Ich sage ganz deutlich: Frau Ministerin, dass hier Handlungsbedarf besteht, das wissen wir nicht erst seit heute. Darüber reden wir auf der Grundlage mehr oder weniger zielführender Anträge meinerseits - das ist mir egal - immer mal wieder, weil ich das Thema hier immer wieder aufrufe. Dass ich nicht beratungsresistent bin, sondern durchaus Vorschläge von allen Seiten annehme, sehen Sie auch. Deshalb bedanke ich mich auch für die wohlwol
- Da bin ich noch nicht, da komme ich noch hin. Ich lasse Sie nicht aus. Das Beste kommt zum Schluss.
Ich will Sie auch nicht weiter mit großen Plädoyers darüber langweilen, dass ich finde, dass das wichtig ist. Dass wir hier Handlungsbedarf haben, das haben wir alle festgestellt. Das haben wir übrigens auch in der letzten Debatte festgestellt. Ich will die Zitate dazu nicht wiederholen. Selbst Frau Lange in ihrem Plädoyer für den Innenminister und die gute Arbeit der Polizei hat gesagt, die Strafe müsse auf dem Fuße folgen. Das kann nun einmal nicht die Polizei gewährleisten, dafür ist die Justiz verantwortlich. Insofern sehe ich auch in Ihrer Äußerung, Frau Lange, durchaus eine Unterstützung für unseren Antrag.
Da ich nur noch 50 Sekunden Redezeit habe, schnell zu unserem Antrag. Die Ministerin hat ein Plädoyer für unseren Antrag gehalten. Ich bin dafür sehr dankbar. Geben Sie sich einen Ruck, auch wenn oben CDU draufsteht! Was ist denn so schlimm daran, unserem Antrag heute zuzustimmen?
- Ich kann mich auch noch zu einem Dreiminutenbeitrag melden, es nützt also nichts, mich hier jetzt aufzuhalten.
Die Landesregierung wird in Absatz 1 aufgefordert sicherzustellen, dass die Strafverfolgung im Land Schleswig-Holstein auch in Zeiten steigender Herausforderungen effektiv stattfinden kann. Das hat der weise Herr Müller-Gabriel, unser Generalstaatsanwalt a. D., auch in seiner Jahrespresseberichterklärung gesagt. Ich schätze ihn sehr. Das hat er, der übrigens immer Polizei und Justiz in einem Zusammenhang denkt, immer gesagt. Das ist also kein falscher Satz, das liegt in unser aller Interesse, das sollten wir tun.
Gestern gab es Zitate von Herrn Dr. Stegner dahin gehend, Organe des Rechtsstaats müssten in der Lage sein, den Rechtsstaat auch umzusetzen. Frau Midyatli, ich teile das Vertrauen in diesen Rechtsstaat,
Frau Kollegin, lassen Sie mich bitte ausreden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich keine weiteren Wortmeldungen mehr habe. Sie sind mit Ihrem Redebeitrag für die 4 Minuten zu Ende. Ich frage Sie deshalb jetzt, ob Sie sich zu einem Dreiminutenbeitrag melden möchten.
Ich mache weiter mit unserem Antrag. Der zweite Absatz: Darin geht es darum, dass wir die Landesregierung auffordern - na ja, auffordern, ich hätte auch bitten schreiben können; das kann man so nennen; darüber wollen wir uns nicht streiten - zu prüfen, in welchen Bereichen der Justiz in den letzten Jahren die Aufgabendichte in welchem Umfang zugenommen hat. Wir möchten gern, dass ein Konzept erarbeitet wird. Nichts anderes hat die Ministerin gerade in Aussicht gestellt. Nun weiß ich nicht, was im Hinterkopf der Ministerin vorgeht. Es ist aber doch schön, dass wir da gleich denken, Frau Ministerin. Also: Warum heute Nein zu unserem Antrag sagen, wenn Sie das sowieso vorhaben?
