Wir unterbreiten unverdrossen ein Angebot nach dem anderen - bei der Forstverwaltung, beim Management von EU-Förderprogrammen, bei der Investitionsbank, beim Personalmanagement, bei Verkehrsprojekten. Nur, weil die Hamburger mit dem jetzt allein regierenden SPD-Senat mit einer gewissen Überheblichkeit - das Stichwort der Pfeffersäcke haben Sie geprägt, Herr Habeck - eines nach dem anderen ablehnen, wird es uns nicht davon abhalten, unverdrossen weitere Angebote zu unterbreiten. Wir wollen diese Zusammenarbeit mit Hamburg.
Deshalb wäre es falsch, wenn Sie das daraus schlössen. Wenn diese beiden Alibi-Anträge, die hier vorgelegt worden sind, die eher einem Feigenblatt gleichkommen, keine Zustimmung finden, hat das überhaupt nichts damit zu tun, dass wir diese Zusammenarbeit mit Hamburg nicht intensiv fortführen wollen und weiter intensiv daran arbeiten werden.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1979 und die Anträge Drucksachen 17/ 1893, 17/1894 und den Änderungsantrag Drucksache 17/1993 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen sowie die Anträge Drucksachen 17/ 1893 und 17/1993 zum Thema Korruptionsregister zusätzlich auch an den Wirtschaftsausschuss. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule am Brook aus Kiel-Gaarden und der Regionalschule Plön mit ih
Auswirkungen der bankenaufsichtlichen Regelungen Basel III auf die schleswig-holsteinischen Sparkassen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll, und bitte um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich frage die Landesregierung, wer den Bericht halten wird, und sehe, dass für den Innenminister Herr Finanzminister Rainer Wiegard den Bericht für die Landesregierung halten wird.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zu den voraussichtlichen neuen Eigenkapitalvorschriften von Basel III hat der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband Probeberechnungen durchgeführt. Bei den derzeitigen Bilanzstrukturen der schleswig-holsteinischen Sparkassen würden demnach drei der 14 Sparkassen die künftigen Eigenkapitalanforderungen, Kernkapitalquote und Gesamtkapitalquote, noch nicht erfüllen. Drei von 14. Diese Institute müssen also ebenso wie manche anderen Kreditinstitute - Anpassungsmaßnahmen vornehmen.
Unabhängig davon sinkt künftig die regulatorische Anerkennung bestimmter Kapitalbestandteile, unter anderem eben der stillen Einlagen. Aus diesem Grund besteht bei sechs Sparkassen Handlungsbedarf. Diese sechs Institute müssen - so der Sparkassen- und Giroverband - jährlich einen wesentlichen Teil des Jahresergebnisses den Rücklagen zuführen oder andere geschäftspolitische Maßnahmen ergreifen, um den Status quo zu erreichen und die Bedingungen zu erfüllen. Die Restriktionen durch die Rücklagenzuführung werden danach geschäftspolitisch wohl die bedeutendste Rolle in den nächsten Jahren spielen.
der Sparkassen- und Giroverband aus, dass diese Kennzahlen durch die schleswig-holsteinischen Sparkassen gut erfüllt werden können. Lediglich eine Sparkasse sei relativ dicht an der geforderten Grenze und werde daher geschäftspolitische Maßnahmen einleiten müssen.
Zu beachten ist, dass künftig Kommunalkredite in voller Höhe in die Verschuldungsquote einzurechnen sind. Dieses ebenso sparkassentypische wie margenarme Geschäftsfeld wird damit für alle Banken und Sparkassen nicht gerade attraktiver werden.
Schließlich geht der Verband auch auf die neuen Liquiditätsanforderungen unter Basel III ein. Die Liquiditätskennziffern würden derzeit von elf Sparkassen nicht erfüllt. Um dies langfristig ändern können, würden die Sparkassen zusätzlich unter Ertragsdruck gesetzt. Davon könnte die Fristentransformation betroffen sein, also die Deckung mittel- bis langfristiger Kredite durch kurzfristige Einlagen. Die Sparkassen werden voraussichtlich diese Fristentransformation einschränken und Umschichtungen im Anlagebestand vornehmen müssen.
Das ist die reale Welt nach Basel III, so wie sie derzeit vom Sparkassen- und Giroverband auf der Grundlage der derzeitigen Geschäftssituation der Sparkassen eingeschätzt wird.
In der zweiten Frage will der Antragsteller wissen, ob die Landesregierung die Bedenken des Sparkassen- und Giroverbandes teile. Dazu können wir kurz und knapp sagen: Die Landesregierung geht selbstverständlich davon aus, dass der Sparkassenund Giroverband eine sachgerechte Prognose nach dem heutigen Kenntnisstand für die Mitgliedssparkassen abgegeben hat. Insofern teilen wir auch manche Sorge, die hier zum Ausdruck kommt, in Bezug darauf, einige dieser Bedingungen in Zukunft erfüllen zu können.
Frage drei: Wird sich die Landesregierung im Sinne der Sparkassen für eine Nachbesserung und Konkretisierung einsetzen? - Die ist ebenfalls klar zu beantworten. Wie bisher ist die Landesregierung davon überzeugt, dass das deutsche Drei-SäulenSystem in der Kreditwirtschaft sich bewährt hat. Die drei Säulen aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Geschäftsbanken zeichnet sich in Bezug auf Größe, Geschäftsmodelle und Risikopotenzial durch sehr heterogene Kreditinstitute aus.
