schleunigst abschalten“. Da hat der SSW noch zugestimmt. Heute stellt sich Lars Harms hier vorne hin und sagt, das gehe alles gar nicht und das sei nicht rechtsstaatlich. Vielleicht sollten die Reden vom SSW immer vom Gleichen geschrieben werden, dann
Ich komme auf die Sozialtarife zurück. Dazu kann ich ein paar Sachen feststellen. Die Grünen machen sich lustig und sehen kein Recht auf Energieversorgung für Menschen mit geringem Einkommen. Die SPD interessiert sich für das Thema nicht sonderlich.
deshalb werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode hier stehen und Sie an Ihre Versprechen erinnern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag der LINKEN so viel: Natürlich müssen die Kosten der Energiewende für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere mittelständische Wirtschaft tragbar bleiben.
Das hat die Landesregierung immer klar und deutlich gesagt. An verschiedenen Stellen, beispielsweise beim Erneuerbare-Energien-Gesetz und bei den Netzausbaukosten, sind noch Lösungen gefordert, aber ganz sicher keine Rolle rückwärts in die Zeit
der alten Strommonopole. Wir nehmen unsere Verantwortung kompetent und engagiert wahr, und wir wahren die Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft, und zwar in der Zukunft wie in der Vergangenheit. Offensichtlich populistischer Wahlkampfanträge wie des Antrages der LINKEN bedarf es dazu nicht.
„Die Stilllegung der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sollte unverzüglich angegangen werden, und der Rückbau sollte zügig eingeleitet werden.“
Mit genau diesem Satz habe ich an dieser Stelle vor rund einem Monat meine Landtagsrede beendet. Mein Eindruck ist heute wie damals, dass mein klarer Standpunkt in dieser Angelegenheit einhellig vom Parlament unterstützt wird. Die Frage bleibt dann also: Wie setzen wir dieses Ziel in die Tat um?
Ich meine, es spricht vieles dafür, den sicheren Einschluss als Stilllegungsvariante aus dem Atomgesetz zu streichen.
Früher waren die technischen Verfahren für die Dekontaminierung und besonders auch für den fernbedienten Abriss von Anlageteilen noch nicht so ausgereift. Da machte der vorübergehend sichere Einschluss vielleicht noch Sinn. Diese Ausgangslage hat sich aber inzwischen dank des technischen Fortschritts geändert, sodass der Gesetzgeber den schnellen Rückbau als einzige Vorgehensweise vorgeben könnte.
Wie geht es dann weiter? Die SPD möchte das Kernkraftwerk Krümmel abreißen, habe ich in der vergangenen Woche in einem Zeitungsartikel gelesen, in dem es um ihren heutigen Antrag ging. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Medienformulierung handelt, dass also kein verantwortlicher SPD-Politiker mit dieser Formulierung wörtlich zitiert wird.
Denn allen, die sich ein wenig mit der Materie befasst haben, dürfte eines klar sein: Auch wenn man vom „schnellen Rückbau“ spricht, müssen schon aus Strahlenschutzgründen seit der letzten Kritikalität, das heißt, seit dem Abschalten, einige Jahre ins Land gehen, bevor man tatsächlich mit dem vollständigen Abriss beginnen kann. Wer kurz vor ei
ner Landtagswahl anderes andeutet, erweckt Hoffnungen, die sich kurz- und mittelfristig nicht erfüllen lassen.
Und natürlich setzt der Rückbau voraus, dass endlich Endlager für radioaktives Material zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, was fasst alle derzeit noch übersehen - auch für die nicht radioaktiven Abfälle! Über 90 % des Entsorgungsmaterials ist weder schwach noch mittel, noch hoch radioaktiv, sondern stellt überhaupt kein Strahlenrisiko dar. Hier geht es um mehrere 100.000 t Bauschutt pro Kernkraftwerk. Dennoch wenden sich bereits heute gegen die Endlagerung dieses Bauschutts nicht nur Bürgerinitiativen, sondern auch Deponiebetreiber, die die Annahme solchen Materials verweigern. Auch dieses Thema wird uns noch beschäftigen.
Ich gehe aber davon aus, dass sich diese Probleme auch lösen lassen. Dann gibt es in der Tat keinen Grund mehr, den Rückbau von stillgelegten Atomkraftwerken in das Belieben der Betreiber zu stellen. Darauf zielt offenbar der SPD-Antrag im Weiteren ab. Die SPD-Fraktion möchte, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag die Bundesregierung auffordert, den Betreibern feste Fristen vorzugeben, wann mit dem Rückbau begonnen werden muss. Das, meine Damen und Herren, geht so nicht. Erstens werden atomrechtliche Verwaltungsakte nicht von der Bundesregierung erlassen. Und zweitens liefert das Atomgesetz auch keine Handhabe für eine Fristsetzung. Eine solche Fristsetzung der Bundesregierung wäre rechtswidrig, und deshalb sollte der Landtag dazu auch nicht auffordern.
Zielführend ist es vielmehr, das Atomgesetz dahin gehend zu novellieren, dass die zuständige Atomaufsichtsbehörde berechtigt wird, der jeweiligen Betreibergesellschaft eine Frist für den Beginn der Rückbaumaßnahmen zu setzen. Das ist sinnvoll, meine Damen und Herren, und da bin ich auch voll bei Ihnen.
Einig sind wir uns jedenfalls im Ergebnis. Es kann nicht sein, dass der Zeitpunkt, wann das künftige Schicksal eines abgeschalteten Atomkraftwerkes feststeht, ins Belieben der Betreiber gestellt wird. Das ist für das Land, das die Aufsichtsbehörde vorhält, nicht hinnehmbar. Das ist aber auch für die Bürger im Lande und speziell vor Ort unbefriedigend, die ein berechtigtes Interesse daran haben, zu erfahren, wie es mit dem stillgelegten Atomkraftwerk in ihrer Liegenschaft weitergeht.
Ich habe deshalb auch nach wie vor überhaupt kein Verständnis für das Verhalten des Vattenfall-Konzerns, der uns zugesagt hatte, sein Stilllegungskonzept für Brunsbüttel und Krümmel bis Ende März 2012 vorzulegen. Das lehnte der Konzern dann aber doch ab, und zwar mit einer Begründung, die nicht nur wenig überzeugend ist, sondern die auch schon zum Zeitpunkt der Zusage bekannt sein musste, nämlich mit der Begründung noch nicht zur Verfügung stehender Endlagerstätten. Wir alle wissen aber, ein Konzept kann man auch parallel zur Einrichtung von Endlagern erarbeiten. Deshalb bleibt es bei meiner Forderung an Vattenfall, unabhängig von einer möglicherweise langwierigen Gesetzesänderung unverzüglich ein Stilllegungskonzept für Brunsbüttel und Krümmel vorzulegen.
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die Aufregung hier im Hause sehr gut verstehen, wenn Herr de Jager in Sachen Windenergie nicht den Fuß von der Investitionsbremse nimmt. Herr Minister, wir können selbstverständlich die Gebiete vorab ausweisen. Richtig ist - da haben Sie uns voll an Ihrer Seite -, wir müssen ein rechtskonformes Gesamtverfahren zu einem Ende bringen, und wir müssen damit auch vor Gericht bestehen können. Es ist aber auch so, dass die überwiegende Mehrheit der beantragten Gebiete rechtlich völlig unstrittig und auch frei von öffentlichkeitsbeteiligten Eingaben ist. Diese Gebiete, Herr Minister, können als sogenannte verlautbarungsreife Eignungsgebiete bereits in das Verfahren eingestellt werden, weil ein Planverfahren - ähnlich wie die Aufstellung eines Planbeschlusses durch eine Gemeinde - eine sperrende Wirkung zum Beispiel auf entgegengerichtete Maßnahmen entfaltet, obwohl die Planung noch nicht zu Ende geführt ist.
- Frau Präsidentin, nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung ist es der Landesregierung nicht gestattet, andauernd dazwischenzuquatschen. Es stört mich.
Herr Minister, ich habe Ihnen eben zugehört. Wir haben hier eine - das muss ich zugestehen - etwas komplexere Rechtsmaterie. Aber ich finde, dass sich die Beschäftigung mit dem Thema angesichts einer 6-Milliarden-€-Investitionsbremse, auf der die CDU steht, durchaus lohnt.
Dazu bedarf es eines Erlasses des Umweltministeriums zur Anweisung nachgeordneter Behörden und zum anderen einer Bekanntmachung des Innenministers als Planungsbehörde, nämlich eine Auflistung eben dieser unstrittigen, widerstandsarmen Gebiete. Zurzeit nehmen die Genehmigungsbehörden Bauanträge in Schleswig-Holstein noch nicht einmal an. Die Windwirtschaft in Schleswig-Holstein stagniert, weil Sie mit einem Mammutverfahren die ganze Erweiterung der Windflächen gegen die Wand gefahren haben.