Protocol of the Session on July 1, 2011

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen, ich wollte meine Rede auch gerade beenden.

Es macht keinen Sinn, hier einen Popanz aufzubauen, sondern man muss sich der sachlichen Frage nähern. Darüber können wir dann diskutieren, und darüber sollten wir dann auch entscheiden.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Carstensen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bei Beschlüssen, die in der Großen Koalition von mir oder von der Großen Koalition gefällt worden sind, noch nie aus dem Nähkästchen geplaudert, warum Beschlüsse denn so gefasst worden sind. Aber wenn ich hier von Ihnen,

Herr Stegner, vorgeführt werde, erlaube ich mir schon, einen kleinen Unterschied zu 2007 zu machen.

Wir haben einen gemeinsamen Beschluss gefasst, einen Beschluss von CDU und SPD, die Schülerbeförderungskosten einzuführen.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: So ist es!)

Es gab einen Innenminister, der nicht bereit war, das Recht anzuwenden und dieses auch bei den Kreisen durchzusetzen. Das ist der große Unterschied.

(Zuruf von der SPD: Und haben Sie ihn raus- geworfen?)

- Nein, leider nicht.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe ihn später rausgeworfen, als es dann zu viel wurde. Vielleicht hätte man das früher machen können. Vielleicht wäre dann einiges anderes und besser gelaufen.

Ich will Ihnen nur den Unterschied deutlich machen. Ich gebe gern zu: Aus dieser Situation heraus, weil Landkreise gegen das Recht verstoßen und dieses nicht vollziehen wollten und der Innenminister, der für Recht und Ordnung in diesem Land verantwortlich ist, dieses nicht vollziehen wollte, habe ich seinerzeit die Reißleine gezogen und habe gesagt: „Wir kriegen das nicht hin.“

(Widerspruch bei der SPD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Märchenstunde!)

- Nein, das ist keine Märchenstunde, Herr Stegner. Hier sind ja noch einige, die auch dabei gewesen sind.

Wir haben also die Reißleine gezogen und haben gesagt, wir kriegen das nicht hin. Wenn der Innenminister den gemeinsamen Beschluss nicht vollzieht, wird das nicht laufen. Und das war der Grund, die Reißleine zu ziehen, obwohl es damals genauso richtig gewesen wäre, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Werner Kalinka gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

(Wolfgang Kubicki)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch für meinen Teil ein paar kleine Punkte klarstellen. Nach meiner Kenntnis war und ist die Koalition für die Elternbeteiligung bei der Schülerbeförderung, und dies ist nach meiner Erinnerung auch Gegenstand der Haushaltsstrukturkommissionsvorschläge im Mai letzten Jahres gewesen. Wenn man eine politische Aussage trifft, dann finde ich es gut, wenn man diese dann auch vertritt und sich daran gegenseitig messen lässt, und zwar in Beifall und in Kritik. Und zu diesem Punkt gingen die Meinungen, wie auch zu erwarten war, schon damals natürlich auseinander.

Zweiter Punkt. Ich fand es sehr hässlich, zu sagen, „angemessen“ sei Ausdruck von Feigheit. Das ist wirklich sehr böse. Der Landtag hat nicht gesagt Null, sondern er hat gesagt „angemessen“, und das bedeutet einen Korridor, einen Spielraum. Wer die Schülerbeförderung ein bisschen kennt, der weiß, dass die Situation von Ort zu Ort unterschiedlich ist, individuell, wie es intensiver nicht sein könnte.

(Zuruf von der SPD: Das ist Willkür!)

- Das hat mit Willkür nichts zu tun, sondern das etwas damit zu tun, eine eigene Entscheidungsfähigkeit herbeizuführen. Sich aber der Feigheit bezichtigen lassen zu müssen, das geht dann doch zu weit. Da kann ich nur sagen: Andere hatten gar nicht den Mut, eine Entscheidung zu treffen.

Dritte Bemerkung. Allein die Kreistage sind befugt, über diese Sachen zu entscheiden.

Vierte Bemerkung. Es kann doch nicht strittig sein, dass die Diskussion, um die es heute geht, um die es jetzt geht, allein die ist, zu sagen: Halten wir uns an Recht und Gesetz oder nicht? Das ist allein die Diskussion, um die es geht.

Sie können die anderen Debatten jederzeit auf Veranstaltungen draußen, in der Presse oder meinetwegen auch noch einmal im Landtag führen. Heute geht es aber um die Frage, ob wir uns an Recht und Gesetz halten, und diese Frage kann in diesem Haus ja wohl nicht strittig sein, egal, wie charmant man Anträge formuliert.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Heinold?

Natürlich.

Frau Heinold, Sie haben das Wort.

Herr Kalinka, haben Sie unseren Antrag zur Kenntnis genommen, und stimmen Sie mir zu, dass der Landtag, wenn er diesen Antrag beschließen würde, sich auf der Grundlage von Recht und Gesetz verhalten würde?

Nein, der Landtag würde sich nicht auf dieser Basis bewegen, weil dieses die letzte Sitzung vor der Sommerpause ist und die Entscheidung mit Vorlagen durch die Kreistage bis zum 1. August umzusetzen ist. Es gibt keinen realen Spielraum, der dem gerecht werden kann. Frau Kollegin Heinold, wenn Sie das gewollt hätten, hätten Sie in der politischen Diskussion vor drei Monaten auf die Idee kommen müssen. Ob ich dem zustimme oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Sie hätten vor drei Monaten dazu kommen müssen.

Sie können doch nicht ignorieren, dass wir ein Gesetz haben, das für dieses Land heute gilt und das auch in den nächsten Wochen gelten wird, weil es von diesem Landtag weder in dieser Sitzung noch in den nächsten Wochen außer Kraft gesetzt werden wird. Was wollen Sie denn von einem Innenminister erwarten, außer dass er der gesetzlichen Umsetzung Geltung verschafft? Soll er sich hinsetzen und sagen: Es gibt die Erwartung, dass das anders wird, und dann lassen wir es einmal nach? Nein, das ist aus meiner Sicht keine innerliche und tatsächliche Gesetzestreue, die ein Innenminister an den Tag legen würde. Deswegen kann der Landtag ihn nicht dazu auffordern, sich gesetzeswidrig zu verhalten. Wo kommen wir denn da hin?

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Kollege, es gibt weitere Zwischenfragen. Lassen Sie zunächst eine Zwischenfrage der Kollegin Erdmann zu?

Ich lasse jede Zwischenfrage zu.

Frau Erdmann, dann haben Sie jetzt das Wort.

Herr Kollege Kalinka, ist Ihnen aufgefallen, dass im Gesetz gar keine Frist 1. August zur Umsetzung steht, sondern dass dieser Bereich ohne Fristsetzung im Gesetz steht? Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass am 1. Juni dieses Gesetz zwar schon gegolten hat, aber nicht umgesetzt worden ist. Würden Sie mir zustimmen, dass der Innenminister vor diesem Hintergrund einen gewissen Ermessensspielraum hat?

Nein, der Innenminister hat ihn deswegen nicht, weil so schnell wie möglich die Umsetzung zu erfolgen hat, und diese kann schlechterdings im Regelfall nur zum Schuljahrsbeginn sein. Frau Kollegin, ich bin 23 Jahre in einem Kreistag gewesen und weiß, wie das funktioniert. Es ist zum Schuljahrsbeginn zu machen.

(Zurufe)

- Meine Damen und Herren, lassen Sie uns ganz ruhig weitermachen! Haben Sie eigentlich eine Vorstellung davon, was es heißt, all diese Dinge umzustellen, zu verändern, auf eine Basis zu stellen, was das in der Praxis bedeutet?

(Zurufe)

- Frau Kollegin, haben Sie das in der Willensbildung jemals mitgemacht?

Ich bitte Sie, Ihre Antwort zu geben und keine Dialoge zu führen. Es gibt ja die Möglichkeit für Dreiminutenbeiträge. Ist damit die Antwort auf die Frage der Kollegin Erdmann gegeben?

Frau Präsidentin, ich habe mir erlaubt, eine Antwort zu geben.

Ich frage Sie, ob Sie die Antwort beendet haben.

Ja, die habe ich beendet, wie zu erkennen war.

Vielen Dank, wie ich es erkannt habe, genau, Herr Kalinka. - Ich frage Sie, ob Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jezewski zulassen.