Protocol of the Session on January 28, 2010

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Kollegin Kirstin Funke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Der vorliegende Antrag der Opposition auf Änderung der Geschäftsordnung des Landtages, die Minderheitenangelegenheiten erstmals einem einzigen Ausschuss zuzuweisen, hat auf den ersten Blick Charme; unzweifelhaft, das muss ich zugeben. Denn es entsteht der Eindruck, dass die Minderheiten in Schleswig-Holstein, namentlich die Dänen, Friesen, Sinti und Roma, durch die Zuweisung und Bündelung zum Europaausschuss einen Zuwachs an Zuwendung vonseiten des Parlaments in ihren eigenen Angelegenheiten erfahren würden.

Diesen positiven Eindruck könnte noch etwas Weiteres verstärken: Es hat den Anschein, dass in den vorausgehenden Legislaturperioden Minderheitenangelegenheiten nicht genügend Aufmerksamkeit im Schleswig-Holsteinischen Landtag erhalten hätten, was nun durch einen eigenen Ausschuss geheilt werden könnte, denn sie fänden endlich angemessenes Gehör. Aber, meine Herren und Damen der Opposition, ist dies nicht ein Trugschluss?

Ich will Ihnen in der gebotenen Kürze erläutern, warum wir dieses für einen Trugschluss halten. Nicht nur, dass durch die Umbenennung des Ausschusses in Zeiten einer katastrophalen Haushaltslage dem Land und seinen Bürgern ein finanzieller und bürokratischer Mehraufwand entstehen würde und dies den Bürgern in keiner Weise vermittelbar wäre, warum gerade diese Mehrkosten getätigt werden müssten. Auf den zweiten Blick sieht es schon ganz anders aus, und dies ist für uns ausschlagge

bend. Die Minderheiten würden durch die Zuweisung zu einem einzigen Ausschuss in ihrer parlamentarischen Wahrnehmung beschnitten. Selbstverständlich gehören die Minderheitenangelegenheiten auch zu den europapolitischen Thematiken. Da sind wir, meine ich, alle im Hohen Haus derselben Meinung.

Aber, es handelt sich bei den Minderheitenangelegenheiten nicht um ein Sachthema, das man einem einzelnen Ausschuss zuordnen kann und bei speziellen Fachfragen einen anderen Ausschuss beratend hinzubittet. Es handelt sich um Mitbürger unseres Landes, die ein Recht darauf haben, vom Parlament mit allen Fachpolitikern in ihren Belangen vertreten zu werden. So kann es nicht im Sinne der schleswig-holsteinischen Minderheiten sein, einem einzigen Ausschuss zugeordnet zu werden.

Geht es um die Belange der Bildung, der Kultur, der Finanzen oder ihrer Rechte, so können nur die Fachpolitiker der dafür vorgesehenen Ausschüsse des Parlaments direkte Ansprechpartner sein, um über die einzelnen Sachthemen der Minderheiten zu beraten und zu entscheiden. Ein einzelner Ausschuss kann den Anliegen der Minderheiten nicht gerecht werden, auch wenn - wie Frau Pauls in ihrer Pressemitteilung vom 25. Januar behauptet - es sich lediglich um einen symbolischen Akt handelt. Es ist das falsche Signal, das wir als Parlament den Minderheiten des Landes aussenden.

Im ureigensten Interesse der Minderheiten bitte ich darum, diesen Antrag noch einmal zu überdenken und ihn in den Ausschuss zu überweisen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Bernd Voß das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Politik für die nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein in den letzten 50 Jahren hatte viele Erfolge. Eine Erfolgsgeschichte war es immer dann, wenn Konflikte weitestgehend im Konsens gelöst wurden. Eigene Identität, Sprache, Zweisprachigkeit, Kultur, Bildung, Wirtschaftsaktivitäten sind erhalten geblieben und haben sich fortentwickelt. Dieses ergebnisorientierte Miteinander ist eine Identität von Schleswig-Holstein und der Grenzregionen Schleswig-Holsteins. Das war nicht immer so.

(Niclas Herbst)

Wenn wir in den Ostseeraum schauen, erkennen wir erhebliche, teilweise neu aufbrechende Konflikte, die deutlich machen, wie wichtig eine vorbildliche Minderheitenpolitik ist.

Ich will an dieser Stelle das, was von Frau Pauls bereits gesagt wurde, nicht wiederholen, sondern auch noch ein paar weitere Aspekte einbringen. In Europa sind die Sinti und Roma die größte geschlossene Minderheitengruppe. Sie sind besonders in den neuen Beitrittsländern dramatischen Konflikten, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Die Bundesregierung ist schwerfällig und Bremser bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Der ganze Balkan ist geprägt von Minderheitenkonflikten. Die Länder des West-Balkan, Ex-Jugoslawien, aber auch Bulgarien haben unter anderem große Defizite bei der Zusammenarbeit mit der türkischen Minderheit. Die Sicherung von Minderheitenrechten muss vorrangiges Kriterium bei den EU-Beitrittsverhandlungen sein und auch bleiben. Die Sicherung von Minderheitenrechten weltweit - ich denke, auch dieser Aspekt gehört da hinein - ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir Ernährungssouveränität, wenn wir regionale Wirtschaftsentwicklung wollen und wenn wir Sicherung und kulturelle Entwicklung in vielen Ländern der Regionen wollen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Basis für diese Stärkung ist im UN-Rahmen die ILO-Verordnung Nummer 169 zur Sicherung der Rechte indigener Völker. Auch bei der Ratifizierung ist die Bundesrepublik schwerfällig, und der Bundeswirtschaftsminister betätigt sich hier als Bremse. Dann fallen Argumente: Die Friesen könnten ja auch noch kommen und darlegen, sie würden in indigenen Stämmen zusammenleben und Sonderrechte beanspruchen.

Ich möchte auch noch einmal die aktuellen Dimensionen darlegen. Dabei geht es nicht nur um klassische Schürfrechte weltweit. Allein in den letzten zwei Jahren sind 30 Millionen ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in Asien und Afrika von ausländischen Investoren übernommen worden. Das entspricht der doppelten Fläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland. Welche Ignoranz und Vernichtung von elementaren Minderheitenrechten weltweit damit einhergehen, brauche ich, glaube ich, an dieser Stelle wirklich nicht weiter zu vertiefen.

Ob im Land, in Europa oder international, gewinnen können wir nur mit einer aktiven, die Rechte der Minderheiten stärkenden Politik.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben in Schleswig-Holstein die Chance, weiter die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale seiner Minderheiten auch wirklich aktiv als Standortfaktor zu erkennen, aufzunehmen und zu gestalten. Ich meine, Frau Pauls hat das deutlich gemacht. Darum geht es, wenn wir die Geschäftsordnung entsprechend ergänzen wollen und uns auch darüber unterhalten wollen, wie wir hier konzentriert Minderheitenpolitik auch vom Parlament aus machen. Das stellt überhaupt nicht infrage, dass sie hier intensiv betrieben wurde. Aber das wäre ein deutliches Zeichen. Es sichert ab, dass SchleswigHolstein Vorreiter für eine vorbildliche Politik für nationale Minderheiten ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich meine, dieser Antrag sollte an die Ausschüsse verwiesen werden, die zuständig sind - Europaausschuss, Innen- und Rechtsausschuss -, um insbesondere auch die Fragen zu klären, die Herr Herbst angesprochen hat: die Befassung mit europäischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag, mit der Multilevel Government, und auch um zu klären, wer sich mit dem Thema, das wir ja später noch oder morgen besprechen werden, nämlich das Thema Umsetzung der Ostseestrategie, federführend beschäftigt. Von daher wird dieser Antrag an die Ausschüsse gehen müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort hat der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Herr Abgeordneter Heinz-Werner Jezewski.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über eines sind wir uns einig, nämlich über die Bedeutung der Minderheitenpolitik für dieses Bundesland. Ich will vor einem warnen: Wenn jetzt jemand sagt, wir wollen das nicht mittragen, wir wollen nicht, dass der Europaausschuss in Ausschuss für Europa- und Minderheitenaufgaben umbenannt wird, dann darf er nicht so angesehen oder so dargestellt werden, als hätte er irgendetwas gegen Minderheitenpolitik

(Bernd Voß)

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

oder wäre nicht so eingestellt der Minderheit gegenüber wie andere.

Ich fand, die Argumente von Herrn Herbst sind nachdenkenswert. Ich meine aber, wir sollten auch ein paar andere nachdenkenswerte Argumente bedenken. Die dänische Minderheit, die fast nur nördlich des Kanals lebt, ist manchen hier im Landtag vielleicht ein bisschen weit weg, zumindest weiter weg, als wenn man sich jeden Tag, wenn man in den Autobus steigt, fragt, spricht der neben einem eigentlich dänisch oder deutsch, wenn sich in seiner Heimatstadt ungefähr ein Drittel der Mitbürger der dänischen Minderheit zugehörig fühlen. 50.000 Menschen in Schleswig-Holstein fühlen sich geschätzt der dänischen Minderheit zugehörig. Die politische Vertretung der dänischen Minderheit, der SSW, hat bei der Landtagswahl 69.000 Stimmen bekommen. Das, meine ich, muss uns auch zu denken geben. Auch viele, die sich nicht der Minderheit zugehörig fühlen

(Zurufe)

- ich finde durchaus, die Linke hätte auch viele von den Stimmen kriegen können, obwohl ich sie dem SSW natürlich gönne -, glauben, dass die politischen Vertreter der Minderheit für dieses Land etwas bewirken können. Das sollten wir ernst nehmen.

Ich meine, wir sollten sehr aufmerksam zuhören, wenn gleich der Vertreter oder die Vertreterin des SSW hier spricht. Ich bin auch sehr dafür, dass wir mit dieser Sache an die Ausschüsse gehen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Minderheitenpolitik Querschnittsaufgabe ist. Wir sind uns aber nicht ganz einig darüber, dass auch Querschnittsaufgaben Konzentrationspunkte und Schnittpunkte brauchen und Orte, an denen sie katalysieren können. Wir haben auch zum Beispiel die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe, und trotzdem haben wir einen verantwortlichen Ausschuss für die Gleichstellung. Ich glaube, so etwas sollten wir auch für Minderheitenfragen überlegen.

(Beifall bei SPD und SSW)

Wenn wir dann in den Ausschüssen reden, sollten wir vielleicht nicht nur unter uns reden, sondern sollten versuchen, die Vertreter der Minderheiten in Schleswig-Holstein anzuhören, um einfach einmal zu hören, was sie möchten. Ich denke, dann werden wir mit dem guten Willen, den ich bei allen sehe, auch eine gute Lösung finden. Deswegen schließen

wir uns dem Wunsch nach Ausschussüberweisung an.

(Beifall bei der LINKEN und SSW)

Das Wort hat die Fraktionsvorsitzende des SSW, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So kann man sich irren. Ich dachte, dass dieser Punkt eigentlich ein Selbstgänger sei. Ich dachte, wir wären uns einig, dass es eine sinnvolle Ergänzung der Arbeit des Europaausschusses sei. Aber anscheinend fangen wir jetzt wieder bei null an. Darum will ich zuerst das aufgreifen, was der Kollege Jezewski sagte: Natürlich muss es eine Anhörung der Minderheiten geben. Einfach über die Köpfe der Minderheiten hinweg zu entscheiden, finde ich, ist allemal nicht sehr vernünftig.

(Beifall des Abgeordneten Heinz-Werner Je- zewski [DIE LINKE] - Zuruf des Abgeord- neten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Lieber Kollege Kubicki, das ist doch wohl etwas Besonderes, was hier stattfindet.

(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abgeordne- ten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Lassen Sie im Moment doch mal diesen formaljuristischen Kram!

Von daher möchte ich sagen: Auf der einen Seite geht es um eine Änderung der Geschäftsordnung. Auf der anderen Seite bitte ich darum - das werde ich im Europaausschuss auch als Antrag einbringen -, dass der Ausschuss im Rahmen seines Selbstbefassungsrechts ein Gespräch mit den nationalen Minderheiten Schleswig-Holsteins führt, um zu hören, wie sie jetzt diese Situation beurteilen.

Der Antrag ist mehr als Symbolpolitik, er ist schon praktische Politik, weil dadurch ein kleiner Beitrag dafür geleistet wird, dass die Minderheitenpolitik dieses Landes etwas transparenter wird, nicht für die Minderheiten, sondern für die Mehrheit der Bevölkerung. Derzeit ist es doch so, dass trotz aller Sonntagsreden, aller Bekundungen die Informationen immer noch sehr dürftig fließen.

Wenn wir sagen, der Europaausschuss soll jetzt auch die Zuständigkeit für die Minderheitenpolitik dieses Landes mit übernehmen, dann steht das

(Heinz-Werner Jezewski)

überhaupt nicht im Widerspruch dazu, dass Minderheitenpolitik natürlich eine Querschnittsaufgabe ist und eben mehr ist als Kultur- und Bildungspolitik. Minderheitenpolitik hat eine lokale, regionale, nationale und auch internationale Dimension. Das wird dann auch dadurch sehr viel deutlicher und, wie ich vorhin sagte, sehr viel transparenter.

Minderheitenpolitik hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. So gibt es zum Beispiel in Berlin den Minderheitenrat der vier nationalen Minderheiten in der Bundesrepublik. Es gibt einen Arbeitskreis, der mit dem Innenausschuss des Bundestages mindestens einmal im Jahr Gespräche führt. Auf europäischer Ebene gibt es die Arbeit der FUEV, der Förderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, die als Nichtregierungsorganisation die Belange nationaler Minderheiten in Europa mit 86 Mitgliedsorganisationen aus 32 Ländern vertritt. Dass Deutschland zudem das Land in Europa ist, das die meisten deutschen Minderheiten, das heißt die meisten nationalen Minderheiten, in anderen Bundesländern zu verzeichnen hat, gehört auch dazu.

Das heißt: Mit einer neuen Zuständigkeit des Europaausschusses für die nationalen Minderheiten würde - ich muss das erst einmal im Konjunktiv formulieren - die parlamentarische Verankerung der schleswig-holsteinischen Minderheitenpolitik gestärkt werden, und darum geht es.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)