Protocol of the Session on November 15, 2012

Wiederholen möchte der Kollege Breyer auch seine Bitte um einen Wortbeitrag. Lassen Sie diesen zu?

(Zuruf CDU: Könnt Ihr Euch nicht heute Abend zusammensetzen?)

Die Zeit haben wir dieses Mal angehalten.

Lieber Herr Kollege Dr. Dolgner, darf ich unter Verfassungsrechtlern die Frage stellen, ob Sie aus Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht einer Kommune ableiten wollen, sich unbegrenzt zu verschulden?

Nein, das Recht hat die Kommune jetzt übrigens auch nicht. Deshalb müssen die Haushalte dem Innenminister vorgelegt werden, und zwar auch ohne das Insolvenzrecht. Das habe ich nicht daraus abgeleitet. Da Ihre Fragen jetzt das Zielführende verlassen haben, sollten wir die Diskussion wirklich später in der Kantine fortsetzen. Ich kann Ihnen gern das Budget des Kreises Rendsburg-Eckernförde zeigen.

(Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Dann können Sie mir auch ganz konkret zeigen, wie Sie Ihre Vorstellungen von mehr staatlichen Leistungen, von Grundsicherung und von ÖPNVTarifen - das sind alles kommunale Aufgaben - mit dem kommunalen Insolvenzrecht vereinbaren wollen. Darauf bin ich gespannt. Vielleicht gibt es ja eine Lösung. Das fände ich prima, wenn die Kommunen das alles für lau anbieten könnten und es über das kommunale Insolvenzrecht auch noch schaffen würden, sich darüber zu konsolidieren. Das wäre eine super Sache. In dieser Welt möchte ich leben, aber das tun wir leider nicht.

Ganz zum Schluss möchte ich noch etwas zu der Unterstellung sagen, die in der Frage enthalten war, warum wir das den Gemeinderäten jetzt freigeben. Das hat schon etwas Anrüchiges. Die hauptamtlichen Bürgermeister dieses Landes sind, wenn ich das richtig mitbekommen habe, wie Sie wahr

scheinlich auch, vereidigte Beamte. Sie müssen sich an die Regeln des Rechtsstaats halten, egal wer da mit etwas ankommt. Natürlich müssen sie darüber berichten, lediglich über alles, was unter 50 € liegt, nicht. Das heißt: Wenn jemand mit 10 Millionen € ankommt, dann muss man darüber berichten. Dann würde man auch darüber berichtet. Welche Stadt würde sich so eine Spende entgehen lassen? Die Berichtspflicht haben wir nicht herausgestrichen.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Wenn es also wirklich so einen Bestechungsversuch geben sollte, dann würde dieser spätestens im Bericht auffliegen.

Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

(Zuruf: Dann ist es zu spät!)

- Nein, dann ist es nicht zu spät. Es ist vielleicht für denjenigen zu spät, der das Gesetz gebrochen hat. Das würde ich einem Bürgermeister allerdings nicht unterstellen.

Für Sie ist die Redezeit abgelaufen. Es wird in der Tat zu spät, wenn Sie weiterreden. Kommen Sie also bitte zu Ihrem letzten Satz.

Ich verwahre mich dagegen, dass hier Beamten massenhaft unterstellt wird, sie würden das in Berichten nicht angeben, respektive wir würden den Weg dafür öffnen. Wenn sie etwas nicht angeben und die Spenden in die eigene Tasche stecken, dann geben sie es überhaupt nicht an, egal was wir in die Gemeindeordnung hineinschreiben oder nicht. Sie machen an dieser Stelle einen Denkfehler. Jeder, der sich an Recht und Gesetz hält, muss das angeben. Dann wird alles angegeben, was einen Wert von über 50 € hat. Dann fällt auch auf, ob Einflussnahmen möglich gewesen sind oder nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

(Dr. Kai Dolgner)

Herr Kollege, Sie müssen sich jetzt an unsere Regeln halten und Ihre Rede beenden. Dieses Mal haben wir die Zeit gestoppt.

Ich erteile nun zu einem Dreiminutenbeitrag Herrn Abgeordneten Patrick Breyer das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die drei Minuten nicht in Anspruch nehmen, damit wir später beim Mittagessen noch genügend Gesprächsstoff haben. Nur kurz zur Klarstellung: Erstens. Wir unterstellen niemandem Korruption, aber es gibt auch im Bereich der Legalität Spenden, die man nicht annehmen sollte.

Zweitens. Sie haben uns dafür kritisiert, dass wir Leistungen zulasten der Kommunen forderten wie zum Beispiel einen fahrscheinlosen Nahverkehr oder ein Grundeinkommen, ohne Finanzierungskonzepte vorzulegen. Das ist nicht richtig. Wir haben - zum Beispiel, was den fahrscheinlosen Nahverkehr angeht - gesagt, dass man eine Nahverkehrsabgabe einführen könnte. Was das Grundeinkommen angeht, so haben wir auch verschiedene Finanzierungsmodelle vorgelegt, die nicht zulasten der Kommunen gehen. Das will ich klarstellen. Dort, wo wir etwas vorschlagen, machen wir auch Gegenfinanzierungsvorschläge. Das wird auch im Rahmen der Haushaltsberatungen so sein.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN - Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Innenminister Breitner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war ein spannender Dialog, an den ich jetzt noch die Auffassung der Landesregierung anschließe. Sowohl der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe als auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung für Schleswig-Holstein erfahren heute die zweite Lesung und damit die hoffentlich abschließende Beratung.

Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe geht auf eine Initiative aller kommunalen Landesverbände zurück, die sich gemeinsam

für eine Fortführung der Unterstützung defizitärer Kommunen ausgesprochen haben. Das allein ist schon ein Wert an sich. Nach mehreren Verhandlungsrunden haben sich die kommunalen Landesverbände auf ein Modell verständigt, das die regierungstragenden Fraktionen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen haben. Dass dieser für alle Beteiligten einen Kompromiss darstellt, ist in der mündlichen Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss sowie vor dem Finanzausschuss vor gut einer Woche noch einmal sehr deutlich geworden. Die finanziellen Interessen der Geberkommunen und der Nehmerkommunen sind einfach zu unterschiedlich, Kollege Arp.

Deutlich geworden ist auch, dass der Kompromiss wesentlichen Bedenken der kommunalen Seite Rechnung trägt und dass die Verbände dem Gesetzentwurf im Grundsatz zugestimmt haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Gesetz schon kurzfristig zu signifikanten Verbesserungen in den betroffenen Kommunen führen wird. Auf der Grundlage der gesetzlich verankerten regelmäßigen Berichtspflicht werden wir dies gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss beleuchten können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sollen weitere Regelungen aus dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften verändert werden. Es geht dabei zum einen um die Bestimmungen, die das Zugangsrecht von Vertretern der Ausschüsse regeln, denen sie angehören. Hier hatte die Kommunalverfassungsnovelle aus dem März dieses Jahres klargestellt, dass die Vertreter nicht als Teil der Öffentlichkeit anzusehen sind, sondern prinzipiell auch an nicht öffentlichen Sitzungen von Ausschüssen teilnehmen können. Ich halte dies mit Blick auf das freie Mandat für sehr wichtig. Gleichzeitig dient der Zugang zu Ausschüssen dem Schutz kleinerer Fraktionen, denn so wird sichergestellt, dass durch eine Verlagerung von Entscheidungskompetenzen in Ausschüsse Minderheiten nicht vollständig vom Informationsfluss ausgeschlossen werden können. Dies dient damit der Kontrolle und ist grundrichtig.

In der Praxis gibt es mit der Anwendung der neuen Regelungen allerdings Probleme. Die sind darauf zurückzuführen, dass sich in der kommunalen Praxis der unzutreffende Eindruck entwickelt hat, der Gesetzgeber habe in der vergangenen Legislaturperiode das Zugangsrecht zu Ausschüssen einschränken wollen. Die entstandene und anhaltend starke Verunsicherung lässt sich nicht anders auflö

sen als durch die Rückkehr zu den Fassungen, die bis zum Frühjahr galten. Allerdings wird das Zugangsrecht auch weiterhin in solchen Ausnahmefällen ausgeschlossen sein, in denen es um spezialgesetzlich geschützte und sehr sensible Informationen, zum Beispiel in Personalausschüssen, geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die in der Kommunalverfassung aufgenommene Bestimmung zu Spenden und Sponsoring im kommunalen Bereich soll wieder geändert werden. Den Kommunen sollen dabei unbürokratischere und stärkere Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit Spenden eröffnet werden. Damit wird Forderungen entsprochen, die insbesondere die kommunalen Landesverbände erhoben haben. Gleichzeitig wird die notwendige Transparenz gewahrt, um jeglichem Anschein von Korruption entgegenzuwirken. Völligen Schutz vor Strafbarkeit kann - darauf hat das Innenministerium wiederholt hingewiesen - eine landesrechtliche Regelung nicht bieten. Also die Kommunen haben meines Wissens auch schon vor Einführung der Spendenregelung in die Kommunalverfassung das nötige Fingerspitzengefühl aufgebracht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung zu a): Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/192.

Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer stimmt dieser Fassung nicht zu? - Das ist der Kollege Breyer von der PIRATEN-Fraktion. Wer enthält sich? - Das sind die übrigen Mitglieder der PIRATEN-Fraktion sowie die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP.

Damit ist die Drucksache 18/289 mehrheitlich angenommen.

Ich komme zur Abstimmung zu b): Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und den Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/201 (neu).

Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung in der Drucksache 18/292 abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Teilen der PIRATEN und SSW. Wer ist gegen diese Fassung? - Das ist der Kollege Breyer von der PIRATEN-Fraktion. Enthaltungen kann es demnach nicht geben. Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe die Tagesordnungspunkte 18 und 32 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (AG-GKV- VStG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/296

b) Erlass eines Förderprogramms zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/286

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Abgeordneten Karsten Jasper von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der demografische Wandel schlägt unbarmherzig zu.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Das merkt man! - Heiterkeit SPD)

- Ich weiß nicht, Herr Kollege Baasch, ob Sie sich selbst gemeint haben. Aber ich schließe mich mit ein; das ist tatsächlich so, er schlägt zu. Herr Kollege Baasch, das muss ja nicht unbedingt negativ sein, sondern es kann auch positiv sein, und es ist positiv. Wir werden immer älter und in meinem

(Minister Andreas Breitner)