Protocol of the Session on January 26, 2012

ka, es gibt Anfragen von Herrn Matthiessen. Reaktion der Regierung: Nichts, null! Das Problem wird einfach nicht angegangen, und das bei drei AKWs, die wir hier haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Machen Sie mal einen Vorschlag, wie wir das machen sollen, Herr Schippels!)

- Jetzt mache ich den Vorschlag, wie wir es machen sollen, Herr Kubicki. Es gibt nämlich schon Anträge der Oppositionsparteien im Bundestag. Leider sind die von der Regierungsmehrheit aber versenkt worden. Wir sind für die Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlichrechtlichen Fonds.

Die steuerliche Freistellung der Rückstellungen führt zu wirtschaftlichen Vorteilen für die Betreiber der AKWs. Die Rückstellungen können für Unternehmensaktivitäten wie die Finanzierung von Investitionsvorhaben verwendet werden. Das erspart den Betreibern die Aufnahme von Krediten und damit Fremdkapitalzinsen. Hinzu kommt ein Zinsvorteil aus der Verschiebung von Steuerzahlungen in die Zukunft.

Die gegenwärtige Rückstellungsregelung hat nach konservativen Schätzungen in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber der Atomkraftwerke von über 50 Milliarden € geführt. Im Falle einer Insolvenz der Atomkraftwerksbetreiber stünden die Rückstellungen hingegen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung, Herr Kubicki.

Deswegen muss gehandelt werden. Deswegen muss auch die Landesregierung entsprechend Druck in Berlin machen. Sie darf nicht weiter schlafen. Wir wollen auf Bundesebene die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen, dass es zu einer Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds kommt. Das ist heutzutage angesagt.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SSW-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem erneuten und hoffentlich endgültigen Beschluss, aus der risikobehafteten Atomenergie auszusteigen, hat ein langer Weg begonnen. Der

(Ulrich Schippels)

politische Ausstiegsbeschluss wurde mehrheitlich gefasst und lässt sich nun hoffentlich nicht mehr so leicht umstoßen. Es gilt mittelfristig, die Energieversorgung auf regenerative Beine zu stellen und die Voraussetzungen für eine dezentrale Energieversorgung zu schaffen. Parallel müssen wir uns aber auch mit der Problematik befassen, was nun mit den alten Meilern geschehen soll. Denn man kann nicht einfach den Schlüssel umdrehen und den Meiler mit seinen radioaktiven Elementen sich selbst überlassen. Aus diesem Grund ist es richtig, sich auch hier und heute mit dieser die Problematik zu befassen.

Das Entsorgungsproblem ist derzeit immer noch nicht gelöst. Hier läuft bundesweit eine Diskussion und Suche, wo der atomare Müll endgelagert werden soll. Mit den bisherigen Erfahrungen von Asse II und auch Gorleben wurde in mehrfacher Hinsicht deutlich, wo die Probleme liegen. Zum einen: Es gibt derzeit kein sicheres Endlager. Zum anderen ist der Entsorgungsaufwand nicht eindeutig geklärt.

Auch wenn die Energieversorgungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle eigene Rücklagen zu bilden, wurde häufig der Steuerzahler herangezogen, die Zeche zu bezahlen. Das kann so nicht richtig sein, meine Damen und Herren!

Die Betreiber sind zwar verpflichtet, einmal im Jahr ihre Rückstellungen offenzulegen, jedoch wurde vom Bundesrechnungshof kritisiert, dass es an fachlicher Transparenz mangelt. Es sei nicht möglich, die Höhe der Rücklagen fachlich zu beurteilen und festzustellen, ob die Rückstellungen ausreichend sind. Es muss möglich sein, die Grundlagen für die Rücklagen zu bewerten und dann auch Korrekturen vorzunehmen, die bestimmt nötig sind, meine Damen und Herren; denn das, was bisher gesetzlich vorgeschrieben ist, wird wahrscheinlich nicht das letzte Wort sein können. Wenn wirklich alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollen, dann werden höhere Rücklagen notwendig sein. Es ist wichtig, dass dies auch gemacht wird und dass dies dann auch insolvenzsicher gemacht wird, damit nicht der Steuerzahler für so etwas aufkommen muss.

(Beifall beim SSW)

Im Jahr 2009 haben die Konzerne Rücklagen von rund 28 Milliarden € gebildet. Das ist eine beträchtliche Summe. Das Problem dabei ist ganz simpel: Sobald die Konzerne zu hohe Rücklagen bilden,

fehlen dem Staat Steuereinnahmen, weil Rücklagen den Gewinn schmälern und damit die Steuerschuld. Sind die Rücklagen zu niedrig, reichen diese im Fall von Rückbau und Endlagerung nicht aus, und der Steuerzahler muss wieder einspringen. Egal wie man es dreht und wendet: Nach derzeitiger Rechtslage ist immer der Steuerzahler gekniffen.

Ich muss aber sagen, der Spatz in der Hand ist natürlich auch heute besser als die Taube auf dem Dach. Das soll heißen: Es muss dabei bleiben, dass die Konzerne für ihren Müll finanziell selbst aufkommen müssen, auch wenn dies geringere Steuereinnahmen bedeutet. Diese finanziellen Mittel müssen dann aber auch für diese Aufgabe gesichert werden. Deshalb ist die Zielrichtung des Antrags der Grünen richtig. Nach unserer Auffassung müsste man vielleicht auch über einen externen Fonds nachdenken, der auch die Folgen eines atomaren Unfalls absichern müsste.

Laut Atomgesetz sind die Folgekosten eines Unfalls mit bis zu 2,5 Milliarden € abgesichert. Darüber hinaus haften die Betreiber mit ihrem Vermögen. Reicht dies nicht aus, springt der Staat ein. Studien zufolge könnte im Fall eines Super-GAUs eines Atomkraftwerks in Deutschland ein Schaden von weit über 5 Billionen € entstehen. Eine Fondslösung würde sowohl die Entsorgung als auch den Fall eines atomaren Unfalls absichern können. Daher glauben wir, dass die Schweizer Lösung ein ehrlicher und richtiger Weg wäre. Hier fließt wirklich Geld. Ob das nun ein Fonds oder eine Bürgschaft ist, ist eigentlich nicht der Punkt, an dem sich die Geister scheiden, sondern es muss abgesichert werden.

(Beifall beim SSW)

Deshalb glauben wir, dass eine schnelle und gerechte Lösung gefunden werden muss. Ich betone dabei den Aspekt der Gerechtigkeit. Die Rücklagen müssen insolvenzsicher gemacht werden, denn es kann nicht angehen, dass man so etwas für jeden Wirtschaftszweig machen muss, dass so etwas bei der Atomkraft aber nicht sein muss, obwohl dort die Schäden und die Gefahren am größten sind. Ich könnte auch mit einer Bürgschaft leben, die mögliche atomare Unfälle und den Rückbau absichert. Besser wäre nach unserer Auffassung wahrscheinlich aber eine Fondslösung.

(Beifall beim SSW)

(Lars Harms)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat manchmal den Eindruck, den Grünen und den Sozialdemokraten ist durch die Beschlusslage auf Bundesebene ihr Kampf gegen die Atomenergie abhandengekommen. Nun muss man neue Gespenster wecken und vorzeigen, deren Wirkungsgrad allerdings gegen null tendiert. Herr Kollege Matthiessen, der Antrag läuft darauf hinaus, dass man die Rückstellungen bei den Kernkraftwerken insolvenzsicher machen will. Das geht ganz einfach: Sie ändern die Insolvenzordnung und schreiben dort hinein, dass die Rückstellungen bei Kernkraftwerken dem Gläubigerzugriff entzogen sind. Dann haben Sie die Insolvenzfestigkeit. Der Rest von dem, was hier erklärt worden ist, ist kompletter Unsinn.

Ich fange bei dem Kollegen Schippels, der meine Zwischenfrage nicht zulassen wollte, an: Herr Kollege Schippels, wenn es von wirtschaftlichem Vorteil wäre, dass die Kernkraftwerke Rückstellungen bilden, dann wären sie blöd, wenn sie nicht noch mehr Rückstellungen bilden würden, weil der wirtschaftliche Vorteil dann höher wäre.

