Protocol of the Session on March 25, 2011

Gern.

Frau Ministerin, ist es so, dass Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung Einfluss auf personelle Entscheidungen in der Organisation haben?

- Das ist so. Es werden die Personalentscheidungen auch in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat beschlossen.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine ergänzende Frage!)

Die Ministerin gestattet eine weitere Zwischenfrage.

Können personelle Entscheidungen sich dann nicht auch inhaltsbestimmend auswirken auf die Tätigkeit derer, die mit diesen Aufgaben betraut werden?

(Zuruf des Abgeordneten Peter Harry Car- stensen [CDU])

Ich weise darauf hin, dass hier eine mehrheitliche Entscheidung getroffen wird. Wenn jetzt eine einzelne Person in ihrer Tätigkeit kritisiert wird oder hier ein Verdacht ausgesprochen wird, dann verweise ich darauf, dass hier mehrheitliche Entscheidungen getroffen werden. Ich muss sagen: Ich war lange Jahre selber Mitglied in diesen Aufsichtsgremien. Dort ist eine hervorragende Arbeit geleistet worden, und solche Einflußnahmen sind niemals passiert.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Ministerin Dr. Juliane Rumpf)

Der konkrete Fall, die Verbringung heimischen Sonderabfalls nach Brunsbüttel und Lübeck, war Anlass für ein ganzes Bündel von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die in Absprache mit der obersten Abfallbehörde getroffen wurden. Deren Einhaltung wird kontinuierlich überwacht. Wir haben Ihnen darüber berichtet, und wir werden das selbstverständlich auch weiterhin nach Fortgang der Ereignisse tun.

Die Aufarbeitung des Falls hat aber gezeigt, dass die GOES korrekt gearbeitet hat. Ich sehe daher keinen Anlass für eine irgendwie geartete Umstrukturierungsdebatte der GOES.

Meine Damen und Herren, die GOES veröffentlicht in ihrer jährlichen Statistik auch Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Genannt wird die absolute Menge der im- oder exportierten Abfälle sowie der jeweiligen Herkunftsoder Bestimmungsländer. Da es sich bei den Notifizierungen um datenschutzrechtlich nicht besonders schützenswerte Angaben handelt, bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken, den Umfang und die Form der Darstellung zu erweitern. Im Rahmen der Maßnahmen, die laut Zwischenbericht zu den Vorfällen mit den ukrainischen Abfällen umzusetzen sind, wird daher auch dieser Punkt zurzeit diskutiert. Wir werden auch darüber berichten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1364 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt worden ist.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1364, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. - Enthaltungen gibt es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 27 auf:

Bericht über eine Bundesratsinitiative der Landesregierung Schleswig-Holstein und weiterer Bundesländer bezüglich der Nulltoleranz gegenüber gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Saatgut

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1367

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Bayern hat einen Entschließungsantrag zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag Bayerns zielte im Wesentlichen darauf ab, dass Landwirte, die konventionelles Saatgut ohne Wissen um eine gentechnische Veränderung aussäen, vor den entstehenden Schäden und den daraus folgenden prozessualen Risiken geschützt werden. Dafür sollte im Zuge der anstehenden Novelle des Gentechnikgesetzes eine Präzisierung des geltenden Rechts erfolgen.

Landwirte, die unbewusst Saatgut bezogen haben, das aufgrund einer Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen keine Anbauzulassung hat, haben Anspruch auf zügigen Ausgleich. Ich denke, da sind wir uns alle einig.

Schleswig-Holstein, Niedersachsen und BadenWürttemberg haben die Entschließung Bayerns in den Ausschussberatungen um eine Bitte an die Bundesregierung erweitert. Sie lautet:

„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Wege der Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren. Hierfür sollten Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Proto

(Ministerin Dr. Juliane Rumpf)

kollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden.“

Leider ist der Bundesrat am 18. März 2011 dieser Empfehlung nicht gefolgt, obwohl wir in den Fachministerkonferenzen ausführlich darüber diskutiert hatten.

Um gleich klarzustellen: Die Landesregierung kann und will mit ihrer Bitte an die Bundesregierung nicht von der derzeit im Gemeinschaftsrecht verankerten Nulltoleranz abweichen. Das heißt, jedes GVO-Vorkommen im Saatgut, das sich sicher nachweisen lässt und das keine Zulassung zum Anbau in Deutschland hat, muss zu einem Verbot des In-Verkehr-Bringens führen. Nichts anderes steht im Entschließungsantrag.

Eine behördliche Überwachung von Saatgut erfordert aber immer eine Stichprobe. Mit der Größe der Stichprobe wächst die statistische Aussagekraft einer Untersuchung, also die Sicherheit, dass das Ergebnis der Stichprobe dem wahren Wert der untersuchten Partie nahekommt. Eine hundertprozentige Sicherheit wäre nur dann gegeben, wenn die gesamte Partie untersucht würde. Dann stünde aber auch kein Saatgut mehr zur Aussaat zur Verfügung. Das heißt, es ist immer eine Stichprobe notwendig. Jede Stichprobe, bei der sich kein nicht zugelassenes GVO nachweisen lässt, führt automatisch zu einer technischen Null. Eine klar definierte technische Lösung ist deshalb erforderlich, um den Untersuchungsaufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Das gilt sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen, die im Rahmen ihrer eigenen Qualitätssicherung Aussagen zu dem GVO-Status ihrer Ware machen wollen.

