde ursprünglich christlich-jüdisch definiert. Die Antisklaverei-Bewegung zum Beispiel hat sich aus dem heraus entwickelt. Ich könnte endlos Beispiele aufzählen, wenn meine Redezeit nicht abliefe. Aber dafür haben wir zum Glück die Beratung im Innenund Rechtsausschuss.

Man muss das nicht in eine Verfassung schreiben. Aber so zu tun, als ob der Kanon nicht so entstanden wäre, als ob es einen objektiven, mathematisch ableitbaren Kanon von Menschen- und Naturrechten gäbe, der nicht von Menschen konstruiert und

(Dr. Andreas Tietze)

gesetzt wäre, ist - aus welchem Hintergrund Sie Ihre Werte auch immer beziehen -, ehrlich gesagt, nicht sonderlich realistisch. Man ermächtigt sich dann ein bisschen selbst. Wir alle stehen auf Schultern von anderen, auf Gedanken von anderen. Ich glaube, diese Formulierung umfasst alle Gedanken, die dazu kommen, wenn wir gemeinsame Werte finden.

Was ist mit den Werten, die zum Beispiel der Kollege König und andere vielleicht ablehnen? Was definiert gemeinsame Werte? - Die gemeinsamen Werte sind die, die wir gemeinsam in die Verfassung schreiben. Die Werte, die wir nicht gemeinsam in die Verfassung schreiben, sind auch keine gemeinsamen Werte, die mit dieser Formulierung gemeint sind.

Deshalb finde ich es, ehrlich gesagt, ein bisschen komisch, Kollege Breyer, wenn dann auf den islamischen Terrorismus Bezug genommen wird. Das haben Sie einem sh:z-Bericht zufolge getan. Meine Werte sind auch nicht die Werte des Ku-KluxKlans.

(Zuruf Uli König [PIRATEN])

Man kann schlicht und ergreifend nicht sagen: Mit dieser Präambel kommen Werte in die Verfassung, die wir gar nicht wollen. - Denn welche Werte wir in der Verfassung haben, das bestimmen wir hier, diejenigen, die die Verfassung geben, oder wahlweise die Bevölkerung, wenn sie einen Antrag stellt, und niemand anders.

Ich bin es, ehrlich gesagt, leid, von der einen oder anderen Seite Unterstellungen zu hören, die keine Grundlage in den Formulierungen haben.

Das Weitere verschieben wir gern auf die Ausschussberatungen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank. - Das Wort hat jetzt die Kollegin Anke Erdmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, der Vorteil an dieser Formulierung ist, dass das Bemühen um den Pluralismus deutlich wird und dass niemand ausgeschlossen werden soll. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass die Verfassung nicht der richtige Ort für Kompromisse ist.

(Beifall FDP, SSW und Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meines Erachtens sollte der stärkste gemeinsame Nenner entscheidend sein und nicht der kleinste gemeinsame Nenner, wenn man eine Verfassung ändert. Deswegen bin ich nicht ganz bei Lars Harms, der gesagt hat, dies sei eine Bekenntnisformel, weil sie im Prinzip so viel einbeziehe, dass es für mich nicht mehr klar ist, was sie wirklich aussagen soll. Wo ich aber bei ihm bin, ist, dass die Formulierung keine Demutsformel mehr ist. Denn Demut heißt ja eigentlich - das war der sympathische Gedanke in der Debatte vorher -, dass ich an einer Stelle bereit bin, mich unterzuordnen, etwas als gegeben anzuerkennen. Diese Formel arbeitet mit einem Oder - das war mir vorher gar nicht so klar, und ich dachte, vielleicht offen für Kompromisse sein zu können.

Aber indem ich hier sage, ich wähle selber, auf welcher Seite ich stehe und von woher ich meine Grundierung bekomme, ist wieder deutlich geworden, dass ich selber wählendes Objekt bin. Also diese Demutsformel, ich nehme etwas als gegeben hin, kann in einer solchen Kompromissformel meines Erachtens nicht wirklich durchkommen; das ist ein Paradox. Diese Formulierung atmet für mich weder Demut noch Anmut.

Dieser Aspekt der Anmut ist mir sehr deutlich geworden, als ich mir die Rede von Dr. Navid Kermani im Deutschen Bundestag zur Feierstunde „65 Jahre Grundgesetz“ angehört habe. Er hat dort in einer Weise über das Grundgesetz und über die Poesie der ersten Sätze gesprochen, wie ich noch nie jemanden über Gesetzestexte habe reden hören. Auch wenn ich diesen Satz achtmal lese, verknotet er meine Zunge.

(Beifall FDP, PIRATEN, Lars Harms [SSW] und Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ist es nur eine Frage der Formulierung? - Nein, das kann ich nicht sagen. Gerade im letzten Jahr, in dem für mich noch einmal präsent war, wie viele Glaubenskriege es in der Welt gibt - ich weiß, dass dies vielen anderen schon vorher klar gewesen ist -, aber das ist mir zu dem Zeitpunkt hautnah geworden, ist für mich klar, dass ich einem Gottesbezug nicht zustimmen kann. Die Neutralität ist mir sehr wichtig, und sie ist mir wichtiger als zuvor. Sie ist mir auch wichtiger als die Andachten, die es vor der Landtagssitzung gibt. Diese sind mir zwar wichtig, aber ich möchte eine Trennung ziehen.

(Dr. Kai Dolgner)

Aber ein Vorschlag, mit dem ich leben könnte, ist der, den Herr Dr. Klug unterbreitet hat, da er deskriptiv ist und eine gute Grundlage für eine starke Basis formulieren würde. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI- RATEN und SSW)

Nun hat der Abgeordnete Bernd Heinemann von der Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche nicht für meine Fraktion, der SPDFraktion, sondern hier steht jetzt der Abgeordnete Bernd Heinemann.

Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, Herr Dr. Breyer, dass wir seit einem Jahr eine Verfassung haben, und nicht seit 40 Jahren. Wir hatten vorher keine Verfassung.

(Zurufe: Natürlich hatten wir eine!)

- Nein, wir hatten keine Verfassung, sondern wir hatten eine Landessatzung, und das ist keine Verfassung.

(Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD])