Protocol of the Session on March 24, 2011

(Beifall bei FDP und CDU)

Das hat auch der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2008 bestätigt. In § 1 des Glücksspielstaatsvertrags heißt es, Ziel des Staatsvertrags sei es, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern. Mit dieser Begründung hat der damalige Gesetzgeber sein Monopol gesichert, mit den Zielen sind wir allerdings kläglich gescheitert. Die Spielsucht hat seit der Einführung des Monopols zugenommen und ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern mit liberalisierten Glücksspielmärkten nicht weniger geworden. Die Gründe sind jedem von uns bekannt: Durch das Internet und die Dienstleistungsfreiheit ist es heute faktisch nicht mehr möglich, ausländische Wettanbieter vom deutschen Markt fernzuhalten. Dies hat das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom letzten Herbst bestätigt.

Der Bericht über die Auswirkungen des Glücksspiels auf das Suchtverhalten sagt eindeutig - ich zitiere -:

Ziel muss es sein, den bestehenden Grauund Schwarzmarkt so weit wie möglich in legale, kontrollierte Angebote zu überführen. Für die bisher unregulierten Glücksspielangebote soll ein ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der auch eine wirksame Suchtprävention ermöglicht. Der Spieltrieb der Bevölkerung soll in legale und überwachte Bahnen geführt werden.

Genau das ist das Ziel des Glücksspielgesetzes dieser Regierungskoalition.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können nur etwas kontrollieren und lenken, wenn es unter unserer Aufsicht steht. Glücksspiele und die damit einhergehende Spielsucht können nur kontrolliert wer

(Andreas Beran)

den, wenn auch sie unserer Aufsicht unterstehen. Deshalb bitte ich Sie, einen Blick in den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zu werfen. Wir haben den Spielerschutz ausführlich über mehrere Paragrafen geregelt. Wir werden die Anbieter gesetzlich verpflichten, ein angemessenes Sozialkonzept zu entwickeln, indem sie Maßnahmen zur Vorbeugung gegen pathologisches Spielverhalten ergreifen müssen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Hierbei ist auch vielfach darauf zu achten, dass nicht jedes Glücksspiel süchtig macht und dass die Suchtpotenziale sehr unterschiedlich sind. Ich habe es gesagt: Bei Lotto ist die Wahrscheinlichkeit null, und bei Sportwetten ist sie kleiner als 5 %.

Ich vernehme auch die positiven Stimmen von Paritätischen Wohlfahrtsverbänden und Suchtstellen. Sie sehen mittlerweile, dass man der Spielsucht mit den Mitteln des bisherigen Glücksspielstaatsvertrags nicht beikommen kann. Sie stehen unserem Gesetzentwurf nicht mehr ablehnend gegenüber. Die uns im Beratungsverfahren erreichenden Stellungnahmen können sich mit dem neuen Gesetzentwurf durchaus arrangieren, soweit zukünftig eine nachhaltige Finanzierung aus dem Abgabeaufkommen zugesagt wird.

Frau Kollegin Heinold, ich spreche mich dafür aus das werden wir auch umsetzen -, dass Suchtstellen zukünftig einen bestimmten Prozentsatz des Abgabenaufkommens für Prävention und Suchtarbeit erhalten.

(Beifall bei FDP, CDU und der Abgeordne- ten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

In diesem Fall finde ich auch das Verhalten einiger sozialdemokratischer und grüner Kommunalvertreter falsch. Lassen Sie mich das einfach sagen. Gern äußern sie sich kritisch über das Glücksspiel, um anschließend die Automatensteuer kräftig zu erhöhen. Statt aber die daraus resultierenden Einnahmen gegen die kritisierte Spielsucht aufzuwenden, verwenden sie diese zum Stopfen von Haushaltslöchern oder für anderweitige Ausgaben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen unseren Gesetzentwurf durch den Bericht bestätigt.

Zum Schluss möchte ich in dieser verbundenen Debatte noch einige Worte zu dem Antrag der Grünen verlieren, der vorgibt, die Schuldner- und Insolvenzberatungen stärken zu wollen. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu. Dennoch will ich drei Punkte kritisch anmerken.

Erstens. Der Antrag vermischt nach meiner Auffassung entgegen den Festlegungen im Ältestenrat Sach- und Berichtsanträge. Das spielt aber keine Rolle, weil wir uns im Ausschuss weiter dazu verhalten sollen.

Zweitens. Inhaltlich vermischt der Antrag sachfremde Themen wie Glücksspielsucht und das „Konto für jedermann“. Das hat vergleichsweise wenig miteinander zu tun.

Drittens. Wie ausgeführt, soll durch den Anstieg der Einnahmen aus dem Glücksspiel zukünftig auch die Schuldnerberatung gestärkt werden. Das werden wir in der Beratung weiter umsetzen.

Eine letzte Anmerkung, Frau Heinold! Bei der Ministerpräsidentenkonferenz hätte es ohne die Einbringung des Gesetzentwurfs von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag keine Bewegung gegeben. Ich warne dringend davor, dass wir uns jetzt sozusagen von anderen in eine Situation hineinbringen lassen, in der der Rahm dieser Veranstaltung von ihnen und nicht von uns abgeschöpft wird. Wir sollten aufpassen - das werden wir im Ausschuss noch einmal beraten -, dass wir nicht mit vermeintlich guten Argumenten zum Füllen der Kassen anderer Länder beitragen. Das ist nicht der Sinn unseres Antrags gewesen. Im Gegenteil. Wir wollen sehr viel dafür tun, dass unsere fiskalischen Probleme gemildert werden können, dass unsere Sportverbände viel davon haben, dass unsere Suchtberatungsstellen davon profitieren und nicht die anderer. Aber ich bin sicher, im Ausschuss können wir das weiter beraten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat nun Frau Abgeordnete Jansen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Folgen der Spielsucht für die Betroffenen und ihr Umfeld sind bekannt. Sie reichen von Geldnot und Verschuldung bis zum Verlust des Arbeitsplatzes. Sie führen zu heftigen Problemen in Familien und Partnerschaften.

Der Bericht der Landesregierung stellt fest, dass die Erkrankungshäufigkeit bei problematischem und pathologischem Glücksspielverhalten insgesamt niedrig sei; aber die vorläufigen Zahlen des Projekts der Universitäten Greifswald und Lübeck zum pathologischen Glücksspielen, bezogen

(Wolfgang Kubicki)

auf die Lebenszeit, stellen für 0,9 % der 14- bis 64-Jährigen die Diagnose „pathologisches Spielen“, für 1,4 % die Diagnose „problematisches Glücksspielen in der ausgeprägten Form“ und für 5,3 % die Diagnose „problematisches Glücksspielen in der leichten Form“. Zusammen sind das immerhin 7,9 % der Bevölkerung in der untersuchten Altersgruppe.

Die Zahlen bestätigen, dass Spielsucht nicht unabhängig von der gesellschaftlichen Realität betrachtet werden darf. Spielssucht ist männlich, Spielsucht ist arm, Spielsucht ist jung. Die Studie stellt deutlich erhöhte Raten bei Männern, jüngeren Personen, Personen mit niedrigem Bildungsstatus, Personen mit Migrationshintergrund und Arbeitslosen fest. Natürlich überraschte es nicht, dass die sozial benachteiligten und bildungsschwachen Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen sind. Aber es zeigt auch, dass es nicht genügt, auf das Glücksspielverhalten und auf Spielsucht nur mit den Mitteln der Therapie und Suchtprävention zu antworten. Wir brauchen Perspektiven für Menschen und nicht eine Situation, in der sie ihr Leben selbst als ein schlechtes Glücksspiel betrachten.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Liberalisierung des Glücksspiels führt zu einer Ausweitung des Glücksspielmarktes, und sie erleichtert die Zugänglichkeit zum Glücksspiel.

Herr Kubicki, wir wollen hier kein Verbot, aber wir wollen nicht, dass der Glücksspielstaatsvertrag liberalisiert wird, wir wollen, dass es in staatlicher Hand verbleibt.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD sowie Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Der Bericht der Landesregierung verneint - wenn auch vorsichtig - den Zusammenhang zwischen Liberalisierung des Glücksspiels und einer Zunahme der Zahl problematischer oder pathologischer Spieler. Dagegen wird für den italienischen Glücksspielmarkt ein sprunghaftes Wachstum des Umsatzes nach der Liberalisierung um 64 % festgestellt. In Großbritannien haben sich die Wettumsätze von 2000 bis 2007 versechsfacht. Sie werden niemandem erzählen können, dieses Umsatzwachstum sei alleinige Folge einer Umleitung der Geldströme aus dem Grau- und Schwarzmarkt in das legale Glücksspiel. „Gelegenheit macht Diebe“, sagt ein altes Sprichwort. Daran ist wahr, dass die Zugänglichkeit zum Glücksspiel mit über die Einlassung auf das Spiel entscheidet. Je größer der leicht zugängliche Markt, desto größer wird auch

die Gefahr für die Menschen, über die Teilnahme am Spiel Suchtverhalten zu entwickeln.

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kubicki?

Nein, erlaube ich nicht.

Der Bericht der Landesregierung endet mit der schönen Aussicht, dass

„Umsatzsteigerungen in den Ländern mit Wettbewerbsmodellen zeigen, dass dadurch sogar eine Steigerung der suchtpräventiven Maßnahmen wahrscheinlich ist.“

Der Bericht der Landesregierung sagt aber auch und er bezieht sich dabei auf die international vergleichende Analyse des Glücksspielwesens des schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung von 2009 -:

„Die Bereitschaft zur Suchtprävention sei nach der starken Expansion auf der Angebotsseite von Glücksspielen stetig gewachsen. … Suchtprävention dient oftmals nur der Rechtfertigung staatlicher Monopole.“

Das ist allerdings eine Verkürzung. Dieselbe Schweizer Studie stellt klar fest: Die Öffnung des Glücksspielmarktes zieht ein Anwachsen glücksspielbezogener Probleme nach sich. Das wirkungsvollste Präventionskonzept besteht in der Reduzierung des Gesamtumsatzes von Suchtmitteln.

Um es der Einfachheit halber auch zu zitieren:

„Wirksame Prävention… lässt sich an geringeren Umsatzzahlen messen, Umsatzsteigerungen hingegen belegen letztendlich die Wirkungslosigkeit präventiver Bemühungen.“

Allerdings steht im Zentrum der Debatte um die Liberalisierung des Glücksspiels nicht der Präventionsgedanke, sondern es geht um Marktliberalisierung. Die eigentliche Idee ist die Öffnung des Marktes als Gelddruckmaschine für private Anbieter.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Eigentümliche des modernen Glücksspiels besteht darin, dass die Gewinnausschüttung steuerbar ist. Dadurch sind den Glücksspielbetreibern Gewinne garantiert. Es handelt sich um ein Ge

(Antje Jansen)

schäft mit absolut sicheren Renditen. Das darf in einer Wirtschaft nicht sein, die wettbewerbsorientiert ist. Das ist der ordnungspolitische Grund, Lotterien zu verstaatlichen.

(Beifall bei der LINKEN und SSW)

Private Anbieter sind nicht an Suchtprävention interessiert. Das wird nicht zuletzt daran deutlich, dass Sie Hartz-IV-Beziehern das Wetten gerichtlich verbieten lassen - nicht weil diese Hartz-IV-Bezieher wetten, sondern weil sie beim falschen Anbieter wetten. So gehen Unternehmen mit Spielern um, wenn private Wettanbieter am Markt um Zugang kämpfen.

Den Grünen-Antrag unterstützen wir auch, wir hätten aber in der Diskussion noch Fragen und stimmen auch für eine Ausschussüberweisung.

(Beifall bei der LINKEN)