Protocol of the Session on November 15, 2012

Auch der unterschiedlichen Größe und Bedürfnisse unserer kommunalen Gebietskörperschaften trägt die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs Rechnung. So kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu jeweils von ihr zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin, den Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen.

Insgesamt sind die Gesetzentwürfe als Gemeinschaftsprodukte in den Ausschüssen zum Teil sogar einstimmig beschlossen worden. Dieser Weg, immer wieder gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen, wird kein leichter sein. Aber wir werden ihn weiter beschreiten. Er lohnt sich, auch wenn am Ende nicht jeder jubelnd das Ziel erreicht. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zur zweiten Gesetzesänderung, der Änderungen im Hinblick auf die Gemeindeordnung und der Kreisordnung, kurz fassen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung tragen wir schlicht den Erfahrungen aus der Praxis Rechnung. Beides hat sich nicht bewährt, was in der letzten Legislaturperiode beschlossen wurde. Sie mögen daran, dass wir Mitantragsteller sind, sehen, dass wir auch voll dahinterstehen, hier zu praxistauglichen Regelungen zu kommen.

(Beifall Anita Klahn [FDP])

(Ines Strehlau)

Lassen Sie uns zum Gesetzentwurf Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Vorredner von den Koalitionsfraktionen hier geliefert haben, war aus meiner Sicht schon erstaunlich. Da sagt die Kollegin Lange, der Gesetzentwurf sei im Dialog entstanden. Nun, das mag so sein. Ganz offensichtlich nicht im Dialog entstand zunächst einmal der Koalitionsvertrag, nach dem schlicht das derzeit geltende Gesetz zur Konsolidierungshilfe einfach einkassiert, also abgeschafft werden sollte.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

In der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten konnten wir hören, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 15 Millionen € jährlich schlicht und ergreifend zurück in den Landeshaushalt überführt werden sollten. Wo war eigentlich da Ihr Dialog, meine Damen und Herren?

(Beifall Anita Klahn [FDP])

Dieses Gesetz ist doch einfach deswegen entstanden, weil Ihnen die kommunalen Landesverbände die Tür eingerannt haben, weil sie darauf gedrungen haben, dass es für sie eine Konsolidierungshilfe geben muss.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Also tun Sie hier doch nicht so, als ob Sie kurz vor Weihnachten mit der Wundertüte über das Land gehen und endlich etwas für die notleidenden Kommunen tun würden. Es ist geradezu lächerlich, was Sie hier geboten haben.

Frau Kollegin Strehlau, Sie waren da schon um die Hälfte ehrlicher. Sie haben wenigstens gesagt, der Gesetzentwurf sei auf Wunsch der Kommunen entstanden. Das ist in der Tat so; aber Sie wissen auch, warum der Gesetzentwurf auf Wunsch der Kommunen entstanden ist: weil Sie vorhatten, das jetzige Gesetz komplett zu kippen. Ich nehme an, an Ihren Koalitionsvertrag können Sie sich erinnern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um das an dieser Stelle klipp und klar zu sagen: Wir halten nach wie vor das damals unter Federführung des Innenministers Klaus Schlie gemeinsam mit Finanzminister Wiegard erarbeitete Regelwerk für das beste Instrumentarium, um notleidenden Kommunen auf dem Weg zur Konsolidierung zu helfen.

(Beifall FDP und CDU)

Um das auch deutlich zu sagen: Selbstverständlich freut sich auch die FDP-Fraktion darüber, dass Sie so weit einsichtig geworden sind, Ihr Vorhaben aus

dem Koalitionsvertrag nicht in die Tat umzusetzen, sondern dass es auch unter Ihrer Regierung eine Art Konsolidierungshilfe gibt. Wir halten diese als Fraktion für unzureichend und haben das in den Ausschusssitzungen auch deutlich gemacht. Wir halten die verkürzte Laufzeit der von Ihnen gewährten Konsolidierungshilfe und auch den reduzierten Betrag, der insgesamt zur Verfügung gestellt wird, für nicht ausreichend. Dabei spielt möglicherweise auch der geringere Betrag, der dann aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden wird, eine Rolle.

