Protocol of the Session on December 15, 2011

Meine Damen und Herren, durch die EU-Verordnung wird die Sicherheit bei Offshore-Aktivitäten erhöht und die Risiken von Offshore-Unfällen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wird verringert. Die Sicherheit beim Betrieb von Offshore-Anlagen und Transitrohrleitungen, die zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eingesetzt werden, muss, wie gesagt, auf höchstem Niveau und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Risikoeinschätzung gewährleistet sein. Bei allen diesen genannten Punkten sind wir uns einig, bei der Subsidiaritätsrüge aber nicht. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir den Antrag der Grünen ablehnen.

Hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips teilt auch die FDP-Fraktion die Bedenken der Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die in der EU-Verordnung bisher genannten Anforderungen an die Organisation und die operativen Verfahren der zuständigen Behörde stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Organisationshoheit der Länder dar. Entsprechend der festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind ausschließlich die Länder für die Wahrnehmung der besagten Aufgaben zuständig. Die festgelegten Mindestkriterien nach Artikel 19 des EU-Vorschlags sehen auch wir kritisch. So soll die Behörde laut Vorschlag von der Lizenzerteilung

und der Steuer- und Abgabenerhebung unabhängig sein. Die Zuständigkeit für die bergbaulichen Offshore-Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie wurde von den Ländern auf eine Landesbehörde, das eben schon oft erwähnte Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, konzentriert. Die Landesbehörde ist ebenfalls für die bergbaulichen Belange im Onshore-Bereich zuständig.

Wir bitten daher - der Antrag liegt Ihnen vor -, unserem Antrag zuzustimmen. Wir bitten in unserem Antrag die Landesregierung darum, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Organisation und die operativen Verfahren der zuständigen nationalen Behörden im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip gewahrt und die bewährten Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten bleiben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Abgeordneten Björn Thoroe das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, wenn durch die seit 2010 durchgeführten Studien, Konsultationen und Risikoanalysen das Augenmerk der Politik auf allen Ebenen endlich verstärkt auf die möglichen erheblichen Risiken und Gefahren im Bereich der OffshoreErdöl- und -Erdgasexplorationen und -förderungen gerichtet wird. Es ist nun endlich klargestellt, dass die bisherigen Vorschriften, Regelungen und die Praxis keine ausreichende Sicherheit geboten haben.

Uns allen ist klar, dass die Erdöl- und Erdgasexplorationen und -förderungen im Meer eine große Bedeutung für uns alle haben und dass diese Bedeutung zukünftig eher steigen als geringer werden wird. Genau deshalb gilt es, dieser wachsenden Bedeutung - mag man sie nun befürworten oder nicht - etwas entgegenzusetzen, denn genau in diesem Umfang muss auch der Schutz unserer Natur, unserer Gewässer und damit auch der Schutz der Bevölkerung - unser Schutz - ansteigen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Unfall auf der Ölbohrplattform „Deepwater Horizon“ und der Fast-Unfall auf einer Bohrinsel in der Nordsee sind zu Recht als mahnende Beispiele auf der ersten Seite des Verordnungsvorschlags genannt. Unfälle sind überall im Bereich der Offsho

(Oliver Kumbartzky)

re-Erdöl- und -Erdgasexploration und -förderung möglich. Sie sind überall möglich, weil Bohrinseln und Plattformen von Menschen geschaffen worden sind und betrieben werden. Wir Menschen sind nun einmal nicht unfehlbar. Das heißt konkret: Die Zeiten, in denen rücksichtslos nach Wachstum gestrebt werden kann, sind vorbei. Die Zeiten, in denen von politischen Akteuren zugelassen wird, unsere Natur auszubeuten, ohne an die Folgen zu denken, sind auch vorbei.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Zeiten, in denen einige wenige fast ungestraft Gefahren für unsere Welt und für uns alle schaffen können, müssen ein Ende haben. Dass diese Erkenntnis auf EU-Ebene zumindest teilweise angekommen ist, zeigt der heute in Rede stehende Vorschlag der EU-Kommission. Wir haben uns ausführlich mit dem Vorschlag der EU-Verordnung zur Sicherheit von Offshore-Aktivitäten beschäftigt. Die allgemeinen Ziele der Verordnung, nämlich die Verringerung des Risikos eines schweren Unfalls in den Gewässern der Union, und die Begrenzung der Folgen eines möglichen Unfalls sind absolut unterstützenswert. Wir werden dem Antrag der SPD heute zustimmen, weil wir - ebenso wie die SPD - denken, dass das Land Schleswig-Holstein bei dieser Verordnung ein Mitspracherecht haben sollte.

(Beifall bei der LINKEN und des Abgeord- neten Rolf Fischer [SPD])

Für die Fraktion des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst nach dem verheerenden Unfall im letzten Jahr auf der Ölbohrplattform „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko sowie der damit einhergehenden Umweltkatastrophe wurde auch in Europa erkannt, dass mit der Ausbeutung der Rohstoffe im Offshore-Bereich Gefahren verbunden sind. Mit zunehmender Bohrtiefe vergrößert sich das Unfallrisiko. Die Öl- und Gasförderaktivitäten in Europa finden hauptsächlich in der Nordsee und im Mittelmeer statt, zum Teil in enormen Tiefen. Vor den Shetland-Inseln wird in 1.600 m Tiefe gebohrt, vor den Faröer-Inseln in 1.100 m Tiefe. Auch wenn die vor unserer Küste befindlichen Plattformen zur Förderung von Erdöl und Erdgas keine Tiefsee

plattformen sind, werden sie auch unter diese EUVerordnung fallen.

Im EU-Entwurf sind klare Regelungen für den gesamten Lebenszyklus einer solchen Offshore-Aktivität formuliert. Unternehmen sollen verpflichtet werden, im Vorfeld eine Gefahrenanalyse für neue Förderanlagen vorzulegen und Notfallpläne auszuarbeiten. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Haftung bei Umweltschäden auf alle EU-Gewässer vorgesehen. Unabhängige Behörden sollen weiterhin Förderanlagen auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Notfallvorkehrungen überprüfen und die Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Für bereits existierende Anlagen ist ein Übergangszeitraum von zwei Jahren vorgesehen. All das sind durchaus unterstützenswerte Ansätze.

Weil derartige Bohraktivitäten ein erhebliches Risiko für die Meeresumwelt darstellen, fordern auch die Grünen einheitliche und verbindliche Sicherheitsstandards und Regelungen auf europäischer Ebene. Das ist durchaus nachvollziehbar. Es stellt sich aber die Frage, von welchen Kriterien und Standards wir überhaupt ausgehen, denn die Vereinheitlichung von Standards birgt immer wieder die Gefahr, dass der kleinste mögliche Nenner das Ergebnis zäher Verhandlungen am europäischen Tisch ist. Eine Verschlechterung der bei uns bereits geltenden Standards darf es mit der Verordnung nicht geben, wobei die Herausnahme von Flächen zum Zweck von Ölbohrungen im Weltnaturerbe Wattenmeer - damals gegen den ausdrücklichen Wunsch des SSW beschlossen - die Standards ohnehin schon massiv ausgehöhlt hat.

Die Grünen weisen in ihrem Antrag zu Recht bereits jetzt auf Defizite des EU-Entwurfs hin, die dort definitiv vorhanden sind. Die Sicherheitstechnologie oder die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls bleiben weitgehend offen. Es ist bisher ungeklärt, wer im Falle eines Unfalls für welche Kosten aufkommt. Darüber hinaus gibt es keinen Sanktionskatalog für Verstöße gegen die Verordnung. Haftungs- und Versicherungsregelungen wurden bewusst nicht in den Katalog aufgenommen, um zu vermeiden, dass Versicherer derartige Risiken aus ihrem Leistungskatalog nehmen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Das Ziel des Entwurfs ist durchaus richtig. Es gibt jedoch noch eine Reihe von ungeklärten Fragen.

Was nun die Subsidiaritätsrüge im Antrag der Grünen angeht, so kann ich nur auf die Rede meiner Kollegin Spoorendonk verweisen, die im Zusammenhang mit der EU-Effizienzrichtlinie deutlich gemacht hat, dass der SSW weiterhin eine Ge

(Björn Thoroe)

setzgebungshoheit der einzelnen Landesparlamente fordert. Daher halten wir an der Subsidiaritätsrüge fest. Wir wollen eine starke Demokratie vor Ort, und die erreichen wir nur, indem wir die nationalen Parlamente stärken. Brüssel ist immer noch weit weg. Hier sollten wir das eine vom anderen trennen.

Wir sehen es als richtig an, diese EU-Verordnung zu überarbeiten. Wir sehen es jedoch nicht als richtig an, auf diese Subsidiaritätsrüge zu verzichten. Deshalb werden wir bei der Abstimmung über den Antrag der Grünen diesen Teil am Ende des Antrags so nicht mittragen können. Alles andere können wir mittragen. Sollten die Sozialdemokraten ihren Antrag weiterhin aufrechterhalten, werden wir auch dem zustimmen. Über den Antrag von FDP und CDU hülle ich den Mantel des Schweigens.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir können es uns nicht leisten, auf Öl und Gas aus dem Meeresboden zu verzichten. Wir können es uns ebenso nicht leisten, das Leben im und am Meer der Energie wegen zu gefährden. Deshalb begrüßen wir, dass die EU bei der Offshore-Erdölund -Erdgasförderung in Fragen der Sicherheit weltweit mit Beispiel vorangehen will.

Mit ihrem Verordnungsentwurf zieht die EU-Kommission die richtigen Schlüsse aus den jüngsten Offshore-Unfällen wie beispielsweise im Golf von Mexiko auf der Plattform „Deepwater Horizon“. Das ist schon gesagt worden. Durch ein strenges Sicherheitssystem soll das Risiko von Offshore-Unfällen auf ein absolutes Minimum gesenkt werden. Mithilfe eines vorab erstellten wirksamen Notfallplans sollen Umweltschäden und Schäden für die Wirtschaft in den Küstengebieten erheblich verringert werden.

Entscheidend sind aus meiner Sicht vier Kernpunkte: Erstens. Die neuen EU-Regeln werden für alle Mitgliedstaaten der EU gelten und damit auch in den Ländern, die in der Nordsee westwärts von der deutschen Küste Offshore-Plattformen betreiben. Zweitens. Die neuen Regeln kommen in der

Form der Verordnung. Das heißt, sie werden direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar und müssen nicht durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Drittens. Die neuen Regelungen werden nach einer Übergangszeit von bis zu zwei Jahren auch für alle bestehenden Anlagen gelten. Das ist ein Maximum an zusätzlichem Sicherheitsgewinn. Viertens. Öl- und Gasunternehmen haften uneingeschränkt für Umweltschäden, die sie an geschützten Meereslebewesen und Lebensräumen verursachen. Für diese Schäden gilt nicht mehr die Zwölfmeilenzone, sondern das Ende der Ausschließlichen Wirtschaftszone, die bis zu 200 Seemeilen ins Meer hineinreicht.

Wir begrüßen diesen Verordnungsentwurf grundsätzlich, zumal wir glauben, dass er tatsächlich dazu beiträgt, den Schutz der Meere zu gewährleisten. Er geht zwar nicht so weit wie unser nationales Recht, aber er sorgt dafür, dass in den Ländern, die nicht den Standard unseres nationalen Rechts erreicht haben, ein besserer Schutz gilt als zuvor.

