Ja, aber ich darf noch einen Satz hinzufügen: Herr Stegner, ich erkenne diesen populistischen Punktsieg in dieser Debatte für Sie auch nicht.
Herr Minister de Jager, darf ich Sie um eine spontane Einschätzung als zuständiger Minister bitten, wie Sie den Vorschlag des geschätzten Kollegen Kubicki be
- Spontan kann ich nicht beantworten, ob die Vereinbarung mit Dänemark auch die Lieferung von Strom beinhaltet.
Ich weiß nur, dass die Anlagen, die gebaut werden sollen, Strom benötigen. Ob dieser Strom nun aus erneuerbaren Energien aus Dänemark oder aus erneuerbaren Energien aus Schleswig-Holstein kommt, kann ich nicht beantworten.
Meine Damen und Herren, damit wir uns vergegenwärtigen, worüber wir reden, darf ich noch einmal die Chronologie der Ereignisse darlegen. Im November 2008 ist durch die dänische Zollbehörde an die Straßenbauverwaltung des Landes die Absicht herangetragen worden, Stichprobenkontrollen des dänischen Zolls auf dänischer Seite verkehrssicher und effektiv zu gestalten. Um den Verkehr ordnungsgemäß auf den dänischen Kontrollplatz zu leiten, ist eine elektronische Anlage an der A 7 erforderlich, die bei Bedarf ein- und ausgeschaltet werden kann. Das bedeutet aber, dass eine solche Anlage auf deutscher Seite errichtet werden muss, weil der dänische Kontrollplatz unmittelbar hinter der Grenze liegt.
Ich darf an dieser Stelle betonen, dass die Straßenbauverwaltung des Landes dabei nicht allein agiert hat. Zum einen handelt es sich bei der schleswigholsteinischen Straßenbauverwaltung - das wissen Sie alle - um eine Auftragsverwaltung des Bundes, und zum anderen ist an dieser Stelle entscheidend, dass Bundesbehörden von Anfang an nicht nur beteiligt, sondern sogar federführend aktiv waren. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber dem Verkehrsministerium zuletzt im Juni letzten Jahres darauf gedrängt, die Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Anlage mit der dänischen Zollbehörde zum Abschluss zu bringen. Gleichzeitig hat das Bundesfinanzministerium zum Ausdruck gebracht, dass die deutsche Zollverwaltung die Bitte der dänischen Zollverwaltung unterstützt. Insofern ist es kein einseitiges Agieren des Landesbetriebs gewesen. Neben dem Bundesfinanzministerium war die Bundespolizei am gesamten Prozess beteiligt. Ihr wurde gemäß Vereinbarung ebenso das Recht zur Nutzung der Verkehrsbeeinflussungsanlage für eigene Zwecke eingeräumt.
Vereinbarung zu den eingangs erwähnten Stichprobenkontrollen der dänischen Zollbehörde wurde nunmehr im Sommer 2011 von dem Thema der dänischen Grenzkontrollen überlagert. Da sind wir wieder bei der Frage, dass die Kommission bisher nicht festgestellt hat, ob das, was sich in Dänemark tut, tatsächlich gegen das Schengen-Abkommen verstößt. Das ist aber wichtig für die Tatsache, ob diese Vereinbarung Gültigkeit hat oder nicht. Die Vereinbarung ist auf der Grundlage des Schengener Abkommens betroffen worden. Solange nicht festgestellt ist, dass das, was die dänische Seite macht, gegen das Schengener Abkommen verstößt, ist die Grundlage für diese Vereinbarung weiterhin gültig. Insofern haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, diese Vereinbarung zu kündigen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 17/1717, 17/1731 und 17/ 1742 federführend dem Europaausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 40 aufrufe, begrüße ich auf der Zuschauertribüne eine weitere Besuchergruppe, nämlich Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte von der Gemeinschaftsschule Viöl sowie den ehemaligen Landtagsabgeordneten Günther Neugebauer ganz herzlich im SchleswigHolsteinischen Landtag. - Herzlich willkommen!
Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein. In zentralen Städten genauso wie im ländlichen Raum werden wichtige Aufgaben durch engagierte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich wahrgenommen. Immerhin fast 900.000 Menschen in Schleswig-Holstein - und damit fast 40 % aller Menschen über 14 Jahre - organisieren sich in Sportvereinen, in Feuerwehren, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Kultur- und Sozialbereich und vielen anderen Aufgabengebieten. Sie leisten zusammen etwa 200 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit im Jahr.
