Protocol of the Session on August 25, 2011

(Beifall des Abgeordneten Björn Thoroe [DIE LINKE])

Nächster Punkt! In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage ist zwar die Rede davon, dass der Hochwasserschutz irgendwann im Herbst verbessert werden solle; in der Wiederanfahrgenehmigung für das Atomkraftwerk fehlen dazu genaue Aussagen. Mir ist nicht klar, warum in der Wiederanfahrgenehmigung nicht definiert ist, welche Hochwasserschutzmaßnahmen konkret ergriffen werden sollen. Zu diesem Themenkomplex gehört auch die Frage, ob die Notfallstromversorgung des Atomkraftwerks gesichert ist. All diese Defizite in der Wiederanfahrgenehmigung veranlassen uns zu höchster Skepsis.

Am Schluss eine Anmerkung zu den Trafos: Klar ist, dass es für E.ON darum geht, in den nächsten zehn Jahren jeden Euro Gewinn aus diesem Atomkraftwerk zu sichern. Von daher wird man das AKW auf Teufel komm raus laufen lassen. Wenn nur ein Trafo da ist, wird man selbst mit diesem Trafo das Atomkraftwerk weiterlaufen lassen.

Ich wiederhole meine Fragen an Sie, Herr Minister: In wie vielen Atomkraftwerken wird mit einem Trafo gefahren? Wie oft ist das bisher geschehen? Wird Brokdorf auch lastgesteuert gefahren, das heißt, sich dem jeweiligen Bedarf anpassen? Gibt es diesbezüglich überhaupt Erfahrungen mit anderen Atomkraftwerken? Welchem Sicherheitsrisiko sind wir in dieser Frage ausgesetzt?

(Beifall bei der LINKEN und beim SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/1701 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf.

Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/1714 (neu) - 2. Fassung

Förderung von Mädchenarbeit ist Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1744

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion erteile ich Frau Kollegin Siegrid TenorAlschausky.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihren Haushaltsbeschlüssen haben die Fraktionen von CDU und FDP das Aus für die Mädchentreffs im Land vorprogrammiert. Die ,,Zimtzicken“ in Schleswig gibt es nicht mehr, die Mädchentreffs in Husum, Preetz und Ostenfeld kämpfen um ihre Existenz.

Zur Erinnerung: Die Landesregierung antwortete auf eine entsprechende Frage der SPD-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2011/2012:

,,Die Förderung der vier Mädchentreffpunkte ist eine kommunale Aufgabe. Daher zieht sich das Land aus der institutionellen Förderung der Mädchentreffpunkte zurück.“

Welche Unterstützung seitens der Landesregierung haben die in ihrer Existenz bedrohten Mädchentreffs aber erhalten? - Auch hier möchte ich Ihre Erinnerung auffrischen. In der Sitzung des Sozialausschusses am 9. Dezember 2010 wurde über das Thema „Mädchentreffs und deren Existenzsicherung“ diskutiert. Erst nach der fünften Nachfrage,

(Bernd Voß)

ob die Landesregierung mit den betroffenen Kommunen gesprochen habe, antwortete Staatssekretärin Dr. Bonde, soweit ihr bekannt sei, sei dies nicht der Fall gewesen.