Ein einziger Punkt, der uns unterscheidet, ist - so glaube ich - die Frage, inwieweit wir zulassen wollen, dass die EU mit dieser Verordnung in unsere eigene Organisation eingreift.

Der Verordnungsentwurf bedeutet, dass wir neben dem LBEG, das diese Dinge für uns erledigt, weitere Bürokratie aufbauen müssen, die sich um diese Angelegenheiten kümmert. Wir sind unabhängig von dem Wesensgehalt dieser Verordnung der Auffassung, dass dies etwas ist, das wir nicht zulassen dürfen. Aus dem Grund sind wir der Auffassung, dass man sich dagegen wehren soll.

Es ist zwar so, dass im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats die erforderliche Mehrheit für eine Subsidiaritätsrüge knapp verfehlt worden ist; das ändert aber nichts daran, dass dieser Umstand weiterhin von uns kritisiert wird. Wir müssen aufpassen, dass über solche Verordnungen nicht am Ende Gestaltungsmöglichkeiten für das, was wir als nationale Einrichtung und Länder selber gestalten wollen, unterhöhlt werden. Aus diesem Grund sind wir uns wohl inhaltlich einig. Ich würde mich freuen, wenn wir uns auch in den Fragen der Organisation wehrhaft Brüssel gegenüber zeigten. Ich glaube, es ist der richtige Weg, die Aufgaben so wahrzunehmen, wie wir sie vor Ort für am besten wahrnehmbar halten.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Lars Harms)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Da sich der Änderungsantrag auf beide Hauptanträge bezieht, schlage ich abweichend von der Geschäftsordnung vor, den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Mir wurde mitgeteilt, dass keine absatzweise Abstimmung mehr beantragt ist. - Ich sehe, darüber besteht Einvernehmen.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2074, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte um die Gegenstimmen. - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und DIE LINKE. Ich bitte um Enthaltungen. - Das ist der SSW. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion des SSW abgelehnt.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2088, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, DIE LINKE

und SSW. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte um Enthaltungen. - Es gibt keine. Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und SSW abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2127, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Ich bitte um Enthaltungen. - SSW. Damit ist der Antrag Drucksache 17/2127 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion des SSW angenommen.

Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:44 Uhr

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst

Name Abstimmung Name Abstimmung

CDU Michael von Abercron Nein Hans-Jörn Arp Nein Dr. Axel Bernstein Nein Dr. Christian von Boetticher Nein Johannes Callsen Nein Peter Harry Carstensen Astrid Damerow Nein Heike Franzen Nein Torsten Geerdts Nein Hauke Göttsch Nein Daniel Günther Nein Hartmut Hamerich Niclas Herbst Nein Marion Herdan Nein Susanne Herold Nein Karsten Jasper Nein Werner Kalinka Nein Klaus Klinckhamer Nein Tobias Koch Nein Peter Lehnert Nein Jens-Christian Magnussen Markus Matthießen Nein Hans Hinrich Neve Nein Petra Nicolaisen Nein Barbara Ostmeier Nein Mark-Oliver Potzahr Nein Katja Rathje-Hoffmann Nein Heiner Rickers Nein Ursula Sassen Nein Klaus Schlie Nein Peter Sönnichsen Nein Herlich Marie Todsen-Reese Nein Wilfried Wengler Nein Rainer Wiegard Nein

SPD Wolfgang Baasch Ja Andreas Beran Ja Detlef Buder Ja Dr. Kai Dolgner Ja Peter Eichstädt Ja Rolf Fischer Ja Martin Habersaat Ja Lothar Hay Ja Bernd Heinemann Ja Birgit Herdejürgen Ja Dr. Henning Höppner Ja Anette Langner Ja Serpil Midyatli Ja Hans Müller Ja Birte Pauls Ja Regina Poersch Ja Sandra Redmann Ja Thomas Rother Ja Bernd Schröder Ja Olaf Schulze Ja Marion Sellier