Zweitens. Die Auflagen zum Ausgleich wirken einem Verbrauch an Fläche entgegen. Auch das ist wichtig.
Wir als CDU stehen zu dieser Regelung, nicht nur, weil sie von unserem Vorgänger erfunden worden ist, sondern weil wir überzeugt sind, dass der Verbrauch von Flächen eingedämmt und die Qualität der Natur erhalten werden muss.
Wir setzen aber auf eine konsequente Weiterentwicklung. Dies ist schon deshalb notwendig, weil Boden ein ganz knappes Gut geworden ist und wir angesichts der noch immer steigenden Weltbevölkerung gerade mit den hoch produktiven Agrarflächen sehr sparsam umgehen müssen. Wir haben in der letzten Tagung über die Millenniumziele gesprochen, und es ist deutlich geworden, dass ein großer Teil der Weltbevölkerung an Hunger leidet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während besondere Naturlandschaften über Naturschutzgebiete einen sicheren Schutzstatus haben, unterliegen landwirtschaftliche Flächen unabhängig von ihrer ökologischen und sonstigen Wertigkeit keinerlei Schutz. Vielmehr sind neue Nutzungsansprüche insbesondere durch die Frage der Energiegewinnung immer mehr in den Vordergrund gerückt. Wir haben große Flächenansprüche zum Beispiel bei den Biogasanlagen, zum Beispiel bei Stromtrassen oder Windkraftanlagen. Es ist also kein Wunder, dass wir immer mehr Ausgleichsflächen in Anspruch nehmen.
Die Zahlen sind genannt, Ende 2010 waren es 25.000 ha. Das dürften inzwischen schon viel mehr sein. Wenn man das auf die Agrarfläche bezieht, entspricht das über 2,5 % der landwirtschaftlichen Fläche in Schleswig-Holstein, mit steigender Tendenz. Wir können davon ausgehen, dass diese Entwicklung überproportional weiterläuft, wenn wir dem nicht entgegenwirken.
Deshalb sind wir der Ministerin sehr dankbar, dass sie bereits im vergangenen Jahr einen Erlass herausgegeben hat, dass bei der Eingriffsregelung auch agrarstrukturelle Belange berücksichtigt werden. Es kann doch wirklich nicht sein, dass wir uns langsam, aber sicher die Grundlagen für unsere Nahrungsmittelproduktion entziehen.
Deshalb sind wir als Gesetzgeber nicht untätig geblieben und haben in unserem Naturschutzgesetz die Möglichkeit der Ökokonten und die Aufwertung von Naturflächen statt einem Verbrauch geschaffen. Die Konten sind eine Erfolgsgeschichte. Wir haben über 2.000 ha, die so geführt werden.
Angesichts des enormen Flächenverbrauchs sind derartige Maßnahmen nicht nur sinnvoll, sondern sie sind notwendig. Ebenso sind andere Maßnahmen wie zum Beispiel die produktionsintegrierten Maßnahmen zu prüfen. Wir müssen auch diese
Wir müssen alle Potenziale heben, um Flächen zu schonen. Wir können froh darüber sein, dass uns die Stiftung über die Ausgleichsagentur zur Seite steht und über die Vermittlung von Ökokonten wichtige Arbeit leistet. Wir haben aber noch andere Reserven, zum Beispiel 60.000 km Knicks im Land, eine riesige Zahl, die man eventuell in manchen Bereichen aufwerten kann.
Wir haben ein anderes Problem, das noch viel wichtiger ist, und das sind die ganzen Brachflächen in unserem Land, insbesondere Industriebrachen. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, wieso die Aufwertung und Sanierung dieser Flächen keine Umweltschutzmaßnahme ist. Wir haben große Probleme, weil die Eigentümer und Kommunen in der Regel völlig überfordert sind. Das muss sich ändern, auch zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz des Flächenverbrauchs.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Eingriffsund Ausgleichsregelung ist zum Schutz der Umwelt eine unersetzliche Grundlage. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung muss im Sinne von Flexibilität und Effizienz fortentwickelt werden. Der Flächenverbrauch auch von landwirtschaftlichen Flächen muss eingedämmt werden. Ökokonten und produktionsintegrierte Maßnahmen sind fortzuentwickeln und müssen vorrangig angewandt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung für unsere Umwelt. Wir haben auch eine Verantwortung für unsere gesicherte Ernährungsproduktion. Das müssen wir in Einklang bringen.
