Protocol of the Session on February 22, 2012

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich habe mir das durchlesen können. Wir haben am Freitag noch einmal Anträge dazu zur Debatte vor

liegen. Lieber Herr Kollege Kubicki, Ihr eigener Minister sagt: Wir brauchen solche Stellen noch. Ihr eigener Minister sagt: Wir haben einen Lehrerstellenbedarf.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das hat er nicht gesagt!)

Ihr eigener Minister sagt: Wir haben Bedarf an den Schulen, was Sozialarbeit angeht und Ähnliches. Das sind Aufgaben, die wir zu erfüllen haben, und an denen haben wir uns zu orientieren.

(Beifall der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Selbstverständlich haben wir die Schuldenbremse einzuhalten. Das tun wir mit unserem Gesetzentwurf, aber wir wollen keinen Bildungsabbau durchführen, wir wollen auch wieder etwas für die Frauenhäuser tun, wir wollen uns auch im Bereich der Kultur weiterentwickeln. Es gibt viele Bereiche, wo es noch Arbeitsfelder gibt. Diese Bereiche müssen wir auch beackern.

(Zurufe von CDU und FDP)

Das ist der Unterschied. Wir haben einen Unterschied bei den Inhalten und dass Sie dieses Land nicht weiterentwickeln wollen. Wir wollen das tun. Deshalb werden wir das ab dem 6. Mai 2012 dann auch tun.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter oder Finanzminister Rainer Wiegard. - Herr Wiegard, ich frage Sie, haben Sie sich als Abgeordneter zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet oder für die Landesregierung? Das ist beides möglich, aber ich frage, weil das Auswirkungen auf die Redezeiten hat. Sie kennen unsere Vereinbarungen. - Herr Finanzminister, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehrere Redner haben immer wieder betont, dass alle Länder ein solches Ausführungsgesetz hätten und alle Länder diese Berechnungsmethode anwendeten. Das hat Lars Harms gesagt, Robert Habeck hat das gesagt, und auch Jürgen Weber hat das wiederholt. - Mit Verlaub: Das ist ziemlicher Unsinn. Es gibt nur ein einziges Land, das ein solches Ausführungsgesetz zu einer landesverfassungsrechtlichen Regelung hat beziehungsweise auf dem Weg ist,

(Lars Harms)

ein solches zu verabschieden, das ist das Land Schleswig-Holstein. Denn die anderen Länder haben eine solche Regelung gar nicht, für sie gilt die grundgesetzliche Regelung.

(Lars Harms [SSW]: Rheinland-Pfalz be- kommt jetzt so eine Regelung!)

- Lars Harms, das bringt uns auch nicht weiter. Rheinland-Pfalz fällt gar nicht unter diese Regelung.

(Lars Harms [SSW]: Trotzdem müssen sie die Schuldenbremse einhalten!)

- Nein, sie müssen nicht die Schuldenbremse einhalten. Die Schuldenbremse gilt für RheinlandPfalz gar nicht, sondern für Rheinland-Pfalz gilt wie für alle Länder die Schuldengrenze: ab 2020 null Neuverschuldung. Aber die Schuldenbremse auf dem Weg dahin gilt nur für die fünf Konsolidierungshilfeländer. Das ist der Unterschied. Deshalb haben wir auch nur in diesen fünf Ländern die Verwaltungsvereinbarung zur Feststellung, ob die Konsolidierungshilfe gezahlt wird, nur zu diesem einen Zweck. Das wollte ich sachlich klarstellen.

Zu den anderen Fragen werden wir jetzt nicht mehr kommen, das können wir aber gern noch einmal im Finanzausschuss erörtern.

Herr Kollege Habeck, weil Sie wieder einmal mit dem moralischen Zeigefinger insbesondere auf mich gezeigt haben, will ich Ihnen nur eines sagen:

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie zeigen!)

Wir haben diese Regelung beraten, nicht der Bund, Frau Heinold, hat sie uns verordnet. Sie wissen, wir haben eine Föderalismuskommission gehabt. Diese bestand paritätisch aus Vertretern von Bund und Ländern. Wir haben gemeinsam, und zwar mit besonders intensiver Mitwirkung aus Schleswig-Holstein, daran gearbeitet, dass wir diese Schuldenbegrenzungsregelung neu bekommen.

Seit wir sie haben, Herr Habeck, wenden wir genau dieses Verfahren an, das wir jetzt im Ausführungsgesetz festgeschrieben haben. Seitdem haben wir das, ich möchte sagen, mindestens in einem Dutzend Sitzungen im Finanzausschuss erörtert. Wenn wir berichtet haben über Finanzplan, über Haushaltsplanaufstellung, über Steuerentwicklung und so weiter, haben wir immer wieder auch die Unterschiedlichkeit zu dem Verwaltungsvereinbarungsverfahren mit dem Bund dargestellt und niemals und zu keiner Zeit von Ihnen dazu Widerspruch erhalten. Im Gegenteil, Sie haben uns immer zuge

stimmt, dass unser Verfahren das bessere ist, das transparentere ist

(Beifall bei CDU und FDP)

und dass unser Verfahren - das haben wir sogar gestern noch einmal so miteinander erörtert - das einzige ist, mit dem man überhaupt eine Finanzplanung jedenfalls einigermaßen auf Sicht machen kann, weil uns der Bund ja immer höchstens für zwei Jahre im Voraus irgendwelche Prognosen zur BIP-Entwicklung darstellt. Ob diese dann nachher zutreffend sind, ist ja noch eine ganz andere Frage. Das haben wir in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben.

