Protocol of the Session on January 21, 2016

Das ist der Abgeordnete Daniel Günther. - Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich beschlossen.

Ich komme jetzt zur Abstimmung in der Sache. Es gibt noch zwei Sachabstimmungen, die wir machen müssen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3732, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von FDP, Piratenfraktion, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/3771, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Berichtsantrag zum Bericht der Härtefallkommission

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/3725

(Barbara Ostmeier)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist einstimmig.

Ich erteile für die Landesregierung dem Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Fall ganz besonders: Liebe Mitglieder der Piratenfraktion! Soweit Sie mit Ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, einen Bericht über die Arbeit der Härtefallkommission abzugeben, muss ich Ihnen - wie man so schön sagt - ein wenig Wind aus den Segeln nehmen. Ich will Ihnen auch gern erläutern, warum das so ist.

Die Einrichtung der Härtefallkommission Schleswig-Holstein basiert rechtlich auf dem zweiten Teil der schleswig-holsteinischen Ausländer- und Aufnahmeverordnung. Hieraus ergibt sich, dass die Härtefallkommission ein behördenunabhängiges Gremium ist. Dieses Konstrukt wurde seinerzeit gewählt, um den besonderen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes bestmöglich gerecht werden zu können.

Die Erteilung von Aufenthaltsrechten in diesen Verfahren setzt getrennte positive Entscheidungen der Härtefallkommission auf der einen Seite und der obersten Landesbehörde, in diesem Fall meiner Person, voraus. Dies bedingt unabhängig voneinander arbeitende und entscheidende Partner, von denen nicht einer die Fachaufsicht über den anderen ausübt.

Für die Geschäftsstelle der Härtefallkommission gilt eine vergleichbare Regelung. Die Geschäftsführung wird mit einem Teil der Arbeitszeit durch eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter des Ausländerrechtsreferates meines Ministeriums wahrgenommen. In ihrer Funktion für die Härtefallkommission unterliegen beide aber nicht meiner Fachaufsicht. Sie sind eben behördenunabhängig tätig.

Durch die Ausländer- und Aufnahmeverordnung sind die Mitglieder der Härtefallkommission ermächtigt, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben, die als Verfahrensgrundsätze betitelt sind. Nach diesen Verfahrensgrundsätzen müssen die Be

richte nicht mehr notwendigerweise jährlich ergehen. Im Ergebnis wird deutlich, dass die Berichterstattung eine interne Funktion in diesem Zusammenarbeitskomplex zwischen der Härtefallkommission und deren Geschäftsstelle einnimmt und keine besonderen Vorgaben einzuhalten sind. Gegenüber dem Landtag besteht an dieser Stelle nach diesen Formalitäten grundsätzlich keine Berichtspflicht.

Gleichwohl - das ist etwas, wo ich die Vergangenheit gern noch einmal heranziehen möchte - hat es sich die Geschäftsstelle zur guten Übung gemacht, jährlich Berichte zu erstellen. Diese sind so aufgebaut, dass auch Vergleiche zu den Vorjahren gezogen werden können. Es entspricht der Tradition, diese Berichte zu veröffentlichen und auch dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Wichtig an dieser Stelle ist: Die Geschäftsstelle hat mir zugesichert, dass mit dieser Tradition keinesfalls hier und heute leichtfertig gebrochen werden soll.

Nun ist es aber in der Tat so, dass die beiden Geschäftsstellenmitarbeiter in ihrer Funktion für mein Ausländerrechtsreferat im Ministerium im Wesentlichen für die Bereiche Asylverfahrensrecht und humanitäre Aufnahme arbeiten. Diese beiden Arbeitsbereiche sind neben der Geschäftsstellentätigkeit in einem anhaltend hohen Maße im vergangenen Jahr gefordert gewesen. Die Geschäftsstelle hat daher in Absprache mit den Mitgliedern der Härtefallkommission auf einen Bericht im Jahre 2015 verzichtet. Absicht ist, dass wir für die Jahre 2014/2015 einen gemeinsamen Bericht vorlegen werden, um die entsprechenden Zeitreihen fortzusetzen - das aber bitte erst dann, sobald es die Zeit erlaubt.

Einige Zahlen trotzdem zur Härtefallkommission, aber auch nur Statistik an dieser Stelle. Bevor ich dazu komme, einige Erläuterungen: Alle an die Härtefallkommission herangetragenen Fälle werden durch die benannte Geschäftsstelle vorgeprüft. Dies dient der Feststellung, ob eine Anrufung durch andere zielführende aufenthaltsrechtliche Verfahren erledigt oder wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten bereits durch die Geschäftsstelle verworfen werden kann. Dies sind Fälle, über die die Mitglieder der Härtefallkommission in einer Folgesitzung entsprechend informiert werden. Die Auswertung dieser Fälle ist komplex und konnte für die Landtagstagung nicht mehr aufbereitet werden. Genau diese Zahlen werden wir in einem späteren Bericht bereithalten.

Führt die Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Anrufung der Kommissionsmitglieder zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, fertigt die Geschäftsstelle hierfür eine ausführliche Be

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

schlussvorlage. Im Jahr 2014 hat sich die Härtefallkommission mit insgesamt 15 Fällen, die 18 Personen betrafen, befasst. In 11 Fällen mit 13 Personen wurde Härtefallersuchen beschlossen. Diese Härtefallersuchen ermöglichen es mir, eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Fällt diese, was regelmäßig der Fall ist, positiv aus, wird dadurch die zuständige Ausländerbehörde angewiesen, den Betroffenen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.

