Basel III berücksichtigt genau diese Besonderheit des deutschen Drei-Säulen-Modells nicht. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen ihr Eigenkapital auf 10,5 % erhöhen, genauso wie international tätige Investmentbanken. Dass die Sparkassen damit erhebliche Probleme haben, weil Kredite für die Realwirtschaft teurer werden können, und dass die Sparkassen auch damit Probleme haben, dass Finanzpapiere wie beispielsweise Staatsanleihen nicht abgesichert werden müssen, während die Kredite an die Realwirtschaft höher abgesichert werden müssen, dafür haben wir Verständnis. Gemeinsam mit der Handwerkskammer befürchten die Sparkassen, dass die Kreditvergabe vor Ort erschwert wird und dass die höheren Kosten an die Kunden weitergegeben werden.
Ein negativer Effekt auf die Realwirtschaft ist aber das Letzte, was unser Land in der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise braucht. Es ist ärgerlich, dass es der schwarz-gelben Bundesregierung nicht gelungen ist oder dass sie es versäumt hat, sich während der Verhandlungen um Basel III für unsere Sparkassen und die Genossenschaftsbanken einzusetzen.
Jetzt sind die Verhandlungen abgeschlossen, und es wird schwer werden nachzubessern. Der Vorschlag Ihrer Regierung, Richtlinie statt Verordnung, ist aus
unserer Sicht richtig, weil es dann mehr Handlungsspielraum gäbe. Ob das gelingen kann - ich bin mir da sehr unsicher.
Es ist richtig, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit Bayern in Berlin für die Sparkassen eingesetzt hat und einsetzen will.
Aus grüner Sicht wäre es sinnvoll und notwendig gewesen, die Art des Geschäfts, die Größe der Bank und das Risikopotenzial bei der Festsetzung der Höhe der Eigenkapitalquote zu berücksichtigen. Wenn es die systemrelevanten Banken sind, die uns die größten Probleme bereiten, dann müssten es doch diese Banken sein, welche härtere Auflagen erhalten als kleine Regionalbanken. Wir dürfen es doch nicht zulassen, dass die Sparkassen die Leidtragenden des skrupellosen Zockertums von Großbanken werden.
Meine Damen und Herren, um den Sparkassen eine Möglichkeit zu geben, ihr Eigenkapital zu verbessern, haben CDU und FDP im letzen Jahr gegen erheblichen Widerstand der HASPA die Möglichkeit eingeräumt, sich an den schleswig-holsteinischen Sparkassen zu beteiligen.
Herr Kubicki, nun stellt sich heraus: Eine derartige Konzentration der Marktmacht im Hamburger Rand wird das Kartellamt eventuell gar nicht genehmigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie haben die Backen dick aufgeblasen. Rechtlich einwandfrei haben Sie Ihren Gesetzentwurf scheinbar nicht geprüft.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei SPD und SSW - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
- Herr Kubicki, es ist Ihrer Partei und Fraktion nicht ganz fremd, dass es so etwas wie Marktkonzentration geben kann,
dass es sein kann, dass das Kartellamt einschreitet. Sollte das Kartellamt sagen, dass das nicht zulässig ist, haben Sie schlecht gearbeitet. Da können Sie darum herumreden wie Sie wollen.
- Herr Kubicki, mein produktiver Vorschlag ist, dass es besser gewesen wäre, die von der Bevölkerung gewählte Mehrheit hätte sich im Parlament gleich ordentlich widerspiegelt. Dann hätten wir Ihr Sparkassengesetz nicht gehabt.
Meine Damen und Herren, für die gut aufgestellte Lauenburger Sparkasse dürfte ein Verbot des Einstiegs der HASPA relativ unproblematisch sein, für die Sparkasse Südholstein würde der bisherige Zustand fortgeschrieben, 50 Millionen Nachrangdarlehen statt Beteiligung.
Frau Kollegin Heinold, ist Ihnen erstens bekannt, dass der Sparkassen- und Giroverband zwischenzeitlich das schleswig-holsteinische Sparkassengesetz als fortschrittlich und unabdingbar lobt? Ist Ihnen zweitens bekannt, dass eine Beteiligung der HASPA an einer Sparkasse im Norden des Landes wegen mangelnder Überlappung des Gebiets keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auslösen würde?
- Mir ist bekannt, was Sie sagen. Dennoch muss ich nicht alles teilen. Ich bin nicht der Sparkassen- und Giroverband und werde nicht eins zu eins sagen: Der hat immer recht. Was ist denn das für eine Argumentation!
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Christopher Vogt [FDP]: Sie sind die Mehr- heit der Bevölkerung! Ziemlich kleine Be- völkerung!)
Meine Damen und Herren, die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich das Kartellamt entscheidet. Jetzt ist es erst einmal unabhängig davon Aufgabe der Sparkassen, sich auf die neue Situation einzustellen. Erst einmal müssen sie sich auf die Gegebenheiten von Basel III einstellen, weil die Bedingungen auch für die Sparkassen gelten. Ob es der Landesregierung gelingen kann, hier noch ein bisschen was für die Sparkassen zu verbessern - ich würde mich darüber freuen. Denn Schleswig-Holstein ist darauf angewiesen, dass wir die Sparkassen als starke Partner der Wirtschaft in unseren Regionen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön, dass nach dem Brief des Sparkassenpräsidenten auch die Grünen das Thema Basel III entdeckt haben. Für uns ist es nicht das erste Mal, dass wir uns über die Auswirkungen von Basel III auf die schleswig-holsteinischen Sparkassen Gedanken machen.
- Bei Ihnen ist es offensichtlich so. Ich habe bereits in meiner Rede im Juni 2010 darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Basel III verschärfte Eigenkapitalanforderungen für alle Banken und damit auch für die schleswig-holsteinischen Sparkassen zu erwarten seien. Unsere konkrete Antwort darauf war die Änderung des Sparkassengesetzes. Mit dem neu geschaffenen Instrument von Minderheitsbeteiligungen ermöglichen wir es gerade kapitalschwachen Sparkassen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit die Anforderungen von Basel III zu erfüllen. Wir haben damit in unserem eigenen Zuständigkeitsbereich bereits für Lösungen gesorgt, als die Opposition noch nicht einmal das Problem erkannt hatte.
Wie die Pressenmitteilungen aus dieser Woche zeigen, hat sich daran bei der Opposition offensichtlich nichts geändert.
Die eventuelle Untersagung der Beteiligung der HASPA Finanzholding an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg durch das Bundeskartellamt wird von der Opposition zum Anlass genommen wir haben es soeben gehört -, das Sparkassengesetz insgesamt für gescheitert zu erklären. Frau Kollegin Heinold ist sich nicht zu schade dafür, aufgrund dieser möglichen Einzelfallentscheidung infrage zu stellen, dass das Gesetz insgesamt rechtlich einwandfrei sei.
Herr Kollege Eichstädt entpuppt sich als multiple Persönlichkeit: im Landtag dagegen, im Kreistag dafür, in der Pressemitteilung wieder dagegen.
„Wir würden es bedauern, wenn das Kartellamt gegen die Beteiligung der HASPA Finanzholding an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg entscheiden würde.“
Das war kein Zitat von mir. So äußerte sich der Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes in dieser Woche. „Wir würden es bedauern“ - das sagt der Sparkassen- und Giroverband.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sparkassengesetz ist nicht gescheitert. Mehrere Sparkassen in Schleswig-Holstein möchten von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Sie werden darin mittlerweile auch vom Sparkassenund Giroverband unterstützt. Die Anforderungen von Basel III machen eine Eigenkapitalverstärkung der Sparkassen dringend erforderlich. Nur die Opposition hat den Schuss noch nicht gehört.