Sie argumentieren, neu gewählte Kreistage sollten sich dann möglicherweise auch wieder selber damit beschäftigen dürfen. Meine Damen und Herren, wir haben gestern in der ersten Lesung des Landeshaushalts fraktionsübergreifend zumindest festgestellt, dass Konsolidierung ein langfristiges Projekt ist. Die Schuldenbremse, die wir uns selber gegeben haben, gilt vermutlich nicht nur für eine Legislaturperiode. Aufgrund dieser Langfristigkeit hat sich die Vorgängerregierung auch für eine Laufzeit von zehn Jahren und nicht für die Laufzeit einer Legislaturperiode eines Kreisparlaments entschieden. Vor diesem Hintergrund trägt - aus unserer Sicht jedenfalls - auch diese Argumentation nicht.

Nun als Letztes zu der Verknüpfung der Konsolidierungshilfe mit den Fehlbetragszuweisungen. Meine Damen und Herren, auch dies führt zu finanziellen Auswirkungen bei den betroffenen Kommunen und bedeutet im Zweifel weniger Hilfe, auch wenn Sie sich etwas anderes vorstellen. Denn es wird zumindest für einige Kommunen bei Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung weniger Mittel geben als - entsprechend der jetzt noch geltenden Regeln - nur mit Konsolidierungshilfe und ohne Fehlbetragszuweisung. Kurzum: Die von Ihnen geplante Kürzung bei der Konsolidierungshilfe wird in vielen Fällen nicht durch einen möglichen zeitgleichen Erhalt einer Fehlbetragszuweisung kompensiert werden.

Ich will in diesem Zusammenhang nur an die Stellungnahme der Stadt Schwarzenbek erinnern. Die Stadt Schwarzenbek kann man bei der Reduzierung der Konsolidierungshilfe als Beispiel nennen. Ich will zitieren: Es sei zu befürchten, dass die Reduzierung erhebliche Auswirkungen auf den Anreiz habe, Konsolidierungshilfe überhaupt in Anspruch nehmen zu wollen, und dass die Gesetzesänderung zumindest zu einer Schlechterstellung Schwarzenbeks führen werde.

(Dr. Heiner Garg)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Zunächst habe ich mich sogar ein wenig gewundert. Die Kolleginnen und Kollegen der Union haben, auf der Basis Ihres neuen Gesetzentwurfs und dessen Philosophie folgend, einen umfangreichen Kompromissvorschlag erarbeitet. Das ist eher unüblich. Ich habe im Ausschuss dafür plädiert, sich ernsthaft mit ihm auseinanderzusetzen und sich die Änderungsvorschläge, die die Kolleginnen und Kollegen der Union eingebracht haben, zu eigen zu machen. Dann hätte unsere Fraktion zustimmen können; denn - das will ich noch einmal sagen - auch wir wollen, dass den Kommunen bei dem schweren Weg in die Haushaltskonsolidierung unter die Arme gegriffen wird.

Sie haben sich aber nicht dazu durchringen können.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss! Sie wollten abschließend sagen -

Einen letzten halben Satz, Frau Präsidentin. - Auch meine Fraktion wird sich deswegen heute bei der Abstimmung enthalten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion die PIRATEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über zwei Punkte: über die Neuregelung der Konsolidierungshilfe sowie der Gemeindeund Kreisordnung.

Was die Konsolidierungshilfe angeht, teilen wir in vielen Punkten die Kritik von CDU und FDP. Als Ausgangspunkt ist es natürlich positiv, dass man den stark überschuldeten Kommunen unter die Arme greift, um eine Rückführung zu ermöglichen. Auch ist es positiv, dass Sie über den Änderungsantrag im Ausschuss jetzt wieder die Parlamentsbeteiligung vorgesehen haben. Das Instrument der Konsolidierungshilfe steht und fällt aber letztendlich damit, ob das Ziel der Entschuldung auch wirklich erreichbar ist. Genau das war Gegenstand der Anhörung. Ich habe große Zweifel, ob das der Fall

