Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick scheint dieser Antrag ordnungspolitisch schlüssig, will er doch eine vermeintliche Interessenkollision von hoheitlichen Aufgaben und wirtschaftlicher Einflussnahme auflösen. Nur reicht ein flüchtiger Blick auf diese Gesellschaft nicht, die - wie wir wissen - einen etwas schwerfälligen Namen hat. GEOS hat im Übrigen nichts mit der plattdeutschen Gans zu tun. Ganz ähnlich hat der Name Abercron nichts mit einem beliebten Getränk zu tun, das aber nur am Rande.
Der Beschluss zur Gründung der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, GOES, wurde 1990 durch das damalige Kabinett anderer Couleur geschaffen, und zwar vor dem Hintergrund, dass die immer schwierigere Situation der Entsorgung unterschiedlichster Ab
fallarten und der Entsorgungswege eine sehr schlanke Organisation notwendig machte. Ihre Aufgaben sind: Erfassung und Kontrolle der Entsorgungswege, Beratung der Abfallentsorger, Beratung der Sonderabfallentsorger und entsorgungspflichtiger Körperschaften, Entwicklung neuer Entsorgungstechnologien und Auswertung von Abfallplänen. Ich könnte noch mehr benennen, ich belasse es aber erst einmal dabei.
Die Aufgabenstellung dieser GmbH hat sich eher vergrößert, weil durch die Internationalisierung und Liberalisierung auch im Bereich der Abfallwirtschaft neue Anforderungen entstanden sind, die diese zukunftsweisende Entscheidung legitimieren.
Das Land ist mit 51 % beteiligt. Kommunen, Kreise und kreisfreie Städten sind ebenfalls beteiligt sowie zwei private Entsorgungsunternehmen, die IHK und die Handwerkskammer sowie Unternehmensverbände. Die zwei privaten Gesellschaften aus der privaten Abfallwirtschaft halten zusammen nur 25 %. Selbst wenn man der GOES unterstellen würde, ihre Tätigkeit auf die Erzielung interessengeleiteter Gewinnmaximierung abzustellen, ist es wohl kaum möglich, angesichts dieser Mehrheit überhaupt eine Mehrheit der Gesellschafter zu erreichen, die einem privaten Interesse Vorrang geben würden. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat. Hier haben wir acht Personen, von denen zwei von der privaten Wirtschaft gestellt werden.
Im Gegenteil, diese Organisationsform hat sich außerordentlich bewährt. Sie führt das Know-how von Wirtschaft und Verwaltung in einer sehr komplexen Materie zusammen. Ebenso wichtig ist es, dass die öffentliche Verwaltung zusätzlich von Aufgaben entlastet wird. Ich glaube, das ist besonders wichtig. Dies ist seit langer Zeit zum ersten Mal ein gutes Beispiel dafür, dass wir die Aufgabenkritik ernst genommen haben und tatsächlich eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung haben. Das ist vernünftig gemacht worden. Das ist in der Vergangenheit leider viel zu selten vorgekommen.
Das Misstrauen, das dem vorliegenden Antrag zugrunde liegt, mag aus den Vorgängen um die überlieferten Abfall-Giftmüllmengen im Bereich der SAVA um die Jahreswende herum herrühren. Die sehr gute Aufarbeitung des Ministeriums in der Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses am 9. Februar 2011 lässt diesen Rückschluss aber keinesfalls zu. Ursache für diese aufgedeckten Pannen wie den Brand und so weiter waren andere Fehler
und keinesfalls die Notifizierung durch die GOES. Es waren Fehler wie unvollständige oder fehlerhafte Angaben der ukrainischen Versender, mangelhafte Zollkontrollen, ungenügende Meldungen an die SAVA, an die GOES und an das LLUR.
Um diese Mängel in der Zukunft abzustellen, hat das Umweltministerium eine Reihe von sehr überzeugenden Vorschlägen gemacht. Keiner dieser Vorschläge stellt die Kompetenz oder die Unabhängigkeit der GOES infrage. Wir können sicher sein, dass auch die im Landesabfallwirtschaftsgesetz festgelegte Fachaufsicht des Umweltministeriums darüber hinaus ein zusätzlicher Garant dafür sein wird und ist, dass es nicht zu Interessenkollisionen kommt.
Abschließend sage ich: Diese Einrichtung hat sich bewährt. Sie wird auch aus der Sicht anderer Bundesländer sehr positiv bewertet, um die immer komplexer werdenden Probleme in der Abfallwirtschaft, die Abfallströme und die Abfallwege ökologisch richtig und wirtschaftlich effizient zu steuern. Zu guter Letzt: Einen Vorschlag des Antrages könnten wir ohne weiteres gut heißen. Dieser lautet, dass es zu einer Veröffentlichung der Notifizierungen zum Beispiel über das Internet kommt, sofern keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen. Insofern hat ein im Kern nicht wirklich guter Antrag nicht nur Müll erzeugt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen, GOES, nimmt als beliehenes Unternehmen hoheitliche Aufgaben seit vielen Jahren zentral für Schleswig-Holstein wahr. Bisher hat die GOES ihre Verwaltungsaufgaben, wie die Durchführung der Nachweisverordnung, die Bestätigung von Entsorgungsnachweisen, die Erteilung von Transportgenehmigungen, die Notifizierung von internationalen Abfallverbringungen und ihre Funktion als Knotenstelle für die Datenkommunikation mit den anderen Bundesländern gut und politisch unauffällig erfüllt.
In Schleswig-Holstein gibt es jährlich etwa 80.000 bis 90.000 Entsorgungsvorgänge mit gefährlichen Abfällen. Gefährliche Abfälle sind besonders
überwachungsbedürftig. Das heißt, die Entsorgung jeder einzelnen Charge muss durch einen sogenannten Begleitschein nachgewiesen werden. Die aktuellen Vorfälle um die Lieferung von giftigen Abfällen aus der ukrainischen Landwirtschaft nach Lübeck und Brunsbüttel haben auch die GOES in die Medien gebracht. Nach unseren Erkenntnissen sind die dabei aufgetretenen Missstände nicht durch die GOES verursacht worden. Abschließende Ergebnisse der Untersuchung liegen noch nicht vor.
Mit dem vorliegenden Antrag der Grünen sollen nun Veränderungen in der GOES erfolgen. Bisher waren private Abfallentsorger wie indirekt die Firma REMONDIS, die auch die Sonderabfallverbrennungsanlage in Brunsbüttel betreibt, Gesellschafter der GOES. Die Grünen schlagen vor, dass die Anteile der Privaten nun von der öffentlichen Hand übernommen werden.
Wie hoch die sind, haben Sie gerade mitgekriegt. Der Anteil liegt bei 12,5 %. Für mich sind die finanziellen und andere Folgen ebenfalls nicht abschließend geklärt. Der Sachverstand der bewahrten Abfallentsorger stand bisher der GOES zur Verfügung. Klar ist, dass dem Verdacht der Einflussnahme privater Interessen bei der öffentlichen Aufgabe der Sonderabfallentsorgung in SchleswigHolstein entgegnet werden muss. Aber eine Entscheidung sollte erst getroffen werden, wenn alle Fakten und Untersuchungsergebnisse auf dem Tisch liegen. Hierzu bietet sich meines Erachtens eine Ausschussberatung an. Der Antrag sollte daher an den Umweltausschuss und vorberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Anderenfalls ist der Antrag der Grünen zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Trennung von unabhängiger öffentlicher Kontrolle und wirtschaftlichen Interessen muss in allen Bereichen gewährleistet sein.“ Mit einer solchen Aussage kann ich als Liberaler leben. Es geht um die Trennung in Bereichen, in denen eine Verflechtung nicht effektiv ist.
Wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, ist es besser, wenn das operative Geschäft in privater Hand liegt und der Staat dabei unabhängiger Kontrolleur ist. Dieses Konzept ist aus unserer Sicht bei der GOES gut umgesetzt. Daher lese ich Ihren Antrag mit äußerster Skepsis.
Meine Damen und Herren, der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Diese Aussage ist für die FDP der Kompass. Das ist auch meine Auffassung von liberaler Wirtschaftspolitik.
