Protocol of the Session on March 24, 2011

(Monika Heinold)

des Glücksspiels muss Hand in Hand mit einer Stärkung der Beratungs- und Präventionsangebote gehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb unser Berichtsantrag, deshalb unser Landtagsantrag. Ich bitte, beides zu überweisen, um die Anregungen aus dem Antrag im Ausschuss fachlich zu diskutieren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Mark-Oliver Potzahr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte auch ich dem federführenden Sozialministerium und allen Beteiligten für den Bericht danken. Er ist eine gute zusätzliche Grundlage für die aktuellen Ausschussberatungen zum Glücksspielgesetz beziehungsweise für die Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag.

Ich möchte vorweg feststellen, dass es der CDU wie hoffentlich allen in diesem Hause - vor allem um besseren Spielerschutz und bessere Prävention geht. Wer sich einmal klargemacht hat, welche Probleme ein süchtiger Spieler nicht nur sich selbst macht, sondern vor allem seiner Familie, Freunden und welchen Schaden er für die Allgemeinheit verursacht,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das gilt für jeden Süchtigen!)

der kann nur dafür plädieren, einen effektiven Schutz und effektive Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und der LIN- KEN)

Es mag ja unterschiedliche Motive für die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags geben. Ich halte es für wichtig, deutlich zu machen, dass es eben nicht, wie manchmal in der Presse steht, um ein Las Vegas des Nordens geht, sondern um die Rückkehr von illegalen Angeboten im Internet zu geregelten Zuständen, in denen wir dann auch dem Schutzauftrag effektiv nachkommen können. Das Problem im Internet ist doch offensichtlich. Selbst bei der widerlichsten Form von Kriminalität, ich meine Kinderpornografie, war es umstritten und

nicht möglich, über Netzsperren Schutz zu gewährleisten. Deswegen muss uns bei Glücksspielangeboten, die nicht einfach vom Netz genommen werden können, da sie in anderen Ländern legal sind, etwas anderes einfallen. Ein Konzessionsmodell, das Kriterien festlegt, den Anbietern Pflichten auferlegt, den Jugendschutz gewährleistet und Spielerschutz verbessert, erscheint mir auch im Lichte des vorliegenden Berichts verantwortbar und zielführend.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Dabei dürfen wir natürlich nicht die Augen davor verschließen, dass zumindest die Zahlen festgestellten problematischen Glücksspielens steigen. Dies erkennen wir in den Suchtberatungsstellen, in den Fachstellen wie auch in den Behandlungsstatistiken. Die in dem Bericht aufgeführten Präventionsprojekte, beispielhaft genannt seien Präventionsseminare, Unterrichtsbausteine und das Bund-Länder-Modellprojekt zur frühen Intervention bei pathologischen Glücksspielen, müssen fortgeführt und, wenn möglich, ausgebaut werden.

Dort, wo es um zu behandelndes, sei es nun pathologisches oder hochproblematisches Glücksspielsuchtverhalten geht, haben wir es allerdings zuallererst - Frau Kollegin Heinold hat das schon angesprochen - nicht mit Lotto- oder Sportwetten zu tun, sondern mit Automatenspielen in Spielhallen, also mit Glücksspiel, das offiziell gar kein solches ist und deswegen vom Glücksspielstaatsvertrag auch nicht geregelt ist.

Ich kann aufgrund der Zeit nicht auf die aktuelle bundespolitische Diskussion eingehen, aber ich möchte einen bemerkenswerten Satz aus dem Bericht - Seite 12 - zitieren. Es geht um das Modellprojekt:

„Die Kontaktaufnahme mit den Spielhallen, die Bereitstellung von Info-Material und Gespräche mit dem Aufsichtspersonal in den 30 größten Spielhallen im Kreis SchleswigFlensburg haben - trotz relativ hohem Aufwand - wenig Erfolg gezeigt. Aufgrund der Gespräche mit den Spielhallenbetreibern und anwesenden Mitarbeitern der Spielhallen wurde festgestellt, dass ein Interesse an Prävention und Vermittlung von Glücksspielern in die Hilfeeinrichtungen nicht vorhanden war.“

Dieses Zitat bestürzt mich. Es ist inakzeptabel und bedeutet, dass hier Gesprächs- und Handlungsbedarf besteht, wenn auch nicht zuallererst in Landeszuständigkeit.

(Monika Heinold)

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich will zum Schluss noch kurz auf den Antrag zur Schuldner- und Insolvenzberatung eingehen. Er enthält viele sinnvolle Ansätze. Wir erkennen durchaus Gemeinsamkeiten. Das gilt sowohl für die Überschuldungsstatistik wie auch für den Änderungsbedarf in der Insolvenzordnung. Selbstverständlich werden wir in den Beratungen zum Glücksspielstaatsvertrag oder zum Glücksspielgesetz auch über die finanzielle Absicherung von Suchtberatung zu diskutieren und zu entscheiden haben, und zwar hinreichend. Wir werden die Aspekte Ihres Antrags wie auch die Aspekte des Berichts der Landesregierung konstruktiv in den Ausschüssen beraten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Andreas Beran das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich hätte natürlich gern zehn Minuten Zeit gehabt. Jedoch aufgrund der ausufernden Zahl von Anträgen zu dieser Landtagstagung hat der Ältestenrat zwei Tagesordnungspunkte zusammengefasst, die jeder für sich schon mehr als fünf Minuten Redezeit bedurft hätten. Gezwungenermaßen kann ich daher nicht auf alle erforderlichen Aspekte eingehen, wie es Frau Heinold gelingen konnte, und werde mich auf das Wesentliche konzentrieren und das eine oder andere vielleicht etwas plakativer darstellen müssen.

Begleitend zum Thema „Auswirkung der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten“ beraten wir hier einen Antrag der Grünen zur Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Zwar attestiert der Antragstext für Schleswig-Holstein ein generell gutes Angebot an Schuldner- und Insolvenzberatung, schlägt aber trotzdem vor, es zu verbessern. Ich teile diese Auffassung und die Aussage: Das Bessere ist der natürliche Feind des Guten, heißt es, und das gilt auch bei diesem Thema.

(Beifall der Abgeordneten Siegrid Tenor-Al- schausky [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es soll zunächst in Gesprächen mit IHK, Handwerkskammer und vielen anderen mehr der Bedarf für Selbstständige ausgelotet werden und später gegebenenfalls eine Schuldnerberatung bei der Inve

stitionsbank angesiedelt werden. Vielleicht wäre es besser, eine vorhandene Einrichtung, wie zum Beispiel „Lichtblick“ in Kiel, zu nutzen. Da gibt es schon etwas, das recht gut arbeitet. Wir sollten da einmal genauer hingucken. Vielleicht erübrigt sich dieser Punkt dann.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Des Weiteren sollen die Grundlagen für eine Überschuldungsstatistik geschaffen werden, und die Präventionsarbeit bei legalen und illegalen Konsum- und Glücksspielangeboten soll gestärkt werden. Vieles andere folgt, bis hin zur Überprüfung, ob Sparkassen tatsächlich ihre Selbstverpflichtung eingehalten haben und das „Konto für jedermann“ zur Verfügung steht.

Bei allem Verständnis für die gute Absicht, die hinter diesem Antrag steht, muss dieses Bündel an Vorschlägen gesichtet und strukturiert werden, bevor wir im Plenum darüber abstimmen können. Das finde ich zumindest. Hierzu ist eine Beratung in den Ausschüssen für Soziales und Wirtschaft das geeignete Instrument. Dorthin sollte dieser Antrag überwiesen werden, und dort werden wir sicherlich auch mehr Zeit haben, um den Antrag im Detail zu diskutieren. Ich finde übrigens, er ist unterstützenswert.