ist, zum einen habe ich sie wegen der Dauer, die jetzt von zehn auf sieben Jahre abgesenkt werden soll. Sicherlich mindert das den Eingriff in die Selbstverwaltung, aber eben doch auch die Tauglichkeit, um das Ziel zu erreichen. Darüber sind wir uns, denke ich, alle einig.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Zum anderen fordern Sie nach Ihrem neuen Modell weniger Eigenleistung. Das bedeutet, weniger Druck auf die Kommunen aufzubauen, dieses Angebot anzunehmen. Auch hierbei ist der Eingriff in die Selbstverwaltung wiederum verringert worden; aber aus meiner Sicht muss Selbstverwaltung auch mit Eigenverantwortung einhergehen.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Es kann nicht angehen, dass sich die Kommunen unbegrenzt verschulden können und dann andere dafür einspringen müssen. Irgendwo muss das seine Grenze haben. Ich stimme völlig mit den Kommunen überein, dass die finanzielle Ausstattung so sein muss, dass man sich selbst mit seinen Aufgaben auch finanzieren kann. Wo das nicht der Fall ist, muss man durchaus auch über neue Einnahmemöglichkeiten nachdenken.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Wo aber die Eigenfinanzierung nur daran scheitert, dass man in der Vergangenheit eine so hohe Überschuldung hat auflaufen lassen, dass die Zinsen so hoch sind, dass man die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen kann, kann es nicht bis ewig so weitergehen. Deswegen bringen wir Piraten auch die Möglichkeit einer begrenzten Insolvenzfähigkeit von Kommunen ins Gespräch, die es in einigen ausländischen Staaten schon gibt. Das würde in extremen Fällen helfen, eine Entschuldung herbeizuführen, die anderweitig nicht möglich wäre.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das reduziert aber nicht die Zinslast!)

- Das würde den Anreiz erhöhen, weniger Schulden aufzunehmen. Die Zinslast ist ja sozusagen ein Mittel, um vor einer Überschuldung zu warnen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie einen Wortbeitrag des Herrn Abgeordneten Kai Dolgner?

Immer gerne.

(Dr. Heiner Garg)

Herr Dolgner, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Breyer, gestehen Sie mir zu, dass Ihre Argumentation einen logischen Bruch enthält, wenn Sie einerseits richtigerweise beklagen, dass einige Kommunen die Zinsen nicht mehr aufbringen können, wenn Sie aber andererseits, weil das Ausfallrisiko für den Kreditgeber höher ist, über ein Insolvenzrecht und eine damit verbundende dramatische Zinssteigerung gerade erst zu diesem Zustand erheblich beitragen? Die Probleme der Staatsschuldenkrise und die erhöhten Zinssätze in den südeuropäischen Ländern sollten Ihnen da eigentlich eine Mahnung sein.

Entschuldigung. Ich sehe gerade, dass Ihre Zeit weitergelaufen ist. Wir geben deshalb Zeit hinzu. Wir sind großzügig.

Lieber Kollege Kai Dolgner, es stimmt, dass ein Insolvenzrecht, das heißt, keine unbegrenzte Haftung der anderen, dazu führen würde, dass die Zinsen ansteigen. Dieser Effekt ist aber durchaus erwünscht. Er führt nämlich dazu, dass man als Kommune mehr von den Folgen spürt, die die eigene Verschuldung hat. Deswegen wäre mein Vorschlag, diese höheren Zinsen einerseits in Kauf zu nehmen, andererseits aber die Kommunen zu entlasten, damit sie mit dem Status Quo, mit den höheren Zinsen, zunächst einmal arbeiten können, dadurch aber einen Anreiz haben, nicht noch höhere Schulden auflaufen zu lassen, weil sie das an den Zinsen spüren würden. Das ist durchaus gewollt und beabsichtigt. Das finde ich positiv. Ich finde, es kann nicht angehen, dass man durch niedrige Zinsen zu einer Überschuldung verführt wird, die auf Dauer nicht tragbar ist. Mir als Vertreter der jüngeren Generation ist insbesondere wichtig, dass wir nicht dauerhaft auf Kosten unserer Kinder und Kindeskinder leben.

Herr Kollege, gestatten Sie einen weiteren Beitrag des Herrn Abgeordneten Dolgner?

Immer gern.

Herr Kollege Breyer, wie Sie sicherlich wissen, sind die größten Teile der Haushaltsausgaben der Kommunen vom Gesetzgeber festgelegt, hauptsächlich bei den größeren vom Bundesgesetzgeber. Das sind Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch. Wenn Sie schon das Insolvenzrecht hernehmen: Können Sie mir sagen, wie Sie es mit Ihrem Rechtsverständnis vereinbaren wollen, dass diejenigen, die gegenüber der Stadt eine Forderung auf Sozialleistung haben, mit einer Insolvenzquote von 40 % leben sollen, wo Ihre Partei doch eher das bedingungslose Grundeinkommen favorisiert? Das wird dann in Lübeck nur noch mit einer Insolvenzquote von 30 % ausgezahlt? Oder wie darf ich mir das in Ihrem System vorstellen?

(Beifall SPD und FDP)