Lieber Herr Kollege Habersaat, kennen Sie Anträge der Oppositionsfraktionen, die Geschäftsordnung des Landtags dahin gehend zu ändern, dass es keine Änderungsanträge im Plenum mehr gibt? Oder ist Ihnen möglicherweise erinnerlich, dass die jetzigen Oppositionsfraktionen mit Ausnahme der PIRATEN, als sie Regierungsfraktionen waren, gelegentlich von dem Recht bei Gesetzentwürfen Gebrauch gemacht haben, auch noch im Plenum Änderungsanträge zu stellen?
Ich hörte davon, dass so etwas vorkam. Ich kann mir vorstellen, dass ich mich seinerzeit auch darüber aufgeregt habe. Aber das hat wohl auch etwas mit der Arbeitsteilung zwischen Regierung und Opposition zu tun, Herr Kollege Stegner.
Herr Abgeordneter, nun gibt es den Wunsch einer weiteren Bemerkung des Herrn Abgeordneten Vogt. Lassen Sie diese zu?
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich möchte Ihnen eine weitere Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Fragenbeantwortung Ihre Rede weiter vorzutragen.
Ich wollte Sie noch einmal fragen, ob Sie auch den Teil der Geschäftsordnung kennen, der die Möglichkeit einer dritten Lesung eines Gesetzentwurfs einräumt, in der man solche Tischvorlagen dann auch vielleicht in einem vernünftigen Rahmen noch einmal mit den Betroffenen diskutieren kann, da diese ja offenbar zu einem Zeitpunkt einbezogen worden waren, als diese problematischen Punkte noch nicht drinstanden? Kennen Sie diese Möglichkeit einer dritten Lesung, und was spricht eigentlich tatsächlich dagegen, diese durchzuführen, außer dass Sie Angst haben, Ihr Gesicht zu verlieren?
Herr Kollege, ich kenne die Möglichkeit einer dritten Lesung. Die macht man dann, wenn man sich besonders unsicher ist in dem, was man tut, oder wenn man wirklich gravierende Änderungen an einem Gesetzentwurf vornimmt. Ich kann mich daran erinnern, wie Sie das gemacht haben, als Sie mit Schleswig-Holstein den Rest der Bundesländer verlassen haben, als es um das Glücksspielgesetz ging. Aber in diesem Fall halten wir das nicht für erforderlich. Wir halten es im Gegenteil sogar für sinnvoller, die Hochschulgesetznovelle heute zu beschließen, weil wir den Hochschulen die Möglichkeit geben wollen, rechtzeitig die neuen Regelungen umzusetzen, und weil ja auch noch die Änderungen des Medizinteils der Hochschulgesetznovelle anstehen.
Jetzt haben Sie mir in der Tat die Möglichkeit gegeben, wieder eine Minute meiner Rede auf diesem Weg zu lösen. Ich bin ja auch etwas knapp dran.
Die Frage ist: Wie bewerten Sie Ihre Änderungsanträge gegenüber dem Regierungsentwurf von Frau Alheit? Sind Sie der Meinung, dass das jetzt keine gravierenden Änderungen sind, die Sie mit Ihren Änderungsanträgen eingeführt haben?
- Meine Damen und Herren, ich glaube, die Antwort kann Herr Habersaat alleine geben. Deshalb erteile ich ihm jetzt dazu das Wort.
Herr Kollege, ich finde die Änderungen schon wichtig, weil das durchaus Punkte sind, die uns am Herzen liegen, die wir ja auch im Koalitionsvertrag schon festgeschrieben haben. Es sind keine so gravierenden Änderungen, dass wir eine dritte Lesung für erforderlich halten. Vor allem sind es auch keine Änderungen, die irgendwen überraschen können.
Wir wissen, dass die Hochschulräte eine wichtige Beratungsfunktion haben. Die haben sie weiterhin. Das war der dritte Punkt, der den Hochschulen Sorge bereitete.
Viertens ging es um die Einladung zu Hochschulräten. Die Hochschulen hatten die Sorge, sie würden dann, wenn sie tagen, immer vom Ministerium besucht werden. Das haben wir klargestellt, wie wir auf die Pressekonferenz der Rektoren hin ja insgesamt an drei Punkten Klarstellungen vorgenommen haben - sogar schon vor der Pressekonferenz. Aus unserer Sicht wäre es optimal gewesen, wenn das in der Pressekonferenz Thema gewesen wäre. Aber so weihnachtlich war die Stimmung vielleicht doch nicht.
Die Ethikkommissionen sind in der Tat ein wichtiger Punkt. Sie stehen allerdings schon im Gesetzentwurf. Das ist die Alternative zur Zivilklausel, die von vielen gefordert wurde. Sie sind aus meiner Sicht die bessere Alternative, weil es beim Thema
„Dual-Use Probleme“ gibt. Wir erinnern uns. Kollege Dolgner hat hier einmal ein beeindruckendes Referat zum Thema Faustkeil und Feuer gehalten. Die Älteren werden sich erinnern.
Die Ethikräte sollen arbeiten. Sie sollen natürlich auch arbeitsfähig sein. Deswegen haben wir auch da eine Klarstellung vorgenommen. Aber ja, die Ethikräte sollen, wenn sie es denn wollen, Drittmittelprojekte hinterfragen. Das ist der Sinn dieser Ethikkommissionen.
Was nun die Anwesenheitspflicht angeht, Kollege Günther, folgen wir in der Tat den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Wenn Sie wie ich schon einmal an einem Bundesparteitag der SPD teilgenommen hätten, dann wüssten Sie, dass es gar nicht so unüblich ist, den Kollegen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu folgen. Die Argumente der Studierenden haben uns durchaus überzeugt. Wir haben ja bei Exkursionen, Sprachkursen, Praktika, praktischen Übungen und vergleichbaren Veranstaltungen die Anwesenheitspflicht nicht gestrichen. Wer von der Sorge geplagt wird, das Praxissemester könne nicht mehr stattfinden, den können wir beruhigen: Doch, das ist ein Praktikum.
Teil der Prüfungsleistungen können natürlich weiterhin Referate oder sogar die Vorgabe sein, sich mit Referaten anderer kritisch auseinanderzusetzen. Also nicht einmal als theoretisches Horrormodell ist ein Studium konstruierbar, an dem Studierende gar nicht mehr an der Hochschule erscheinen, meine Damen und Herren.
Wir sind in der Anhörung von den Studierenden gefragt worden, was für Studierende wir eigentlich wollen. Vielleicht beantworten Sie die Frage einmal.
Was für Studierende wir wollen, beantworten wir, denke ich, mit unseren Änderungsanträgen. Eine These eines einfachen Lehrers: Lernen funktioniert immer dann besser, wenn es freiwillig erfolgt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Dann müssen wir auch die Schulpflicht abschaf- fen!)
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat intensiv und gut vorgearbeitet, besonders Staatssekretär Fischer, der zu Recht immer wieder gelobt wird.
Sie hat in der ersten Jahreshälfte ihre übliche Anhörung der Verbände und Einrichtungen durchgeführt und ihren Entwurf daraufhin überarbeitet. Zur Jahresmitte sind wir als Parlament an die Reihe gekommen. Wir haben die übliche Anhörung durchgeführt, wie wir es immer tun. Wir haben mit allen gesprochen. Wir haben viele Anregungen aufgenommen. Ja, wir haben auch Anregungen aufgenommen, die nicht aus der Reihe der Präsidien kamen. Das müssen wir an dieser Stelle einräumen.
Wir haben aber einen wichtigen Wunsch der Präsidien gewissermaßen noch in der Pipeline. Das ist die Frage der Personalkostenobergrenze. Ich hoffe, dass Präsidien und Personalräte sich hier auf eine gemeinsame Formulierung verständigen, die wir dann im Rahmen der Arbeiten am Medizinteil des Hochschulgesetzes einfügen können.
Am Ende werden wir ein Hochschulgesetz haben, das vielen Wünschen entspricht und das eines der modernsten und besten in Deutschland sein wird. Das passt gut zu einer der besten Hochschulministerinnen in dieser Republik. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Rasmus Andresen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Land braucht moderne Hochschulen. Hochschulen sind aus der Sicht unserer Koalition weit mehr als Ausbildungsinstitutionen oder Wirtschaftsmotor. Starke Hochschulen können auch gesellschaftliche Debatten fördern und unsere Gesellschaft mündiger machen. Das ist jedenfalls unser Bild von modernen Hochschulen.