Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 3. Tagung des SchleswigHolsteinischen Landtags. Ich möchte Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich stelle fest: Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist Frau Abgeordnete Ellen Streitbörger. An dieser Stelle gute Besserung und auf ein baldiges Wiedersehen im Landtag!
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrages Drucksache 17/127 abstimmen. Ich weise darauf hin, dass nach § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Dringlichkeit vom Landtag bejaht worden ist.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 38 A in die Tagesordnung einzureihen und am Freitag nach Punkt 16 mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten aufzurufen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so.
Dieser Antrag ist noch im Druck. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag in dieser Tagung aufzurufen, ihn als Tagesordnungspunkt 38 B in die Tagesordnung einzureihen und ohne Aussprache zu behandeln. Ich höre auch hier keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 9, 10, 11, 32, 34, 35, 41, 42 und 46 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 18, 37, 44 und 45.
Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 13 „TierschutzVerbandsklagerecht“ wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 3 und 5, Gesetzentwürfe zum Denkmalschutzrecht, 6 und 28, Änderung des Schulgesetzes sowie Antrag zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums, 11 und 35, Einsetzungsbeschluss und Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, 21 und 39, Anträge zu den Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie zur Ablehnung von Steuersenkungen zulasten von Land und Kommunen, 24 und 43, Qualifizierungsoffensive und Umsetzungsstand des 10-%-Ziels sowie Bildungsfinanzierung. Anträge zu einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 3. Tagung.
Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. Ich höre keinen Widerspruch; das ist gut.
Auf der Tribüne begrüße ich sehr herzlich einen ganz besonderen Gast, den Erzbischof von Hamburg, Dr. Werner Thissen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich danke Ihnen im Namen des ganzen Hauses für die gemeinsame Andacht, die wir vorhin feiern konnten. Ich bedanke mich für das gute Miteinander zwischen der katholische Kirche und dem Land Schleswig-Holstein, und ich bedanke mich auch ausdrücklich für ein sehr gutes und offenes Gespräch. - Herzlich willkommen in unserem Parlament!
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der KätheKollwitz-Schule, Kiel, sowie der Beruflichen Schulen Soziales, Ernährung und Bau der Landeshauptstadt Kiel. - Herzlich willkommen!
- Ja, wir haben ihn auch schon richtig vermisst: Ich begrüße ganz herzlich unseren ehemaligen langjährigen Abgeordnetenkollegen Manfred Ritzek.
Zur ersten Frage erteile ich der Frau Abgeordneten Birgit Herdejürgen von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich frage die Landesregierung: Trifft es zu, dass Minister a. D. Dr. Marnette im November 2008 im Zusammenhang mit dem Themenkomplex HSH Nordbank einen mehrseitigen Fragenkatalog an Ministerpräsident Carstensen und Minister Wiegard geschickt hat? Was waren die Inhalte, und wie haben Ministerpräsident Carstensen und Minister Wiegard auf den Fragenkatalog reagiert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich auf die Frage eingehe, darf ich eine kurze Vorbemerkung machen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 27. Oktober einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema HSH Nordbank eingesetzt. Dieser soll und wird sich unter anderem mit den hier gestellten Fragen beschäftigen. Die Landesregierung hat dem Untersuchungsausschuss stets - zuletzt in der Regierungserklärung - die volle Unterstützung zugesi
chert, unter anderem dadurch, dass die Kabinettsprotokolle dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zügig zugestellt wurden.
Ich stelle fest, dass mit dieser Fragestunde Teile des Untersuchungsgegenstandes zum Gegenstand einer Erörterung im Plenum erhoben werden. Hinzu kommt, dass sämtliche Fragen, die den Bereich der internen Willensbildung innerhalb des Kabinetts und somit den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zumindest berühren, nur teilweise Gegenstand einer Erörterung im Plenum sind. Gleichwohl ist die Beantwortung der eingereichten Fragen auch unter Berücksichtigung des Artikels 23 Abs. 3 der Landesverfassung möglich. Ich weise allerdings darauf hin, dass sich die Landesregierung vorbehält, künftige beziehungsweise weitere Fragen einer Prüfung im Einzelfall zu unterziehen.
Ich komme damit zur Beantwortung der eingereichten Frage. Ja, am 9. November 2008 übersandte Minister a. D. Dr. Marnette Fragen betreffend die HSH Nordbank. Unter anderem ging es dabei um die Ergebnisentwicklung im Konzern seit dem Jahr 2006. Es ging um die Ergebnisentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern. Es ging um die Aufteilung der Ergebnisbeiträge nach Regionen. Es ging um die Erläuterung und Analyse der Bilanzstruktur und der Kapitalflussrechnung. Es ging um die Ableitung des Unternehmens- und Equity-Wertes zum 30. September 2008. Außerdem ging es um weitere Angaben zur Neudefinition des Kerngeschäfts in den Geschäftsfeldern.
Das Schreiben ging im Büro des Ministerpräsidenten am 9. November um 19:04 Uhr ein. Es wurde an das zuständige Finanzministerium weitergeleitet. Die Fragen sind vom Finanzministerium an die HSH Nordbank zur Aufarbeitung weitergegeben worden.
Herr Minister, sind Fragenkataloge, die von Herrn Minister a. D. Dr. Marnette im Zusammenhang mit der HSH Nordbank erstellt wurden, jemals von der Landesregierung schriftlich beantwortet worden?
mündeten jedoch in einer Reihe von Gesprächen, die mit Herrn Minister a. D. Dr. Marnette geführt worden sind.
Wir müssen uns auf das Verfahren insgesamt verständigen. Ich schlage vor, dass zunächst die Fragestellerin Zusatzfragen stellt. Danach rufe ich weitere Zusatzfragen der Frau Abgeordneten Heinold auf. Das gilt dann auch für die Fragen des Abgeordneten Lars Harms. Dann befinden wir uns wieder in einem einheitlichen Verfahren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Frage lautet: Trifft es zu, dass Minister a. D. Dr. Marnette im November 2008 verlangt hat, der künftige Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank möge eine Ehrenerklärung abgeben?
Das hängt davon ab, was Sie als Ehrenerklärung bezeichnen. Richtig ist, dass Minister a. D. Dr. Marnette seinerzeit im Zuge der Beschlussfassung der Landesregierung im Umlaufverfahren unter anderem wegen der Bestellung von Herrn Professor Nonnenmacher zum Vorstandsvorsitzenden seine Zustimmung unter einem Vorbehalt erklärt hat, den er dann selbst später als Ehrenerklärung bezeichnet hat. Der Vorbehalt ist erörtert worden. Danach ist dieser in unmittelbarem Zusammenhang mit der weiteren Kabinettsbefassung nicht weiter thematisiert worden.
In einem Fall hat es ein Gespräch gegeben, und in dem anderen Fall wurde dem Ministerpräsidenten dieser Fall zur Kenntnis gegeben.