Der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Arbeit für die Gesellschaft ist unbezahlbar. Setzt man dafür den durchschnittlichen Bruttoverdienst von etwa 20 € pro Stunde an, entspricht das ehrenamtliche Engagement einem volkswirtschaftlichen Nutzen von fast 4 Milliarden €. Es ist bemerkenswert, dass man immer, wenn man über die Bewertung dieser ehrenamtliche Tätigkeit spricht, zunächst hört, man müsse dort 8,50 € ansetzen. Erst wenn man darauf aufmerksam macht, dass diese Tätigkeiten das Führen von großen Verbänden und Vereinen oder die Unterrichtung in Sport und andere Aufgaben umfassen, stellt man fest, dass es meistens Aufgaben sind, die hauptamtlich deutlich überdurchschnittlich entlohnt werden würden. Deshalb glaube ich, dass diese Bewertung von etwa 4 Milliarden € durchaus angemessen ist.
Angesichts der Tatsache, dass lediglich jedes zehnte dieser Engagements überhaupt regelmäßig entschädigt wird, kann man die Bedeutung des Ehrenamtes gar nicht hoch genug einschätzen. Deshalb stelle ich für mich fest: Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen!
17 % der heute ehrenamtlich Tätigen - also von diesen 900.000 - wären im Übrigen sogar bereit, ihr Engagement noch auszuweiten. Ihnen allen gilt unser besonderer Dank für ihren Einsatz für unser Gemeinwohl.
Mit dieser Dankbarkeit ist es allerdings nicht getan. Daraus erwächst auch die gemeinsame Pflicht und Verantwortung, ehrenamtliches Tun nach Kräften zu unterstützen, zum Beispiel mit einfachen und sachgerechten Regelungen in einem transparenten rechtlichen Rahmen mit einer leistungsfähigen Infrastruktur. Das war nun eine ganze Menge auf einmal. Aber vereinfacht dargestellt: Wir dürfen nicht
zulassen, dass bürokratische Hemmnisse oder Rechtsunsicherheiten oder gar Nachteile gegenüber nicht ehrenamtlich Tätigen die Bereitschaft für mehr gesellschaftliches Engagement schmälern. Der Staat ist eben nicht nur Profiteur, er ist gleichzeitig auch Dienstleister für ehrenamtlich tätige Bürger.
Deshalb wurden in den letzten Jahren bereits einige gesetzliche Verbesserungen vorgenommen. So wurden unter anderem die Mustersatzungen für die Feuerwehren geändert, die Entschädigungsverordnung angepasst und Höchstbeträge für steuerfreie Aufwandsentschädigungen angehoben. Andere Initiativen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise auch die Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften, die auch das Ziel haben, ehrenamtliches Engagement in der kommunalen Selbstverwaltung zu steigern.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Kritik für berechtigt, dass zum Beispiel bei den steuerlichen Vorschriften für ehrenamtliche Tätigkeiten, die sich - wie eigentlich alle steuerlichen Vorschriften - im Laufe der Jahrzehnte mit immer neuen Einzelregelung zu einem gewaltigen Werk entwickelt haben, eine Systematik schwer zu erkennen ist. Deshalb sollte die Priorität auf der Schaffung einfacherer Regelungen mit mehr Transparenz liegen. Der Bericht der Landesregierung nennt hierfür Ansatzpunkte.
Ein Vorschlag - ich glaube, einer der wichtigsten in diesem Bereich der steuerlichen Behandlung jedenfalls - ist, eine einheitliche Befreiungsvorschrift im Steuerrecht für jegliche ehrenamtliche Tätigkeit zu schaffen,
(Beifall der Abgeordneten Petra Nicolaisen [CDU], Ingrid Brand-Hückstädt [FDP] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])
damit künftig sachlich nicht gerechtfertigte Abgrenzungen entfallen, warum das eine Ehrenamt steuerlich so behandelt wird und das andere Ehrenamt so. 90 % der derzeit gewährten Entschädigungen wären damit steuerfrei. Zusätzlich ist denkbar - dies ist auch unser Vorschlag -, bei gewährten Entschädigungen, bei denen aufgrund ihrer Höhe ein Teil dieser Entschädigungen noch steuerpflichtig bleiben würde, die Option einer Pauschalbesteuerung zu eröffnen. Diese Lösung hätte zudem den Charme, dass in jedem Fall die Sozialversicherungspflicht vermieden würde. Schließlich ist es eben gerade jene Pflicht - die Sozialversicherungspflichtigkeit -,
die in diesem Bereich wiederholt für erhebliches Kopfschütteln gesorgt hat. Es ist schon kurios, wenn einige Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sozialversicherungsfrei sind, einzelne aber wieder nicht. Das mag formaljuristisch erklärt werden können, aber häufig nur für diejenigen, die das auch mehrere Semester studiert haben. Im Übrigen versteht das eigentlich kein Mensch.
