Lieber Kollege Kubicki, gucken Sie sich die Formulierung des Antrags noch einmal an! Reizend, kann ich sagen, niedlich.
- Das habe ich nicht behauptet, also wirklich! Ich habe nur ein bisschen ironisch gesagt, wie denn der mögliche Berichtsantrag aussieht. Darüber können wir ja am Freitag noch weiter diskutieren.
Eine letzte Anmerkung zur Finanzierung! Zu den Drittmitteln ist heute schon genug gesagt worden. Richtig ist, dass wir ohne Drittmittelfinanzierung heute nicht mehr auskommen. Aber auch da ist es doch notwendig zu sagen: Ist das System, das wir haben, eigentlich zielführend? Ist es transparent genug? Ist es ausreichend finanziert? Sichert es auch an den Hochschulen die Forschung, die für unser Land wichtig ist, oder gibt es nur Forschungsbereichen den Vorzug, die dann auch diese Drittmittel einwerben? Das ist doch eine grundsätzliche Frage, die auch zu einer zielführenden Hochschulpolitik gehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Das Ministerium hat die Zahlen der Kultusministerkonferenz veröffentlicht. Das Ministerium fand also, dass man sich dazu äußern müsste. Dass daraus dann eine Aktuelle Stunde entsteht, ist doch nur folgerichtig und auch notwendig.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Ich erteile zunächst dem Vorsitzenden der Kommission, Herrn Abgeordneten Markus Matthießen, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Februar hat die Enquetekommission ihren Abschlussbericht vorgestellt und dem Landtagspräsidenten das erste Exemplar des rund 400-seitigen Werks überreicht. Ich möchte Ihnen
kurz über die Ergebnisse berichten und für die Freunde statistischer Angaben vorab einige Zahlen und Fakten nennen.
Die Enquetekommission „Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation“ ist die siebte Enquetekommission des Schleswig-Holsteinischen Landtags seit 1947. In der Zeit vom März 2010 bis Februar 2012 ist die Kommission zu insgesamt 29 Sitzungen zusammengekommen. Insgesamt wurden 78 Sachverständige mündlich angehört, und in großem Umfang wurden schriftliche Stellungnahmen eingeholt, die als Kommissionsvorlagen parallel veröffentlicht wurden und auch im Internet für jedermann zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Arbeit ist der öffentliche Abschlussbericht, den die Kommission in ihrer letzten Sitzung am 6. Februar 2012 beschlossen hat und der heute als Drucksache 17/2230 dem Landtag zur Kenntnisnahme vorliegt.
Die Kommission ist zu der Auffassung gekommen, dass die Kooperation in Norddeutschland künftig noch deutlich erweitert werden sollte und Sparpotenziale bergen kann. Hierzu ist jedoch eine Institutionalisierung beziehungsweise Systematisierung von Zusammenarbeit erforderlich. Die unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb der Kommission reichen von der Einrichtung einer „Parlamentarierkonferenz Nord“ über einen gemeinsamen Ausschuss bis hin zu einer Länderfusion zu einem Nordstaat.
Um beispielsweise eine bessere und koordiniertere Landesplanung in Norddeutschland zu erreichen, sollte die Landesregierung verbindliche Richtlinien erarbeiten. Im Zuge der geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung in Schleswig-Holstein hält es die Kommission zudem für sinnvoll, auch über Landesgrenzen hinaus zu denken.
In den Bereichen Verwaltung, Dienstleistung, IT und E-Government bestehen bereits Kooperationen und Arbeitsteilungen, die nach Meinung der Kommission fortgeführt und intensiviert werden sollten.
Bei der Infrastrukturplanung in Norddeutschland ist es nach Ansicht der deutlichen Mehrheit der Kommissionsmitglieder erforderlich, in der Verkehrspolitik eine Aktualisierung und Priorisierung der Projekte vorzunehmen. Dies sollte im Rahmen eines Gesamtkonzepts geschehen, das auch die Häfen und Wasserstraßen einbezieht. Damit einhergehen sollte ein gemeinsames Werben der norddeutschen Länder für die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen durch den Bund.
Die vom Bund beschlossene Energiewende ist nach Ansicht der Kommission ohne unser Bundesland nicht machbar. Wir kommen zu dem Schluss, dass der Energiewandel für Schleswig-Holstein und den gesamten Norden eine große Chance darstellt, die genutzt werden muss.
Die Produktion von erneuerbarer Energie erfordert allerdings auch die nötigen Transportkapazitäten. Dabei ist eine engere Absprache mit den norddeutschen Partnerländern unerlässlich.
Auch im Bildungsbereich sieht die Kommission die Notwendigkeit einer stärkeren norddeutschen Kooperation. Bei einer möglichen dritten Föderalismusreform erwarten wir von den Verantwortlichen des Bundes und aller anderen Länder, dass finanzielle Nachteile bei einer über Kooperation hinausgehenden Zusammenarbeit ausgeräumt werden. Die Regelungen im Länderfinanzausgleich schließen dies aus finanzieller Sicht derzeit aus, und zusätzlich würde das Stimmgewicht des Nordens im Bundesrat reduziert werden.
