Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN ist das somit von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 48, Für eine bessere Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Das ist ein Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/3353. Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses liegen Ihnen in der Drucksache 18/3553 vor. Ich lasse über den Antrag in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen.
Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mit den Stimmen der FDP, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Piratenfraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion so angenommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 59, Rechtsstaat durchsetzen - Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften. Das ist ein Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/3426. Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses liegen Ihnen in Drucksache 18/3554 vor.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW sowie der Fraktionen von CDU und PIRATEN in Drucksache 18/3591 vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das
Handzeichen. - Das ist einstimmig. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 18/3591 angenommen.
Ich lasse nun über den Ursprungsantrag in der Drucksache 18/3426 in der soeben geänderten Fassung - also das, was wir gerade beschlossen haben abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist auch wieder einstimmig.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 51, Entwicklung der Zuwanderung, der Einreise von Flüchtlingen und von Asylbewerbern in SchleswigHolstein, Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/2160 sowie zum Bericht der Landesregierung - Menschwürdige Unterbringung sichern! Gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Land Schleswig-Holstein - in der Drucksache 18/2190. Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses liegen Ihnen in der Drucksache 18/ 3556 vor. Der Ausschuss empfiehlt Kenntnisnahme der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage in der Drucksache 18/2160 sowie des Berichts der Landesregierung in der Drucksache 18/ 2190. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Dann ist das so beschlossen.
Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 52, Solidaritätszuschlag für Flüchtlinge. Das ist ein Antrag der Fraktion der PIRATEN in der Drucksache 18/3396. Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses liegen Ihnen in der Drucksache 18/3557 vor. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW, der Stimme des Abgeordneten Breyer sowie den Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der restlichen PIRATEN so angenommen.
Welcher Tagesordnungspunkt ist das, Frau Herdejürgen? - Frau Abgeordnete, können Sie mir bitte noch einmal den Tagesordnungspunkt nennen, unter dem der Antrag einsortiert ist?
(Birgit Herdejürgen [SPD]: Der Antrag in der Drucksache 18/3590! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir haben ihn nicht! - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Worum geht es denn? - Serpil Midyatli [SPD]: Es geht um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge! - Weitere Zurufe)
- Das ist also inzwischen geklärt. Ich habe es hier nicht bei meinen Unterlagen. Besteht bei der CDU noch Redebedarf zu diesem Punkt? - Das sehe ich nicht.
- Wir kommen jetzt zum Thema bezahlbaren Wohnraum. Wenn Sie ein anderes Thema behandeln wollen, dann gern.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Der Innenminister hat es in seiner Rede eben schon angekündigt, dass er zu diesem Thema reden möchte. Wenn er das soll, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen.
Ja. Das war der Tagesordnungspunkt, über den wir gesprochen haben. Wenn es gepasst hätte, hätten wir diesen Tagesordnungspunkt eigentlich von heute Nachmittag auf heute Mittag vorziehen wollen. Das hat heute Mittag nicht gepasst. Deshalb ist jetzt für uns Tagesordnungspunkt 32 dran. - Zurufe
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir zum Präsidium.
Herr Präsident, wie es so ist, der Klügere gibt nach. Wir behandeln jetzt Tagesordnungspunkt 23, und Tagesordnungspunkt 32 behandeln wir dafür morgen früh.
Nach dem gesetzten Punkt setze ich, was immer Sie möchten. - Wir kommen jetzt wie vorgesehen zu Tagesordnungspunkt 23, Berichtsantrag - Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Mit dem Antrag ist ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Wer diesen Bericht hören will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das ist erheblich. Wer ist dagegen? - Ich sehe keinen. Herr Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Sie haben jetzt das Wort zu Ihrem Bericht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gern berichte ich zu Tagesordnungspunkt 23 und der Einfachheit halber in der Reihenfolge der angesprochenen Punkte.
Zunächst zum Bereich Landesplanung: Die Landesplanung wird Gemeinden und Städte dabei unterstützen, sinnvolle und ortsangepasste Lösungen für die erhöhte Wohnungsnachfrage zu entwickeln. Vor allem die zentralen Orte und Stadtrandkerne bieten aufgrund ihrer Infrastruktur gute Voraussetzungen, um Flüchtlinge und Asylsuchende zu integrieren und ihnen dort auch längerfristig eine Perspektive zu geben.