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Kollegen Matthiessen, es gibt einen Unterschied zwischen Steuerrecht und Rückstellungen und zwischen Gewinnminderung und dem, was damit steuerlich passiert. Ich will jetzt kein Seminar halten, aber vielleicht zwei Anmerkungen machen: Unternehmen dürfen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in der Zukunft nur in einer Größenordnung bilden, die nachvollziehbar abschätzbar ist. Das kann man nicht willkürlich machen. Ansonsten erkennt das Finanzamt diese Rückstellungen nicht an. Das gilt für jedes Unternehmen, auch für ein Kernkraftwerk. Die Tatsache, dass Rückstellungen steuerlich bevorzugt werden, ist auch unzutreffend, weil die Rückstellungen schlicht und ergreifend künftige Ausgaben des Unternehmens beinhalten. Weil sie zurückgestellt werden und für anderweitige Verwendungen nicht zur Verfügung stehen -

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

- Womit denn? Herr Schippels, wofür stehen sie zur Verfügung? - Das Unternehmen kann die Rückstellungen zwar auflösen, aber damit würde es gleichzeitig seine Verpflichtung, für künftige Verbindlichkeiten handelsrechtlich vorzusorgen, unterlaufen. Das wäre rechtlich unzulässig. Wenn ich das einmal sagen darf: Es würde übrigens auch einen Straftatbestand erfüllen, wenn das Unternehmen sich auf künftige Leistungen nicht in entsprechender Weise vorbereitet.

Das, was Sie hier in den Raum bringen, nämlich dass die Kernenergiebetreiber sich ihrer Verpflichtung entziehen könnten, den Rückbau möglich zu machen, ist eine SSchimäre. Der Kollege Schulze sagt auch noch: Wir wollen, dass die Kernkraftwerke schnellstmöglich verschwinden und kein Denkmal sind. Herr Kollege Schulze, sagen Sie einmal, wo man mit dem Müll, der dort entsorgt werden soll, hin soll! Solange das nicht feststeht, nützt diese Forderung überhaupt nichts. Woher soll das viele qualifizierte Personal kommen, das wir brauchen, um nach dem Genehmigungsverfahren, das entsprechend durchgeführt werden muss, sicher zu gewährleisten, dass der Rückbau stattfindet?

Forderungen in den Raum zu stellen, die übrigens von Regierungen, an denen Ihre Bundespartei einmal beteiligt war, auch nicht umgesetzt werden können, kann jeder. Ich bitte Sie nur: Versuchen Sie nicht, Angst zu schüren, wo Angst nicht notwendig ist!

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich bin ganz begeistert darüber, wie groß das Vertrauen der Grünen jetzt in Bürgschaften der Münchener Rück, der Allianz oder von wem auch immer ist. Ich kann Ihnen sagen: Auch große Banken und Versicherungen können pleitegehen und sind nicht insolvenzsicher. Dies haben wir nach den Ereignissen um Lehman Brothers auf dem amerikanischen Markt erlebt. Auch in Deutschland hätten wir dies erlebt, wenn der Bund nicht bei der Commerzbank und bei anderen Banken eingestiegen wäre.

Bürgschaften helfen also nicht weiter, und die Übertragung auf einen öffentlich-rechtlichen Fonds hilft nicht weiter, weil Sie dann die Rückbauverpflichtung mit übertragen müssen, sonst funktioniert das nämlich nicht. Ich wehre mich dagegen, dass für den Fall, dass die übertragenen Rückstellungen nicht ausreichend für den Rückbau sind, gesagt wird: Den Rest zahlt der öffentlich-rechtliche Fonds. Sagen Sie: Wir ändern die Insolvenzordnung. Rückstellungen bei Kernkraftwerken unterliegen nicht dem Gläubigerzugriff. Dann haben Sie

die Insolvenzfestigkeit. Wie gesagt, alles andere ist Kappes.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland haben die Kernkraftwerksbetreiber für den mit der Stilllegung ihrer Kernkraftwerke und der Entsorgung radioaktiver Abfälle verbundenen Aufwand in ihren Bilanzen Rückstellungen gebildet. Das Atomgesetz selbst enthält zwar keine ausdrückliche Verpflichtung der Kernkraftwerksbetreiber zur Bildung einer finanziellen Stilllegungsvorsorge, ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen ist dennoch vorhanden und muss im Grundsatz nicht erst geschaffen werden. Es ist schon gesagt worden: Eine Rückstellung erfolgt nämlich auf der Basis handels-, bilanz-, konzern- und steuerrechtlicher Regelungen und damit korrespondierender Pflichten.

