Protocol of the Session on July 1, 2011

(Werner Kalinka)

schluss eine Erwägung sein, die Sie in Ihrem Ermessen leiten wird, Herr Schlie. Deshalb können wir das machen. Das ist rechtlich sauber.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege, würden Sie dennoch eine Zwischenfrage zulassen? - Nicht? - Okay.

Nun habe ich nur noch die Landesregierung auf der Rednerliste. Deshalb erteile ich dem Innenminister, Herrn Klaus Schlie, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Beteiligung von Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schülern an den Kosten der Schülerbeförderung wirft, wie ich finde, ein bemerkenswertes Licht auf eine offenbar bei der Fraktion bestehende Einstellung zu Gesetz und Recht, die ich, zurückhaltend formuliert, mindestens als problematisch bezeichnen möchte.

(Beifall bei CDU und FDP)

Deshalb ergreife ich gern das Wort, um nicht nur aus der Sicht des Kommunalministers, sondern auch in meiner Zuständigkeit für das Verfassungsrecht einige Dinge klarzustellen.

Zunächst zum Hintergrund oder - wie es früher in gewissen Kreisen hieß - zum Überbau. Durch Artikel 10 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012 vom 17. Dezember 2010 ist § 114 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes dahin gehend geändert worden, dass die Kreise verpflichtet sind, in ihrer Satzung vorzusehen, dass die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

Gemäß Artikel 30 Abs. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012 tritt diese Regelung - man höre und staune, das steht in dem Gesetz - ab 1. August 2011 in Kraft. Man muss alle Gesetze lesen.

Es kann nicht erwartet werden - ich tue das auch nicht -, dass diese Regelung allseits auf Zustimmung stößt. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass sie richtig ist. Darum geht es hier aber nicht.

Entscheidend ist vielmehr, dass die Norm in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist. Der Landtag hat sie in dieser Form mehrheitlich beschlossen, und sie ist ordnungsgemäß in Kraft getreten. Damit ist dieses Ge

setz selbstverständlich zu beachten. Die Bindung an Recht und Gesetz sollte zum Grundverständnis aller Staatsbürgerinnen und -bürger gehören. Mit ihrem Antrag verabschiedet sich die Fraktion DIE LINKE öffentlich von diesem zentralen rechtsstaatlichen Grundsatz.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schippels?

Gern.

Danke schön. Ich wollte einmal fragen, ob Sie nicht auch der Ansicht sind, dass es möglich wäre, rückwirkend eine Satzungsregelung zur Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten durch die Kreise in Kraft treten zu lassen? Das bedeutet, dass es jetzt gar nicht einer entsprechenden Verabschiedung bedarf, sondern dass man das rückwirkend im Laufe des Jahres machen kann.

- Nein! Die Befugnis, gesetzliche Regelungen zu verwerfen,

(Beifall bei CDU und FDP)

kommt aus gutem Grund ausschließlich der Verfassungsgerichtsbarkeit zu, und zwar nur in dem Fall, dass ein Gesetz nach Überzeugung des Gerichts gegen Verfassungsrecht verstößt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo kämen wir denn hin, wenn jeder nach Gutdünken darüber entscheiden könnte, welches Gesetz er anwenden will und welches doch lieber nicht? Der Antrag der Fraktion DIE LINKE redet daher staatlicher Willkür das Wort.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage des Herrn Abgeordneten Schippels?

Nein, ich glaube, er hat das verstanden. Das war nicht so schwierig.

(Heiterkeit)

Es mag in anderen staatlichen Systemen möglich sein, staatliche Willkür auszuüben, aber in unserem demokratischen Rechtsstaat ist das undenkbar und inakzeptabel.

(Thorsten Fürter)

(Beifall bei CDU und FDP - Zurufe von der SPD)

- Ich würde sagen, wenn Sie einmal eine Bauchlandung gemacht haben, versuchen Sie das nicht noch einmal.

Schon die Nummer 1 des Dringlichkeitsantrags offenbart ein völlig falsches Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung und von der Rolle der Kommunen im Staatsgefüge. Ich kläre aber gern auf: Kommunale Selbstverwaltung ist nach allgemeinem Verfassungsverständnis der Exekutive zuzurechnen. Das gilt auch für die gewählten kommunalen Vertretungen, auch wenn diese etwas irreführend hin und wieder einmal als Kommunalparlamente bezeichnet werden.

