gruppen der Hochschulen begonnen. Dazu gab es Hochschulkonferenzen, seit einem Jahr die Hochschulkommission und unzählige weitere Veranstaltungen - drei Jahre lang! Das reine parlamentarische Anhörungsverfahren zum Hochschulgesetz läuft seit fünf Monaten. Die Punkte, die wir als Änderungen hier heute beantragen, sind aus Stellungnahmen von Studierenden, Gewerkschaften, Verbänden und auch Präsidien hervorgegangen, ähnlich übrigens wie der Antrag der Union.
Sie haben zwar wenig von Studierenden und Personalräten übernommen, aber auch Ihr Antrag beinhaltet grundsätzliche Änderungen, die von Teilen der Präsidien, Personalvertretungen und Studierenden abgelehnt werden. Sie beantragen zum Beispiel als Ergebnis aus der Anhörung, die Dienstherrenfähigkeit komplett auf die Hochschulen zu übertragen, obwohl die Europa-Universität Flensburg und viele Fachhochschulen diese Änderung ablehnen. Das müssten Sie zumindest dann wissen, wenn Sie die Unterlagen gelesen haben, Herr Kollege Dornquast, oder auch Sie, Herr Kollege Günther.
Eine Anhörung zu diesen gravierenden Änderungen haben Sie aber nie beantragt. Diese Forderung kam von Ihnen erst nach unserer Anfrage, nachdem die Forderung in der Presseberichterstattung zu finden war. Glaubwürdig finde ich das nicht.
Nein, aus unserer Sicht geht es um etwas anderes. Kann es sein, dass es politische Themen gibt, die nicht im Konsens zu lösen sind? In vielen Grundsatzfragen an den Hochschulen gibt es eben keine Einstimmigkeit. Auch wenn in der Presseberichterstattung bis zum heutigen Tag vor allem immer die Landesrektorenkonferenz vorkam, möchte auch ich darauf verweisen, dass es Stellungnahmen von den Gewerkschaften und von Studierendenvertretern gibt und dass es auch viele Dozentinnen und Dozenten an den Hochschulen gibt, die es anders sehen als die jeweiligen Hochschulpräsidenten.
Die Kommunikation unserer Koalitionsänderungsanträge ist schlecht gelaufen. Das geben wir zu. Dabei bricht uns auch kein Zacken aus der Krone. Aber wir haben dann da nachgesteuert, wo es Missverständnisse und Unklarheiten gegeben hat. Das hat Herr Kollege Habersaat ausgeführt. Leider
werden diese Änderungen in der medialen Diskussion, die dazu stattfindet, nicht komplett korrekt wiedergegeben. Beim Thema der Ethikkommission, die in einer Anhörung übrigens von sehr vielen Anzuhörenden begrüßt wurde, ist beispielsweise deutlich geworden, dass an den Hochschulen der Bedarf besteht, über ethische Grenzen von Forschungsprojekten an unseren Hochschulen zu diskutieren. Das gilt beispielsweise für Rüstungsforschung, aber auch für den sehr sensiblen Bereich der Tierversuche. Sollen Hochschulen an allem forschen dürfen, was gesetzlich erlaubt ist, oder gibt es moralische Grenzen? Darüber muss gesprochen werden.
Herr Kollege Günther, es gibt keine Berichtspflicht. Lesen Sie es noch einmal nach. Aber es gibt das Recht für die Kommission, sich Forschungsprojekte anzuschauen. Genauso ist es auch richtig.
Für uns ist unbestritten, dass Wissenschaft von dem Austausch zwischen Studierenden und Dozenten lebt. Hochschulen sollen eigenständiges Lernen und die kritische Auseinandersetzung fördern. Wir glauben allerdings nicht, dass eine Anwesenheit, die auf Zwang statt auf gegenseitigem Interesse beruht, dafür das richtige Mittel ist.
Die Uni ist eben keine Grundschule. Mit Anfang 20 muss man von Studierenden erwarten können, selbst zu entscheiden, ob sie an einer Veranstaltung teilnehmen. Gleichzeitig müssen immer mehr Studierende ihr Leben durch Nebenjobs - neben dem Studium - finanzieren. Außerdem nimmt die Anzahl an psychischen Erkrankungen durch Stress massiv zu. Auch studentisches Engagement - beispielsweise jetzt für Geflüchtete -, das wir alle immer begrüßen, wird behindert. Es ist doch Wahnsinn, dass bei einigen Dozentinnen und Dozenten inzwischen eine Krankschreibung als unentschuldigtes Fehlen gewertet wird.