Für den Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen der Liberalisierung des Glückspiels auf das Suchtverhalten möchte ich mich bei Herrn Minister Garg und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ich denke, dieser Bericht ist in der weiteren Diskussion sehr hilfreich.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich werde die im Bericht angegebenen Zahlen nicht im Detail wiederholen. Jeder beziehungsweise jede kann sie gern nachlesen. In meiner Bewertung des Berichts komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Liberalisierung des Glücksspiels keine positiven Auswirkungen auf das Suchtverhalten hat.

(Beifall der Abgeordneten Rolf Fischer [SPD] und Antje Jansen [DIE LINKE])

Es wäre besser, an dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag festzuhalten und durch einen Ausbau von staatlichen Maßnahmen für mehr vorbeugenden Schutz vor Glücksspielsucht zu sorgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es kommt doch nicht darauf an, dass der Staat in diesem Bereich mehr Einnahmen erzielt, sondern es kommt darauf an, dass wir vernünftige Instrumente

(Mark-Oliver Potzahr)

zur Suchtvorbeugung einsetzen. Dies kann - im günstigsten Fall - allerdings auch zu weniger Einnahmen führen.

Dem Bericht kann man entnehmen, dass in Zukunft von einer gravierenden Unterversorgung bei Hilfsangeboten für Menschen mit pathologischem Glücksspielen und von einem Fehlen der Frühintervention für Menschen mit problematischem Glücksspielen auszugehen ist, dass pathologisches Glücksspiel eine ernsthafte Krankheit ist, die die Lebensführung einer betroffenen Personen beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt; dass die Zahl der in ambulanter Behandlung befindlichen Spielsüchtigen in Schleswig-Holstein stetig steigt und dass die Kontaktaufnahme mit Spielhallenbetreibern - Herr Kollege Potzahr hat das eben schon gesagt - wenig Erfolg zeigte; ein Interesse an Prävention und an der Vermittlung von Glücksspielern in Hilfeeinrichtungen ist dort nicht vorhanden.

Die Erfahrungsberichte aus anderen europäischen Ländern sind teilweise bereits bekannt gewesen. Es erscheint mir sinnvoll, die Ausführungen des Berichts für die Anhörung zur Neufassung des Glückspielstaatsvertrages mit zu nutzen. Daher werde ich jetzt nicht weiter darauf eingehen.

Inwieweit die im Bericht vorgestellten Vorschläge der Landesregierung verwertbar sind, werden wir im Ausschuss diskutieren müssen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Das Wort hat nun der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Monika Heinold, man sollte vielleicht mit der bisherigen Propaganda, dass Glücksspiel per se süchtig macht, aufhören. Denn es gibt verschiedene Glücksspielformen, beispielsweise Lotto, für die gerade das Verwaltungsgericht in Chemnitz nach einer bundesweiten Umfrage festgestellt hat, dass die Suchtgefahr dort bei null liegt und dass deshalb das staatliche Monopol zumindest mit dieser Begründung nicht mehr zu rechtfertigen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will darauf hinweisen, dass ein Problem ohnehin nicht aus der Welt geschafft wird, indem man die dazu führenden

Umstände verbietet. Bereits die amerikanische Prohibition gegen den Alkoholkonsum aus dem Jahr 1920 hat uns die Konsequenzen eines Verbots vor Augen geführt. Das damalige Verbot hat weder das Problem der Alkoholsucht und seiner gewalttätigen Auswirkungen bekämpft, noch hat es den Alkoholkonsum eingedämmt. Im Gegenteil hat es in Form der Mafia ein Monster erschaffen, das noch lange nach Ende der Prohibition im Jahr 1933 an Macht und Einfluss gewonnen und das sich weit in gesellschaftliche und politische Bereiche hinein ausgebreitet hat.

Was ich damit sagen möchte, ist, dass wir ein Problem nicht durch ein gesetzliches Verbot lösen können, selbst wenn dies einige von uns glauben.

(Beifall bei FDP und CDU)