Was wir brauchen - darauf zielte der Antrag ab - ist eine für alle Beteiligten geltende klare Definition der Probenahme und messtechnisch erreichbaren Null. Damit gemeint ist der niedrigste Gehalt eines gentechnisch veränderten Organismus in einer Stichprobe, der von einem Überwachungslabor verlässlich nachgewiesen und bestätigt werden muss.

Meine Damen und Herren, ich verstehe daher die Pressekampagne von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einiger Verbände gegen die Entschließung nicht. Es gibt keinen anderen seriösen Weg als eine allgemein verbindliche technische Regelung.

Saatgut wird in Schleswig-Holstein weiterhin intensiv und risikoorientiert durch die Behörden überwacht werden. Es gilt weiterhin, dass kein Saatgut ausgesät werden darf, wenn in der Stichprobe ein gentechnisch verändertes Samenkorn entspre

chend der vereinbarten Prüfpläne sicher nachgewiesen wurde. Dieses Verfahren gewährleistet nach meiner Auffassung unter den gegebenen Rahmenbedingungen die größtmögliche Sicherheit für Saatgutwirtschaft, Landwirtschaft und Verbraucher.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Bernd Voß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank für Ihr klares Bekenntnis zur Nulltoleranz. Nichtsdestotrotz ist der Begriff „technische Lösung“ ist auch der, den der Bundesverband der Pflanzenzüchter fordert. Wir wollen keine technische Lösung, sondern die Nulltoleranz und keine Interpretationsspielräume.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Wir haben nationale und internationale einheitliche Verfahrensregeln, auf die wir uns beziehen können.

Um ganz deutlich zu machen, worum es beim Reinheitsgebot des Saatguts geht: Falls Spuren von Verunreinigungen im Saatgut festgestellt werden, muss das Saatgut aus dem Verkehr gezogen werden. Das ist auch gut so. In dem Moment nämlich, in dem wir Verunreinigungen im Saatgut haben - ich nenne nur einmal die Grenze von 0,1, die immer gern herangezogen wird -, haben wir, ohne dass der Landwirt davon weiß, auf dem Maisacker 90 GVO-Pflanzen stehen, 500 Pflanzen beim Rapsanbau und 4.000 Pflanzen beim Getreideanbau. Das breitet sich anschließend beliebig aus. Das bedeutet den Schluss für den gentechnikfreien Anbau in Schleswig-Holstein.

Die Gentechnikindustrie, die großen Saatgutfirmen, arbeiten schon lange intensiv an dem Ziel, die Nulltoleranz abzuschaffen und damit eine Ausbreitung der Gentechnik sicherzustellen. Wir brauchen uns dazu nur die Verhältnisse in den USA anzuschauen. Dort werden Landwirte von Saatgutmultis vor den Kadi gezerrt und zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen einzig und allein, weil sich gentechnisch veränderte Pflanzen auf ihrem Acker befinden.

(Ministerin Dr. Juliane Rumpf)

Die Reinhaltung von Saatgut ist technisch möglich und unverzichtbar. Das Gerede von der technischen Nachweisgrenze ist nur vorgeschoben. Restpositionen bekommen wir nicht dadurch sicherer, dass wir einen Schwellenwert haben. Das ist schlichtweg lächerlich.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wenn die Züchter keine GVO-Freiheit beim Saatgut mehr garantieren können, müssen oder wollen, ist das das Ende des gentechnikfreien Anbaus in unserem Land. Gentechnische Verunreinigungen würden sich verborgen, schnell und irreversibel auf den Feldern ausbreiten. Der entscheidende Standortfaktor Gentechnikfreiheit ginge für unser Land verloren.

Die Haftungsfrage bei Verunreinigungen ist unzureichend geklärt. Da geben wir Ihnen Recht. In dieser Hinsicht sehen wir Änderungsbedarf beim Gentechnikgesetz.

Wir sehen, dass allein in Niedersachsen - in Süddeutschland haben wir erheblich mehr Fälle - 30 Landwirte wegen Verunreinigungen aus dem vergangenen Jahr auf die Regelung warten. Bis heute ist nicht geklärt, wer diesen Landwirten Entschädigungen zahlt. Folgt man dem gesunden Menschenverstand, sollte man eigentlich meinen, die Firma Pioneer - dieses Mal war es nicht Monsanto -, von der das Saatgut stammt, müsste für die GVO-Verunreinigung, für die Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen, aufkommen. Aber sie wehrt sich mit allen juristischen Kniffs, diese Verantwortung zu übernehmen, und versucht, die Haftung auf die niedersächsische Landesregierung abzuwälzen.

Wir begrüßen daher ausdrücklich den Antrag Bayerns. Ich glaube, dem haben Sie im Bundesrat auch zugestimmt. Damit ist die Haftungsfrage klar. Damit soll die Haftung bei Saatgutverunreinigungen bei denjenigen angesiedelt werden, zu denen sie gehört, nämlich bei den Saatguterzeugern und beim Saatguthandel.

(Beifall der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Schleswig-Holstein hat dann aber gemeinsam mit den Bundesländern Niedersachsen und BadenWürttemberg versucht, diesen Antrag Bayerns zu verunreinigen. Die völlige Reinheit von Saatgut sollte nicht mehr gelten. Die Antragsteller standen mit diesem Antrag aber allein. Ich denke, das macht