So weit ist das also alles ganz klar und ganz einfach: Lobbyinteressen erfüllt, Auftrag erledigt, wen kümmert schon der Denkmalschutz.
Ich glaube: So geht es eben nicht. Auch wenn ich wenig Hoffnung auf Erfolg habe, beantrage ich wie vom Denkmalrat Schleswig-Holstein angeregt die Rücküberweisung der Gesetzentwürfe an den zuständigen Ausschuss und die endgültige Beschlussfassung in einer späteren Plenartagung. So würden wir zwar dem „Und ewig grüßt das Denkmalschutzgesetz“ eine weitere Folge hinzufügen, aber dafür hätten wir dann auch die Chance auf ein Happy End.
Sollte dieser Antrag - wie zu erwarten - nicht angenommen werden, wird die LINKE dem Gesetzentwurf von CDU und FDP in der jetzigen Form natürlich nicht zustimmen.
Der Entwurf der SPD hat deutlich mehr Potenzial, um unsere Zustimmung zu bekommen. Aber der bisherige Verlauf der Anhörung hat uns gezeigt, dass es auch hier noch Nachbesserungsbedarf gibt, sodass sich die LINKE hierzu enthalten wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag sein, dass der Denkmalschutz in SchleswigHolstein immer kontroverse Debatten auslösen wird, aber der parteipolitische Popanz, den die FDP schon vor der Landtagswahl 2009 aufgebaut hatte,
Gerade im Denkmalschutz ist es notwendig, eine Balance zwischen der Erhaltung des Alten und der modernen Nutzung zu schaffen.
Die regierungstragenden Fraktionen haben es aber mit ihrem Ursprungsentwurf in kürzester Zeit geschafft, den gesamten Denkmalschutz gegen sich aufzubringen. Dabei ging es anscheinend nicht nur um eine Liberalisierung, sondern vor allem um eine Schwächung des Denkmalschutzes. Wirtschaftliche Interessen wurden über unser kulturelles Gedächtnis gestellt.
Man braucht sich nur noch einmal die mündliche Anhörung in Erinnerung zu rufen. Selten kommt es vor, dass ein Gesetzentwurf von sämtlichen Fachleuten dermaßen auseinandergenommen wird, wie dies bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fall war. Es ehrt den Kollegen Wengler, dass er darauf bei der Anhörung auch offen einging.
Nun haben sich die zuständigen Sprecher von CDU und FDP noch einmal zusammengesetzt und einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Kinken des Ursprungsantrags abmildert. Das legt Ihnen der SSW nicht zur Last. Trotzdem bleiben wir dabei, dass auch mit dem verbesserten Entwurf kein zukunftstaugliches Gesetz entstanden ist.
Es bleibt sozusagen in Stein gemeißelt die Tatsache, dass die oberste Denkmalschutzbehörde, die Fachbehörde, massiv geschwächt wird. Gewürdigt wird auch nicht, dass es in den meisten Konfliktfällen bisher gelungen ist, einen Interessenausgleich herbeizuführen. Ich denke, das wäre ein erster Schritt gewesen. Aber davon ist überhaupt nichts zu sehen.
Wir finden es gut, dass es nunmehr eine Übergangsregelung für Garten- und Parkanlagen geben wird. Das grundsätzliche Problem der Unterschutzstellung dieser Art von Denkmälern wird damit aber nicht gelöst. Wenn aber im neuen Entwurf, statt von einer Jahreszahl auszugehen, darauf verwiesen wird, dass es bei Baudenkmälern, die jünger als 65 Jahre alt sind, eines ,,zweiten Blicks“ der obersten Denkmalschutzbehörde bedarf, dann ist das wirklich nichts als weiße Salbe.
Der gefundene Kompromiss lässt sich fachlich überhaupt nicht begründen. Ich meine, er ist der Preis, den die CDU für das Entgegenkommen der
Die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2011, die uns wohl alle als E-Mail erreichte, macht deutlich, dass es beim archäologischen Denkmalschutz eher zu einer „Verschlimmbesserung“ kommen könnte, es sei denn, es handelt sich um ein Versehen. Fakt ist, dass es nicht im Interesse des Landes sein kann, wenn der archäologische Denkmalschutz durch eine misslungene Neufassung des § 24 des Gesetzentwurfs weiter geschwächt wird. Es kann mit anderen Worten nicht sein, dass Straftatbestände nur bei ungenehmigten Vergehen in Grabungsschutzgebieten vorliegen, denn das umfasst nur eine verschwindend kleine Fläche - das Wattenmeer und die Städte Flensburg und Schleswig, habe ich mir erzählen lassen. Das soll heißen: Hier muss der alte § 18 wieder eingeführt werden, der alle ungenehmigten Nachgrabungen umfasst.
- Ja, das kommt noch, lieber Kollege. Ich versuche deutlich zu machen, worum es geht. Ein bisschen Spannung muss sein.
Also, wichtig ist, dass der § 18 wieder eingeführt wird, der alle ungenehmigten Nachgrabungen umfasst. Das Stichwort hierzu ist nicht zuletzt der Einsatz von Metalldetektoren.
Um es einmal ganz platt zu formulieren: Keiner von uns will, dass Schleswig-Holstein zum Eldorado der Ewiggestrigen wird, die auf der Suche nach Nazikoppelschlössern oder Hakenkreuzemblemen unser Land durchwühlen. Lieber Kollege Callsen, darum ist es gut, dass wir jetzt die letzte Änderung bekommen haben. Ich hoffe, dass damit auch dieses Schlupfloch zugemacht wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat eine lebendige Geschichte, vielfältige Kultur und zahlreiche Baudenkmale von besonderer Bedeutung. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Diese werden wir erhalten. Das sage ich auch als jemand, der seit Jahren im Kulturbereich ehrenamtlich aktiv ist.
Insofern will ich den Vorwurf der Opposition entschieden zurückweisen; der Kollege Wengler hat in der Sache die richtigen Hinweise gegeben.
Liebe Kollegen von der SPD, Sie reden in Ihrem Wahlprogramm von Ihrem „Lieblingsland“, Sie reden davon, den Menschen etwas zuzutrauen. In Wahrheit aber - das zeigt die Debatte heute - trauen Sie den Menschen in Schleswig-Holstein einen verantwortlichen Umgang mit Kulturdenkmalen nicht zu.
Sie wollen alles von oben regeln wie im Naturschutz, ohne auf die Interessen der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Ich bin sicher, dass sich die Schleswig-Holsteiner ihrer Verantwortung dafür besonders bewusst sind.
„heute mehrfach organisiert - auf Landesund auf kommunaler Ebene. Da werden oft dieselben Prüfungen vorgenommen... Wir brauchen ihn nicht zweimal als Bürokratie.“
Herr Albig will Denkmalschutz nur auf einer zuständigen Ebene, und Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf gleich drei zuständige Ebenen vor.
(Dr. Henning Höppner [SPD]: Sie auch: oberste Denkmalschutzbehörde, bere Denk- malschutzbehörde, untere Denkmalschutzbe- hörde!)
Im August sagte Herr Albig im „Schleswig-Holstein-Magazin“: Wir brauchen kein Denkmalschutzgesetz; das können die Kreise besser selbst machen.