Ich selbst habe Erfahrung mit dem Brennen und mit dem Chippen - nicht persönlich, aber immerhin war ich anwesend -,
und ich kann sagen, meines Erachtens sind beide Methoden für die Pferde oder für die Fohlen - muss man in diesem Fall sagen - möglich. Deshalb sollten wir die Wahlmöglichkeit aufrechterhalten.
- Herr Präsident, ich bin sofort fertig. Die EU-Viehverkehrsverordnung sieht explizit vor, dass traditionelle Kennzeichnungsmethoden auch in Zukunft weiter zugelassen sind. Zu diesen traditionellen Methoden gehört eben auch Heißbrand und Chippen - eingebunden in die Gesamtsystematik mit DNA-Typisierung und dem Farb- und Abzeichendiagramm.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zu.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hildebrand, wir werden Ihnen den Gefallen nicht tun und die Bitte leider nicht erfüllen können.
Ich weiß nicht, ob Sie sich mit den neuesten Irrungen und Wirrungen der Menschheit auskennen. Ich habe mich informieren lassen: Inzwischen gibt es nicht nur Piercings oder Tätowierungen, inzwischen gibt es auch die sogenannte Methode des Branding. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich meine jetzt hier nicht die Bezeichnung im technischen Bereich für die Bindung eines Gerätes an eine Marke. Dazu komme ich nachher noch einmal am Beispiel der Mobiltelefone. Nein, es geht um sogenannten Körperschmuck. Da werden 2 bis 4 cm breite Schmucknarben erzeugt. Dabei verwendet man Metallstreifen oder eben auch Brandeisen.
Wenn Menschen das wollen, dann sollen sie das machen, auch wenn ich mir das nicht vorstellen kann. Aber bei Pferden sieht es leider anders aus. Die können sich nicht entscheiden. Sie können sich auch gern einmal bei Menschen informieren, wie schmerzhaft dieser Prozess ist oder, Herr Rickers, Sie haben es schon vorgeschlagen, machen Sie es doch einmal selbst, dann können Sie uns berichten, was das für Folgen hat. Oder Sie benutzen einfach die gute alte Methode und legen Ihre Hand auf eine heiße Herdplatte. Wie gesagt, Menschen können sich entscheiden, ob sie sich selbst Leid zufügen. Bei Pferden ist es eben so, dass ihnen Leid zugefügt wird. Sie können sich nicht entscheiden. Das ist in meinen Augen und in den Augen meiner Fraktion unerträglich.
Das Chippen der Pferde ist ja nichts Neues. In Dänemark zum Beispiel ist es die Regel. Brandeisen sind dort - wie wir meinen: zu Recht - verboten. Und auch bei uns hier ist es seit 15 Jahren die Regel, dass bei Trabern gechipt wird. Es gibt damit auch keine negativen Erfahrungen, zumindest keine größeren beziehungsweise geringere als bei den Brandeisen - wie es übrigens auch in Dänemark keine schlechten Erfahrungen damit gibt.
Nun macht sich die schleswig-holsteinische Landesregierung als Einzige im gesamten Bundesgebiet auf den Weg, um wieder einmal gallisches Dorf zu spielen - allein gegen alle. Die Landesregierung macht sich für den Erhalt des Schenkelbrands stark und veröffentlichte Ende Januar ein Gutachten, nach dem der Schenkelbrand in Verbindung mit einer DNA-Typisierung dem Chippen von Pferden vorzuziehen sei.
Wir Linke haben darüber mit Tierärzten und anderen Fachleuten gesprochen, und die haben alle nur mit dem Kopf geschüttelt. Ihrem Gutachten ist zu entnehmen, dass sowohl der Schenkelbrand als auch die Injektion eines Transponders zu Belastungen wie Angst, Erschrecken oder einem kurzen Schmerzreiz beim Pferd führen. Aus dem Gutachten geht aber auch hervor, dass diese Belastungen weder messbar noch differenzierbar und schon gar nicht objektivierbar seien. Herr Matthiessen hat schon darauf hingewiesen, und ich habe mir das Gutachten auch gewissenhaft durchgelesen: Der Zynismus, der dort gegenüber dem Geschöpf Pferd zum Ausdruck kommt, ist in meinen Augen unerträglich.
Dass nun ausgerechnet die Untersuchung des Feingewebes der Haut für den Schenkelbrand sprechen soll, erschließt sich mir nur schwer. Beim Schenkelbrand wird ein 800° C heißes Eisen auf die linke Hinterhand des Fohlens gedrückt - Ergebnis: Verbrennungen 3. Grades. Ich habe es schon gesagt: Tierschützer sind sich einig und auch die Bundestierärztekammer fordert seit Langem die Abschaffung des Schenkelbrandes.
Nein. - Meine Damen und Herren, ist der Schenkelbrand in Kombination mit einer eindeutigen DNAAnalyse notwendig? - Für mich und meine Fraktion steht fest, dass es keinerlei Notwendigkeit für den Schenkelbrand gibt, auf jeden Fall keine, die mit dem Tierwohl zu begründen wäre. So ist es im Übrigen auch in der Begründung der Entschließung des Bundesrates nachzulesen. Die Forderung nach dem Schenkelbrand verhilft den Züchtern der Pferde vermeintlich beim Vermarkten der Tiere - Schenkelbrand als Markenzeichen. Das kann übrigens auch - ich habe vorhin davon gesprochen bei Handys die Funktion sein. Es geht beim Branding nämlich auch darum, Markenzeichen zu setzen. Aber Tiere sind keine Sachen. Übrigens verbietet das Tierschutzgesetz, ein Tier zu Werbezwecken oder Ähnlichem heranzuziehen. Was hier zur Begründung und Befürwortung der Brandeisen gesagt worden ist, geht genau in die Richtung. Es geht um die Marke Holsteiner et cetera. Sorry, da machen wir nicht mit.