Es wäre außerordentlich wünschenswert, wenn Basel III per Richtlinie ins europäische und letztlich nationale Recht umgesetzt würde und eben nicht
Deshalb hat sich die Landesregierung bereits auch wiederholt für Änderungen bei der Umsetzung des derzeitigen Entwicklungsstands von Basel III ausgesprochen, zum Beispiel in Länderarbeitskreisen, zum Beispiel gegenüber der Bundesregierung, zum Beispiel durch Wirtschaftsminister Jost de Jager als Vorsitzenden der Wirtschaftsministerkonferenz, und zum Beispiel im September durch den Beschluss eines umfangreichen Änderungsantrags im Bundesrat.
Die Landesregierung weiß um die Bedeutung der Sparkassen auch oder insbesondere als Finanzierer des Mittelstands und der privaten Haushalte. Deshalb sind wir hier auch bereits in der Vergangenheit aktiv geworden, und deshalb haben wir dieses Thema fest im Blick. Um auch das sehr deutlich zu sagen, damit das nicht aus den Augen verloren wird, dass wir auch eine andere Sicht der Dinge auf diese Fragen fokussieren müssen: Eine stärkere und zielsichere Regulierung des Bankensektors ist zweifellos notwendig. Das haben beide Finanzmarktkrisen der letzten Jahre deutlich gezeigt. Die Regulierung muss dabei aber so erfolgen, dass wir auf die tatsächlichen, die reale Wirtschaft beeinträchtigenden Risiken der Finanzmärkte, angemessen reagieren und dabei genau und vor allem die realwirtschaftlichen Bezüge berücksichtigen - nicht nur, aber auch durch Basel III.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz zur ergänzenden Frage zu den Presseberichten Stellung nehmen, nach denen das Bundeskartellamt möglicherweise eine Beteiligung der HASPA Finanzholding am Stammkapital der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg nicht genehmigen wird. Der Sparkassen- und Giroverband hat in einer ersten Stellungnahme bereits eine solche Möglichkeit und vor allen Dingen deren Konsequenzen bedauert. - Das ist auch eine wichtige Nachricht in dem Zusammenhang, die man vor geraumer Zeit so noch nicht erwartet hätte.
Zurzeit liegt einzig der Entwurf einer Stellungnahme der Vierten Beschlussabteilung des Kartellamts vor, zu dem auch die Landesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist. Das Spar
kassengesetz ist bekanntlich kein Einzelfallgesetz, es regelt also nicht die Kapitalmaßnahme für die Sparkasse Herzogtum Lauenburg und die HASPA, sondern es regelt das für alle öffentlich-rechtlichen Institute in Schleswig-Holstein. Ohne auf einzelne Sparkassen einzugehen, kann ich sagen: Sie haben gehört, wie viele Institute möglicherweise durch Basel III bei ihrer Eigenmittelausstattung dem Verband zufolge noch Bedarf haben, hier und da durch geeignete Maßnahmen nachzusteuern. Das Sparkassengesetz bietet hierfür eine ausgezeichnete Grundlage.
Es wäre schlicht unvernünftig, wenn diese generelle Option - selbst wenn sie in bestimmten Einzelfällen aus ganz anderen Gründen nicht anwendbar wäre, beispielsweise weil sich die privaten Geschäftsbanken aus diesen Regionen völlig zurückgezogen haben; was die Grundlage und Ursache dafür ist - in einem solchen Einzelfall auch kritisch gewürdigt würde. Eine gute Eigenkapitalausstattung ist für alle Kreditinstitute essenziell, erst recht durch Basel III. Kluge Optionen werden dabei helfen, und das neue Sparkassengesetz ist auch nach Auffassung des Sparkassen- und Giroverbandes eine kluge Option.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort. - Die Landesregierung hat ihre Redezeit um gut 3 Minuten überzogen; die stehen jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Herr Minister de Jager, vielen Dank auch für Ihre Pressemitteilung gestern, die an Klarheit nicht zu überbieten war.
Die grüne Fraktion begrüßt eine stärkere Regulierung der Banken und Finanzmärkte. Die Politik muss dem G-20-Grundsatz „kein Finanzplatz, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt ohne Regulierung“ Rechnung tragen.
Eine Situation, in der Großbanken spekulieren und Gewinne einheimsen, während die Steuerzahler die Rechnung tragen, ist unerträglich.
Deshalb ist es richtig, dass die Banken zukünftig ihre Eigenkapitalquote erhöhen müssen, um verstärkt Risiken selbst aufzufangen. Falsch wäre es aber - und darüber reden wir heute -, dabei unbedarft Altbewährtes plattzumachen. Deshalb haben wir das Thema „Basel III und Sparkassen“ heute auf die Tagesordnung gesetzt.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind eine wichtige Säule im deutschen Bankensystem. Ihr Schwerpunkt liegt in der Versorgung der Region mit Krediten und örtlichen Anlaufstellen. Sie sind der Garant dafür, dass kleine und mittelständische Betriebe einigermaßen glimpflich durch die Krise gekommen sind. Ein Blick in die USA zeigt, dass dort in der Debatte um das Trennbankensystem neidvoll auf unser Sparkassensystem geschaut wird und dass es dort Debatten darüber gibt, ob man Ähnliches einrichten kann.
Basel III berücksichtigt genau diese Besonderheit des deutschen Drei-Säulen-Modells nicht. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen ihr Eigenkapital auf 10,5 % erhöhen, genauso wie international tätige Investmentbanken. Dass die Sparkassen damit erhebliche Probleme haben, weil Kredite für die Realwirtschaft teurer werden können, und dass die Sparkassen auch damit Probleme haben, dass Finanzpapiere wie beispielsweise Staatsanleihen nicht abgesichert werden müssen, während die Kredite an die Realwirtschaft höher abgesichert werden müssen, dafür haben wir Verständnis. Gemeinsam mit der Handwerkskammer befürchten die Sparkassen, dass die Kreditvergabe vor Ort erschwert wird und dass die höheren Kosten an die Kunden weitergegeben werden.