Campingplätze oder Turnhallen sind für ein, zwei Wochen vielleicht ganz witzig, aber auf die Dauer ist das weder eine phantasievolle noch eine witzige Lösung, sondern ein Problem.
Das Studentenwerk hat in den letzten Jahren mehr als deutlich gemacht, dass Förderprogramme notwendig sind, um für mehr studentischen Wohnraum zu sorgen. Im Jahr 2010 war dafür bereits eine Lösung zwischen Studentenwerk und Ministerium in Sicht. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, kam der Sparhaushalt. Dem Studentenwerk hat die Landesregierung nicht nur eine von ursprünglich drei Millionen Euro Zuschuss gekürzt; die Landesregierung findet es auch völlig in Ordnung, wenn die Studierenden durch erhöhte Semesterbeiträge
und höhere Mensapreise die Kürzungen des Landes auffangen. Die Debatte um Studiengebühren durch die Hintertür ist hier nicht weit weg.
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl Studierender in den nächsten Jahren stetig wächst, nicht nur aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht, sondern auch weil junge Menschen generell häufiger ein Studium anstreben. Diese jungen Menschen sind unsere Zukunft. Sie brauchen Bildung, und sie brauchen Wohnraum.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um das absehbare Chaos für die Studierenden in Grenzen zu halten. Mit Nachhaltigkeit hat dies aber ganz wenig zu tun. Darum sage ich noch einmal, dass der Antrag der Grünen wirklich ein Schritt in die berühmte richtige Richtung ist. Damit sollten wir uns im Ausschuss intensiv befassen.
Für die Landesregierung hat der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Jost de Jager, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit folgender Tatsachenbeschreibung anfangen: In Schleswig-Holstein ist noch nie so viel Geld für Wissenschaft und Forschung ausgegeben worden wie in diesem Jahr,
und das, meine Damen und Herren, unter den Bedingungen einer Schuldenbremse, unter der wir ansonsten jetzt schon zu arbeiten haben. Das ist übrigens nicht das Verdienst des Wissenschaftsministers oder des Finanzministers, sondern das ist das gemeinsame Verdienst einer Regierung und der sie tragenden Fraktionen, die als Haushaltsgesetzgeber sichergestellt haben, dass diese Summen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden können.
Herr Stegner, das ist in den Zeiten, als Sie die Verantwortung für die Bildung hatten, nicht annähernd der Fall gewesen. Das sollten wir vielleicht auch nicht vergessen.
Mich stört an dieser Debatte, dass der Eindruck erweckt wird, als stünde auf einmal für die Wissenschaft, für Studierende und für die Forschung, ein nicht enden wollender Topf von Geld zur Verfügung, aus dem man sich nur bedienen muss, und alles wird gut. Was Sie nämlich nicht anerkennen, ist, welche Kraftanstrengung es bedeutet, solche Gelder zur Verfügung zu stellen, wenn man gleichzeitig den Bedingungen einer Schuldengrenze unterworfen ist. Dazu, wie man diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stellen kann, habe ich von Ihnen nichts, aber rein gar nichts gehört.
- Nein, Sie kennen die Zahlen nicht. Sonst würden Sie, Herr Andresen, nämlich wissen, dass es in anderen Bundesländern nicht gemacht wird, weil diese die Kofinanzierung abziehen. Das tun wir weder bei der Exzellentinitiative noch beim Hochschulpakt, noch anderswo.
Diese Kraftanstrengung bedeutet, dass wir für den Hochschulpakt 2020 insgesamt 86,1 Millionen € zur Verfügung stellen und dass der Bund dieselbe Summe zur Verfügung stellt, die insgesamt hier in Schleswig-Holstein landet. Damit, Frau Spoorendonk, sind wir für die Studierenden und für die Menschen, die vor der Tür stehen, vorbereitet.
