Herr Kubicki, wir als LINKE sind ja auch an zwei Regierungen beteiligt, da gibt es auch Staatskanzleien. Ich möchte das entsprechend weitergeben, damit man dort nachforschen beziehungsweise reagieren kann. Sie müssen das ja nicht jetzt machen, aber vielleicht später: Bitte teilen Sie mir mit, wer in den Staatskanzleien in Berlin und in Brandenburg gemeint ist, sodass wir dieses Problem, das Sie eben dargestellt haben, auch angehen können.
Es haben Kolleginnen und Kollegen erklärt, dass sie die Frage nicht verstanden haben. Dann wäre meine Antwort darauf problematisch. - Die Frage ist, ob ich Herrn Schippels bereit bin mitzuteilen, welche Mitarbeiter aus den Staatskanzleien von Berlin und Brandenburg ich für extremistisch halte. - Darüber werde ich nachdenken.
Herr Abgeordneter Carstensen, war das gerade eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage, die Sie stellen wollten? - Nein, zu einem Dreiminutenbeitrag.
Dann erteile ich für einen weiteren Dreiminutenbeitrag Herrn Abgeordneten Peter Harry Carstensen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur sagen, dass es während meiner Regierungszeit bei uns in der Staatskanzlei keine Taliban, keine Extremisten, gibt, vor allen Dingen auch keine Unbelehrbaren.
Diejenigen, die damals an alten Staatsverträgen festgehalten haben, sind belehrt worden. Es gibt einen, der die Richtlinien der Politik bestimmt, und einen, der darüber nachdenkt, ob das, was wir haben, richtig und vernünftig ist. - Jetzt müsste ich eigentlich auch zu meinem Tisch gehen. - Ich bedanke mich für den Dreiminutenbeitrag von meinem Fraktionsvorsitzenden Christian von Boetticher, der sehr deutlich gemacht hat, dass der Zustand, den wir im Moment bei uns haben, untragbar ist.
Dieser Ministerpräsident ist derjenige, der in den Ministerpräsidentkonferenzen bei allen Diskussion über Lotteriemonopole und viele andere Dinge Herr Stegner, wir haben auch unsere gemeinsamen Erlebnisse, und Sie wissen, dass ich auch seinerzeit gegen das gewesen bin, was Sie gemacht haben immer darauf hingewiesen hat, dass es in Schleswig-Holstein so gut wie keinen gibt, der ein Suchtverhalten beim Lotteriespiel zeigt. Wir haben woanders Probleme. Das ist hier schon deutlich geworden, aber wir sind nicht überall in der Lage, das selbst zu regeln.
Herr Heinemann, wenn ich durch Kiel oder Berlin fahre und feststelle, dass dort große Glücksspielhallen gebaut werden, bin ich leider nicht in der Lage, das zu verbieten. Ich bin aber derjenige, der gerade die Daddelhallen in der Diskussion über den Glücksspielstaatsvertrag sehr häufig angesprochen hat.
Man sollte einmal schauen, wie die Situation aussieht. Ich habe dort drüben meinen Rechner liegen, und ich habe das gerade mal aufgerufen und draußen und auch hier hochgehalten: Ich bin in der Lage, während der Landtagssitzung mindestens an 20, 30, 40 oder 50 Glücksspielen im Internet teilzunehmen.
- Ich mache das ja nicht, Herr Stegner. Ich habe so viel Vergnügen, wenn ich zu Ihnen hinüberschaue, ich brauche diesen Kick gar nicht mehr.
Gucken Sie sich bitte einmal die Gewinnchancen an, die wir beim Lotto haben, und gucken Sie sich die Gewinnchancen - nicht das „Gewinnen können“ - beim Pokern oder wo auch immer an! Dann kommen Sie dort auf 90 % Gewinne. Wie Sie davon noch vorher 16 % Steuer abnehmen wollen und dann Leute dazu bringen wollen, dass sie unter unser Rechtssystem schlüpfen wollen, weiß ich nicht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn wir diese Debatte, die auch dazu führt, dass die Öffentlichkeit aufmerksam wird, sachlich führen. Ich habe gerade mit dem Vertreter des „Hamburger Abendblatts“ gesprochen. Das „Hamburger Abendblatt“ hatte ohne zu merken auch einen Werbebanner für eine Firma auf seiner Internetseite - „hatte“ sage ich ganz bewusst -, ohne zu wissen, dass dies dem Glücksspielstaatsvertrag und unseren Gesetzen nicht entspricht. Das ist die Situation, die wir haben. Dass diese Situation geändert werden muss, muss doch klar sein. Ich wäre dankbar, wenn wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren würden.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kai Dolgner gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsiden, Sie haben eine sachliche Frage gestellt, Sie sollen eine Antwort darauf bekommen. Bei einer Gewinnausschüttungsquote von 90 % verbleiben tatsächlich 10 %. Da man aber nicht ein Spiel macht, sondern mehrere - das ist ja auch der Clou, wie man das beim Roulette auch kennt -, ist das anders zu sehen.
- Sie gehen ja nicht zu einem Roulettetisch, sitzen dort für eine Runde und gehen dann wieder raus. Das ist nicht der Normalfall. So läuft das natürlich auch bei Pokerrunden im Internet. Sie beteiligten sich nicht nur an einer Pokerrunde und gehen dann wieder raus.
Das heißt, bei einer 90 %igen Gewinnausschüttung sind Sie bereits nach zehn Spielen - und die haben Sie relativ schnell - bei einer Gewinnausschüttung von nur noch 35 %. Das können Sie relativ schnell ausrechnen. Ich kann Ihnen auch gern noch einmal zeigen, wie das geht. Dann sind Sie bei einem Einbehalt von 65 % beim Anbieter. Lieber Herr von Boetticher, das ist relativ einfach auszurechnen: 0,9 hoch 10 - ganz einfach.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich möchte keine Ausweitung des Glücksspiels, sondern eine Eindämmung - mit allen verfügbaren Mitteln.
Zweitens. Aufgabe des Staates ist es, gegen illegales Spielen vorzugehen und sich nicht damit abzufinden.
Drittens. Sucht ist schlimm, und sie ist eine Krankheit. Glücksspiel birgt zumindest das Risiko, dass Menschen in eine Sucht, zu einem Suchtverhalten getrieben werden.
Sehr geehrter Herr Kollege Kalinka, Sie haben eben ausgeführt, Sie seien nicht für eine Ausweitung, sondern für eine Eindämmung des Glücksspiels. Sind Sie der Auffassung, dass der Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Eindämmung des Glücksspiels führt? Und sind Sie außerdem der Meinung, dass, wenn man viele Aktivitäten, die bisher illegal stattfinden, legalisiert, das dann ein Beitrag dazu ist, das Glücksspiel einzudämmen?
Viertens. Bei Spielhallen besteht Handlungsbedarf. Darüber sind wir uns eigentlich einig. Berlin und Hessen sind dabei oder haben bereits ein Glücksspielgesetz erlassen. Ich denke, wir sollten daran arbeiten, dies auch in unserem Land zu tun.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Ulrich Schippels [DIE LINKE] - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können Sie dem Punkt in unserem Antrag gleich zu- stimmen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Stegner, es fällt schon schwer, in Ihrer Argumentation und der Argumentation Ihrer Fraktion eine gewisse Kohärenz zu finden.