Auch die Diskussion über die mit dem Antrag angesprochene Frage der Insolvenzsicherheit ist nicht neu. In der Bundesrepublik Deutschland ist der angesprochene Problemkomplex in den letzten drei Jahrzehnten wiederholt Gegenstand intensiver fachlicher Erörterungen von Atomexperten der Länder und des Bundes gewesen. Der zu einer Regelung berufene Bundesgesetzgeber hat ungeachtet der jeweiligen politischen Mehrheits- und Regierungsverhältnisse bis heute keine grundlegenden Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Stilllegungsfinanzierung für notwendig erachtet. Dies gilt auch hinsichtlich des mit dem Beratungsantrag angesprochenen Aspekts der Transparenz der Rückstellungsbildung. In der Regel werden die Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung in den Bilanzen unter dem Posten „Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich” zusammengefasst und nicht vertieft und differenziert aufgeschlüsselt.

Meine Damen und Herren, ich halte die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Diskussion gestellte Bundesratsinitiative jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt für nicht tunlich, und zwar aus zwei Gründen: Erstens. Wie Ihnen bekannt sein wird, hat

der Bundesrechnungshof in einem im April 2011 vorgestellten Bericht im gleichen Sinn Kritik an der gegenwärtigen Praxis der Rückstellungsbildung geübt. Die Bundesregierung hat in einer jüngst ergangenen Antwort auf eine Kleine Anfrage zu Konsequenzen aus der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs ausgeführt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags über die Bemerkung des Bundesrechnungshofs zur Bildung von Rückstellungen im Kernenergiebereich beraten habe. Dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend hatten das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundesfinanzministerium bis Mitte Dezember 2011 dem Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht ist dem Ausschuss mit Datum vom 13. Dezember durch das Bundeswirtschaftsministerium übersandt worden und soll dort in einer für Februar 2012 anberaumten Sitzung beraten werden. Der Bericht ist von der Bundesregierung bislang nicht veröffentlicht worden. Ich halte es deshalb nicht für sinnvoll, den Ergebnissen des Berichts und seiner Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags mit einer Bundesratsinitiative vorzugreifen.

Zum zweiten Grund. Ich halte eine Bundesratsinitiative gegenwärtig auch deshalb für verfehlt, weil sich gerade am 11. November 2011 Bundesumweltminister Röttgen und Vertreter aller 16 Bundesländer nach vielen Jahren der Stagnation im Rahmen eines neu gestarteten Dialogs zwischen Bund und Ländern zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle auf einen Neustart bei der Endlagersuche verständigt haben. Es wurde von Bund und Ländern Übereinstimmung erzielt, dass die Endlagerfrage im nationalen Konsens gelöst werden soll. Während bislang allein der Standort Gorleben in den Blick genommen wurde, sollen nunmehr auch andere Standorte in die Untersuchung und Entscheidung einbezogen werden.

Hinsichtlich der Standortfrage soll ein ergebnisoffener, wissenschaftsbasierter Suchprozess mit größtmöglicher Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt und am Ende im Wege einer Vergleichsentscheidung der sicherste Standort ausgesucht werden. Wesentliche Rahmenbedingungen des Suchverfahrens sollen in einem Endlagersuchgesetz festgeschrieben werden.

Schleswig-Holstein hat in dem vorgenannten Gespräch deutlich gemacht, dass auch und gerade die Frage der Finanzierung der Endlagersuche in diesem Zusammenhang klar und sauber in einem End

(Wolfgang Kubicki)

lagersuchgesetz geregelt sein muss. Dies kann auch Auswirkungen auf die Praxis der Rückstellungsbildung haben und ist in dem dazu erforderlichen Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren und zu entscheiden. Gerade deshalb bin ich davon überzeugt, dass eine hier und heute zur Diskussion stehende Bundesratsinitiative verfrüht ist.

(Beifall bei FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 17/2092, dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 13:12 bis 15:01 Uhr)