Protocol of the Session on August 25, 2011

Nein. Ich finde das bedauerlich - so liest sich dieser Antrag -,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Weitere Zurufe)

dass in dieser Einrichtungslandschaft das Engagement, das es dort gibt, bei den Antragstellern keine Erwähnung findet. Zudem blendet der Antrag zum wiederholten Mal, seitdem wir über die Beendigung der Förderung streiten, aus, was der eigentliche Sinn dieser Modellförderung war. Es ging zu keinem Zeitpunkt um den wohl kaum realistischen Anspruch, mit vier Standorten landesweit Einfluss zu nehmen. Mädchentreffs und Jugendtreffs allgemein sind der Natur der Sache nach sozialräumlich ausgerichtet. Die bisher vom Land geförderten Einrichtungen haben dies im letzten Jahr noch einmal deutlich bestätigt. Der Zweck war es, modellhafte Formen der Arbeit von Mädchentreffs zu erproben und zu prüfen, ob sie auf andere Kommunen übertragbar sind. Die Einrichtungen haben uns berichtet, dass genau dies geschehen ist, etwa durch den Austausch mit anderen Einrichtungen. Ich will das noch einmal sagen: Der Zweck einer der Natur der Sache nach begrenzten Modellförderung ist eben nicht, eine dauerhafte Finanzierungsstruktur jenseits der Landeszuständigkeiten zu etablieren. Es tut mir leid -

(Zuruf der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD])

- Liebe Kollegin Redmann, bei allem Respekt: Es ging darum, etwas auszuprobieren, aber es ging nicht darum, eine dauerhafte Finanzierungsstruktur zu etablieren. Genau das ist das Wesen einer Modellförderung.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Baasch?

Nein. Ich meine, diese Modellförderung war durchaus sinnvoll. Sie war auch erfolgreich. Mädchentreffs beziehungsweise Jugendtreffs, die geschlechtsspezifische Angebote einrichten wollen oder bereits vorhalten, haben von den Beispielen und von den Erfahrungen der früher vom Land geförderten Einrichtungen profitiert.

(Minister Dr. Heiner Garg)

Anders als in den Beiträgen der Opposition kann man dies übrigens an vielen Stellen im Land nachvollziehen. Schleswig-Holstein ist mitnichten eine Wüste der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit. Das ist auch der Verdienst der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, die für geschlechterbewusste Arbeit als Querschnittsaufgabe der Jugendarbeit in Schleswig-Holstein wirkt. Insofern ist es schlicht falsch, dass die Landesregierung sich geschlechterspezifische Arbeit nicht zu eigen machen würde oder sie nicht finanzieren würde. Ihre Arbeit wird von der Landesregierung gefördert. Ihre Geschäftsführung ist in meinem Haus angesiedelt.

Die LAG Mädchen setzt Impulse, um die Mädchenarbeit und die Situation von Mädchen landesweit zu verbessern. Sie vernetzt landesweit mädchenspezifische Arbeitskreise, Einrichtungen und Fachfrauen. Außerdem entwickelt sie fachliche Standards und Inhalte der Mädchenarbeit weiter. Wir veranstalten gemeinsam mit der LAG Mädchen Fachtagungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie alle zwei Jahre eine landesweite Messe für Mädchen und junge Frauen. Mit diesen Angeboten tut die Landesregierung genau das, was der Antrag einfordert. Wir ergänzen als Land die Beratung von Hilfestrukturen in den Kommunen und sichern den Fortbestand der Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein.

Ich will abschließend noch einmal sagen, und das gilt für jede Landesregierung: Es wäre fair, wenn man Modellprojekte anstößt, allen Beteiligten von vornherein zu sagen, dass eine Anschubfinanzierung, um ein Modell auszuprobieren, eben nicht die Etablierung eines dauerhaft gesicherten Finanzierungsmodells ist, sondern dass es sich um ein Ausprobieren, um eine Anschubfinanzierung handelt und niemand Anspruch auf dauerhafte und ewige Finanzierung eines Modellvorhabens erheben kann.

(Beifall bei FDP und CDU - Unruhe)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung beide vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW, Drucksache 17/1714 (neu), 2. Fassung, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1714 (neu), 2. Fassung, mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der SSWFraktion abgelehnt worden ist.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1744, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1744 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der SSW-Fraktion angenommen worden ist.

Meine Damen und Herren, damit haben wir alle Tagesordnungspunkte für den heutigen Tag abgearbeitet.

Die Tagung ist bis morgen, 10 Uhr, unterbrochen, und die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:12 Uhr

(Minister Dr. Heiner Garg)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst