Herr Dudda hat Seite 24 angesprochen, die seiner Ansicht nach falsch ist. Herr Eichstädt hat etwas dazu gesagt, was wir im Bereich der Suchtselbsthilfe schon machen. Aber es ist im Übrigen auch nicht so, dass der Aktionsplan Alkohol eingestellt würde, sondern im Rahmen dessen, was wir der Landesstelle geben, werden weiter jedes Jahr 40.000 € für Projekte und den Aktionsplan Alkohol verwendet. Den gibt es also weiterhin. Das steht auch im Haushalt drin. Ich weiß nicht, warum das nicht klar ist. Daran müssen wir ganz offensichtlich noch besser arbeiten.
Das Zweite betrifft den Bereich der Altersstrukturen im Bereich der Selbsthilfe. Darauf hat Frau Klahn hingewiesen. Das haben wir Gott sei Dank schon gesehen, wir haben es aber noch nicht gelöst. Seit zwei Jahren fördern wir mit 75.000 €, dass die Selbsthilfegruppen zusammen mit der Landesstelle ein Konzept erarbeiten, um dieses Problem zu lösen. Wir haben das gesehen und sind dabei, das zu lösen. Wenn die Lösung da ist, werden wir Sie auch darüber informieren. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, für weitere Informationen hat die Landesstelle für Suchtfragen am kommenden Mittwoch hier ins Landeshaus zu einem Informationsgespräch eingeladen. Davon haben Sie alle Kenntnis.
Des Weiteren liegen keine Wortmeldungen vor. Es ist beantragt worden, den Bericht Drucksache 18/ 3607 an den Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses das Wort, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Vielen Dank für den umfassenden Bericht, Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über ein Einwanderungs- oder Zuwanderungsgesetz wird bereits seit mehreren Jahren mit unterschiedlicher Intensität geführt. Was man sich unter einem solchen Gesetz inhaltlich vorstellt, scheint nach wie vor weit auseinanderzugehen. Manche wollen eine grundsätzliche Reform des Einwanderungsrechts. Andere wollen eher ein Gesetz, das vorhandene Regelungen zusammenführt.
Die FDP fordert in ihrem Antrag ein „modernes“ Einwanderungsrecht. Diese Forderung würde im Umkehrschluss bedeuten, dass das geltende Recht unmodern wäre.
- Lieber Kollege Garg, ich bin damit nicht allein unterwegs. Zum Beispiel OECD-Migrationsexperte Thomas Liebig hat bereits Anfang 2015 in einem Interview in der „Zeit“ bestätigt:
„Deutschland habe - zumindest für Hochqualifizierte - eines der liberalsten Zuwanderungsgesetze aller OECD-Staaten. Neue Instrumente brauche man nicht, im Detail könne man aber sicher noch nachbessern.“
Der Antrag der FDP enthält einige Ansätze. Sie machen sich dafür stark - das halte ich für durchaus richtig -, dass wir zu einer verbesserten Anerkennung von Bildungsabschlüssen oder einer gezielten Sprachförderung kommen. Bei anderen Punkten scheint mir die FDP eher ein bisschen auf den zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung rasenden Mainstream-Zug aufgesprungen zu sein. So fordern Sie zum Beispiel ein Punktesystem für die Zuwanderung am Beispiel Kanada.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das fordern wir seit ungefähr 15 Jahren! Von Mainstream kann da relativ wenig die Rede sein!)
- Dann wären vielleicht die 15 Jahre Anlass gewesen, diese Forderung einmal zu überdenken, denn die Kanadier sind inzwischen drauf und dran, von ihrem Punktesystem abzurücken.
- Sie haben die Kriterien inzwischen derart verändert, dass ein Jobangebot in Kanada allein 600 von 1200 nötigen Punkten auslöst.
Wenn man dazu berücksichtigt, dass Einwanderungswillige in Kanada im Durchschnitt vier bis fünf Jahre warten, bis sie eine Antwort der Einwanderungsbehörde erhalten, fragt man sich, wie ein Jobangebot und vier bis fünf Jahre zusammenpas
Ich spare mir an dieser Stelle Ausführungen zu der Forderung nach einer generellen Möglichkeit doppelter Staatsangehörigkeiten. Die Meinungen dazu sind ausgetauscht. Wir lehnen das nach wie vor ab.
Auch über ein generelles Kommunalwahlrecht für Menschen, die weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben, haben wir bereits mehrfach gesprochen. Allerdings bekommt gerade diese Frage vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingszahlen eine durchaus neue Dimension.
Ich glaube, es ist allen klar, dass für eine solche Änderung - wenn man sie denn machen wollte - eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre. Aus den Reihen berufener Rechtswissenschaftler wird durchaus auch die Auffassung vertreten, dass eine solche Änderung aufgrund der Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes gar nicht möglich wäre.
Abgesehen davon bleibe ich dabei: Das Wahlrecht ist Ausfluss der Staatsangehörigkeit. Für EU-Bürger haben wir aufgrund der EU-Verträge und der Beziehungen zu anderen EU-Staaten untereinander eine Ausnahme bei Kommunalwahlen gemacht, eine weiter gehende Öffnung lehnen wir ab.
Wir brauchen in Deutschland kein - wie Sie es formulieren - „modernes“ Einwanderungsrecht, wir haben grundsätzlich ein modernes Einwanderungsrecht. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass wir aus den bestehenden Regeln ein einheitliches Gesetz machen. Das wäre zunächst eher eine kosmetische Maßnahme, aber sie hat einen guten Grund. Denn wir stellen heute fest, dass an der Stelle, wo wir Menschen gezielt zur Einwanderung nach Deutschland gewinnen wollen, also insbesondere im Bereich von Hochqualifizierten, die Ansprache offensichtlich noch nicht so deutlich und attraktiv ist, wie wir uns das wünschen. Hier kann der Titel Einwanderungsgesetz durchaus helfen, die rechtlichen Möglichkeiten sind nach meiner Auffassung inzwischen allerdings gegeben.
Wenn Sie mich nun fragen, ob das der richtige Zeitpunkt für diese Diskussion ist, muss ich sagen: Nein. Wir haben im Augenblick Baustellen, die unsere volle Aufmerksamkeit erfordern.
Die bestehenden Instrumente in diesem Bereich funktionieren. Eine Steuerung der Bedarfszuwanderung ist heute bereits möglich.
Der Gesichtspunkt der Attraktivität ist von mir angesprochen worden. Deshalb plädiere ich dafür, diese Diskussion nicht jetzt zu führen. Wenn wir die gegenwärtigen Herausforderungen bewältigt haben, wird Zeit für eine umfassende Diskussion sein.
Vielen Dank, lieber Kollege Dr. Bernstein. - Ihre Ausführungen haben bei mir eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen und Anlass gegeben, mehrere Zwischenbemerkungen zu machen. Ich möchte mich auf zwei Punkte konzentrieren.
Dass die Union das so vehement ablehnt, heißt ja nicht, dass es von der Union sehr bald umgesetzt wird - mit Blick auf das, was in den vergangenen zwei Jahren im Deutschen Bundestag alles so beschlossen wurde. Meinen Sie nicht auch, dass wir in den nächsten 10, 20 Jahren in einer sehr großen Zahl qualifizierte Zuwanderung brauchen, und meinen Sie nicht auch, dass - Union und FDP haben in der letzten Wahlperiode einiges beim Aufenthaltsgesetz verändert, zum Beispiel die Grenzen beim notwendigen Einkommen heruntergesetzt -, dass das bisherige Gesetz nur in sehr geringer Zahl qualifizierte Zuwanderer aus Drittstaaten anlockt?