Lars Harms sagte vorhin, uns fehle eine Datenbasis. Jetzt kann man das Datenbasis nennen oder Konzept - das können wir so machen -, im Ergebnis wissen wir alle, was wir wollen. Ich finde, das ist ein guter Absatz, ein guter Ansatz, dem wir alle zustimmen können.
kündigten Entwurfs des Nachtragshaushalts - der wurde hier für Mai 2016 in Aussicht gestellt; die Ministerin hat darauf hingewiesen und gesagt, da bestehe Handlungsbedarf; ich kann Sie da nur unterstützen, ich finde das gut und richtig - unter Umständen zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft einzuwerben.
- So, ich hoffe, Sie bekommen die Unterstützung der Justizministerin. Denn wer immer vollmundig den Stolz auf unseren Rechtsstaat betont - ich kann hier seitenweise Zitate von gestern bringen -, der muss sich auch irgendwann die Frage stellen und die Frage beantworten, was uns dieser Rechtsstaat denn wert ist. Frau Justizministerin, ich hoffe also, dass Sie dann auch die Unterstützung von Frau Heinold bekommen, die Ihnen das Geld dafür geben muss.
Dann: Warum fünf? Ich sage es einmal mit einem Begriff aus dem Sport: Handlungsfähigkeit. Wir haben fünf Standorte: Kiel, Flensburg, Lübeck, Schleswig und Itzehoe. Eine Hand, fünf, Handlungsfähigkeit, wir müssen das machen - ich dachte, das ist eingängig. Das ist einmal eine Zahl, damit kann man starten. Das ist im Vergleich zu 20 ein ganz charmanter Einstieg, dafür bräuchten wir nicht einmal ein Konzept. Das war das, was ich meine. Wir sollten nicht lange diskutieren und Konzepte aufstellen. Mit fünf sind wir handlungsfähig. Damit sollten wir anfangen. Wer darüber gehen und die erforderlichen 20 zur Verfügung stellen möchte - wunderbar, kein Problem.
(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dann lassen Sie uns das doch noch einmal in den Ausschuss geben!)
Der Antrag enthält die Bitte, ein Konzept zu erstellen. Er enthält die Bitte, dass wir unterrichtet werden. Darin ist in keiner Form irgendeine Vorfestlegung enthalten. Das Einzige sind vielleicht die fünf Stellen. Ansonsten können Sie hier zustimmen. Wer das jetzt nicht tut, sondern das wieder in Debatten über ein ganzes Jahr verschiebt, der meint es nicht ehrlich, dass wir unseren Rechtsstaat entspre
Ich bitte um Aufmerksamkeit in Bezug auf die Abstimmung. Denn es gibt verschiedene Anträge zum Abstimmungsverfahren, die mir vorliegen. Ich frage zunächst, ob die noch einmal genannt werden sollen. Ich glaube, sie sind hier noch nicht genannt worden. Ich frage die PGF, was ihre Vorschläge dafür wären. Die Kollegin Ostmeier hat gerade beantragt, den einen Antrag in der Sache abzustimmen. Möglicherweise gibt es ja noch andere Anträge. Frau Herdejürgen.
Wir beantragen, den Antrag in der Drucksache 18/3730 (neu) in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, ebenso wie den Bericht in der Drucksache 18/3713.
Okay. Gibt es weitere Anträge? - Dann frage ich zunächst, wer damit einverstanden ist, den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/3713 und den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3730 (neu) in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Dann frage ich zunächst einmal, wer den Bericht der Landesregierung in der Drucksache 18/3713 zur abschließenden Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen möchte. Den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SSW, die Piratenfraktion, die CDU-Fraktion und die FDPFraktion. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Wer den Antrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachennummer 18/3730 (neu) in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeord
- Es wäre hilfreich, wenn es eine gewisse Konzentration gäbe. Dann kann man ein klares Abstimmungsergebnis erzielen. Deshalb gehe ich jetzt davon aus, dass die FDP-Fraktion, die Kollegin Barbara Ostmeier, die Kollegen des SSW, die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten der SPD der Ausschussüberweisung zustimmen. - Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Abgeordneten der PIRATEN. Wer enthält sich?
Das ist der Abgeordnete Daniel Günther. - Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich beschlossen.