Hier sind Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und vor allen Dingen Lebenswirklichkeit stärker in Übereinstimmung miteinander zu bringen. Schleswig-Holstein setzt sich mit Nachdruck für eine solche Regelung ein.
Natürlich - darauf will ich hinweisen - ist es wichtig, Änderungen gründlich vorzubereiten. Sie müssen auf verfassungsrechtlichen Vorgaben geprüft werden, es müssen unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern zusammengeführt werden, denn ohne den Bund geht beim Steuer- und Sozialversicherungsrecht eben nichts. Deshalb befinden wir uns auch in einem intensiven Dialog, um vor dem Start entsprechender Initiativen die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die dadurch eingeschränkten Handlungsspielräume einvernehmlich zu definieren.
Als Finanzminister erkenne ich an, dass nicht alles Wünschenswerte auch machbar ist. Ehrenamt ist Ehrenamt, und Hauptamt ist Hauptamt. Diese Trennung dürfen wir nicht einseitig aufweichen. Das gebietet im Übrigen auch der Respekt vor den Steuerzahlern, das gebietet der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, und das gebietet nicht zuletzt auch unsere Verfassung. Dennoch ist zweifelsohne genügend Raum für Veränderungen vorhanden, und die hier genannten Vorschläge passen zudem auch vollständig zu unseren grundsätzlichen Überlegungen zur Steuervereinfachung. Die Landesregierung wird deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern versuchen, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat von der Notwendigkeit der Maßnahmen zu überzeugen. Gespräche dazu laufen bereits.
Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 2 Minuten überzogen. Diese zusätzliche Redezeit steht auch den Fraktionen zur Verfügung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Werner Kalinka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein wollten wir einen Prozess in Gang setzen, bei dem sich am Ende spürbar etwas für die Menschen verändert. Ich freue mich, dass diese Initiative der CDU und der FDP, der sich dann später auch SPD und andere angeschlossen haben, von der Regierung aufgenommen wurde. Die Regierung sollte einige bestimmte Maßnahmen prüfen. Andererseits wollten wir für die Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss auch - wie es sich gehört - die Meinungen der Betroffenen und Verbände hören.
Die schriftlichen Stellungnahmen aus der Anhörung liegen vor. Es sind etwa 35 Antworten mit sehr vielen fundierten Aussagen, für die wir uns herzlich bedanken.
Auch der mittlerweile vorliegende Bericht der Landesregierung enthält wichtige Grundaussagen. Dass noch eine mündliche Anhörung erfolgen wird, hat der Innen- und Rechtsausschuss bereits im Juni in Aussicht genommen. Wir können deshalb heute bereits ein erstes Fazit ziehen, ein Zwischenfazit: Es ist bereits viel Konstruktives zusammengekommen.
Aus dem Bericht der Landesregierung möchte ich zwei grundlegende Weichenstellungen nennen. Wir hatten kritisiert, dass es Probleme bei der steuerlichen Behandlung von Ehrenamtsentschädigungen gibt. Ich glaube, wer von Ihnen ehrenamtlich tätig ist, kann davon auch ein Lied singen. Wir haben das nicht getan, weil wir meinen, dass es beim Ehrenamt in der Hauptsache nur ums Geld geht. Die Motivation von ehrenamtlich Engagierten kommt nur selten aus dieser Richtung. Wenn überhaupt Entschädigungen gezahlt werden, decken sie oftmals den tatsächlichen Aufwand überhaupt nicht ab. Aber man kann auch die falschen Signale setzen und die Menschen frustrieren, wenn man sie für ihre freiwilligen Leistungen mit zu viel Bürokratie überzieht.
Zum Steuerrecht teilt die Landesregierung unsere Kritik und will sich jetzt auf Bundesebene für eine einheitliche Befreiungsvorschrift im Einkommensteuergesetz einsetzen. Das ist dem Bericht auf Seite 29 zu entnehmen. Ich gehe davon aus, dass nicht immer jeder alle Berichte genau durchliest, aber das