Ich habe gestern die finanzpolitischen Sprecher zu einem Gespräch eingeladen, um mit Ihnen, weil dies eine sehr komplexe Materie ist, noch einmal die Details dieses Gesetzes zu erörtern. Gestern wurde mir in der Sitzung angedeutet, dass Sie vielleicht eine andere Überlegung haben. Gestern habe ich das erfahren, und heute haben Sie Ihren Änderungsantrag auf den Tisch gelegt. Nicht wir haben unseren Kurs verändert, wie Sie hier der Öffentlichkeit weismachen wollen, sondern Sie haben umgesteuert.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich weise darauf hin, dass wir nach unserer Geschäftsordnung nunmehr die Hälfte der vereinbarten Redezeit für jede Fraktion wieder zur Verfügung stellen, nachdem sich die Landesregierung erneut durch den Finanzminister zu Wort gemeldet hat. Das bedeutet, jede Fraktion hat nunmehr weitere fünf Minuten Redezeit.

Zu Wort für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Schippels gemeldet. Ich rufe ihn jetzt auf. Sie können auch die fünf Minuten ausschöpfen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich bin mir nicht sicher, wie lange ich brauche. Insofern machen wir das dann so, wie es passt.

Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein, und ich bin glücklich. Ich möchte das begründen. Als wir damals im Mai 2010 die Schuldenbremse verabschiedet haben, hatte ich Angst, dass zukünftig alle Diskurse, alle Debatten, die hier im Parlament stattfinden, immer unter der Glocke Schuldenbremse stehen. Tatsächlich ist es so geschehen. Der gesellschaftliche Diskurs, die gesellschaftliche Debat

(Minister Rainer Wiegard)

te um soziale Gerechtigkeit, die gesellschaftliche Debatte um gute Bildung wurde weggedrückt, und es ging nur noch um eins: um Haushaltskonsolidierung, Haushaltskonsolidierung, Haushaltskonsolidierung.

Seit Mai 2010 wurde in den Debatten, die wir hier geführt haben, immer gefragt, Frau Heinold: Sicherheitsverwahrung - was kostet das denn? Lehrerstellen - was kostet das denn? Beseitigung von Unterrichtsausfall - was kostet das denn? Schülerbeförderung - was kostet das denn? Kultur - können wir uns das denn heute noch leisten? Was kostet das denn? Die Unterstützung der dänischen Schulen - was kostet das denn? Können wir es nicht billiger machen? Frauenhäuser - brauchen wir denn so viele? Was kostet das denn? Das war der Diskurs, das war die Debatte, die hier in unterschiedlichen Facetten meiner Meinung nach von allen Fraktionen geführt worden ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Außer der LIN- KEN!)

Wir hatten seit Mai 2010 - das ist meine Interpretation - hier eigentlich nur noch Ein-Punkt-Parteien, die nur noch eins wollten: kürzen, kürzen, kürzen, allerdings mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung: Grüne und SPD nur 300 Lehrerstellen weg, CDU und FDP 600 Lehrerstellen weg. Die Facetten waren unterschiedlich, aber der Geist, der hier herrschte, war der, der von mir beschrieben worden ist.

Deswegen bin ich glücklich, dass wir hier heute eine solche Debatte führen. Es wird eben jetzt gesehen, dass Kürzungen bei der Bildung größere Kosten hervorrufen, als sie Schulden abbauen. Ihre Rethorik von der Regierung zu sagen: „Wir müssen jetzt bei der Bildung sparen, damit es unseren Kindern morgen besser geht”, ist ein für alle Mal vorbei. Das funktioniert nicht mehr, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb ist es ein schöner Tag, ein guter Tag für Schleswig-Holstein. Es wird endlich gesehen, dass Kürzung auch die Verringerung der Einnahmen zur Folge hat.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Meine Damen und Herren, deswegen bin ich sehr zufrieden, und ich hoffe, dass das auch über den Wahltag hinaus tragfähig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr Frau Kollegin Monika Heinold.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Schulden-Moni!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in großer Gemeinsamkeit die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Dazu bedurfte es einer Zweidrittelmehrheit. Wir waren uns einig, dass es ein Ausführungsgesetz gibt. Wir hätten es gut gefunden, wenn wir uns, bevor ein Ausführungsgesetz auf den Tisch gelegt worden wäre, zusammengesetzt hätten, Herr Finanzminister, um die Initiative zu ergreifen und zu sagen: Wollen wir nicht auch versuchen, dies gemeinsam, im Konsens hinzubekommen? Das ist nicht geschehen. Der Finanzminister hat das allein gemacht, wahrscheinlich in Absprache mit CDU und FDP. Das wäre ja normal. Aber sich jetzt hinzustellen, Herr Finanzminister, und zu sagen, wir würden den Konsens verlassen, weil wir eine Alternative zu Ihrem Gesetzentwurf vorlegen, das ist abenteuerlich.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Loedige?

Frau Kollegin Heinold, stimmen Sie mir zu, dass wir mindestens dreimal, wenn ich mich recht erinnere, sogar viermal über die Methodik im Finanzausschuss gesprochen haben, und zwar sowohl in Gegenwart Ihrer Person als auch in Gegenwart des Herrn Dr. Habeck?

- Daran erinnere ich mich sehr gut, weil ich dort schon bei der letzten Beratung die Frage eingebracht habe, ob es tatsächlich sinnvoll ist, beide Verfahren nebeneinander in allen Dokumenten zu führen. Sie werden sich wahrscheinlich daran erinnern, dass ich das dort schon gemacht habe. Wir haben ja auch gestern ausführlich miteinander erörtert, dass das eine die Höhe der zulässigen Verschuldung ist, die wir in ein Gesetz schreiben, und das andere die Ermittlung für die Grundlage der Fi