Ich möchte mich dem vorliegenden Antrag aber im Kern noch einmal nähern, und ich beginne hierzu mit einem Zitat: „die Nutzung des Erfahrungspotenzials und des Know-hows der Wirtschaft und der Kommunen in der zentralen Erfassung.“ Diese Formulierung offenbart sich nicht dem findigen Leser eines Parteiprogramms, sondern demjenigen, der die Homepage der GOES in Schleswig-Holstein aufruft. Es geht also um das Know-how der Wirtschaft und das Know-how der Verwaltung. Die GOES ist in Schleswig-Holstein durchaus ein Erfolgsmodell. Sie steht für schnelle und höchst effiziente Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens und eine Kontrolle der Abfallentsorgung jenseits der Landesgrenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist nicht zu erkennen, warum man eine effiziente Kooperation von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand jetzt beenden sollte. Sollte das Ziel der Politik in Zeiten drastischer Haushaltskürzungen nicht vielmehr sein, dass die Aufgabenlast der öffentlichen Hand verringert wird? Denken Sie wirklich, dass der Staat in diesem wichtigen Bereich tatsächlich besser allein den Anforderungen nachkommen kann, also ohne das dazugehörige Know-how eines kompetenten Unternehmers?
Ich denke, das ist mitnichten der Fall. Welchem Zweck soll es dienen, wenn wir eine solche „staatswütige“ Politik in unserem Bundesland verfolgen wollen?
Vonseiten der Landesregierung ist ausdrücklich nicht als Ziel formuliert worden, ökologische Mängel zu verkennen. Sollte es solche Mängel geben, können wir uns hierüber jetzt und sofort Gedanken machen. Es gibt solche Mängel aber nicht.
So überwiegt bei diesem Antrag der Eindruck, dass Sie Probleme mit der Besetzung von Aufsichtsräten haben und eine Verflechtung von Privatwirtschaft und hoheitlicher Verwaltung ablehnen.
Bei der GOES besitzt der Aufsichtsrat eben keine Befugnis, in abfallrechtliche Entscheidungen einzugreifen. Der Aufsichtsrat überwacht ausschließlich die kaufmännische Leitung der GOES. Daher verstehe ich die im Antrag formulierte Kritik nicht.
Das Modell der GOES ist bundesweit in höchstem Maß anerkannt. Ich sehe ebenso keinen Bedarf nach einer Umstrukturierung dieses Erfolgsmodells. Die GOES kommt mit jährlichen Statistiken zur Abfallverbringung im In- und Ausland der Forderung nach Offenlegung von Daten nach. Etwaige Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit der SABA wurden dokumentiert, und es wurde ihnen nachgegangen.
Sondermüll ist ein Thema, das sich umweltpolitisch gut anhört. Eine korrekte Entsorgung wollen wir alle. Das möchte ich nicht infrage stellen. Unserer Auffassung nach sollte eine gute Kooperation zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand nicht durch Scheinprobleme infrage gestellt werden.
Das Thema Sondermüll und gerade auch die Verbringung von Sondermüll bedürfen einer angemessenen Sorgfalt. Diese Sorgfalt sehe ich bei der GOES Schleswig-Holstein eindeutig gegeben. Daher lehnen wir als FDP-Fraktion Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall GOES zeigt, was passiert, wenn man den Bock zum Gärtner macht. GOES ist die Institution, die Entsorgungsanträge für Abfalltransporte aus dem Ausland
und in das Ausland genehmigt und die für die Erfassung, Kontrolle und Lenkung der Entsorgungsvorgänge zuständig ist. An GOES sind neben dem Land - das haben wir eben schon gehört - die Kommunen sowie auch private Betreiber beteiligt, zum Beispiel REMONDIS. REMONDIS ist nach eigener Aussage eines der weltweit größten Unternehmen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft. REMONDIS gehört auch die Sondermüllverbrennungsanlage SAVA in Brunsbüttel und das Lager in Lübeck.
An eben diesen beiden Orten kam es zu Beginn dieses Jahres zwei Mal zur Entzündung von Fässern mit ukrainischen Abfällen. Große Teile des Abfalls lagerten auf hierfür nicht genehmigten Flächen. Dabei hat so etwas ja in den letzten Jahren in der Republik durchaus Schule gemacht. E.ON ist am TÜV beteiligt, dieser TÜV nimmt den Atomkraftwerken von E.ON den TÜV ab. Meine Damen und Herren, ich glaube, so geht es nicht.