Es handelt sich offensichtlich immer um das Rollenspiel von Opposition und Regierung. Dort heißt es:
„So musste ungeachtet vieler offener Fragen wieder einmal ein Gesetz im Schnellverfahren durchgepaukt werden. Eine mündliche Anhörung der Betroffenen war aus Sicht von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überflüssig. Wie wichtig jedoch der Austausch von Argumenten ist …“
Es gab immerhin die Zeit, dass die CDU-Fraktion selbst eine mündliche Anhörung hat vornehmen können. So ist es nun einmal in der Politik.
Meine Damen und Herren, ich bin nun aber nicht nach vorn gekommen, um Döntjes zu erzählen. Ich habe das damals auf der Koalitionsseite verteidigt, und Frau Sassen hatte damals in der Opposition die Rolle der Angreiferin.
Die entscheidende Aussage damals war allerdings: Die CDU-Fraktion lehnt die Oberflächenwasserentnahmeabgabe ab. Davon sind wir heute in diesem Hause glücklicherweise alle weit entfernt.
Herr Minister, Sie sagten genauso wie Christopher Vogt, unser Ansinnen, die Erhöhung der Abgabe für Kühlungszwecke, sei unangemessen und ein Nachtreten gegen die, wie Sie sagen, Kernenergie, ich sage: Atomenergie.
Die Abgabe leitet sich grundsätzlich aus dem Umweltrecht her. Herr Galonska hat die entsprechenden Ausführungen und rechtlichen Verbindungen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gemacht.
Ein Anheben auf 0,95 ct ist durchaus moderat, wenn Sie sich einmal die Entwicklung der Strompreise, aber auch der Renditen, die dort erwirtschaftet werden, vor Augen führen, Herr Vogt.
Dann ist es sowohl aus umweltpolitischer als auch fiskalischer Sicht durchaus berechtigt, hier eine moderate Erhöhung vorzunehmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zu a), Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1777. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1777 abzulehnen. Wer so beschließen und der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. - Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Enthaltungen? - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Bei der Ausschussempfehlung hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1777, abgelehnt worden ist.
- Es wäre einfacher, wenn wir uns darauf konzentrieren, was der Ausschuss empfiehlt. Ich lese die Beschlussempfehlung jetzt vor, und dann rufe ich auf, wie wir abstimmen könnten.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1779. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Hand
zeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. - Gegenstimmen? - Keine. - Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf von CDU und FDP damit angenommen worden ist.
Wahl eines ersten und zweiten Ersatzmitglieds des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH)
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/1819
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierzu eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren. Ich weise darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erforderlich ist.
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/1800. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist nicht der Fall.
Ich weise noch auf folgende Ergänzung hin: Zu Tagesordnungspunkt 17, Kostenübernahme für Gebärdendolmetschung/Landesbeihilfeverordnung, ist zusätzlich die Mitberatung des Innen- und Rechtsausschusses vorgesehen, da die Landesbeihilfeverordnung als Teil des Beamtenrechts Gegenstand des Antrags ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 17/1800, einschließlich der soeben bekannt gegebenen Ergänzung, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst