Protocol of the Session on June 30, 2011

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und vereinzelt beim SSW)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Werner Kalinka das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann eigentlich auch ein bisschen verstehen, dass die Aufmerksamkeit im Hause etwas geringer wird. Denn worum geht es bei diesem Thema? - Eine Richtlinie eines Bundesministeriums setzt für eine Förderung das Bekenntnis zur Demokratie voraus. Das Bekenntnis zur Demokratie ist weder schlecht, schädlich noch verboten. Es stellt sich eigentlich die Frage: Warum sollte ein Landtag so etwas ablehnen?

(Gerrit Koch [FDP]: Genau!)

Bei der Suche nach Antworten fällt auf, Frau Kollegin, dass dieser Antrag wortgleich in andere Landesparlamente eingebracht wurde und im Bundes

(Serpil Midyatli)

tag bereits am 10. Februar behandelt wurde. Das ist ein Thema, das woanders bereits diskutiert wurde. Es soll zu einem Thema gemacht werden.

Inhaltlich ist bemerkenswert, womit die Antragsteller - Sie haben es eben vorgetragen - Probleme haben. Das Bundesfamilienministerium will öffentliche Fördermittel nur an Demokratieinitiativen vergeben, wenn sich diese zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Ihre Arbeit muss den Zielen des Grundgesetzes förderlich sein, und sie selbst müssen darauf achten, dass Fördergelder nicht an solche weitergereicht werden, die gegen unsere Verfassung arbeiten. Diese Anforderungen sind nichts anderes als eine pure Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei CDU und FDP)

Befremdend ist allerdings der gedankliche Schritt, dass dies etwas mit Verdächtigungen zu tun habe. Es folgt auch keinem Verdacht, wenn Abgeordnete einen Eid auf die Verfassung leisten. Genauso wenig entspringt es einem Verdacht, geschweige denn einem Generalverdacht - was für ein Wort! -, wenn wir von unseren Regierungsmitgliedern, Richtern oder Beamten den Eid verlangen, dass sie sich für die Verfassung einsetzen. Warum soll der Bund bei der Vergabe öffentlicher Mittel andere Kriterien anlegen? Wer hier ein Problem hat, sollte in sich selbst gehen und ein bisschen über sich selbst nachdenken.

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rother?

Selbstverständlich.

Lieber Kollege Kalinka, warum sind Sie dann dafür, dass diese Erklärung an dieser Stelle abgegeben wird und bei anderen Mittelvergaben nicht?

- Das habe ich doch gar nicht gesagt.

(Thomas Rother [SPD]: Gut! - Weitere Zuru- fe von der SPD - Vereinzelte Heiterkeit)

- Das war es, Herr Kollege.

Herr Abgeordneter Kalinka, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Amtsberg?

Ich muss mich orientieren. - Gerne.

Herr Kalinka, ist Ihnen klar, dass die Demokratieerklärung, wie sie genannt wird, aus zwei Teilen besteht und es uns im Wesentlichen um den zweiten Teil geht? Ist Ihnen auch bewusst, dass sich in der Vergangenheit verschiedenste Initiativen zu Wort gemeldet und gesagt haben, dass nicht der erste Teil der Erklärung das Problem sei, sondern der zweite? Können Sie vielleicht erläutern, worum es dabei geht?

- Frau Kollegin, das ist mir bewusst. Das geht aus dem Antrag aber nicht hervor.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe, glaube ich, hinreichend deutlich gemacht, worum es bei diesem Thema geht. Wir sollten bestimmten Anfängen wehren; darüber kann es keinen Zweifel geben. Niemand darf auch nur einen Cent an Steuergeldern haben, der, auch wenn er als Kooperationspartner einer Demokratieinitiative genannt wird, nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ich bin schon ein bisschen erstaunt, mit welcher Laxheit Sie das Wort „Verfassungstreue“ gesagt haben.

(Zuruf von der SPD: Lax!)

- Ja, lax, genauso war es.

