Zweites Beispiel: Das Chippen. Das Fohlen wird fixiert. Es geht nicht anders. Es muss im Halsbereich sediert werden. Der Halsbereich ist anders als der Schenkelbereich sehr empfindlich. Die Haut im Halsbereich wird sediert und rasiert. Es wird sterilisiert und mit einer Kanüle ein stecknadelgroßer elektromagnetischer Chip eingeschoben.
Die Abwehrreaktionen, die das Fohlen dann zeigt, sind wesentlich größer gewesen: Natürlich auch erschreckt. Festgehalten, fixiert und wahrscheinlich trotzdem noch mit einem Schmerzempfinden versehen, aus unserer Sicht subjektiv bei diesem Termin beurteilt
Jetzt ist die Frage: Was hat dauerhaft Bestand? Chippen oder Brennen? Was wäre alternativ machbar? - Ich kann Ihnen sagen, es gibt nach dem Termin am 2. Oktober 2010 nach anderthalb Jahren durchaus neue Erkenntnisse, die durch unsere Ministerin und den Staatssekretär unterstützt wurden. Diese Erkenntnisse weisen eindeutig, wissenschaftlich bewiesen, in eine Richtung, die wir nur unterstützen können. Das Schmerzempfinden im Halsbereich ist wesentlich größer als bei dem Fluchttier am Schenkelbereich. Die Verbrennungen, die nicht 3. Grades sind, wie Sie behaupten, nachgeweisen durch einen Humanmediziner, Dermatologen, sind im Schenkelbereich wesentlich weniger. Sie sind zwar dauerhaft zu erkennen, sind aber we
Wenn ich Sie, Herr Matthiessen fragen würde, was Sie nehmen würden, einen Chip im Halsbereich oder eine Tätowierung oder einen Brand im Bereich des Hinterteils, dann weiß ich nicht, wofür Sie sich entscheiden würden.
Es gibt - damit komme ich zur Kernthese - jetzt in der Viehverkehrsordnung die Möglichkeit, alternativ anerkannte - das ist nur über die Bundesregierung und über den Bundesrat abzustimmen - Identifizierungsmöglichkeiten bei Equiden durchführen zu lassen. Anerkannt wird es zum Beispiel in Österreich. Da wird nach wie vor gebrannt und eine DNA-Probe über die Haarwurzel entnommen. Das ist überhaupt kein Problem. Diese DNA-Probe wird in einer Datenbank gespeichert, sodass Sie ein Leben lang erkennen können, mit welchem Pferd Sie es zu tun haben: im Handel, im Tierseuchenfall, beim Versuch, bei einem Veterinärcheck in irgendeiner Form ein anderes Pferd vorzuführen und bei weiteren Beispielen.
Beim Chippen ist es so, dass dieser Chip durchaus auch Nachteile mit sich bringen kann. Er kann wandern, er kann zu Infektionen führen und er kann und jetzt habe ich ein Beispiel hier aus der Praxis natürlich bei einem Veterinärcheck bei internationalen Turnieren auch dazu führen, dass man diesen Chip gar nicht findet.
Ein namhafter Springreiter hier aus Schleswig-Holstein hat berichtet und wäre auch gern bereit, das zu demonstrieren, dass bei einem sogenannten VetCheck nach einer Turnierprüfung bei einem internationalen Springen der Chip auf der linken Halsseite nicht gefunden werden konnte. Und siehe da, auf der rechten Seite wurde dann einer entdeckt. Dieser Chip war aber nicht lesbar. Also wurde wieder auf der linken Seite gesucht, und irgendwann hat man dann tatsächlich zwei Chips entdeckt. Man hat festgestellt: Die Chips sind nicht fälschungssicher wie der Brand, die DNA-Probe und eine Beschreibung des Pferdes.
Insofern finden wir die Alternativmöglichkeit, hier angeschoben durch unsere Landesregierung, entweder Chippen oder als Alternative -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten, schwere Entscheidung zwischen Brandzeichen und Chip. Im Kern geht es bei der uns heute durch den Antrag der Grünen vorliegenden Frage um die Beurteilung, ob zur eindeutigen Identifizierung ein Brandzeichen in Verbindung mit einem DNA-Test oder das Einsetzen eines Transponders bei Pferden zu vertretbaren Schmerzen und Folgeschäden führt. Das sagt letztlich gerade auch der Antrag der CDU und der FDP aus. Das ist im wahrsten Sinne ein heißes Eisen und für Politiker anhand sich widersprechender Gutachten schwer zu entscheiden.
