Die Landesregierung hat die Ergebnisse ihres Markterkundungsverfahrens vorgelegt. Das Ergebnis war für uns erwartbar und bestätigt unsere Auffassung.
Die Einleitung des Markterkundungsverfahrens im Frühjahr 2011 war ein deutliches Signal der Landesregierung, dass die Zeichen auf Privatisierung gestellt werden sollen. Die Interessenbekundung zeigt, dass dieses Signal auch verstanden wurde. Private Krankenhausträger stehen in den Startlöchern für eine Privatisierung des UK S-H. Der Minister hat im Ausschuss berichtet, dass es einen Interessenten gibt, der das UK S-H defusionieren und das Uniklinikum in Lübeck sofort privatisieren möchte. Er hat erklärt, dass dieser Vorschlag in den weiteren Entscheidungsprozess der Landesregierung natürlich nicht eingeschlossen werden könne, weil mit ihm eine Entscheidung über die materielle Privatisierung des Primärbereichs der Krankenversorgung des UK S-H vor dem 1. April 2015 verbunden wäre.
Es sollte der Landesregierung aber auch klar sein das ist ihr natürlich auch klar -, dass das ÖPPKombinationsmodell, in dem die Krankenversorgung mit einer Privatisierungsoption eingeschlossen ist, eine theoretische Option auf eine Privatisierungsentscheidung im April 2015 und die sehr praktische Entscheidung enthält, die Privatisierung jetzt schon einzuleiten.
Ein möglicher Krankenhausbetreiber nach diesem Modell wird unumkehrbar in die Betriebsund Personalstrukturen der Krankenhausversorgung eingreifen. Er wird seine baulichen Investitionen zurückhaben wollen, wenn die Privatisierung nicht vollzogen wird.
Das ÖPP-Kombinationsmodell muss deshalb vom Tisch, das Modell sofortige Privatisierung des Standortes Lübeck!
Der Zwischenbericht des Ministeriums sagt zu dem weiteren Verfahren: Aus den vorgelegten Konzepten sei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht abzuleiten. Die Modell- und Konzeptideen müssten jetzt auf ihre Tragfähigkeit hin untersucht werden. Mit anderen Worten: Nach der Markterforschung ist vor der Markterforschung. Das für das Verfahren ausgegebene Geld hätte man sich sparen können.
Es geht für uns weiter um eine politische Entscheidung. Meines Wissens hat heute der Personalrat des Klinikums Lübeck und Kiel in einem offenen Brief geschrieben, der Ihnen allen wohl vorliegt, dass eine politische Entscheidung gefällt werden muss und dass von einer Privatisierung abgesehen werden sollte.
Die Landesregierung ist dabei, die vertragliche Bindung der Anwendungsvereinbarung zu unterlaufen und eine Privatisierung des UK S-H einzuleiten. Wir, DIE LINKE, lehnen die Privatisierung des UK S-H ab. Das schließt ein, dass wir jede Vorfestlegung in Richtung auf eine Privatisierung ablehnen. Wir sind noch immer der Meinung, dass es Aufgabe des Landes bleibt, den Masterplan umzusetzen und dies mit Landesmitteln zu tun.
Am 8. Juli sollen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein vorgelegt werden. Um diese Empfehlungen ist ein wildes Hickhack in der Presse entbrannt.
Wir hätten uns gewünscht, dass nach der Vorlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates eine sachliche Debatte darüber geführt wird, ob sich die Fusion des UK S-H im Jahr 2003 bewährt hat oder ob sie tatsächlich gescheitert ist. Dieser Wunsch ist von der Wirklichkeit überholt worden. Der Wissenschaftsrat ist in die unübersichtliche Gemengelage
Richtig ist, dass eine Trennung der beiden Kliniken deren Privatisierung erleichtern würde. Man kann aber ein Großunternehmen wie das Uniklinikum nicht beliebig fusionieren oder defusionieren.
Eine Defusion zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die Fraktion DIE LINKE ab, solange man uns nicht klar das Scheitern der Fusion nachweist. Wer jetzt das Uniklinikum Schleswig-Holstein zerschlagen will, hat keine vernünftigen Gründe, sondern will eine Empfehlung des Wissenschaftsrats undiskutiert für seine Privatisierungspläne einspannen. Das werden wir nicht mitmachen.
DIE LINKE hält an ihren drei Zielen für die Zukunft des UK S-H fest. Wir wollen den voll umfänglichen Erhalt des UK S-H als medizinischer Maximalversorger für die Bevölkerung in Schleswig-Holstein.
Wir wollen die Aufrechterhaltung der Rolle des UK S-H als Klinikum für die medizinische Forschung und Lehre in Schleswig-Holstein. Deshalb sind wir gegen die Privatisierung des UK S-H.
Wir wollen anständige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in allen Bereichen des UK S-H. Darin ist eingeschlossen, dass die Anwendungsvereinbarung nicht in der Nähe ihrer Buchstaben, sondern in ihrem Geiste eingehalten wird. Das schließt eine Entscheidung über die Privatisierung des Primärbereichs der Krankenversorgung des UK S-H aus.
Krankenversorgung, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind für DIE LINKE Daseinsvorsorge und müssen in öffentlicher Hand bleiben.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass vieles von dem, was hier in der Debatte gesagt wurde, auch schon in den Debatten vorher gesagt worden ist. Insofern will ich den formellen Teil meiner Rede ausgesprochen kurz halten und sagen, dass wir das Markterkundungsverfahren - das habe ich am 16. Juni so auch im Ausschuss vorgestellt - mit drei Bedingungen auf den Weg gebracht haben. Das waren sozusagen drei Vorgaben für die Marktteilnehmer, die sich dazu äußern sollten.
Das sind die Vorgaben, dass die Sicherung von Forschung und Lehre gewährleistet bleibt, dass die Sicherung der Maximalversorgung gewährleistet bleibt und dass die tarifliche Anwendungsvereinbarung, dass vor dem 1. April 2015 keine materielle Privatisierung des Primärbereichs der Krankenversorgung stattfinden darf, eingehalten wird. Sie können sich darauf verlassen, dass ich dafür Sorge tragen werde, dass diese Anwendungsvereinbarung eingehalten wird. Sie trägt nämlich meine Unterschrift. Ich habe ein Interesse daran, deutlich zu machen, dass meine Unterschrift gilt. Insofern können Sie sich darauf verlassen, dass wir vor 2015 keine Privatisierung vornehmen. Ich meine aber, dass das gar nicht der entscheidende Punkt ist.
Wenn man einmal in die wirkliche Auslegung des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW eintritt, sagt der Antrag nicht das, was Herr Kollege Harms in seiner Rede ausgeführt hat. Der Antrag besagt nämlich nicht, dass eine Privatisierung auszuschließen ist, sondern der Antrag besagt lediglich, dass vor 2015 eine Vorfestlegung für eine Privatisierung auszuschließen ist.
Wenn man dem Willen des Herrn Abgeordneten Harms hätte folgen wollen, den er in seiner Rede zum Ausdruck gebracht hat, hätte der Antrag lauten müssen, die Landesregierung solle ein Model wählen, das eine Privatisierung ausschließt. Das steht aber nicht in dem Antrag. So habe ich auch Herrn Kollegen Tietze nicht verstanden. In dem Fall ging es nur um die Frage, mit welchem Modell wir ein PPP-Modell auf den Weg bringen und welche mögliche Anschlussfähigkeit nach 2015 dort gegeben ist beziehungsweise ob das eine Modell, das ich im Ausschuss vorgestellt habe, tatsächlich eine Vorfestlegung in dem Sinne bedeutet, dass es mit einer Entscheidung für eine Privatisierung gleichzustellen wäre.
Ich würde uns raten, dass wir so vorgehen sollten, dass wir Optionen jetzt noch nicht ausschließen, von denen wir nicht wissen, ob wir sie irgendwann einmal brauchen werden. Insofern geht es darum, das PPP-Modell so auszulegen, dass es in der Tat anschlussfähig ist, ohne dass ein Automatismus damit einhergeht. Ich meine, das ist möglicherweise eine der Leitplanken für die Diskussion, die wir haben.
Ich möchte noch kurz auf die Anmerkung eingehen, die den Wissenschaftsrat anbelangt. Herr Abgeordneter Harms hat gesagt, das hätte er aus der Presse erfahren. Das hätte er nicht aus der Presse erfahren müssen, weil er hätte in das sehen können, was wir der Fraktion zugeschickt haben. Wir haben das in der Tat den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Es ist vielleicht ungewöhnlich, dass man einen solchen Entwurf zur Verfügung stellt.
Herr Harms, Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir dafür Sorge tragen werden, dass die Diskussion über das Modell für das Bauvorhaben am UK S-H nicht dadurch überschattet wird, dass wir einen Streit haben, welche Informationen wir zur Verfügung stellen und welche nicht, sondern Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen. Das tun wir nicht aus Nächstenliebe und Menschlichkeit, sondern das tun wir, damit auch Sie in die Lage versetzt werden, sehr genau zu begründen, wie Sie sich in dem Fall entscheiden und was Sie mitmachen und was Sie nicht mitmachen. Das gehört nämlich meiner Meinung nach auch zu einer verantwortungsvollen Oppositionsarbeit in dieser Fragestellung dazu. Ich meine, dass, auch deutlich wird, dass je mehr Informationen wir zur Verfügung stellen, das Ganze ein sich selbst erläuternder Prozess wird. Insofern haben wir überhaupt keine Probleme damit, diese Dinge zur Verfügung zu stellen.
Probleme habe ich allerdings damit, dass wir jetzt Stellung nehmen sollen oder uns am besten von einem Beschluss distanzieren sollen, den der Wissenschaftsrat noch gar nicht gefasst hat. Insofern will ich mich nicht im Einzelnen dazu äußern. Dies auch deshalb nicht, weil nicht auszuschließen ist, dass der eine oder andere Antrag, den das Land Schleswig-Holstein am 8. Juli gegenüber dem Wissenschaftsrat stellen wird, vielleicht sogar durchkommt. Insofern kann sich diese Empfehlung noch verändern.
schaftsrats, die das Land Schleswig-Holstein selbst beantragt hat. Wir haben den Wissenschaftsrat gefragt, ob er eine Begutachtung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein vornimmt und zu Vorschlägen kommt. Insofern würde ich es für falsch halten, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Wissenschaftsrat die Vorschläge noch nicht einmal beschlossen hat, sie schon abzulehnen.
Ich würde es übrigens auch methodisch für falsch halten, jetzt schon zu sagen, dass der Wissenschaftsrat eine Fusion nicht rückgängig machen darf, nur weil die Regierung Simonis und der Bildungsstaatssekretär Stegner damals sie auf den Weg gebracht haben, sondern man muss sehr genau hinschauen, ob das stimmt, was der Wissenschaftsrat sagt.
Ich habe dazu Anmerkungen in zweierlei Hinsicht. Einmal ist es so, dass ich schon meine, dass der Wissenschaftsrat zu wenig begutachtet hat, welche wirtschaftlichen Auswirkungen bestimmte Veränderungen an einer Struktur haben können. Das ist aus meiner Sicht ein Manko dieser Empfehlung.
Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass der Wissenschaftsrat zur Empfehlung einer Fusion aus einer anderen Blickrichtung kommt. Der Wissenschaftsrat sagt nämlich - das muss man ernst nehmen, ob man es mag oder nicht -, in der schleswig-holsteinischen Hochschulmedizin ist die Krankenversorgung gegenüber der Forschung zu mächtig. Deshalb sagt er, diese Vormacht muss man dadurch brechen, dass man zwei campusbezogene Universitätsklinika wieder auf den Weg bringt, die dann eine stärkere Mitsprache der Dekane oder der Fakultäten auch tatsächlich ermöglichen.
Ich bin nicht überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, aber man muss die Argumentation des Wissenschaftsrats ernst nehmen. Wenn man ihr nicht folgen will, muss man gute Gründe haben, um ihr nicht zu folgen. Da fallen mir einige Gründe ein. Mir würde zum Beispiel einfallen, dass wir eine Holdingstruktur für die Dinge brauchen, die wir jetzt schon standortübergreifend geregelt haben. Da sind zum Beispiel Verträge mit Privaten hinsichtlich der Labordiagnostik, wie NRoCK und andere Fragen. All das muss berücksichtigt werden. Insofern meine ich, muss man die Diskussion ein bisschen differenzierter führen als allein mit Vorfestlegungen, die aus einer Zeit von vor etwa zehn Jahren herrühren. Insofern sollten wir sehr ergebnisoffen über die Empfehlungen des Wissenschaftsrates reden.
Wir sollten uns dann aber auch im August politisch darauf einigen, wie weit wir tatsächlich schon die Empfehlungen des Wissenschaftsrats in das Modell für das PPP-Projekt am UK S-H einbeziehen oder nicht einbeziehen. Damit haben wir eine ausreichend anspruchsvolle Aufgabe. Wir sollten aber, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir nicht die einzigen sind, die darüber reden, die Argumente, die andere vortragen, so ernst nehmen, dass wir sie entweder entkräften können oder übernehmen müssen.
Ich konnte nicht mehr abfragen, ob noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten möglich gewesen wäre. Gegebenfalls gibt es aber ja auch noch die Möglichkeit eines Dreiminutenbeitrages. - Danach sieht es aber nicht aus.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1613 (neu) und den Antrag Drucksache 17/1648 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 32 für heute erledigt.