Die Studierendenvertretungen haben in der Anhörung mehrfach deutlich gemacht, dass ihnen diese Lockerung helfen würde. Diese Lockerung funktioniert im Übrigen in NRW seit einem Jahr ohne Probleme. Sie wurde, wenn ich es richtig verstanden habe, am Montag auch in Niedersachsen
Gute Hochschulen lassen aus unserer Sicht alle mitbestimmen. Wir Grüne haben immer wieder - auf Parteitagen, im Koalitionsvertrag und mehrfach hier im Plenarsaal - deutlich gemacht, dass wir bei der paritätischen Mitbestimmung liefern werden. Das kann niemanden ernsthaft überraschen.
Studierende und Personal wünschen sich mehr Mitbestimmung. Da sind wir in der Pflicht. Das haben auch in der ersten Lesung mehrere Redner der Koalitionsfraktionen - Frau Waldinger-Thiering, Herr Habersaat und ich - sehr deutlich gemacht. Die Opposition hier im Hause tritt hingegen die Rechte und Wünsche der Studierenden und des Personals mit den Füßen
Denn schauen wir uns einmal an, welche Modelle hier konkret auf dem Tisch liegen. Es gibt das Modell von CDU und FDP - ursprünglich von der FDP, jetzt auch von der CDU -, in dem die Hochschulen über die Gremienbesetzung komplett selber entscheiden sollen, so wie in Nordrhein-Westfalen. Doch hat das Modell zu mehr Mitbestimmung für Personal und Studierende geführt? - An den allermeisten Hochschulen war das nicht der Fall.
Studierende und Personal haben keine starke Verhandlungsposition. Im Gegenteil, durch die Keule des Verfassungsgerichtsurteils von vor 30 Jahren haben wir in den meisten Hochschulen nicht mehr Mitbestimmung.
Dazu können wir nur sagen: „Herzlichen Glückwunsch an alle, die sich für mehr Mitbestimmung an den Hochschulen engagieren!“, folgte man CDU und FDP.
Dasselbe gilt für den Hochschulrat. CDU und FDP lassen nicht nur die bestehenden Entscheidungskompetenzen extern beim Hochschulrat, sondern machen ihn darüber hinaus sogar zur obersten Dienstbehörde. Wir hingegen wollen, dass der Senat gestärkt wird. Deshalb werden die Entwick
lungsplanung und die Grundsätze der Finanzplanung in unserem Modell zukünftig auch vom Senat beschlossen. Wir rücken wichtige Entscheidungen wieder zurück in die gewählten Hochschulgremien. Das stärkt nicht zuletzt die vielen engagierten Professorinnen und Professoren, die sich ehrenamtlich im Senat für ihre Hochschule einsetzen.
Wir glauben, dass stärkere Mitbestimmung für Studierende und Personal etwas Positives ist. Es macht unsere Hochschulen stärker, und es entspricht unserem demokratischen Selbstverständnis, dass Studierende und Personal gleichberechtigt mitbestimmen dürfen - zumindest dort, wo das Verfassungsgericht es erlaubt. Der Erweiterte Senat ist dafür ein sehr gutes Gremium, denn der Erweiterte Senat tagt nicht getrennt vom Senat, sondern sitzt mit dem Senat am Tisch. Der Erweiterte Senat wird ein integriertes Gremium. Das führt dazu, dass alle gleichberechtigt am Tisch sitzen, ohne dass wir die verfassungsrechtliche Freiheit von Forschung und Lehre berühren. Das wird im Kern auch vom Wissenschaftlichen Dienst - lesen Sie sich das noch einmal durch, Herr Kollege Günther - nicht angezweifelt. Es gab Bedenken in Einzelpunkten. Die hat der Kollege Habersaat genannt.
Ich habe heute in der Zeitung gelesen: FDP: Gesetzentwurf verfassungswidrig. Wir haben uns gedacht: Okay, das Argument wollen wir euch nehmen. Deswegen haben wir unseren Gesetzentwurf in einem kleinen Punkt, den der Kollege Habersaat ausgeführt hat, verändert. Der Grundsatz bleibt erhalten: Wir sorgen für mehr Mitbestimmung.