Im Jahr 2015 hat es einen spürbaren Anstieg der Anrufungen gegeben. In 25 Fällen mit 33 betroffenen Personen hat die Härtefallkommission in 20 Fällen mit 24 Personen positive Entscheidungen getroffen. Ich habe diese dann meinerseits positiv entschieden.

Für das Jahr 2016 kann schon jetzt von einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen ausgegangen werden. Schon zu Jahresbeginn liegen 35 Anrufungen vor, die eine entsprechende Sitzungsvorbereitung erfordern.

Diesen Menschen zu helfen, wird von der Geschäftsstelle für erheblich wichtiger erachtet, als die dezidierte statistische Aufarbeitung der Vergangenheit vorzulegen. Ich persönlich teile diese Auffassung und hoffe dabei auf Ihr Verständnis. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat die Abgeordnete Angelika Beer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, es tut mir leid, dass ich Ihnen jetzt erst einmal den Wind aus den Segeln nehmen muss.

(Beifall PIRATEN)

Auf Ihrer eigenen Website ist angegeben, dass der Bericht der Härtefallkommission jährlich vorgelegt wird. Das ist nicht erfolgt. Deshalb bin ich etwas enttäuscht über die geringen Angaben, die Sie heute gegenüber dem Parlament machen konnten.

(Martin Habersaat [SPD]: Beantragen Sie, dass die Website geändert wird?)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einrichtung der Härtefallkommission in Schleswig-Hol

stein gehört zu den Errungenschaften der ersten rotgrünen Koalition in Schleswig-Holstein.

(Beifall PIRATEN und Martin Habersaat [SPD])

Sie ist die Instanz - ich habe das damals mitverhandelt; das ist nun einmal so; das ist ja nicht das Schlechteste -,

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Dann kann es nicht schlecht sein!)

die aus humanitären Erwägungen mit Zustimmung des Ministers, wie eben gerade ausgeführt, ein Bleiberecht erteilen kann.

Sie ist die vorletzte Instanz, weil danach eigentlich nur noch, um eine Abschiebung zu vermeiden, das Kirchenasyl in Anspruch genommen werden kann, wenn es angeboten wird. Wir wissen, dass auch die Zahlen des Kirchenasyls in dem Zeitraum, über den wir heute diskutieren, stark angestiegen sind.

Weil diese Errungenschaft so wertvolle Arbeit leistet, Herr Minister, haben wir bereits im August 2015 versucht, mit einer Kleinen Anfrage, Drucksache 18/3293, herauszubekommen, warum der Bericht für das Jahr 2014 nicht turnusmäßig abgegeben wurde. Ihre Antwort differiert zu dem, was Sie hier gerade ausgeführt haben. Sie haben gesagt, aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen habe es eine Veränderung der Prioritätensetzung gegeben, aber die Geschäftsstelle der Härtefallkommission werde sich bemühen, den Bericht baldmöglichst vorzulegen. Warum haben Sie damals nicht geantwortet, dass der Berichtszeitraum verändert wird und dann gemeinsam für 2014 und 2015 vorgelegt wird?

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Oder lesen Sie Ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage nicht durch?

(Martin Habersaat [SPD]: Das ist doch bald- möglichst!)

Wir haben jetzt Januar 2016. Da der Bericht immer noch nicht vorlag, haben wir diesen Antrag zum heutigen Bericht eingebracht. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass dies im Interesse aller Fraktionen liegen muss. Was nämlich die Rolle der Härtefallkommission anbelangt, gibt es hier politisch keine Differenzen.

Ich möchte mich deswegen gerade bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, aber auch bei den Mitgliedern der Härtefallkommission für ihr Engagement bedanken.

(Minister Stefan Studt)

(Beifall PIRATEN)

Die politische Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen, wenn auch in anonymisierter Form, natürlich dem Parlament vorgelegt werden, das Parlament informiert wird, liegt bei Ihnen, Herr Studt. Ich muss feststellen, dass Sie dieser Verantwortung in letzter Zeit immer weniger nachkommen. Wir reden hier ja nicht über einen Bericht, der Hunderte Seiten lang ist. Der letzte vorgelegte zum Jahr 2013 umfasst 15 Seiten, die Berichte der Jahre zuvor neun bis zehn Seiten. Angesichts der aktuellen Entwicklung gehen wir davon aus - ich schlage vor, dass wir es, weil es sich auch um vertrauliche Informationen handelt, im Innen- und Rechtsausschuss aufrufen -, dass die Zahl der Anrufungen der Härtefallkommission seit dem drastischen Anstieg der Zahl der Flüchtlinge bei uns im Land gestiegen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen diese Entwicklung frühzeitig erkennen. Es kann doch nicht sein, dass wir in dieser Situation einfach zwei Jahre abwarten, um dann erst zu hören, ob die Härtefallkommission genügend ausgestattet ist, ob sie genügend Unterstützung hat. Ich appelliere an Sie, sie personell so auszustatten, dass sie ihre humanitäre Aufgabe weiter wahrnehmen kann,

(Beifall PIRATEN)

und dementsprechend im Haushalt anzupassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollten diesen Berichtsantrag auch, weil das Letzte, was wir aus dem Bericht über 2013 wissen, ist, dass die Entscheidungskriterien geändert worden sind. Sie haben es eben noch einmal ausgeführt. Natürlich liegt es im Interesse des Parlamentes zu wissen, ob diese Veränderungen im Rahmen der Arbeit der Kommission positiv waren, ob sie wirken, ob sie zielgerichtet sind oder ob diese Veränderungen in der Geschäftsordnung, die sich ergeben haben, zu korrigieren sind.