Weiterhin ist es notwendig, bestehende Fehlanreize, wie sie beispielsweise aus der Verteilung des Steueraufkommens entstehen, schnellstmöglich zu beseitigen.
Die Kommission ist zudem zu der Erkenntnis gekommen, dass Regionalinteressen nicht nur direkt vor Ort liegen. Auch für den Landesteil Schleswig ist zum Beispiel eine florierende Metropolregion Hamburg eine Chance, sich positiv zu entwickeln. Daher wird empfohlen, sich in die Metropolregion Hamburg und das südliche Dänemark einzubringen und die sich daraus ergebenden Vorteile zu nutzen. Dazu ist es unerlässlich, dass die schleswigholsteinischen Regionen auch eigene Wachstumsperspektiven entwickeln.
Abschließend empfiehlt die Kommission, dass der Landtag diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern als Grundlage für die weitere Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen nutzt, um auf diesem Weg zu einer möglichst breit getragenen Kooperationsstrategie zu kommen. Hier müssen lohnende Kooperationsfelder aufgezeigt und transparente Zielvorgaben erarbeitet werden.
Losgelöst von den aktuellen Tagesdiskussionen glaube ich, dass Schleswig-Holstein der Motor einer norddeutschen Zusammenarbeit werden kann.
An dieser Stelle geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung für Ihre intensive Begleitung unserer Arbeit sowie an alle Kommissionsmitglieder aus den Fraktionen und Herrn Bernd Jorkisch für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Abschließend möchte ich betonen, dass der Abschlussbericht und das gemeinsame Fazit, das ich hier ansatzweise vorgetragen habe, von allen Fraktionen des Hauses mitgetragen werden.
Meine Damen und Herren! Auf der Zuschauertribüne begrüße ich weitere Gäste, und zwar Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Schenefeld. Seien Sie uns herzlich willkommen im Kieler Landtag!
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Johannes Callsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Einsetzung der Enquetekommission vor zwei Jahren zwar kritisch gesehen, sie aber konstruktiv und aktiv begleitet. Das Ansinnen nach mehr Kooperation im Norden stand dabei auch für die CDU außer Frage; denn es gibt Konflikte, die gelöst, und Chancen, die ergriffen werden müssen. Auch der europäische Kontext macht immer mehr eine überregionale Sichtweise erforderlich. Das gilt gerade für Schleswig-Holstein als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit Hamburg, aber eben auch als Brücke nach Skandinavien.
Klar ist aber auch, dass jeder künftige Partner zunächst seine eigenen Hausaufgaben auch im Sinne der Haushaltskonsolidierung machen muss. Nur durch Zusammenlegung von Aufgaben und Strukturen lassen sich messbare finanzielle Synergien erzielen. Hier hat es in der Vergangenheit bereits erste Schritte gegeben. Allerdings haben sich für die CDU-Fraktion durch den Bericht der Enquetekommission zumindest keine neuen konkreten Anhaltspunkte für weitere Effekte ergeben.
Einigen Beobachtern werden die Ergebnisse der Kommission nicht weitreichend genug sein. Aber es sind konkrete Schritte aufgezeigt, die seitens der Mehrheit in diesem Haus mitgetragen werden. Für uns steht dabei eine „Parlamentarierkonferenz Nord“ im Vordergrund, an der aus jedem norddeutschen Parlament ein Mitglied pro Fraktion teilnimmt. Diese Konferenz soll sich projektbezogen um gemeinsame Lösungen bemühen.
Der Berichterstatter hat darauf hingewiesen, dass es von den anderen Parlamenten zwar freundliche Grußadressen gegeben hat, aber wenig Konkretes. Aufgrund der vielfältigen gemeinsamen Herausforderungen sollten wir für mehr gemeinsames Handeln werben. Das funktioniert nur, wenn ein regelmäßiger Austausch auf Ebene der Parlamente - wie von uns vorgeschlagen - stattfindet.
Klar ist, dass ein - wie von der SPD beantragter Gemeinsamer Ausschuss, über den wir hier auch schon gesprochen haben, mit Hamburg nicht den verfassungsgemäßen Regeln entspricht.
Daraus folgt, dass eine Beschlussempfehlung eines solchen Ausschusses, nach unserer Landesverfassung nicht bindend, verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Das ist ein ziemlich grober Schnitzer. Das hat sich mittlerweile auch schon bis nach Hamburg herumgesprochen.
Inzwischen ist die SPD wohl auch zu dieser Erkenntnis gelangt. Im Brief der Präsidentin der Bürgerschaft der Hansestadt Hamburg ist nun nämlich „aus formalen Gründen“ von zwei Ausschüssen die Rede. Dieser Vorstoß der Hamburger Bürgerschaftspräsidentin für einen Gemeinsamen Ausschuss, offenbar - versteht man die Opposition in Hamburg richtig - ohne Abstimmung mit dem Ältestenrat, entpuppt sich deswegen für uns als reines SPD-Wahlkampfmanöver.