Für den Wohnungsbau in diesen Städten und Gemeinden gibt es seitens der Landesplanung keine quantitativen Beschränkungen. Damit aber auch
Gemeinden, die einen begrenzten wohnbaulichen Entwicklungsrahmen haben, dem erhöhten Wohnungsneubaubedarf ausreichend Rechnung tragen können, wird es seitens der Landesplanung zwei Erleichterungen geben.
Erstens. Neue kommunale Unterkünfte und Wohnungen, die der vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen dienen, werden nicht auf den wohnungsbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet.
Zweitens. Wird durch den Bau von Mietwohnungen im geförderten Geschosswohnungsbau für einkommensschwache Personengruppen, zu denen auch Flüchtlinge und Asylsuchende zählen, der wohnbauliche Entwicklungsrahmen überschritten, so prüft die Landesplanung im Einzelfall, ob von dem entsprechenden Rahmen abgewichen werden kann.
Darüber hinaus wird der wohnbauliche Entwicklungsrahmen im Frühjahr 2016 auf Basis der neuen Prognose sowieso überprüft und im Zuge der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans dann entsprechend angepasst.
- Danke. - Zum Bauordnungsrecht: Die Landesbauordnung ist ein Regelungswerk zur Gefahrenabwehr. Deshalb sind dort lediglich diejenigen Mindestanforderungen formuliert, die sicherstellen sollen, dass die öffentliche Sicherheit - insbesondere Leben und Gesundheit - nicht gefährdet werden. Der Raum für Standardabsenkungen oder - wie es im FDP-Antrag heißt - Dispensmöglichkeiten ist daher außerordentlich begrenzt. Zudem gibt es in der Landesbauordnung bereits jetzt eine Reihe von Möglichkeiten, um im Einzelfall Erleichterungen und Abweichungen zuzulassen.
Ein Beschluss der Landesregierung zur gesetzlichen Standardabsenkung in diesem Bereich ist in Vorbereitung. Es soll eine bis zum 31. Dezember 2019 befristete Sonderregelung in der Landesbauordnung geben. Es sind Erleichterungen bei der Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen, bei der Erfüllung der Anforderungen der Barrierefreiheit und den Abstellräumen sowie bei der Mindestdeckenhöhe vorgesehen. Änderungen im Natur- und Denkmalrecht sowie im Vergaberecht werden darüber hinaus ebenfalls noch geprüft.
Zu Punkt zwei des FDP-Antrags sei vorweggeschickt, dass vor dem Hintergrund der Landesbauordnungsreform von 2009 für weitere Verfahrensvereinfachungen nur wenig Raum bleibt. Vorgesehen ist jedoch, dass über die Baugenehmigung
nunmehr innerhalb von lediglich zwei Wochen nach Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden ist. Die Frist für die Behördenbeteiligung wird von vier auf zwei Wochen reduziert. Von Vorschlägen, insbesondere temporäre Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zu errichten ohne eine Baugenehmigung zu erteilen, halte ich aber gar nichts. Brandschutzkonzept und Standsicherheitsnachweis für diese Sonderbauten sind und bleiben bauaufsichtlich zu prüfen, denn es gilt, mögliche Planungsfehler durch eine bauaufsichtliche Kontrolle zu vermeiden, damit das Risiko bei der Personenrettung nicht auf die Feuerwehren verlagert wird.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle will ich kurz erwähnen, dass die Bauministerkonferenz am 29. und 30. Oktober 2015 in Dresden einstimmig beschlossen hat, dass es bei den Standards zum Brandschutz und zur Standsicherheit bei der Unterbringung von Flüchtlingen keine Abstriche geben wird. Allerdings besteht die Möglichkeit, das reguläre Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden vorübergehend zu verschlanken. Regelungstechnisch bedeutet dies, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren mit Ausnahme der erwähnten Bereiche von Standsicherheit und Brandschutz für entsprechend anwendbar erklärt wird. Diesen Regelungsvorschlag werden wir - wie es üblich ist - nach der ersten Kabinettsbefassung unverzüglich dem Landtag zur Kenntnisnahme zuleiten.
Im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur vorübergehenden Aussetzung der EnEV 2016 hat die jüngste Bauministerkonferenz auch eine Position bezogen. Eine strukturelle Neukonzeption der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ist im Jahr 2016 notwendig. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der insbesondere die Bau- und Umweltressorts der Länder und des Bundes vertreten sein werden, hat den Auftrag, bis Mitte 2016 entsprechende Modelle zu erarbeiten.