Natürlich betreten wir mit der Mitbestimmung Neuland. So ist das, wenn man mutige Reformen macht, wenn man etwas Neues wagt. Natürlich kann es auf dem Weg dazu kommen, dass sich ein paar Modelle als nicht ganz so praktikabel herausstellen und dass sich in der Ausgestaltung irgendwann etwas ändert. Das ist in der Politik so. Das ist an den Hochschulen so. Da sind wir nicht taub. Jetzt aber vorschnell Änderungen zu machen, obwohl wir die Praxiserfahrung noch gar nicht haben und wir wissen, dass es gute Gründe gibt, sie durchzuführen, finden wir falsch. Deshalb bedarf es keiner zweiten Anhörung.
Uns freut auch Folgendes. Für uns war immer die Ansage, dass demokratischere Hochschulen die Grundlage für mehr Freiheit für die Hochschulen sind, dass wir beispielsweise bei der Bauautonomie Lockerungen eingeführt haben, die von allen Hochschulpräsidien inzwischen gelobt werden. Das kann man vielleicht auch einmal sagen. Das hat hervorragend geklappt, auch in der Zusammenarbeit mit Rolf Fischer, den ich hier ausdrücklich loben möchte.
Unsere Hochschullandschaft verändert sich stark. Durch die Themen, die in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit eine große Rolle gespielt haben, finden viele andere wichtige Dinge im Hochschulgesetz leider nicht die Beachtung, die sie eigentlich finden müssten. Es gibt Sachen, die deutlich mehr Raum einnehmen könnten, beispielsweise, dass in den Änderungsanträgen und dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine Reihe von Punkten enthalten sind, in denen es darum geht, die Hochschulen zu öffnen, gesellschaftlich zu öffnen. Die Hochschulen sind im Wandel. Es gibt immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund, es gibt immer mehr Menschen, die sehr stark auf das Thema internationale Studierende setzen. Es gibt inzwischen sehr viele unterschiedliche Bildungsgeografien an den Hochschulen. Das alles ist etwas, was wir als Koalition ausdrücklich begrüßen und wo es uns gemeinsam mit vielen gelungen ist, Verbesserungen im Hochschulgesetz aufzunehmen, unter anderem durch die Einrichtung eines Diversitybeauftragten, der hier zwar im Grundsatz kritisiert wurde, vorher aber von vielen gelobt wurde.
Was vor der Abstimmung am heutigen Tag bleibt, ist aus unserer Sicht ein Sturm im Wasserglas. Der Kollege Günther probiert das hier nicht ganz uncharmant immer wieder. Er versucht, die Unklarheiten und den politischen Dissens an den Hochschulen auszuschlachten und uns in ein Licht zu stellen, als machten wir etwas, wogegen sich alle in den Hochschulen stellten.
Wir haben in unseren Reden deutlich gemacht Frau Waldinger-Thiering wird das sicherlich auch gleich noch einmal tun -, dass es nicht so ist und es manchmal Richtungsentscheidungen gibt, die man treffen muss. Für uns ist der Punkt Mitbestimmung für Studierende und Personal so wichtig, dass wir
Vielen Dank. - Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christopher König.
Liebe Frau Präsidentin Fritzen! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Hochschulgesetzentwürfe haben in den vergangenen Monaten die große Gelegenheit geboten, endlich einmal eine breit angelegte Diskussion über die Zukunft unseres Hochschulstandorts zu führen. Diese Gelegenheit wurde leider nicht wirklich genutzt. Das bedaure ich sehr, aber es war - das muss man einfach feststellen - von den meisten Beteiligten offenbar einfach nicht gewollt.
Wir haben schon viel darüber gesprochen. Die Landesrektorenkonferenz hat sich im Rahmen der Anhörung aus meiner Sicht nicht besonders mit Ruhm bekleckert. Die Mehrheit in der Landesrektorenkonferenz war - wie ich dann erfahren durfte der Auffassung, man sollte in der Anhörung lieber nichts zum Entwurf meiner Fraktion sagen, um es sich nicht mit der Landesregierung zu verscherzen. Ich finde, dies offenbart ein merkwürdiges und nicht gerade vorbildliches Demokratieverständnis von führenden Professoren des Landes.