Ein Ausgleich für schlechte Reden liefert der schöne Blick aus dem Fenster. Ich hoffe, Sie haben nicht zu lange aus dem Fenster geguckt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weber und ich haben gerade einen kleinen Disput, und das lässt er mich deutlich spüren. Herr von Abercron, zumindest ich habe Sie angeguckt.
Der Flächenverbrauch und die übermäßige Zerschneidung der Landschaft sind überall sichtbar. Täglich über 4 ha Verlust an wertvollen Böden und wertvollem Lebensraum für Siedlung und Verkehr. Wenn man heute durch Schleswig-Holstein fährt, sieht man die Zunahme des Maisanbaus für die Biogasanlagen deutlich. Man sieht den massiven Rückgang der Grünlandflächen durch Umbruch. Schon lange kritisieren Naturschutzverbände, Imker, Biobauern diese Entwicklung zur Monokultur. Gerade erst gestern durften wir das eindrucksvoll erleben.
Im nördlichen Schleswig-Holstein nehme der Maisanteil schon über 50 % an den Gemeindeflächen ein - das muss man sich einmal vorstellen: über 50 %! -, bei der Ackerfläche betrage der Anteil regional sogar über 80 %, so der BUND. Ein Umstand, der auch in der Bevölkerung zu deutlichem Unmut führt. Der Protest der Menschen gegen diesen Weg wird immer lauter, zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch der Bauernverband sagt dem Verlust von wertvollen Böden den Kampf an, allerdings geht es ihm dabei weniger um den Schutz von Vielfalt, Flora und Fauna. Er möchte vielmehr die Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe massiv zurückdrängen. Dazu passt die Aussage des Kollegen Matthießen von der CDU in der „Bergedorfer Zeitung“:
„Die wirtschaftliche Situation der Ökobetriebe erfordert keine zusätzliche Förderung. Ziel der CDU sei es, so Matthießen, nicht kleine Familienbetriebe,“
Wer eingreift, muss auch ausgleichen. Wer dies nicht begreift, nimmt in Kauf, dass noch mehr Arten verschwinden und Biodiversität nur ein Wort ohne Bedeutung ist.
Die Erde ist endlich, sie ist es wert, dass man mit ihr vernünftig und verantwortungsvoll umgeht, eben nachhaltig.
Herr von Abercron, das rot-grüne Landesnaturschutzgesetz von 2004 war ein vernünftiges Landesnaturschutzgesetz.
Bei Planungen muss der Naturschutz wieder eine größere Rolle spielen. Gewollt ist allerdings Naturschutz, der nicht wehtut, am besten soll man ihn gar nicht merken. Wir wollen und werden Entwicklungen, die nötig sind, nicht aufhalten, sondern fördern. Aber alle Eingriffe in die Natur müssen mitbedacht, minimiert und erforderliche Maßnahmen berücksichtigt werden. Es muss also eine vernünftige Abwägung getroffen werden.
Frau Ministerin, ich danke Ihnen für Ihren Bericht. Das Thema wird uns weiter begleiten, da bin ich ganz sicher. Die heutige Diskussion ist nicht abgeschlossen, sondern sie ist erst ein Auftakt.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich weitere Gäste: Es sind Mitglieder der CDU aus Hohwacht, Blekendorf, Behrensdorf. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst auch unsererseits herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ausgleichsflächen, Infrastrukturprojekte und Umweltpolitik hängen seit jeher eng miteinander zusammen. Für Bauprojekte sämtlicher Art regelt das Baugesetzbuch das Vorhalten von Ausgleichsflächen, um unter anderem dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Bundesund Landesnaturschutzgesetz kommen sowohl den umweltpolitischen Anforderungen als auch dem Willen der Bevölkerung, der Anwohner nach. Die Landesbauordnung regelt im zweiten Teil die
Auch für die Genehmigung von Windkraftanlagen müssen Ausgleichsflächen in einem vernünftigen Maße vorgehalten werden. Das steht außer Frage. Im Zuge der Energiewende müssen wir natürlich Landschaftsbilder und Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wahren. Wenn wir aber in diesem Haus für eine konsequente Energiewende eintreten, also die Windenergiefläche ausweiten und das Stromnetz entsprechend ausbauen wollen, müssen wir jetzt auch über die Form und die Verhältnismäßigkeit der Ausgleichsregelung reden.
Die aktuelle Debatte über die Ausgleichsregelung und gerade die Stellungnahme von Ihnen, Frau Fritzen, zeigen, wie weit die Grünen von der Realisierung der Energiewende entfernt sind.