Der Schenkelbrand hat eine lange Tradition, keine Frage. Das ist aber kein Argument. In Spanien gibt es die lange Tradition des Stierkampfes - Herr Mathiessen hat darauf hingewiesen - mit dem finalen Tod des Stiers - nicht gerade erstrebenswert für die Stiere oder für andere Tiere. DIE LINKE ist dafür, jedes Lebewesen zu achten.
Wir wenden uns gegen dieses archaische Brauchtum des Schenkelbrandes. Es mag ja sein, dass trotz aller praktischen Erfahrungen das Chippen auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Aber anstatt das Geld in solche unnötigen Gutachten zu stecken, wäre es eher an der Zeit, andere Methoden zu entwickeln, die eine eindeutige Identifizierung von Pferden ohne Zufügen von Schmerzen ermöglichen.
Das wäre eine Aufgabe. Ich würde einem pferdeverliebten Land wie Schleswig-Holstein wünschen, dass es sich dieser Aufgabe annimmt. Ihr Antrag tut das nicht.
(Beifall bei der LINKEN, vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD])
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder hier im Haus kann sich vorstellen, wie schmerzhaft eine Verbrennung 3. Grades ist. Nichts anderes wird einem Fohlen zugefügt, dem ein heißes Brandeisen großflächig aufgedrückt wird. Mit der Verbrennung wird eine Wunde erzeugt, die eine dauerhafte Narbe zur Folge hat dies nur, um das Tier zu kennzeichnen. Es geht aber auch anders. Ein Pferd kann auch mit einem Transponder-Chip versehen werden, mit dem das Tier individuell und unverwechselbar gekennzeichnet ist.
Nach einer EU-Verordnung von 2008 sollen Einhufer aus tierseuchenrechtlicher Sicht grundsätzlich elektronisch identifizierbar sein. Für alle ab
Juli 2009 in Deutschland geborenen Fohlen gilt die Kennzeichnungspflicht mittels Chip. Es gibt in Deutschland also eine klare Verpflichtung, wie dies zu handhaben ist.
Nebenbei bemerkt: Das Chippen bei Trabern das wurde hier schon erwähnt - wird bereits seit den 90er-Jahren gemacht. Dort waren es die Zuchtverbände selbst, die daran ein Interesse haben. Man hat keine schlechte Erfahrung damit gemacht. Daher ist es bedauerlich, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat nun versucht, diese Kennzeichnungspflicht zu umgehen, und an der antiquierten Methode des Schenkelbrandes festhalten will.
Welche der beiden Kennzeichnungsmethoden für das Tier schmerzhafter ist, kann sich, glaube ich, jeder vorstellen. Es ist erwiesen, dass das Brandeisen dem Tier größte Schmerzen zufügt und dass diese Schmerzen mehrere Tage anhalten können. Gegner des Chippens führen immer wieder an, dass dem Tier auch Schmerzen zugefügt werden und dass sich beim Chippen die Wunde entzünden kann. Da mögen Sie recht haben, aber die Brandwunden, die verheilen beileibe auch nicht immer problemlos.
Es gibt viele Experten, die sich einig sind, dass das Chippen aus tierschutzfachlicher Sicht sinnvoller ist als der Schenkelbrand. Es ist also nicht die Frage, was aus tierschutzfachlicher Sicht das geringere Leiden für das Tier ist, die in dieser Diskussion obenan steht.
Der Punkt in dieser Diskussion ist, dass wir auf der einen Seite die Aspekte des Tierschutzes haben und auf der anderen Seite wirtschaftliche Interessen.
Der Schenkelbrand versieht das Tier mit einem permanenten und sichtbaren Markenzeichen. Das ist der Grund, warum die Züchter an ihrem Logo festhalten wollen.
Die verschiedenen Pferderassen, über die wir reden, haben sich im Laufe der Jahre äußerlich so weit angeglichen, dass sie kaum noch zu unterscheiden sind. Einzig anhand des Brandzeichens ist äußerlich festzustellen, aus welcher Zucht sie stammen. Es geht also um die Frage, wie ich mein Produkt so kennzeichne, dass für jeden ersichtlich ist, womit er es zu tun hat. Wir reden also über Marketing und wirtschaftliche Interessen der Zuchtverbände.
welchen Wert der Tierschutz gegenüber diesen wirtschaftlichen Interessen hat. Wollen wir akzeptieren, dass einem Tier erhebliche Schmerzen zugefügt werden, nur damit nach außen sichtbar wird, aus welcher Zucht es stammt? Dies ist eine rein politische Bewertung.
Herr Meyer, könnten Sie sich vorstellen, aus einer Herde junger Pferde ein Pferd herauszusuchen - Sie haben davon gesprochen, dass die sich ziemlich ähneln, weil die ja heute alle den gleichen Zuchtstandard haben -, weil das Pferd verletzt ist, um dann den Eigentümer anzurufen, der ja reagieren und vielleicht einen Tierarzt bestellen muss? Wenn das Pferd nicht gebrannt ist und auch kein Halsband trägt - das machen auch einige, aber Halsbänder führen zwangsläufig zu Belastungen und Verletzungsmöglichkeiten -, wie gehen Sie damit um? Wollen Sie das Pferd einfangen und mit einem Lesegerät am Hals die Chipnummer ablesen, um dann den Eigentümer anzurufen und zu sagen: „Das war dein Pferd“?
Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Meyer, um die Frage des Herrn Abgeordneten Rickers zu beantworten.