Dessen ungeachtet räumen das Grundgesetz und die Landesverfassung den Kommunen mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung im Staatsgefüge eine besonders geschützte Stellung ein. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung bedeutet jedoch keinesfalls das Recht auf eine eigene Entscheidung, welche Gesetze man vor Ort beachten möchte und welche nicht.

Hier hilft bereits die Lektüre der Landesverfassung weiter. Artikel 46 der Landesverfassung gewährleistet das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ausdrücklich nur im Rahmen der Gesetze. Auch Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordnete haben daher ihr Abstimmungsverhalten selbstverständlich an Recht und Gesetz auszurichten. Das gilt auch für den Kreis Dithmarschen.

Hierüber wacht in letzter Konsequenz das Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht. Auch hier gilt ein erneuter Blick in die Landesverfassung. Nach Absatz 3 des bereits genannten Artikel 46 sichert das Land durch seine Aufsicht die Durchführung der Gesetze. Damit wird dem Rechtsstaatsprinzip Wirkung verschafft.

Es stünde einem Rechtsstaat nicht gut an, wenn Rechtsverstöße zwar unzulässig wären, letztlich aber kein Instrumentarium zur Verfügung stünde, um ihnen wirksam begegnen zu können. Dementsprechend ist es im Falle der Weigerung einzelner Kreise, fristgerecht eine gesetzeskonforme Schülerbeförderungssatzung zu erlassen, meine Aufgabe als Innenminister - jedenfalls nach meinem Amtsverständnis -, durch geeignete kommunalaufsichtliche Maßnahmen einen rechtskonformen Zustand herbeizuführen.

Herr Dr. Stegner, ich akzeptiere, dass Sie eine andere Rechtsauffassung hatten. Deswegen sind Sie aber auch nicht mehr Innenminister.

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk zulassen?

Ja.

Wir haben leider Probleme mit der Technik. Ich bitte jetzt die Anwesenden, so leise zu sein, dass wir die Kollegin Spoorendonk auch ohne Mikrofon verstehen können.

Herr Minister, ich teile ja Ihre Auffassung, dass kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze stattfinden muss. Ich gehe davon aus, dass das in jedem Fall gilt, auch beispielsweise beim Landesarchivgesetz und bei der Umsetzung des Landesarchivgesetzes auf kommunaler Ebene. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Meine Ausführungen sind grundsätzlicher Natur.

Ich werde darauf zurückkommen, Herr Minister.

(Vereinzelter Beifall bei SSW und SPD)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Fürter?

Die Zwischenfragen gestatte ich besonders gern.

Herr Minister Schlie, vielen Dank. Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Frage, ob die Kommunalaufsicht tätig wird und wie sie tätig wird, im Ermessen Ihres Hauses steht?

- Nein, sie steht im Ermessen der Gesetze, die der Schleswig-Holsteinische Landtag hier beschlossen hat. Der Ermessensspielraum richtet sich nicht danach - damit liegen Sie völlig falsch, das ist ein

(Minister Klaus Schlie)

bisschen abstrus -, ob ich ein Gesetz, das ich noch einmal eben benannt habe, das zum 1. August 2011 in Kraft treten soll, dann gegebenenfalls durch meine Tätigkeit als Kommunalaufsicht mit den entsprechenden Maßnahmen durchzuführen habe oder nicht. Ich glaube, das ist so obskur, dass ich nicht weiß, ob Sie sich mit dieser Frage einen Gefallen getan haben.

Auch mit Blick auf die weit überwiegende Zahl der Kreise, die der Gesetzgebungsumsetzung - das will ich auch noch einmal deutlich hervorheben - trotz zum Teil kontroverser Debatten vor Ort selbstverständlich gefolgt sind, konnte und durfte ich hier nicht untätig bleiben. Was also - so frage ich die antragstellende Fraktion - wollen Sie da missbilligen lassen?

Herr Innenminister

Nun will ich das erst einmal zu Ende führen.

Herr Innenminister, lassen Sie mich bitte ausreden. - Die antragstellende Fraktion hat auch eine Frage an Sie, die Sie offenbar nicht zulassen möchten. Habe ich das gerade richtig verstanden?

Ich würde das jetzt gern im Zusammenhang zu Ende bringen. Ich biete dem Abgeordneten Jezewski an, das anschließend mit ihm weiter zu erörtern.