Protocol of the Session on December 14, 2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Erkrankt sind die Kolleginnen und Kollegen JensChristian Magnussen, Hartmut Hamerich, Marion Sellier, Ranka Prante und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Allen wünschen wir von dieser Stelle aus gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt am heutigen Vormittag ist Frau Abgeordnete Luise Amtsberg sowie aus den Reihen der Landesregierung Finanzminister Rainer Wiegard.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln. Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4, 5, 7, 9, 15, 16, 17, 20, 24, 25, 28, 36, 37, 39, 46, 49 bis 58, 63, 64, 66, 68 und 69 ist eine Aussprache nicht geplant. Die Tagesordnungspunkte 26, 30, 31, 38 und 48 sollen von der Tagesordnung abgesetzt werden. Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 32 wurden von den Antragstellern zurückgezogen.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 10 und 65 - Gesetzentwurf zur Minderheiten- und Sprachenförderung im kommunalen Bereich und Minderheitenbericht 2011 -, 15 und 64 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ mit dem Bericht der Stiftung für das Jahr 2010 -, 19 und 34 - Anträge für eine flächengebundene und artgerechte Nutztierhaltung sowie zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung -, 20 und 37 - Anträge zur Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art und zur Einrichtung des Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum -, 22 und 23 - Bericht über die Eckpunkte des mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Sanierungsprogramms. Gemeinsam beraten werden auch die Tagesordnungspunkte 30 und 31 - Anträge zum Europäischen Jahr zum aktiven Altern und zur Europäischen Bürgerbeteiligung -, 40 und 70 - Bericht zu Geldwäsche und Glücksspiel -, 41 und 44 werden ebenfalls gemeinsam beraten - es sind die Anträge zu den Vorschlägen für

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eine EU-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit von Offshore-Aktivitäten in Europa.

Anträge zu einer Aktuellen Stunde oder Fragestunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 23. Tagung.

Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist eine verkürzte Mittagspause in der Zeit von 13 Uhr bis 14 Uhr vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich unsere Gäste, Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der Comenius-Schule in Quickborn. Seien Sie uns herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/88

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1617 (neu)

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/2112

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 17/2089

Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Susanne Herold, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich der Landtag bereits in der letzten

Wahlperiode ausgiebig mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes befasst, seine Beratungen allerdings nicht zum Abschluss gebracht hat, haben die SPD-Fraktion zu Beginn dieser Wahlperiode und die Koalitionsfraktionen im Sommer dieses Jahres Gesetzentwürfe zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes eingebracht. Der federführende Bildungsausschuss und der an der Beratung beteiligte Innen- und Rechtsausschuss haben zu beiden Gesetzentwürfen über 40 schriftliche Stellungnahmen eingeholt und am 3. November 2011 noch einmal 13 Institutionen mündlich dazu angehört. In der Anhörung spielten vor allem folgende Punkte eine wesentliche Rolle: die besondere Behandlung von Nachkriegsbauten, die besondere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer, die vorgesehene Aufgabendelegation von den Oberen auf die Denkmalschutzbehörden der Kreise, der Schutz von historischen Gärten und Parkanlagen, der Umgang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe und der Umgebungsschutz.

Die Fraktionen haben sich in den letzten Wochen intensiv mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt, und die Fraktionen von CDU und FDP haben zur letzten Ausschusssitzung am 1. Dezember einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine Reihe von Anhörungsergebnissen aufgreift. Der Antrag der SPD, die Beschlussfassung auf Januar 2012 zu verschieben, wurde im Bildungsausschuss mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.

Der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss hat kein Votum zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes abgegeben.

Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und SSW bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag, den SPD-Gesetzentwurf Drucksache 17/88 abzulehnen.

Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf Drucksache 17/ 1617 (neu) in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung Drucksache 17/2089 anzunehmen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Ich eröffne die Aus

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(Präsident Torsten Geerdts)

sprache. Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur Neufassung eines Denkmalschutzgesetzes

(Martin Habersaat [SPD]: Wenn es schon so losgeht, Herr Wengler!)

- ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:

„CDU und FDP wollen einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Denkmalschutz und den Interessen der Eigentümer. Dies soll in der Gestaltung des Denkmalschutzrechts ebenso wie auch in der Praxis der Denkmalpflege seinen Ausdruck finden.“

(Zuruf von der SPD: Warum hat es nicht ge- klappt?)

Der überarbeitete und ergänzte Entwurf liegt heute zur zweiten Lesung vor. Wie es gute Praxis in diesem Haus ist, haben die parlamentarischen Beratungen ihren Niederschlag im Gesetzestext gefunden.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten für die zahlreichen Anregungen und Empfehlungen bedanken, die nicht zuletzt auch im Rahmen der mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss gegeben wurden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Wir haben uns bemüht, die fachlichen und rechtlichen Bedenken mit unseren Änderungsanträgen ausräumen.

Der angestrebte, angemessene Interessensausgleich scheint mir insoweit gelungen zu sein, da wir selbst noch bis zum gestrigen Abend von unterschiedlichsten Seiten Kritik zu hören bekommen haben. Lassen Sie mich einige Beispiele aufgreifen!

Es wird der ausreichende Schutz insbesondere im Hinblick auf Weltkulturerbestätten angezweifelt. Wir sind hier den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags gefolgt und haben die rechtssicheren Formulierungen übernommen.

Die Unbestimmtheit des Begriffs „Denkmalwerte“ wird kritisiert. Wir folgen hier anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Hamburg. Obendrein hat das OVG Schleswig den Begriff in seiner Rechtsprechung bereits im Jahre 2007 aufgegriffen.

Die Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes wird angezweifelt. Auch hier sind wir den Formulierungen des Wissenschaftlichen Dienstes gefolgt. Es wurde eine schleichende Entwertung von Baudenkmalen in ihrer Substanz durch wiederholte Veränderungen befürchtet, die keiner Genehmigung mehr bedürften. Dem sind wir begegnet mit der Änderung des § 7, Instandsetzung, Veränderung und Vernichtung eines eingetragenen Kulturdenkmals bedürfen wie bisher der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

Darüber hinaus gibt es weitere Bereiche, in denen Klarstellungen und Ergänzungen erfolgt sind, zum Beispiel Umgebungsschutz, Schutz von Gartenund Parkanlagen, Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände, Enteignungsverfahren und so weiter.

Alle Veränderungen und Ergänzungen im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zeigen mir eindeutig, dass den Koalitionspartnern bewusst ist, dass die Stätten unseres Kulturerbes eines besonderen Schutzes bedürfen. Dieses Gesetz stellt sicherlich nicht alle am Denkmalschutz Beteiligten zufrieden. Es spiegelt notwendige Kompromisse wider und legt durch den Verzicht auf manche bisherigen Reglementierungen einen Teil der Verantwortung für die Pflege unseres kulturellen Erbes in die Hände der Bürgerinnen und Bürger.

Ich bin jedoch überzeugt, dass jedem, der mit dem Erhalt und der Pflege eines Kulturdenkmals betraut ist, die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung bewusst ist. Denn die Attraktivität unseres Landes nicht nur die touristische - wird zu einem guten Teil von unseren vielfältigen Kulturlandschaften geprägt, den Schlössern und Herrenhäusern, den Garten- und Parkanlagen, den historischen Grabungsstätten und vielem mehr.

Dieses Gesetz ist wie jedes neue Gesetz sicherlich noch nicht perfekt. Die Handhabung in der nächsten Zeit wird zeigen, ob sich unser Denkansatz im Hinblick auf die darin enthaltenen Verbesserungen in der Praxis bewährt.

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir hörten, dass CDU und FDP dieses Denkmalschutz-Abbaugesetz als ersten Tagesordnungspunkt für Mittwoch, 10 Uhr, setzen