Wer nicht bereit ist, alle Zweifel an Gewaltfreiheit und Verfassungstreue klar auszuschließen, der trägt die Idee einer friedlichen Demokratie in nicht ausreichendem Maße. Mehr wird nicht verlangt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wem es also schwerfällt, sich klar gegen jeden Extremismus zu bekennen und das Gleiche von seinen Kooperationspartnern einzufordern, kann nicht fordern, öffentliche Gelder zu erhalten. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Das kann man auch in drei Minuten darlegen; dazu braucht man nicht einmal fünf Minuten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete BrandHückstädt das Wort.

(Werner Kalinka)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es einmal ganz klar am Anfang zu sagen: Es geht nicht um die Ächtung irgendwelcher Initiativen, sondern um die Frage, wer gefördert werden darf und wer nicht gefördert werden darf. Diejenigen, die sich teilweise seit Jahren in Beratungsnetzen jeglicher Art gegen Rechts oder gegen Links engagieren und die vor Ort Zivilcourage zeigen, verdienen zunächst einmal unser aller Dank und unsere Anerkennung.

(Zuruf von der SPD: Vielleicht auch Förde- rung!)

Es geht allein darum, dass der Staat, wenn er Programme für private Träger und Initiativen gegen Extremismus auflegt, darauf zu achten hat, dass nicht gerade diejenigen gefördert werden, die selbst extremistisch handeln. Klingt logisch? Ist es auch!

Unlogisch dagegen sind SPD und Linke in ihrer Argumentation. Gestern haben wir hier im Plenum Ihren Antrag auf ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD behandelt. Eine Ihrer Begründungen dafür war, dass sich immer mehr Rechtsextremisten in Vereine und Verbände schleichen, um von dort aus die Demokratie zu unterminieren. In Ihrem NPD-Antrag stand:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein demokratischer Staat die gegen ihn gerichteten Aktivitäten auch noch finanziert.“

Bingo! Genau das ist der Punkt, um den es hier geht - nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei der FDP)

Wenn Sie mir nun bitte erklären würden, was Sie eigentlich wollen! Die NPD verbieten, aber auf keinen Fall eine Erklärung von Vereinen und Verbänden, dass sie das Geld, das sie vom Staat für bestimmte Zwecke bekommen, nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verwenden dürfen - das passt überhaupt nicht zusammen, ist scheinheilig, widersprüchlich und noch dazu völlig undemokratisch.

(Beifall bei der FDP)

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rother?

Frau Brand-Hückstädt, ist Ihnen denn eine Initiative bekannt, die genau unter diese Kriterien fällt und der man deshalb die Zuwendungsfähigkeit entziehen sollte? Hat es solche Fälle denn gegeben?

- Nein. Wenn Sie mich weiterreden lassen, erzähle ich Ihnen, wie lange es diese Erklärung schon gibt.

Zur Historie dieser Erklärung, die ganz spannend ist: Im Jahr 2004 ist diese Initiative vom damaligen Bundesinnenminister gestartet worden. Man wollte, dass niemand Leistungen erhält, der sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennt, dass vor allen Dingen jeder Anschein einer Tolerierung extremistischer Auffassungen - seien sie von rechts oder links - vermieden werden muss.

Bereits 2005 wurde diese Formulierung, die jetzt in Rede steht, in Bewilligungsbescheide aufgenommen. Denjenigen, die jetzt noch überlegen, wer 2004 Innenminister des Bundes war, bin ich gern behilflich: Es war Otto Schily.

Mögen jetzt die Damen und Herren auf der linken Seite einmal ein bisschen von ihrem Ross runterkommen und nicht die Einzigen sein wollen, die für Demokratie und Freiheit in diesem Land sind!

(Zurufe von der SPD)

Das Thema ist ein Thema des Bundes. Die Anträge, die wortgleich mit anderen sind und über die wir hier heute diskutieren, wurden sehr ausführlich am 10. Februar 2011 im Bundestag diskutiert. Die Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Das wird vermutlich auch hier heute so sein. Handlungsmöglichkeiten für den Schleswig-Holsteinischen Landtag als Gesetzgeber bestehen nicht.

(Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Kai Dolgner [SPD])

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich rede jetzt erst einmal weiter.