Ich möchte nur noch einmal, weil Herr Kubicki in einem Zwischenruf, an mich gerichtet, gesagt hat, wir hätten zum Beispiel den LEP zur Ausweisung von Windflächen, auf einen parallel anzuwendenden Fall aus Hessen aufmerksam machen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 17. März 2011 in einer Windkraftplanung folgendermaßen entschieden: Der Regionalplan Nordhessen 2009 wird für nichtig erklärt. Die Antragstellerin sieht sich gehindert, Windkraftanlagen zu errichten. Das ist ein langes Ding.
Aber die Antragstellerin macht geltend, der Antragsgegner, also die gesetzgebende Behörde mit dem Regionalplan - es ist ein Gesetz, Herr Kubicki - habe nicht sichergestellt, dass sich die Windkraftnutzung in ausreichendem Maße gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt.
Ich sage Ihnen noch einmal: Lesen Sie sich das Urteil durch! Es gibt in einem Rechtsstaat keine politisch willkürliche Verhinderungsplanung. Genau dem haben Sie Tür und Tor mit Ihrer Argumentation eröffnet.
Sie sagen, wir nehmen den Auftrag als Landesgesetzgeber an und machen dann in unserer Abwägung CO2 zunichte. Genau das ist nicht statthaft. Wir haben nach fachlichen Kriterien zu entscheiden. Notfalls sind diese Entscheidungen vor Gericht beklagbar. Lassen Sie uns doch darauf einigen, dass es verdammt schwer ist, eine solche Länderklausel wirksam durchzuführen, auch als Bundesgesetzgeber, selbst wenn er es wollte. Damit könnte ich leben.
Ich bin inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass wir rechtssicher einen Ausschluss für Schleswig-Holstein, wie von SSW und Linken gefordert, durch ein generelles Verbot von CO2-Verpressung und -Erforschung in der Bundesrepublik hinbekommen,
Das Wort erteile ich für die Landesregierung dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat sich heute in einem ersten Durchgang mit dem sogenannten CCS-Gesetz befasst und mit einer großen Mehrheit die Länderklausel, die hier gerade kritisch diskutiert wird, beschlossen.
Das ist ein wichtiger - vielleicht aber noch nicht der abschließende - Schritt für die Menschen im nördlichen Landesteil. Ich sage Ihnen voraus - gerade nach dem Verlauf dieser Debatte -, dass die Menschen sehr genau unterscheiden werden, wer hinter der Kulisse nur Lärm macht und wer tatsächlich tragfähige Lösungen für dieses Land herbeiführt.
Das gilt in besonderer Weise übrigens für den vordergründigen Versuch, aus dieser Frage, CCS-Länderklausel, einen Parteienstreit zu machen. Der Gipfel der Vordergründigkeit, Frau Prante - das will ich Ihnen auch sagen -, das waren Sie.
Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, diese Landesregierung würde Hintertüren für die Konzerne offenhalten, dann sage ich Ihnen: Der vehementeste Kritiker und Gegner der Länderklausel ist der von Ihrer Partei gestellte Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg.
Der will nämlich für Vattenfall die CCS-Verpressung. Ich gucke mir sehr genau an, Frau Prante, wie sich die Bundestagsfraktion der LINKEN in diesem Gesetzgebungsverfahren verhalten wird.
Ich gucke mir an, ob sich Herr Christoffers durchsetzt oder Sie. Das gucke ich mir an. Das ist kein Parteienstreit, sondern das ist eine Frage der Interessenwahrnehmung einzelner Regionen und einzelner Bundesländer. Darum geht es in diesem Fall.
Nein. - Es geht darum, dass wir eine Länderklausel auf den Weg gebracht haben, die ganz schlicht lautet - der Rest, der hier genannt wurde, ist Begründung -:
„Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist.“
Und sie können ausschließlich positive und ausschließlich negative Ausweisungen vornehmen. Damit ist gewährleistet, dass in der Summe aller negativen Ausweisungen sichergestellt ist, dass es keine CO2-Speicherung in Schleswig-Holstein geben wird, und zwar im gesamten Landesgebiet.
