Somit bleibt der Gesetzentwurf unzureichendes Stückwerk - ohne eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen der Kommunen und ohne einen gerechteren Ausgleich zwischen Städten und ländlichem Raum, die beide notwendig sind. Er ist lediglich ein Wahlkampfgeschenk an den ländlichen Raum.
Abschließend schließe ich mich dem Urteil der Landesregierung im Schreiben des Staatssekretärs Dornquast vom 05.12.2011 an:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erlaube mir die Zwischenbemerkung, dass das Telefonieren mit den eigenen Handys hier im Plenarsaal nicht erlaubt ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wohne nicht hinterm Gebüsch, und trotzdem befürworte ich diesen Gesetzentwurf.
Mit dem heute zur zweiten Lesung vorliegenden Gesetzentwurf folgen CDU und FDP ihrer klaren Linie. Wir geben den Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungsfreiheit und Verantwortung. Endlich können die gewählten Gemeindevertreter vor Ort selbst entscheiden, wie sie den Straßenausbau finanzieren wollen. Dabei steht ihnen künftig ein breites Repertoire von Handlungsinstrumenten zur Verfügung. Vor Ort darf entschieden werden, ob überhaupt Straßenausbaubeiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden sollen. Im zweiten Schritt wird dann darüber befunden, ob die Betroffenen einer Ausbaumaßnahme wie bisher einmalig mit einem Beitrag oder, wie dann neuerdings möglich, mit wiederkehrenden Beiträgen belastet werden. Vor Ort muss darüber intensiv beraten und verantwortungsvoll beschlossen werden. CDU und FDP vertrauen dabei den Menschen vor Ort. Das ist aus unserer Sicht die richtige Rekommunalisierung von Freiheit und Verantwortung.
Leider hat der Städteverband in seiner Pressemitteilung noch einmal deutlich gemacht, es nicht verstehen zu wollen. Die Gesetzesänderung schafft Entscheidungsfreiheit. Keine, wirklich keine Kommune wird zur Anwendung der neuen Möglichkeiten gezwungen. Der Gemeindetag hat dies, auch wenn Herr Rother das anders gelesen haben mag, richtig erkannt.
Meine Damen und Herren, Kritiker der Änderung des Kommunalabgabengesetzes verweisen gern auf rechtliche Unsicherheiten. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die rheinland-pfälzische Regelung zur Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Könnte ein ähnliches Schicksal nicht auch der neuen schleswig-holsteinischen Regelung drohen? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sagt noch lange nichts über den Ausgang eines Normenkontrollverfahrens. Man kann so oder so entscheiden. Die Richter sind zum Glück unabhängig. Solange nicht das Gegenteil per Urteil festgestellt wurde, ist ein Gesetz verfassungskonform, wirksam und damit auch anwendbar. Zudem ist die rhein
Nur der Vollständigkeit halber: 2003 wurde die dortige Regelung schon einmal gerichtlich in mehreren Instanzen durchleuchtet, gab letztlich aber keinen Anlass für eine Beanstandung. Das Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen haben sich ebenfalls bereits vor Jahrzehnten beziehungsweise Jahren für bürgerfreundliche wiederkehrende Beiträge entschieden. Die dortigen Regelungen haben nach wie vor Bestand.
Meine Damen und Herren, während sich die Bedenkenträger noch mit den rechtlichen Unwägbarkeiten von Gesetzen beschäftigen mögen, ziehen CDU und FDP schon Konsequenzen aus dem berechtigten Wunsch unserer Bürgerinnen und Bürger nach Schutz vor enorm hohen einmaligen Straßenausbaubeiträgen. Wiederkehrende Beiträge entlasten den einzelnen Bürger und folgen dem Solidarprinzip, nach dem sich all diejenigen Bürger in einem eindeutig zu definierenden Gebiet beteiligen, die von Straßenausbaumaßnahmen profitieren, nicht nur mehr die direkten Anwohner. Im Extremfall mussten bislang zum Beispiel eine Handvoll Grundstückseigentümer fast allein den Straßenausbau bezahlen, von dem Hunderte andere Eigentümer profitierten, die mit ihren Autos darüberfahren.
Wiederkehrende Beiträge verteilen außerdem die Unkosten auf einen längeren Zeitraum und machen mancherorts notwendige Investitionen erst möglich. Langwierige politische Auseinandersetzungen und nachfolgende Rechtsstreitigkeiten könnten durch die neuen Veranlagungsmöglichkeiten vermieden werden.
Neu wird auch sein, dass der maximale Anteil der Bürger an den Straßenausbaukosten von 90 % auf 85 % gesenkt wird. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung der Eigentümer und Erbbauberechtigten und trägt dennoch den finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde Rechnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir uns die real existierende Handhabung vor Ort an! Schon jetzt gibt es etliche Gemeinden in Schleswig-Holstein, die mehr oder weniger rechtswidrig fleißig ihre Straßeninfrastruktur ausbauen, ohne ihre Bürger zur Beitragszahlung heranzuziehen. Vor Ort haben sich die Steuerzahler darüber bislang nicht beschwert. Im Gegenteil, sie begrüßen diese Handhabung, und in vielen Gemeinden würde man gern ähnlich verfahren.
würden, müsste der Eigenheimbesitzer im reinen Wohngebiet mit seinen Steuern die Straßen im Gewerbegebiet bezahlen. Ja, das wäre so. Das ist aber auch jetzt schon so, denn nicht alle Kosten können umgelegt werden. Das ist aus meiner Sicht auch gut so, wenn durch die neuen Straßen im Gewerbegebiet Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden, vielleicht auch für diesen einen Eigenheimbesitzer, der darin arbeiten kann. Der Ausbau der Infrastruktur kommt eben nicht nur einzelnen Bürgern zugute, sondern immer auch einem größeren Kreis.
- Darüber denken Sie mal nach! Sie sind ja heute nicht in der Bürgerschaft, die berät ja heute darüber. Sie sind lieber hier. Wir trauen unseren Gemeinden einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler zu und geben ihnen die Handlungsfreiheit, die ihnen zusteht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man fragt sich ja, warum Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen, den eigentlich niemand haben will.
Es geht um zweierlei Dinge: Es geht um den Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge und es geht um die Einführung der wiederkehrenden Beträge. Die kommunalen Landesverbände haben dagegen massiv protestiert. Sie wollen das nicht. Also, wer will das eigentlich, dass Sie diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen?
Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass das Thema der Straßenausbaubeiträge in der Bundesrepublik eigentlich ausgeurteilt ist. Das ist natürlich
für die Bürger eine unangenehme Sache. Sie müssen bezahlen für eine Leistung, die sie von der Kommune bekommen, die im Übrigen auch zur Wertsteigerung ihrer Grundstücke beiträgt; das darf man ja auch mal sagen. Sie müssen für diese Leistung bezahlen. Diese Leistung ist sehr nah am Bürger. Natürlich möchte man das nicht. Es sind viele Verwaltungsgerichtsverfahren auch in diesem Bereich durchgeführt worden.
Sie sagen jetzt: Wir wollen etwas ändern. Dabei nehmen Sie das Risiko in Kauf, dass der Rechtsfrieden in dieser Frage nicht mehr besteht, sondern aufgebrochen wird.
Das ist hier ja auch schon mehrfach gesagt worden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat gerade das Thema der wiederkehrenden Beträge dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist auch schon mehrfach gesagt worden: Man fragt sich, warum jetzt und hier dieses Gesetz hier und heute, drei Monate vor der Landtagswahl? Das ist doch eine sehr, sehr klare Option, die Sie haben. Sie wollen Wahlgeschenke in den ländlichen Raum vermitteln, und zwar gegen Ihre Haushaltskonsolidierungseinsicht. Das ist das, was Sie hier praktizieren. Das Gesetz erlaubt den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Das hat eine direkte Verlagerung der Kosten auf alle Steuerpflichtigen zur Folge - auf alle Steuerpflichtigen.
Ich denke, bei dieser Frage gilt der Einnahmebeschaffungsgrundsatz, dass derjenige, der eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt - so einfach ist das -, auch den wirtschaftlichen Vorteil, den er dadurch hat, trägt. Der wirtschaftliche Vorteil liegt im höheren Wert beim Ausbau des Grundstücks; das habe ich schon gesagt.
Es ist ungerecht, wenn der begünstigte Bürger nicht belastet wird und die Ausbaumaßnahme von allen Bewohnern bezahlt wird. Wie fühlen sich eigentlich diejenigen, die noch bis vor Kurzem nach altem Recht bereits Beiträge entrichtet haben? Da ist doch eine Ungerechtigkeit allein schon in dem impliziert, was Sie jetzt an Folgen auslösen.
Außerdem schwächen Sie die Finanzierung der kommunalen Haushalte. Es darf doch nicht sein, dass Sie die Kommunalaufsicht dann auf den Plan rufen. Wir haben 190 Gemeinden, die bereits fehlbedarfsabhängig sind. Haben Sie einmal errechnet, wie viele Gemeinden - die Straßenausbaubeiträge landen ja in den kommunalen Haushalten - fehlbe
darfsabhängig werden, wenn die Straßenausbaubeiträge jetzt wegfallen? Die Zahl der fehlbedarfsabhängigen Gemeinden wird doch steigen. Dann kommt das Innenministerium oder die Kommunalaufsicht und verpflichtet die Gemeinden, diese Gebühren zu nehmen. Das ist doch eine Pseudofreiwilligkeit, die Sie hier postulieren.
Dieses Gesetz passt überhaupt nicht in die Landschaft. Sie produzieren Ärger. Ich will das mal für die Region sagen: Der Kronshagener Bürger wird wahrscheinlich davon freigestellt, weil die Gemeinde das ermöglichen kann. Fünf Kilometer weiter muss das Neubaugebiet auf dem Gebiet der Stadt Kiel bezahlen. Das ist doch alles Unsinn, dass Sie einen solchen Unfrieden innerhalb der kommunalen Familie auslösen.
Es gibt natürlich Landwirte, die im ländlichen Raum viel Grundbesitz haben. Die finden es natürlich auch nicht witzig, wenn sie die Zeche durch die Ausbaubeiträge bezahlen sollen. Allerdings ist auch zu bedenken, dass die ländlichen Straßen vielfach durch Maislaster zerstört worden sind. Aber es ist in Zeiten der Konsolidierung und auch Ihrer Politik und auch dessen, was Sie gestern hier vonseiten der CDU zur Schuldenbremse inszeniert haben, völlig unverständlich, dass Sie gegen den Mainstream der Schuldenbremse, gegen den Strom die Konsolidierung von öffentlichen Haushalten voranzubringen, freiwillig auf Einnahmen verzichten.