Das, was die Regierung in Trapp gesetzt hat, war der einstimmige Beschluss des Kreistages in Dithmarschen, der es inhaltlich abgelehnt hat, die Schülerbeförderungskosten von den Eltern einzufordern. Das war der Hintergrund. Alles, was dann verwaltungstechnisch folgte, ist aufgrund unserer Haltung erfolgt. In Dithmarschen ist es so, dass es bei bestimmten Punkten einhellige, einstimmige Mehrheiten gibt. Das mussten in der Vergangenheit auch andere schon schmerzlich erfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Schulgesetznovelle vom Januar 2011 hat die CDU hier im Haus auf Druck ihres Koalitionspartners fast alles von dem wieder eingerissen, was sie in der vergangenen Legislaturperiode mit uns zusammen aufgebaut hatte. Sie hat viel Enttäuschung und Politikverdrossenheit bei den Eltern geschaffen.
Nun erinnern wir uns einmal ein bisschen an die Vergangenheit und die Erleuchtung des Herrn Ministerpräsidenten Carstensen seinerzeit in Indien.
indem sie an den Schülerbeförderungskosten beteiligt werden. Daran ändern auch die merkwürdigen Zwischenbemerkungen des Herrn Kubicki nichts.
Lieber Herr Kollege Buder, wären Sie willens, dem Hohen Haus noch einmal mitzuteilen, wie oft der Ministerpräsident in dieser Frage umgefallen ist?
(Zuruf von der CDU: Er steht! - Abgeordne- ter Peter Harry Carstensen [CDU] geht zu ei- nem Saalmikrofon)
- Ich glaube, dass möchte der Herr Ministerpräsident, nein, der Herr Abgeordnete Carstensen, selbst mitteilen.
Ich frage Sie nunmehr, ob Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Carstensen zulassen.
- Herr Kollege Buder, können Sie sich vorstellen, das es - wenn man wie in meiner Regierungszeit ein Haushalt übernimmt, der zu den verlogensten Haushalten gehört hat, den ich je erlebt habe
- Herr Kollege Stegner, Sie sollten im Moment jetzt ganz still sein -, vor dem Hintergrund eines solchen Haushaltes und der Notwendigkeit, jetzt daraus einen nachhaltigen Haushalt zu formen und einen Sparkurs aufzubauen, der vorbildlich in ganz Deutschland geworden ist, notwendig sein kann, auch Entscheidungen zu treffen, die nicht jeden freuen, die draußen nicht mit Beifall bedacht werden, weil es darum geht, unseren Haushalt für die Kinder, die jetzt zur Schule fahren sollen, so zu gestalten, dass sie anschließend auch noch Politik gestalten können?
(Beifall bei der CDU - Olaf Schulze [SPD]: Das war doch, als Sie in Indien waren, nicht anders! - Weitere Zurufe von der SPD)
Herr Ministerpräsident und Herr Kollege Carstensen, vorstellen kann ich mir alles. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass dem Ministerpräsidenten Carstensen diese Haushaltslage in Schleswig-Holstein bei der Entscheidung, Eltern von den Schülerbeförderungskosten freizuhalten, bekannt war.
Ich kann mir in diesem Zusammenhang auch vorstellen, dass diese Lage nicht nur ihm, sondern auch seiner Fraktion bekannt war, und sie trotz alledem das mitgetragen beziehungsweise mit uns zusammen beschlossen hat. Ich glaube, dass damit Ihre Frage beantwortet ist.
Bevor Sie fortfahren, möchte ich noch etwas sagen. - Herr Abgeordneter Carstensen, das Wort „verlogen” ist ein unparlamentarischer Ausdruck, und ich rüge die Wahl dieser Formulierung.
(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Unglaublich! - Weitere Zurufe von CDU und FDP)
Und auch die FDP ist in diesem Zusammenhang vom Paulus zum Saulus geworden. Herr Dr. Kluge, damals noch Stellenbewerber für das Bildungsministerium, brachte am 10. Mai 2007 einen Antrag gegen die Elternbeteiligung mit den Worten ein - und ich zitiere -:
„Mit unserem Gesetzentwurf bieten wir Liberale dem Landtag die Möglichkeit, die umstrittenen Regelungen wieder rückgängig zu machen und die alte Rechtslage im Schulgesetz wieder herzustellen. Die FDP war von Anfang an gegen eine 30-prozentige Zwangsbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten.”
„Das widerspricht dem Sinn des Schulgesetzes. § 12 gewährleistet ausdrücklich die Schulgeldfreiheit.”
Mittlerweile sieht er das offenbar anders. So tritt am 1. August 2011 nun die von Herrn Klug durchgesetzte Neuregelung in § 114 Abs. 2 des Schulge
setzes in Kraft, wonach die Kreissatzungen vorsehen müssen, dass die Eltern beziehungsweise volljährigen Schüler angemessen an den Schülerbeförderungskosten beteiligt werden.
Um noch einmal kurz darauf einzugehen: Allein die Formulierung „angemessen“ ist Ausdruck Ihrer Feigheit,
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Das ist unglaublich!)