Wenn die Regierung und die sie tragenden Fraktionen der Meinung sind, die Finanzierung der Mädchentreffs sei eine rein kommunale Aufgabe, so kann man doch wohl wenigstens erwarten, dass Hilfe geleistet wird, die Finanzierung der mädchenspezifischen Angebote in der Region zu sichern.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Die landesweiten Angebote in der präventiven Mädchenarbeit ergänzen die Beratungs- und Hilfestrukturen in den Kommunen. Ziel darf nicht die Einstellung der Arbeit sein, sondern es muss darum gehen, die Erfahrungen und Erkenntnisse auch auf geschlechtsspezifische Angebote in anderen Kommunen zu übertragen. Das kann aber nicht von den Mitarbeiterinnen der Mädchentreffs und auch nicht allein von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe geleistet werden. Wenn man denn, wie in den vorangegangenen Debatten sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen betonten, die fachliche Arbeit in den Mädchentreffs wertschätzt, so kann doch wohl erwartet werden, dass die Trägervereine mit der jetzt durch den Haushalt herbeigeführten existenzgefährdenden Situation nicht alleingelassen werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Doch genau das geschieht. Die Mädchentreffs in Preetz, Ostenfeld und Husum haben es geschafft, ihre Angebote in deutlich reduziertem Umfang durch andere Geldgeber für 2011 zu sichern. Aber sowohl die Kommunen als auch die Auerbach-Stiftung, die den Husumer Mädchentreff in diesem Jahr unterstützen, haben deutlich gemacht, dass eine entsprechende Finanzierung für 2012 nicht zu erwarten sei.

Was bedeutet die Reduzierung des Umfangs der Arbeit? - Angebote werden eingestellt, Fachkräfte durch Ehrenamtliche ersetzt. Öffnungszeiten wurden schon reduziert und die Einzelfallberatung zurückgefahren. Eindrucksvoll haben die Mitarbeiterinnen der verbliebenen Mädchentreffs uns in unserem Facharbeitskreis ihre Situation geschildert. Sie haben dargestellt, welche katastrophalen Auswirkungen die Haushaltsbeschlüsse auf die gegenwärtige Arbeit und vor allem auf die bevorstehende Schließung der Einrichtungen haben.

Als wenig hilfreich wurde der Vorschlag des Ministers, man möge sich doch um Spenden aus der Wirtschaft bemühen, gesehen. Um Spenden wurde sich schon immer bemüht!

Der Wunsch der Mitarbeiterinnen und der Besucherinnen der Mädchentreffs ist ein anderer: Sie wünschen sich Unterstützung durch die Politik bei den Verhandlungen um Geld nach der Sommerpause. Diesem Wunsch kommen wir mit unserem Antrag nach. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich gemeinsam mit den Kommunen ein tragfähiges Konzept für das Weiterbestehen der Mädchentreffs in Schleswig-Holstein zu erarbeiten, um den Fortbestand der Mädchenarbeit zu sichern.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Nun zum Änderungsantrag von CDU und FDP! Sie schreiben, die Förderung, von Mädchenarbeit sei Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe. Ich stelle fest: Das ist Ihre politische Meinung; Sie können das aber keinesfalls aus § 10 Jugendförderungsgesetzes ableiten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten:

„Jugendarbeit mit Mädchen und jungen Frauen soll auf die Chancengleichheit und tatsächliche Gleichstellung hinwirken, Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung über die Stärkung weiblicher Identität und weiblichen Selbstbewusstseins entwickeln und fördern sowie den besonderen Interessen- und Problemlagen von Mädchen und jungen Frauen gerecht werden. Sie soll eigenständige Ansätze und Angebote in allen Bereichen der Jugendarbeit entwickeln.“

Da steht nichts von kommunaler Zuständigkeit. Wenn Sie meinen, das sei kommunale Zuständigkeit, weil es Ihr politischer Wille ist, dann bringen Sie das hier bitte auch so zum Ausdruck! Verstecken Sie sich nicht hinter einem Paragrafen, den Sie falsch auslegen und uns hier als Änderungsantrag vorlegen! Ich finde, das ist unredlich.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Stehen Sie zu dem, was Sie hier politisch beschlossen haben! Vertreten Sie das auch vor Ort! Setzen Sie sich mit dem Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft auseinander, das uns heute alle erreicht hat!

Zum Schluss bitte ich darum, den Änderungsantrag als eigenständigen Antrag aufzurufen; er hat näm

(Siegrid Tenor-Alschausky)

lich mit dem Thema, zu dem wir unseren Antrag formuliert haben, nichts zu tun.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Broschüre des Sozialministeriums zu den Qualitätskriterien zur Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein steht als Antwort auf die Frage „Warum gibt es Mädchenarbeit?“, dass Mädchenarbeit heute bunt und vielfältig ist und in Mädchen- und Frauprojekten, in kommunalen Jugendeinrichtungen, in Jugendverbänden und auch in der Jugendberufshilfe stattfindet. Das ist also eindeutig eine kommunale Aufgabe und somit Bestandteil der örtlichen Jugendhilfe.

Wir alle kennen die Argumente, die anlässlich der hinter uns liegenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 - wir erinnern uns gut - von den hier im Plenum vertretenen Fraktionen ausgetauscht worden sind. Wohl alle erinnern sich zur Genüge an die schwierigen Verhandlungen, die aus unserer Sicht zwingend notwendig waren, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes und damit die Zukunftsperspektiven der jungen Generation und somit auch der jungen Mädchen zu sichern.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Fast jeder weiß, dass dies mit Ausgabenkürzungen in fast allen Bereichen des Landeshaushalts zu tun hatte und noch hat. Es muss endlich Schluss sein mit der verantwortungslosen Schuldenpolitik. Auch wenn wir hier heute im Plenum schon wieder über die Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein sprechen - ich glaube, es ist mittlerweile das dritte Mal -, ändert sich nichts an unserer bislang vertretenen Meinung zur künftigen Finanzierung der Mädchenarbeit.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Mädchenarbeit eine originäre Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe ist, so wie ich es auch schon eingangs erwähnt habe. Es bleibt immer noch sehr ungewöhnlich, dass eine Projektförderung in diesem Bereich in vier Projekten im Land an die 20 Jahre andauerte und zuletzt mit 144.500 € bezu

schusst wurde. Wir haben hier unsere Meinung nicht geändert und sagen auch weiterhin, dass aus einer Anschub- oder Projektförderung keine Dauerunterstützung werden darf und werden soll.

Viele Jugendeinrichtungen - es sind so circa an die 250 im Land - und viele Beratungsstellen in den Kommunen bieten geschlechterdifferenzierte Jugend- und Mädchenarbeit an und finanzieren diese seit Jahren selbst. Das tun sie, weil es eben eine kommunale Aufgabe ist und keine Aufgabe des Landes. Deswegen lehnen wir den gestellten Antrag der SPD-Fraktion ab und bekräftigen unseren eigenen Änderungsantrag.

Um das noch einmal dazu zu sagen: Hilfe gibt es vom Landesjugendring. Der kann gute Beispiele nennen, wie Jugendarbeit vor Ort finanziert wird und wie sie auch ohne Landesmittel gut erledigt werden kann.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Gerrit Koch [FDP])

Das Wort für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Kirstin Funke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir diskutieren nun innerhalb kürzester Zeit zum wiederholten Male über das Thema der Finanzierung von Mädchentreffs in den Kommunen. Und zum wiederholten Male - auch mit Ihrer heutigen Änderung des Ursprungsantrags - hat uns die Opposition keine wirkliche Lösung angeboten, weder finanzieller noch inhaltlicher Art, sodass man dem Anspruch, den man bei dem Thema erwarten darf, nicht gerecht wird. Es finden sich in Ihrem Antrag keine neuen Aspekte, sehr geehrte Kollegen der Opposition, sodass eine neue Befassung mit dem wichtigen Thema nicht zielgerichtet scheint.

Kollegen und Kolleginnen, um es noch einmal klar festzustellen: Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Kreise und die kreisfreien Städte. Das ist klar im SGB VIII, dem Jugendförderungsgesetz oder dem Kita-Gesetz geregelt. Gemäß § 10 - natürlich in Verbindung mit § 47 des Jugendförderungsgesetzes - gehört dazu auch Mädchenarbeit und Arbeit mit jungen Frauen. Das geschieht in vielen Kommunen vor Ort.