Protocol of the Session on November 15, 2012

(Beifall SPD und FDP)

Lieber Kollege Dr. Dolgner, wenn Sie genau zugehört haben, werden Sie bemerkt haben, dass ich von einer begrenzten Insolvenzfähigkeit gesprochen habe. Das Modell, was in Deutschland zum Beispiel auch vom Bund der Steuerzahler vertreten wird - es wird aber durchaus auch in anderen Staaten umgesetzt, unter anderem in den USA -, sieht natürlich vor, dass es weiterhin trotz Insolvenz möglich sein muss, die Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass eine Privatperson, wenn sie in Deutschland in Insolvenz geht, weiter leben kann. Ich glaube, dass das bei Kommunen, die sich in einer beschränkten Insolvenz befinden, nicht anders wäre. Das schließt sich nicht aus. Es wäre durchaus machbar. Darüber sollten wir, denke ich, diskutieren.

Im Übrigen bin ich, was diesen Gesetzentwurf zur Konsolidierungshilfe angeht, auch besorgt, dass es hier Fehlanreize bezüglich einzelner Kommunen geben könnte, die sich nämlich sparsam gezeigt haben, dadurch vielleicht keine Fehlbeträge mehr aufweisen, trotzdem aber noch eine hohe Verschuldung haben. Weiter bin ich besorgt, dass es eine Fehlsteuerung bezüglich der Umstellung auf die Doppik geben könnte. Wir haben sie gewollt, sie hat Vorteile. Sie darf nicht dazu führen, dass bei Kommunen deswegen Nachteile auftreten. Deswegen kann ich diesen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Konsolidierungshilfe nicht befürworten.

Was den zweiten Entwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung angeht: Auch hier ist

positiv zu bewerten, dass die Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen für alle Mitglieder der Gemeindevertretung jetzt wieder zugelassen wird. Ich denke, es war wohl auch ein Versehen, dass das anders geregelt war.

Ich kann die Neuregelung bezüglich Spenden und Geschenken nicht befürworten. Der Ansatz am Ausgangspunkt war gut, eine Bagatellgrenze einzuführen. Sie hatten diese auf 50 € festgesetzt. Ich finde aber nicht gut, dass jetzt die Höhe dieser Grenze völlig freigegeben werden soll. Das heißt, Sie geben das den Kommunen in die Hand, diese im Extremfall bei 10 Millionen € festzulegen. Damit können die Gemeindevertretungen überhaupt nicht mehr über Spenden, Geschenke und Sponsoring entscheiden.

Was den Missbrauch von Sponsoring angeht, kann ich sowohl aus dem Bereich der FDP Beispiele nennen, die sich zum Beispiel Parteitage von der Glücksspielindustrie sponsern lässt, als auch aus dem Bereich der SPD, wo ich ebenfalls unrühmliche Beispiele nennen könnte. Ich glaube, es ist nicht gut, dass wir es den Kommunen ermöglichen, Entscheidungen über Sponsoring in unbegrenzter Höhe auch von durchaus anrüchigen Unternehmen - sage ich einmal - zu treffen. Sie meinen auch, dass Glücksspiel ein anrüchiges Unterfangen ist, was wir an der Stelle anders sehen. Es ist nicht gut, das die Exekutive einfach in unbegrenzter Höhe entscheiden zu lassen, statt es öffentlich debattieren zu lassen, wie es bisher geregelt war. Ich meine, dass mit Ausnahme von Bagatellfällen - durchaus öffentlich und transparent beraten werden muss, von wem man Geld annimmt.

(Beifall PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor wir fortfahren, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Schloss Plön sowie Mitglieder des Sanitätszentrums an der Kai-Uwe-vonHassel-Kaserne aus Kropp auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlichen willkommen hier im Kieler Landeshaus.

(Beifall)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Kollege Lars Harms.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Fortentwick

lung der Konsolidierungshilfe hat in der Anhörung vor dieser zweiten Lesung gerade auch von den kommunalen Landesverbänden breites Lob eingefahren. Viele Fehler, die im Gesetz aus der letzten Wahlperiode noch vorhanden waren, konnten durch uns korrigiert werden. Aber nicht nur die kommunalen Landesverbände, sondern auch die Wohlfahrtsverbände haben deutlich gemacht, dass die Hilfe für besonders von der Schuldenlast betroffene Kommunen eine dringende Notwendigkeit ist. Gerade die Wohlfahrtsverbände können sehen, dass viele Leistungen durch zentrale Orte nicht mehr aufrechterhalten werden können, wenn ihnen nicht unter die Arme gegriffen wird und ihre Finanzen nicht auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Gesetz auch erst der Anfang einer notwendigen Umstrukturierung der kommunalen Finanzen, sozusagen eine erste Hilfe, aber noch lange keine dauerhafte auskömmliche Finanzierung für die betroffenen Kommunen und die vielen anderen klammen Kommunen, die nicht unter das vorliegende Gesetz fallen werden. Das Gesetz ist somit erst einmal eine Hilfestellung, die die alte schwarz-gelbe Landesregierung seinerzeit den hochverschuldeten Kommunen nur dann geben wollte, wenn sie sich dem völligen Diktat der Regierung unterwerfen und quasi ihre kommunale Eigenständigkeit aufgeben würden.

Herr Kollege, gestatten Sie einen Wortbeitrag der Abgeordneten Petra Nicolaisen.

Selbstständlich.

Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Harms, würden Sie mir zustimmen, dass es nicht ein breites Lob der kommunalen Familie war, das der Gesetzentwurf erfahren hat, sondern dass es eher die Notwendigkeit war, dieses Gesetz weiterhin bestehen zu lassen?

Ich gebe Ihnen recht, dass es kein breites Lob war, sondern ein ganz breites Lob.

(Heiterkeit SSW)

(Dr. Patrick Breyer)

Meine Damen und Herren, Hintergrund dieser Handlungsweise seitens der alten Landesregierung, dass man die Kommunen zwingen wollte, war vermutlich die Sichtweise, dass die betroffenen Kommunen wohl eher selbst an ihrer Misere Schuld seien. Diese Auffassung teile ich nicht, da ich durchaus sehen kann, wie viele Aufgaben durch die größeren Städte - auch gerade mit für ihr Umland erbracht werden. Dieser Verantwortung können und wollen sich die größeren Städte auch nicht verweigern. Deshalb wird die neue Landesregierung glücklicherweise auch anders mit diesen Kommunen umgehen.

Unser System in diesem Gesetz ist auf Freiwilligkeit angelegt. Das heißt, man kann als Kommune freiwillig mit dem Land eine Vereinbarung zur Haushaltskonsolidierung abschließen oder es eben auch lassen. Nun könnte man behaupten, das ginge auch vorher schon. Allerdings hätte dann eine Kommune auch noch ihre Fehlbedarfszuweisung verloren und mit nichts dagestanden. Faktisch gab es also nicht die freie Wahl der Kommunen, sondern es gab die sogenannte normative Kraft des Faktischen: Wer nicht mitmacht, bekommt gar nichts. Daher blieb den Kommunen nichts anderes übrig, als sich dem Diktat des Landes zu unterwerfen. Wir machen das glücklicherweise anders. Das wird auch gerade von der kommunalen Ebene sehr honoriert.

Sollte es nicht zu einer Einigung über eine Haushaltskonsolidierung zwischen Kommunen und Land kommen, wird die jeweilige Kommune trotzdem Anspruch auf Fehlbedarfszuweisungen haben. Das ist gut so, und es ist auch gerecht. Faktisch hat eine Kommune somit die Wahl zwischen Fehlbedarfszuweisung und den Leistungen nach unserem Gesetz. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Ein weiterer Punkt, mit dem wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, ist, dass wir die Laufzeit des Gesetzes verkürzt haben. Wir wollen die kommunale Ebene nicht über mehrere Legislaturperioden binden, sondern ganz bewusst die Regelung kürzer laufen lassen, als es die bisherige Regierung getan hat. Neben der Schaffung von kommunalpolitischen Spielräumen spielt dabei auch eine Rolle, dass man heute nicht wissen kann, wie die Finanzierung der Kommunen nach der Bundestagswahl aussehen wird. Da kann sich für unsere Kommunen durchaus auch etwas zum Besseren wenden.

Wir werden den kommunalen Finanzausgleich neu strukturieren. Dabei kann es dann natürlich auch dazu kommen, dass die Grundlagen für das

Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe ganz oder teilweise wegfallen. Auf diese möglichen Veränderungen muss man reagieren können. Deshalb macht eine längerfristige Bindung als die, die jetzt vorgesehen ist, auch keinen Sinn.

Schlussendlich gilt für die Bewertung unseres Gesetzes aber nicht nur, dass wir auf Freiwilligkeit und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung setzen, sondern auf das, was der Steuerzahlerbund in der Anhörung zum Gesetz deutlich gemacht hat: Das Land Schleswig-Holstein übernimmt einen Eigenanteil von 15 Millionen € oder 20 %, um die am härtesten betroffenen Kommunen zu entlasten. Das wurde vom Steuerzahlerbund als Kraftakt bezeichnet und gelobt. Mehr ist dem dann auch nicht hinzuzufügen.

Was die Änderungen der Kreisordnung beziehungsweise der Gemeindeordnung - das ist der sogenannte Kuchen-Paragraf - angeht: Wir haben da, glaube ich, alle zusammen eine vernünftige Lösung gefunden. Allein die Tatsache, dass wir alle in den Ausschussberatungen bereit waren, die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, welche von zwei praktikablen Lösungen für diese Spenden gewählt werden, zeigt, dass wir als Parlament durchaus nicht immer nur auf Konflikt ausgelegt sind, sondern durchaus auch Lösungen finden, die wir alle mittragen und auch im Dialog mit den jeweiligen Kommunen beziehungsweise kommunalen Landesverbänden erarbeiten können. Das stimmt mich froh. Ich weiß: Von unserer Seite aus werden wir diesen Dialogweg weitergehen. Ich freue mich dann auf weitere Beratungen zu Kommunalthemen, die wir möglicherweise in den kommenden Jahren hier durchführen werden.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Kai Dolgner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich aufgrund der Vorstellung des Kollegen Dr. Breyer gemeldet. Erst einmal finde ich es positiv, dass Sie sich auch noch einmal mit anderen Themen beschäftigen. Noch positiver fände ich es, wenn Sie in Ihrer Argumentation nicht einfach ein Grobkonzept des Bundes der Steuerzahler übernehmen, sondern sich vor Ort die Zahlen angucken würden, was das denn wirklich bedeutet.

(Lars Harms)

Wenn Sie sagen, das Insolvenzrecht soll auf die freiwilligen Leistungen eingeschränkt werden das ist in einem Rechtsstaat auch logisch; die anderen sind nämlich gesetzlich festgelegt -, reden wir hier über Städte, die teilweise ein jährliches Defizit von teilweise 50 bis 100 Millionen € - mit verbleibenden freiwilligen Leistungen zwischen 10 und 20 Millionen € - haben. Genau an der Stelle setzt übrigens auch das Haushaltskonsolidierungskonzept sowohl der Vorgängerregierung als auch unseres an, nämlich dass das ungefähr die Dimension ist, die überhaupt maximal zu erbringen ist. Daher kommen auch die Faktoren der Richtlinien. Man setzt also den Anreiz für den Gestaltungsspielraum, den man noch hat, ohne dass man Insolvenz oder erhöhte Zinsen einbringt. Mehr können Sie nicht heben.

Herr Kollege, gestatten Sie einen Wortbeitrag des Herrn Abgeordneten Breyer?

Danke. Würden Sie mir zustimmen, dass die Kommunen neben den freiwilligen Leistungen bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben einen Spielraum dahin gehend haben, wie sie diese erfüllen?

- Natürlich. Die Kommunen haben bei der Erfüllung einen gewissen Spielraum. Gestern haben wir von Herrn Dudda gehört, dass wir eigentlich eher zu wenig als zuviel Personal haben. Diesen Spielraum haben wir über die letzten Jahrzehnte hinweg bereits extrem ausgereizt. Sie haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Legen Sie den Kommunen ein Konzept vor, wie Sie es in dem konkreten Beispiel schaffen wollen, zu den 20 Millionen € für freiwillige Leistungen noch 80 Millionen € zur Erfüllung der Pflichtaufgaben einzusparen.

Schauen Sie sich zum Beispiel die Kreise an. In den Kreisen machen die Personalausgaben nur ungefähr 10 % aus. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist zum Glück kein Konsolidierungskreis. Für diesen Kreis kann ich Ihnen die genauen Zahlen nennen. Dort belaufen sich die Personalausgaben auf unter 10 %. Bei 270 Millionen € umfassen die Personalausgaben 10 Millionen € für das komplette Personal. Dazu kommen ungefähr 6 Millionen € an freiwilligen Leistungen. Wenn wir die gleichen

Probleme hätten wie andere Kreise, dann müssten wir das komplette Personal entlassen und alle freiwilligen Leistungen streichen. Dann müssten wir immer noch die gesetzlichen Leistungen erfüllen. Was machen Sie in solchen Fällen? - Sie können nicht einfach ein Grobkonzept nehmen und sagen: Das passt auf jeden Fall.

Gestatten Sie einen weiteren Beitrag des Herrn Abgeordneten Breyer?

Danke. Herr Kollege, können Sie bestätigen, dass ich vorhin davon gesprochen habe, dass die notwendigen Ausstattungen der Kommunen vorhanden sein müssen und dass man notfalls auch an die Stärkung der Einnahmeseite denken muss?

- Herr Kollege Breyer, wenn die Kommunen die notwendige Ausstattung haben und wenn der Bundesgesetzgeber ihnen zum Beispiel weitere Einnahmen ermöglicht, dann ist die Frage des Insolvenzrechts schlicht und ergreifend obsolet. Das heißt also, Ihre Vorschläge widersprechen sich an dieser Stelle ziemlich deutlich.

(Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Dann brauche ich das nicht. Das Insolvenzrecht ist eine gefährliche Idee, weil wir hier in Deutschland schlicht und ergreifend eine Solidargemeinschaft haben, die übrigens auch grundgesetzlich abgesichert ist. Sie sind doch ein so großer Fan von Verfassungsklagen. Dann wissen Sie auch, dass Artikel 28 des Grundgesetzes nicht nur die Pflicht zur kommunalen Selbstverwaltung beinhaltet, sondern auch den Kommunen die Möglichkeit zur kommunalen Selbstverwaltung und zu freien Entscheidungen geben muss. Sie wissen auch, dass zum Beispiel die Ansprüche der Beamten in den Kommunen abgesichert sind. Diese können Sie auch nicht kürzen. Malen Sie nicht einfache Lösungen von Gedanken an die Wand, die andere schon vor Ihnen gehabt haben und über die wir schon xfach diskutiert haben. Da waren Sie leider noch nicht dabei, aber das können wir gern machen. Das ist mein Angebot an Sie.

(Zurufe)

(Dr. Kai Dolgner)

- Nein, das muss man nicht so eng sehen.

Wiederholen möchte der Kollege Breyer auch seine Bitte um einen Wortbeitrag. Lassen Sie diesen zu?