Das gilt übrigens auch für die Studierenden und für die Menschen, die vor der Tür stehen, weil die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Es ist nur ein anderer Verrechnungsmodus gefunden worden. Das ist übrigens auch x-mal erklärt worden. Dieser ist auch nicht nur in Schleswig-Holstein gefunden worden, sondern er ist im gesamten Bundesgebiet gefunden worden. Er besagt, dass die Studierenden deshalb nachträglich abgerechnet werden
weil wir gar nicht wissen, Herr Andresen, wie viele wann genau kommen. Das hängt mit den Freiwilligendiensten zusammen, es hängt damit zusammen, wie viele freiwillig zur Bundeswehr gehen, und mit anderen Fragestellungen auch.
Das ist kein Skandal, den wir hier in SchleswigHolstein haben, sondern das ist ein zwischen allen Ländern - auch mit denen, in denen Sie mitregieren - und dem Bund verabredeter Berechnungsschlüssel, der auch in Schleswig-Holstein angewendet wird. Wir sind - auch durch das, was wir in den Haushalt eingestellt haben - darauf eingestellt, noch einmal gut 16 Millionen € zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Studienplätze tatsächlich alle wahrgenommen werden. Das ist die Realität hier in Schleswig-Holstein. Hier in Schleswig-Holstein bleibt kein Studierender auf der Strecke.
Deshalb ist es richtig, dass wir Ihnen die Zahlen erst im Oktober endgültig vorstellen, denn dann werden wir sie haben, und dann werden wir Ihnen auch darlegen können, wie wir dafür Sorge tragen, dass diese Dinge - übrigens in einem abgestimmten Verfahren; die Hochschulen sind davon überhaupt nicht überrascht - auf den Weg gebracht werden können. Wir sind als Landesregierung - diese Frage ist ja gestellt worden -, ebenfalls darauf eingestellt, dass wir im Jahr 2020 eine höhere Zahl und Quote von Hochschulzugangsberechtigten haben werden als jetzt. Wir gehen davon aus, dass wir im Jahr 2020 in Schleswig-Holstein das erreichen werden, was insgesamt vereinbart ist, nämlich eine Hochschulzugangsberechtigtenquote von 40 %, was bedeutet, dass am Ende der Laufzeit des Hochschulpakts die Zahlen zwar nicht wieder auf das Niveau des Jahres 2005, aber wohl wieder abschmelzen werden. Das bedeutet, dass wir aufpassen müssen, dass wir weder an den Hochschulen noch übrigens im Bereich der Wohnraumversorgung von Studierenden jetzt auf einmal Maßnahmen treffen, die in dem Zeitraum, in dem die Studierendenzahlen wieder sinken, nicht mehr rückholbar sind. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir nicht einfach nur mehr Geld zur Verfügung stellen, sondern dass wir es für die Aufgabe zur Verfügung stellen, die vor uns steht, nämlich die Studierenden dann unterzubringen, wenn sie tatsächlich vor der Tür stehen.
Dazu gehört beim Thema Wohnraum übrigens auch, dass die Situationsbeschreibung richtig ist, die an dem Runden Tisch, den wir durchgeführt haben, getroffen wurde, dass nämlich das Zur-Verfügung-Stellen von Wohnraum für Studierende keine allein staatliche Aufgabe ist. Vielmehr wird sie geleistet durch das Studentenwerk, sie wird durch gemeinnützige Träger geleistet, aber sie muss natürlich auch von den Kommunen selber geleistet werden. Deshalb gibt es im Bereich der Maßnah
men des Programms Soziale Wohnungsförderung über das Innenministerium die Möglichkeit, den Neubau von Wohnräumen mittels eines Darlehens in Höhe bis zu 15.500 € je Wohnheimplatz zu fördern. Das ist eine Förderpraxis des Innenministeriums, die übrigens jetzt schon sehr erfolgreich angewendet wird.
Es ist ja nicht so, dass es in puncto Wohnraumversorgung keine Bewegung gegeben hätte. In den letzten zehn Jahren sind in Schleswig-Holstein 768 zusätzliche Wohnheimplätze für Studierende an den Hochschulstandorten errichtet worden. Insofern ist es falsch, den Eindruck zu erwecken, dass sich niemand um Wohnraum für Studierende bemüht hätte. Es ist aber auch richtig, dass wir die gegenwärtige Situation nur mit den Instrumenten bekämpfen können, die auch tatsächlich gegenwärtig zur Verfügung stehen. Jetzt alles für alle zu fordern, ist in der Tat nicht die passgerechte Antwort auf das, was wir gegenwärtig an Problemen haben.
Insofern, meine Damen und Herren, komme ich zu dem letzten Punkt, der von Ihnen, Frau Spoorendonk, ebenfalls angesprochen wurde. Das ist das Studentenwerk, und das sind die Kürzungen, die dort vorgenommen worden sind. - Ja, für uns bestand die Notwendigkeit, dort Kürzungen vorzunehmen, weil es nicht möglich gewesen wäre, diese zusätzlichen Aufwendungen für die zusätzlichen Studienplätze zu mobilisieren, wenn wir nicht an anderer Stelle gekürzt hätten.
Es wäre nicht möglich gewesen, ohne Einsparungen an anderer Stelle vorzunehmen, die - das ist richtig - beim Studentenwerk dadurch kompensiert wurden, dass die Studierendenbeiträge in SchleswigHolstein von 46,50 € auf 53,50 € pro Semester und Studierendem erhöht worden sind. Das ist in der Tat ein Beitrag, den die Studierenden zusätzlich leisten müssen; aber sie müssen ihn in einem Bundesland zusätzlich leisten, das keine Studiengebühren erhebt und dies wahrscheinlich auch weiterhin nicht tun wird.
Das liegt an uns, weil wir einer Regierung angehören, die die Studiengebühren nicht eingeführt hat. Deshalb liegt es auch an uns, dass diese Studiengebühren in Schleswig-Holstein nicht erhoben wer
den, und deshalb ist die Belastung der Studierenden in Schleswig-Holstein trotz einer Erhöhung der Beiträge für das Studentenwerk geringer als in anderen Bundesländern. Insofern kann man von einer Härte in diesem Fall überhaupt nicht sprechen.
Der Minister hat seine Redezeit um 2 Minuten und 30 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht auch den Fraktionen zusätzlich zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister de Jager, ich fand, das war doch schon sehr viel Wahlkampf in Ihrem Beitrag von der Regierungsbank aus. Ich möchte dazu kurz Stellung nehmen.
Zum einen haben Sie der Opposition und unseren Anträgen vorgeworfen - ich kann ja immer nur für unseren sprechen -, dass wir immer nur mit Forderungen kämen, sozusagen immer mehr wollten und nie mit Gegenfinanzierungsvorschlägen oder überhaupt mit seriösen Vorschlägen kommen würden. Das können wir so nicht stehen lassen, weil das nicht stimmt, und Sie wissen auch, dass das so nicht stimmt. Zum einen haben wir sozusagen immer wieder gefordert, dass Sie sich zu der Anzahl der Studienplätze, die irgendwann beschlossen worden sind, auch endlich bekennen. Es gab früher einmal Stimmen - das scheint heute keine Rolle mehr zu spielen - vom Finanzminister, von Ihnen, Herr Wiegard, die gesagt haben: Na ja, eigentlich wollen wir diese 1.236 Studienplätze auch gar nicht. Das ist jetzt alles wieder vergessen worden. - Sie schütteln den Kopf. Das waren Sachen, die auch durch unsere Anträge hier immer wieder thematisiert worden sind. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr de Jager, haben wir einen direkten Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht. Wir haben nämlich vorgeschlagen, dass man die Grunderwerbsteuererhöhung vorzieht. Sie haben es danach einfach gemacht ohne Gegenfinanzierung - wir sind ja froh, dass Sie das gemacht haben -, die Gegenfinanzierung kam aber von uns.
sen werde, sollten Sie das vielleicht auch einmal tun. Es ist ganz interessant, was dabei herauskommen kann.