Tierschutzverbände sind auf den Barrikaden. Mit Unterstützung einer Plakatkampagne, auf der eine nackte Frau mit einem Hannoveraner-Brandzeichen auf der Schulter abgebildet ist, und der Überschrift ,,Fühl dich wie ein Pferd“ wurde auf das Leiden der Fohlen hingewiesen, die zur Kennzeichnung der Rassezugehörigkeit auf dem Schenkel das Brandzeichen ihres Zuchtverbandes erhalten. Diese Form der Meinungsbeeinflussung halte ich für nicht angemessen.
Nach dem Tierschutzgesetz besteht ein grundsätzliches Verbot, das Gewebe eines Wirbeltieres zu zerstören. Eine von der Mehrheit der Länder getragene Lösung, um die Pferde zu identifizieren, ist, eine von der EU verpflichtende Kennzeichnung mittels Transponder durchzuführen, kurz mit Chippen bezeichnet. Nach Auffassung der Tierschutzverbände macht dies das Brennen überflüssig, da sich alle relevanten Daten auf dem Chip befinden. Das, was zum Chip zu sagen ist, haben Sie gerade schon von Herrn Rickers gehört.
Leider - und das kreide ich den Tierschutzverbänden an - setzt man sich nicht mit Fakten auseinander, sondern es wird durch eine effektheischende Kampagne eine ausschließlich emotionale Diskussion geführt. Mehr Tierschutz kann nicht damit begründet werden, dass eine Methode die andere ablöst, die die Fohlen wahrscheinlich auf Dauer weit mehr traumatisiert als die vorherige. Wir brauchen hier eine sachliche Debatte, in der Tiere nicht ausschließlich vermenschlicht und vorbehaltlos menschliches Verhalten und menschliche Gefühle auf ein Tier übertragen werden.
Das Chippen beim Fohlen wird am Hals nahe der Wirbel in den Muskel vorgenommen. Der Chip kann unter anderem zu Abszessen führen, die Beweglichkeit des Halses einschränken und wandern. Bei Hunden, wo das Chippen bei vielen als problemlos bekannt ist, wird direkt unter die Haut gechippt. Dieser Vergleich, der immer wieder gern angeführt wird, ist für mich untauglich. Mit Tierschutz hat das nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist ein Pferdeland. Das Holsteiner-Brandzeichen hat eine jahrzehntelange Tradition. Es ist ein Erkennungszeichen. An seinem Brand ist sofort zu erkennen, woher ein Pferd kommt. Alle Pferdezuchtverbände mit traditionellem Reinzuchtgebot sind betroffen, sollte die bisherige Ausnahme zum Brand im Tierschutzgesetz gestrichen werden.
Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin absolut gegen jede Form der Tierquälerei und halte Tierschutz für notwendig. Aber ich wehre mich dagegen, bedingungslos etwas zu übernehmen, was einzelne Gruppierungen einseitig verbreiten, die nicht bereit sind, objektive Untersuchungsergebnisse anzuerkennen.
Es darf nicht dazu kommen, dass es nicht mehr um das Pferd geht, sondern ausschließlich um Geld. Ganze Wirtschaftszweige verdienen auch an den Transpondern, den Lesegeräten und am Einsetzen der Chips.
Eine Diskussion über Tierschützer und Tierquäler haben wir in unserer Fraktion nicht geführt. Es handelt sich eher um eine tierethische Frage für uns, die unterschiedlich beantwortet wird. Wir haben daher den Antrag der Grünen der persönlichen Gewissensentscheidung unserer Fraktionsmitglieder überlassen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Max ist geboren, 52 cm, 3.120 g. Max ist kein Fohlen, kein Holsteiner oder kein Schleswiger, sondern der Sohn Oliver Kumbartzkys.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten haben wir mehrmals in diesem Haus über Tierschutz debattiert. In vielen Punkten konnten wir einen fraktionsübergreifenden Konsens feststellen. Heute aber diskutieren wir über ein Thema, das sich in den letzten zwei Jahren im wahrsten Sinne zu einem Dauerbrenner in Schleswig-Holstein entwickelt hat und sicherlich - das hoffe ich stark - zukünftig auch unter dem Gesichtspunkt brennen bleiben wird. Es ist die Frage nach dem traditionellen Schenkelbrand, ob in Schleswig-Holstein geborene Fohlen auch weiterhin auf diese Weise zur Identifikation gekennzeichnet werden können oder nicht.
Dass diese Frage in Schleswig-Holstein besonders kontrovers diskutiert wird, ist verständlich. Schließlich haben wir unter anderem mit den Rassen Holsteiner und Trakehner zwei der bekanntesten und erfolgreichsten Pferderassen der Welt mit ihren Verbandssitzen in unserem Land. Aber auch das Pferdestammbuch, das sämtliche Ponyrassen betreut, ist von großer Bedeutung. Es ist auch zuständig für die Kaltblutrasse Schleswiger, einer vom Aussterben bedrohten Rasse, die ihren Ursprung in Schleswig-Holstein hat und nur Dank des engagierten intensiven Einsatzes mehrerer Züchter erhalten geblieben ist, und jetzt nicht darauf angewiesen ist, im Tierpark Warder als ehemalige Haustierrasse gehalten werden zu müssen. Die Brandzeichen dieser Verbände sind weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt, die der Holsteiner und der Trakehner sicherlich weltweit. Sie werden als Gütezeichen besonderer Qualität bei den Pferdeliebhabern geliebt und geschätzt, sodass die Pferde ein echter Sympathieträger und Exportschlager unseres Landes sind.
Nun gibt es bei der Kennzeichnung der Pferde unterschiedliche Auffassungen, wie diese denn zu erfolgen hat, auf der einen Seite durch das traditionelle Brennen der Fohlen oder auf der anderen Seite die Kennzeichnung durch das Implantieren eines Transponders, wobei ich feststellen muss, dass beide Methoden, wie häufig im Leben, Vor- und Nachteile haben.
Auf einem Chip können mehrere Merkmale und Informationen gespeichert werden. Dies setzt aber voraus, dass man sich beim Lesen des Transponders mit einem entsprechenden Lesegerät dem Pferd immer nähern beziehungsweise dieses aufheitern muss. Der Brand hingegen ist auch aus einer gewissen Distanz zu erkennen, und das Pferd ist so relativ leicht zu identifizieren.
Die unterschiedlichen Auffassungen beruhen im Wesentlichen auf der Art und Weise, auf welche Art die Kennzeichnung durchgeführt wird. Bei einem Heißbrand auf dem linken Oberschenkel wird mit einem heißen Eisen das Brandzeichen der jeweiligen Rasse, verbunden mit einer wechselnden Nummer, aufgebrannt, während beim Chippen ein Transponder mit einem entsprechenden Gerät in den Hals des Pferdes eingebracht wird. Beide Kennzeichnungen können durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuchtverbände vorgenommen werden. Eine Sedierung - und insoweit weiche ich etwas von der Aussage meines Kollegen Rickers ab - ist eben nicht erforderlich. Sie könnte auch nur durch Tierärzte vorgenommen werden und würden die beiden Verfahren nur komplizieren und verteuern.
Dankenswerterweise hat nun die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Beeinträchtigung der Pferde beim Brennen beziehungsweise beim Chippen feststellen zu lassen, auch ob es sich um Tierquälerei handelt.
Der Schweizer Schmerzspezialist Professor Dr. Urs Schatzmann ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, die beobachteten Veränderungen in der Haut nach dem Heißbrand seien gering und die nach der Transponder-Implantation erheblich.
In Kenntnis dieses Gutachtens ist es - so glaube ich - müßig, darüber zu streiten, ob die eine oder andere Methode Tierquälerei ist oder nicht. Auf jeden Fall ist damit die Kennzeichnung allein durch Transponder nicht mehr zu rechtfertigen. Wir sollten es den Zuchtverbänden beziehungsweise den Züchterinnen und Züchtern überlassen, für welche
Nebenbei: Die Züchterinnen und Züchter sind gezwungen, ihr Pferd zu kennzeichnen. Eine Wahlfreiheit - ob oder ob nicht - gibt es nicht. Trotzdem wird geschätzt, dass vielleicht ein Viertel bis ein Drittel des Pferdebestandes nicht registriert ist und es damit keinen Nachweis über die Rassezugehörigkeit gibt.
Ich selbst habe Erfahrung mit dem Brennen und mit dem Chippen - nicht persönlich, aber immerhin war ich anwesend -,