Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute einmal wieder über Atomkraft. Wir finden, das ist richtig so, denn noch immer laufen hier in Deutschland Atomkraftwerke. Das beinhaltet auch der europäische Euratom-Vertrag, der die Förderung der europäischen Nuklearindustrie vorsieht - und das seit über 50 Jahren. Die Nuklearindustrie wird durch Kredite und über Nuklearforschungsgelder gefördert. Im Zeitraum von 2007 bis 2013 werden allein 5,25 Milliarden € ausgegeben. Zusätzlich werden seit dem Jahr 1995 im Rahmen der Kreditvergabe zum Neubau und zur Modernisierung von Atomkraftwerken 4 Milliarden € bereitgestellt.
Allein das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich umfasst von 2007 bis 2011 ein Budget von 2,751 Millionen €. 2,751 Millionen €, die in eine gefährliche und unbeherrschbare Technologie fließen. Irres Geld, wenn man bedenkt, dass wir dies in eine Technologie investieren, die lebensbedrohlich ist anstatt das Geld in die sichere, umweltverträgliche und soziale Energieversorgung zu investieren.
Nein, die erneuerbaren Energien bleiben weiterhin unterfinanziert, obwohl sie sicher sind, obwohl sie Arbeitsplätze schaffen, obwohl sie nachhaltig und der richtige Weg sind. Ich zitiere aus der Präambel des Euratom-Vertrags von 2010:
„... entschlossen, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt...“
Die Bürgerinnen und Bürger Europas finanzieren Euratom mit ihren Steuern zwangsweise über den Haushalt der Europäischen Union mit. Bürgerinnen und Bürger zahlen der EU Milliardensummen, angeblich um die Sicherheit der Atomkraftwerke zu verbessern. Aber wir wissen seit Tschernobyl, und die Gleichgültigsten unter uns spätestens seit Fukushima, dass es diese Sicherheit nicht gibt. Wie wir alle wissen, tragen auch Stresstests von AKWs nichts zur Sicherheit bei. Dazu kommt auch noch, dass die geplanten Stresstests für die Atomkraftwerke in der EU - so sage ich einmal - sehr milde ausfallen.
Die Atomkraftwerke in der EU sollen Natur- und Klimakatastrophen standhalten können. Das Risiko von Flugzeugabstürzen oder Terrorangriffen soll nicht überprüft werden. Fakt ist auch, dass Euratom zwar von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert wird, er aber keiner demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegt.
Die gelegentlich demokratischeren und präziseren Regeln des Lissabon-Vertrags kommen nicht zur Anwendung. Lediglich in einigen Bereichen des Vertrages über die Europäische Atomgemeinschaft hat das Europäische Parlament Kontroll- und Konsultativfunktionen - aber kein Mitspracherecht in den Kernbereichen. Das finden wir unerträglich.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abgeord- neten Rolf Fischer [SPD], Dr. Ralf Stegner [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Damit ist die EU-Förderung der Atomenergie dem Einfluss der Bürgerinnen und Bürger entzogen. Das ist alles andere als demokratisch. Auch deswegen unterstützen wir den Antrag der SPD und sagen: Danke schön, dass es hier angesprochen worden ist, und wir hoffen, dass das auch so beschlossen werden wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fukushima hat die Atomdebatte auch in Europa neu entfacht. Angesichts der europaweiten Diskussion über die Zukunft der Atomenergie passt das Thema Euratom gut in die Zeit. Deshalb ist es folgerichtig, diesen Dinosaurier-Vertrag auf den Prüfstand zu stellen.
Die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom geht zurück ins Jahr 1957. Euratom ist unter dem Gesichtspunkt der Atomeuphorie der 50erJahre zu betrachten, als die Kernenergie noch als unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und als Schlüssel zum Wohlstand galt, also in einer Zeit, als die Atom
Zu den Hauptaufgaben des Euratom-Vertrags gehören Forschung und Förderung auf dem Nukleargebiet. Die Förderung der Atomenergie und die damit verbundenen günstigen Euratom-Kredite für Atomenergieprojekte haben bereits Milliarden von Euro verschlungen. Grundlegende Änderungen dieses Vertrags hat es bisher kaum gegeben, da diese dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen.
Dieser fest zementierte Vertrag ist vielen zu Recht ein Dorn im Auge. Er verschafft der Atomindustrie damit europaweit seit Jahrzehnten einen Sonderstatus. Mit den Euratom-Krediten wurde der Atomenergie ein enormer Vorsprung gegenüber anderen Energieformen ermöglicht. Dies hat nichts mehr mit gleichen Wettbewerbsbedingungen am Markt zu tun. Einen vergleichbaren europaweiten Vertrag zum Beispiel für regenerative Energien gibt es nicht. Damit verschafft Euratom der Atomenergie einen Wettbewerbsvorteil und widerspricht den Grundprinzipien von Gleichbehandlung der Energieerzeuger und Energieträger.