Das ist übrigens auch der Kern dessen, was der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags festgestellt hat. Insofern war ich sehr verwundert über den Streit, den wir hatten. Denn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigt hundertprozentig die Rechtsauffassung der Landesregierung, indem nämlich nach einem Abwägungsprozess, der andere öffentliche Interessen beinhaltet, auch tatsächlich der Ausschluss gewährleistet werden kann, und zwar - das hat Herr Abgeordneter Kubicki auch schon dargelegt - per Gesetz, nicht in einer Verordnung, wogegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden kann. Gegen das Gesetz gibt es dann nur noch den Weg zum Verfassungsgericht, das nur noch prüft, wie das Gesetz und ob es tatsächlich verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Insofern ist das ein sehr, sehr scharfes Schwert.
Es ist übrigens auch in der praktischen politischen Anwendung ein sehr viel schärferes Schwert als das, was Sie von uns verlangen. Denn wenn Sie uns mit dem auf die Reise schicken würden, was wir in einem ersten Angang noch versucht haben, nämlich pauschal das Land Schleswig-Holstein auszunehmen - was aber weder mit der Bundesregierung noch mit der Mehrheit der Bundesländer möglich war -, frage ich Sie, was passieren würde, wenn wir Ihren Vorschlag aufnehmen würden. Wir streichen die Länderklausel, wir bringen einen Antrag in den Bundesrat ein und sagen: Schleswig-Holstein muss
pauschal ausgenommen werden. - Ich sage Ihnen, was dann passiert: Wir wären das einzige Bundesland, was dafür stimmen würde. Dann bekämen wir ein Bundesgesetz ohne eine Länderklausel. Ich sage Ihnen, das ist ein Oppositionsreflex, der manchmal eintritt. Ich kenne das noch von früher. Aber das, was Sie von uns wollen, ist, lieber in Schönheit zu sterben als eine pragmatische Lösung für das Land Schleswig-Holstein herbeizuführen.
Nun kann man bewerten, ob es gut ist, dass in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bund das Sagen hat oder nicht. In der Frage bin ich neutral, aber das ist so. Das können wir durch eine Länderklausel auch nicht verändern. Wir können durch eine Länderklausel auch nicht verändern, dass der Bund dort, wo er zuständig ist, macht, was er will. Das war aber auch nie das, was wir gesagt haben. Wir haben nie gesagt, dass wir das CCS-Gesetz der Bundesregierung vom Kopf auf die Füße stellen wollen. Sondern wir haben immer nur gesagt, dass wir als Land bei diesem CCS-Gesetz in der Lage sein wollen, die Interessen der Menschen dieses Landes wahrzunehmen. Das leisten wir. Ich bin froh darüber, dass wir das geschafft haben. Ich bedaure übrigens, dass Sie sich an dieser Wahrnehmung der Interessen der Menschen in SchleswigHolstein nicht beteiligen.
Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, der Frau Abgeordneten Ranka Prante.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das hier nicht so im Raum stehen lassen. Ich verweise erstens auf die Drucksache 17/5232 des Bundestag, mit dem unsere Fraktion einen Gesetzentwurf zum Verbot von CCS-Einlagerungen im gesamten Bundesgebiet eingebracht hat. Das ist das Erste.
Zweitens möchte ich noch einmal klarstellen: Die Ängste der Menschen hören nicht an den Landesgrenzen auf. CCS hört auch nicht an der Landesgrenze auf. Ich möchte Sie noch einmal darum bitten, darüber nachzudenken, was Gas unterirdisch
verursachen kann. Auch wenn vor der Zwölfmeilenzone Gas eingespeist wird, kommt das bei uns an. Das ist ganz einfach. Das ist das, worum es hier geht. Ich finde es klasse, dass die Grünen mittlerweile sagen, dass das auf Bundesebene verboten werden muss.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen.
Hinsichtlich der Abstimmungslage stelle ich fest: Es liegt Ihnen vor - erstens - der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1547. Abweichend von der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, ihn zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Zweitens. Da der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1551, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzt, lasse ich über diesen Änderungsantrag zuerst abstimmen. Wer also dem Änderungsantrag Drucksache 17/1551 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. - Enthaltungen gibt es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1479, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. - Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1547, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich weise darauf hin, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständig haben, die Tagesordnungspunkte 40 und 47 in der Juni-Ta