Eine weitere Ungerechtigkeit im Euratom-Vertrag ist in Bezug auf die Umwelthaftung zu sehen. Es gibt die EU-Richtlinie zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, und darin ist das Verursacherprinzip als ein Kernziel verankert. Damit wurde ein Haftungssystem zur Vermeidung und Sanierung von Schäden an Tieren, Pflanzen und natürlichen Lebensräumen, Wasserressourcen und Böden geschaffen. Diese Richtlinie gilt aber nicht für den Euratom-Vertrag. Es gibt weder eine Umwelthaftung für Atomunfälle, noch werden unmittelbare Folgekosten den direkten Verursachern aufgebürdet. Also auch hier eine Besserstellung für die risikoreiche Atomenergie. Allein aus diesen Gründen muss der Euratom-Vertrag geändert werden.
Nach Harrisburg, Tschernobyl und nun Fukushima sind wir in der Diskussion um die Atomenergie weiter. Dies muss sich dann auch im Euratom-Vertrag widerspiegeln. Niemand kann jetzt noch die Augen davor verschließen, dass dieser Vertrag geändert werden muss. Die einzig wahre Sicherheit im Zusammenhang mit der Atomenergie ist der Ausstieg, und der muss konsequent und EU-weit durchgeführt werden.
Wenn Länder bisher per Beitritt in die EU verpflichtet werden können, die Atomenergie zu fördern, muss es aber auch möglich sein, stattdessen eine Förderung der regenerativen Energien auf den Weg zu bringen. Nur dies ist sicher und zeitgemäß. Gleichzeitig müssen aber auch Regelungen getroffen werden, um die Atommeiler in den EUBeitrittsländern sicherer zu machen.
Damit sind wir bei den europaweiten Stresstests für Atomkraftwerke. Die Verhandlungen über die Stresstests der europäischen Atomkraftwerke haben deutlich gemacht, wie unterschiedlich in Europa über Atomenergie gedacht wird. Aber der Streit um die AKW-Stresstests ist beigelegt. Bis auf Terroranschläge sollen die europäischen AKW nun auf mögliche Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze und von Menschen verursachte Unfälle getestet werden. Wir wissen um die unzulänglichen und intransparenten Stresstests der deutschen Meiler, die deshalb auch von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde zu Recht kritisiert wurden.
Angesichts der starken Befürworter der Atomenergie in Europa, ist zu befürchten, dass die Stresstests der 140 europäischen Atomkraftwerke eher halbherzig durchgeführt werden. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Atomkraftwerke sowjetischer Bauart, die wir mittlerweile auch in der EU haben, wirklich einer umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertung standhalten würden.
Es führt also an der Änderung des Euratom-Vertrags kein Weg vorbei. Das europaweite Ziel muss der Ausstieg aus dieser risikobehafteten Energieform sein. Als erster Zwischenschritt muss in diesen Verträgen festgelegt werden, wie Stresstests durchgeführt werden, nach welchen Kriterien Sicherheitsmaßstäbe angelegt werden müssen. Wir müssen auch für den Ausstieg eine Regelung finden, die die Förderung der erneuerbaren Energien enthält.
Deshalb geht der Antrag der SPD natürlich in die richtige Richtung, die Verträge erst einmal zu ändern. Ich finde die klare Aussage im ersten Absatz des SPD-Antrags sehr wichtig, in dem gefordert wird, dass wir aus diesen Verträgen aussteigen müssen. Das ist auch unsere Haltung. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich natürlich demütig an den Vorschlag halten, es kurz zu machen. Deshalb werde ich nicht darauf verweisen, was Euratom alles beinhaltet. Ich werde nicht darauf verweisen, wie richtig es von der Bundeskanzlerin war, ein Moratorium aufzulegen, das gerade die Sicherheitsfragen in den Vordergrund stellt.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass allein die Tatsache, dass wir in Deutschland im Begriff sind, uns zu entscheiden, schneller aus der Kernenergie auszusteigen, nicht bedeutet, dass wir ab morgen nicht mehr in der Kernenergie drin sind, sondern dass es Fristen gibt, innerhalb derer auch wir Atomkraftwerke betreiben werden. Genauso muss man feststellen, dass in Europa insgesamt 93 Kernkraftwerke mit 196 Reaktorblöcken laufen und sich 13 Reaktorblöcke im Bau befinden.
Der Euratom-Vertrag hat zwei wichtige Aufgaben: einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte aufzustellen sowie Forschung zu unterstützen und die Verbreitung der technischen Kenntnisse sicherzustellen.
Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage, warum der Euratom-Vertrag auf einmal nicht mehr hilfreich sein sollte, wenn wir doch feststellen müssen, dass es im Moment keine Veranlassung gibt zu glauben, dass sich die allermeisten Länder in Europa energiepolitisch so verhalten wie wir.
Das muss uns ja nicht davon abhalten, es zu machen. Aber dass wir uns im Sinne einer europäischen Gesamtverantwortung aus der Frage der Atomsicherheit für Europa insgesamt verabschieden, halte ich angesichts der Tatsache, dass viele ausländische Atomkraftwerke sehr dicht an unseren Grenzen liegen, für falsch.
Aus diesem Grund wäre es richtiger, diese Frage zu beantworten, wenn wir wissen, dass die Mehrheit der Länder auf dem Weg ist auszusteigen, wie wir es sind, aber so weit ist es noch nicht.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung beide vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1497, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen gibt es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1557, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Enthaltungen gibt es keine. - Damit ist der Antrag angenommen. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt noch einige Tagesordnungspunkte auf, zunächst Tagesordnungspunkt 4:
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungsund Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein