Die Reduzierung der Flächenversiegelung soll also kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir meinen es ernst und legen Ihnen deshalb heute unseren gemeinsamen Vorschlag zur Änderung des LEGG vor. Frau Kollegin Nicolaisen, weitere Vorschläge sind ausdrücklich willkommen. Deswegen wollen wir anhand des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen diskutieren und auch erfahren, was Ihre Vorstellungen sind.
Vorstellungen haben wir natürlich auch zur Energieversorgung in unserem Land. Der Kollege Matthiessen hat es beschrieben. Die Debatte heute Vormittag hat ganz deutlich gezeigt, dass wir dies in Stichworten kurz mit einem Weg von der Atomenergie, einem Weg von fossilen Energieträgern, einem Weg von der CO2-Belastung und mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und natürlich auch der Stromnetze beschreiben können. Über den direkten Zusammenhang zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien
und ihrer Einspeisung und Ableitung über ein leistungsfähiges Stromnetz ist heute Vormittag viel gesagt worden, und dabei war auch vieles richtig. Der Ministerpräsident hat heute Vormittag in seiner Regierungserklärung ein Maßnahmenvorranggesetz für den Netzausbau gefordert. Ich möchte dies um die Forderung nach einem Vorrang für Erdkabel ergänzen.
Damit kämen wir sogar noch schneller ans Ziel, und mit einer größtmöglichen Akzeptanz in der Bevölkerung würden wir uns auch so manches Klageverfahren ersparen.
Das waren in Kürze unsere Vorschläge für ein LEGG. Lassen Sie uns im Ausschuss intensiv und ganz grundsätzlich über die Entwicklung unseres Landes diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Stichworten Energie, Kohlekraftwerke und Windkraft erwarten Sie normalerweise meinen Kollegen Oliver Kumbartzky hier am Rednerpult. Da Herr Kumbartzky aber seit einigen Tagen Vater ist, sei ihm gestattet, dass er seine persönliche Energie zumindest heute anders einsetzt.
Dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt spreche, bietet die Möglichkeit, Ihren Blick für einen anderen Aspekt zu öffnen. Dazu aber später.
Natürlich ist mir bekannt, dass die Grünen in der letzten Legislaturperiode schon einen ähnlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes vorgelegt haben. Bemerkenswert ist, dass die jetzigen Antragsteller nicht einfach den damaligen Text unverändert übernommen haben, sondern dass sie ihn tatsächlich stellenweise erweitert beziehungsweise geändert haben.
- Das kommt ja jetzt. - So wollten die Grünen damals den Teil der Norm noch unangetastet lassen, dass alle Bürger nicht nur mit ausreichenden, sicheren und umweltverträglichen, sondern auch mit preiswerten Energiedienstleistungen versorgt werden.
(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heute Morgen besprochen wurde! - Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Jetzt reduzieren sie ihre Forderung im gemeinsamen Antrag mit SSW und SPD auf die „möglichst preiswerte“ Energie, was immer man darunter verstehen kann, zumal wenn man bedenkt, dass preiswert dasjenige ist, was seinen Preis wert ist, und dass preiswert nicht mit billig gleichzusetzen ist. Eine Einschränkung auf „möglichst preiswert“ sehe ich deshalb nicht als sinnvoll an.
Lobenswert finde ich jedoch wirklich, dass die damaligen Vorstellungen der Grünen gestrichen wurden, die zum Beispiel Kohlekraftwerke nur noch in mit Luftschadstoffen unbelasteten Gegenden ermöglichen wollten. Entweder gab es seit den Hinweisen meines Kollegen Hildebrand im Jahr 2008 einen erheblichen Umdenkprozess bei den Grünen, oder SSW und SPD haben auf sinnvolle Änderungen hingewirkt.
Meine Damen und Herren, einig gehen wir mit der Intention des Antrags, dass sauberer Strom aus Schleswig-Holstein wichtig ist und, auch mit Blick auf die CCS-Problematik, zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beiträgt. Zugleich erkennen wir an, dass der Ausbau des regionalen Mittel- und Hochspannungsnetzes dazu unumgänglich sein wird, und unterstützen dies selbstverständlich. Die FDP-Fraktion bekennt sich zu dem Ziel, dass Schleswig-Holstein auch zukünftig ein Energieexportland bleibt. Um die Gesamtkapazität zur Stromproduktion aufrechtzuerhalten, müssen daher nicht nur verstärkt Mittel in den Ausbau erneuerbarer Energien und in die Förderung von Speicher- und Leitungstechnologien, sondern auch in die Verbesserung der Energieeffizienz fließen. Ein Netzausbaukonzept steht für die FDP deshalb auf der Aufgabenliste.
Dieses Konzept soll gewährleisten, dass die erzeugte Energie aus Wind- und Solarkraft sowie aus Biomasse ohne Einschränkung in das Netz eingespeist werden können. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass diese Energie durch Leitungen im Erdreich übertragen wird. Wir Liberalen stellen uns den verbindlichen Weg dazu nicht nur als Nebenbemer
Ich versprach aber, Ihren Blick auf etwas anderes zu richten. Wenn wir uns nunmehr aufgrund des vorliegenden Antrags mit dem Wortungetüm „Landesentwicklungsgrundsätzegesetz“ und dessen Inhalt beschäftigen werden, so könnte dies Anlass genug sein, über eine generelle Neufassung und Überarbeitung des LEGG zu reflektieren. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ist absolviert. Die Überarbeitung des LEGG ist dort ebenfalls vereinbart worden. Im Rahmen der Kommunalisierung der Regionalplanung wird auch dieses Gesetz angesprochen werden müssen.
Die Tatsache, dass das Gesetz eine Zusammenstellung von Grundsätzen ist, führt unweigerlich dazu, dass sich das Gesetz in weiten Teilen in der Aufzählung von Selbstverständlichkeiten erschöpft. Diese sind oft so allgemein und dehnbar, dass man sich darunter alles oder auch nichts vorstellen kann. Ob man dann auch noch das Gleiche wie in anderen Gesetzen regeln muss, sollten wir genau überlegen. Sätze wie: „Zur Sicherung einer leistungsfähigen Wirtschaftsstruktur und zur Verbesserung der Standortvoraussetzungen ist ein ausgewogenes Fortschreiten von wirtschaftsbezogenen Verdichtungsprozessen nötig“, oder - ein weiteres Zitat aus dem Gesetz -: „Die Siedlungsentwicklung in den Teilräumen soll funktions- und bedarfsgerecht, natur- und umweltgerecht sowie orts- und landschaftsbezogen erfolgen“, können zwar angehende Literaten begeistern, sind aber so unkonkret, dass niemand, der sich in Schleswig-Holstein wirtschaftlich betätigen will, wirklich Honig daraus saugen kann. Eher droht die Allgemeinheit der Grundsätze einer Verhinderung Vorschub zu leisten.
Meine Damen und Herren, im Sinne des Bürokratieabbaus und größtmöglicher Transparenz könnte das grundsätzliche Überdenken der Notwendigkeit des einen oder anderen Grundsatzes in seiner grundsätzlichen Erwähnung deshalb vom Grundsatz her überlegenswert sein.
Für die Fraktion DIE LINKE hat nun die Fraktionsvorsitzende, die Frau Abgeordnete Ranka Prante, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE freut sich sehr über diesen Gesetzentwurf, über diesen Vorstoß von SSW, Grünen und SPD, weil wir finden, dass damit genau die Themen aufgegriffen werden, die wir auch heute Morgen diskutiert haben, um hier in Schleswig-Holstein eine Energiewende vollziehen zu können.
Bei dieser Gesetzesnovelle habe ich mein Augenmerk unter anderem auch auf das Erdkabel gelegt, das hier schon mehrfach angesprochen worden ist. Der Grund dafür, dass wir den Netzausbau hier in Schleswig-Holstein immer noch nicht richtig vollziehen konnten, liegt darin, dass die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein einfach sagen, sie wollten keine Hochspannungsleitungen, weil sie gesundheitsschädigend und für sie nicht akzeptabel seien. Auch da können wir nur sagen: Das finden wir gut. Das möchten wir unterstützen.
Genauso sieht es im Bereich zur Windenergie aus. Dies ist noch nicht ganz ausgeführt, aber wir gehen davon aus, dass wir im Ausschuss weitere Dinge hinzufügen werden. Auch das können wir unterstützen und finden es sehr lobenswert, ebenso wie die Ausführungen zu CCS.
Ich finde, die Aussagen der Landesregierung und der regierungstragenden Parteien zu CCS sind sehr dürftig, obwohl wir auch hierüber eine breite Diskussion hatten. Auch das ist in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Wir wollen jetzt nicht mehr lange darüber reden, denn wir haben schon lange darüber diskutiert. Wir sollten das vertiefend im Ausschuss besprechen. Wir freuen uns auf weitere Auseinandersetzungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den bundesrechtlichen Raumordnungsgrundsätzen bestimmt in Schleswig-Holstein das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz zusätzlich spezielle Entwicklungsperspektiven für das
Land. Das heißt, die Weiterentwicklung der Raumordnung geschieht auch unter Berücksichtigung des LEGG.
Dass Raumordnungspläne in zeitlichen Abständen neu aufgestellt werden müssen, stellt niemand infrage. Sie sind als planerische Grundlage für die Weiterentwicklung des Landes notwendig. Dort werden die planerischen Leitbilder und Ziele für die Gestaltung des Landes festgelegt. Wenn wir also Ziele und Leitbilder für unser Land in aller Regelmäßigkeit neu aufstellen, sollte dies natürlich auch für die Grundlagen gelten. Soll heißen: Die Entwicklungsgrundsätze müssen auch der Zeit entsprechen.
Wir haben auf allen Ebenen im Land eine hitzige Diskussion gehabt, als es um den LEP ging. Dabei spielte insbesondere die zusätzliche Bebauung in der Fläche im Hinblick auf den demografischen Wandel eine große politische Rolle. Wir haben als SSW unter anderem kritisiert, dass der Tenor von „Freiwilligkeit und Kooperation“ dazu führen wird, dass die Gemeinden in einen ruinösen Wettbewerb bei der Neuansiedlung von Wohnraumflächen und Gewerbegebieten treten. Dies soll keine neue LEP-Debatte werden. Aber wir wissen, dass der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung in Deutschland ein massives Problem darstellen.
Während der letzten 60 Jahre haben sich die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland mehr als verdoppelt. Der tägliche Flächenverbrauch in Deutschland liegt bei rund 100 ha. Damit werden naturnahe oder landwirtschaftlich genutzte Flächen verändert oder versiegelt. Vor dem Hintergrund stagnierender oder rückläufiger Bevölkerungszahlen ist dies nicht mehr akzeptabel. Was wir brauchen, ist eine Flächensparpolitik und eine Verbesserung der Flächeneffizienz.
Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch eine Kommission zum Bodenschutz beim Umweltbundesamt. Die Empfehlung lautet daher: Wir brauchen weniger versiegelte Flächen und einen sorgsamen Umgang mit den Flächen. In diesem Sinne ist auch der erste Punkt unseres Gesetzentwurfs zu verstehen. Wir wollen kein Bau- und Versiegelungsverbot. Aber wir müssen Ziele der Flächeneinsparung und Flächeneffizienz künftig stärker in der Raumordnung berücksichtigen.
Im Zuge der jetzt bundesweit angestoßenen Diskussion um die Zukunft der Energieversorgung im Land ist deutlich geworden, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Wir wollen schnellstmöglich raus aus der Atomtechnologie und mittelfristig raus aus der Energieversorgung durch fossile Energieträger. Langfristiges Ziel ist die Energieversorgung komplett aus erneuerbaren Energien. Dies lässt sich nicht von heute auf morgen lösen. Aber wir müssen heute unsere Hausaufgaben machen, sprich die planerischen Ziele definieren und festlegen, damit sie in die Raumordnung entsprechend aufgenommen werden.
Wir wissen, dass der Atomausstieg nicht ohne die Brückentechnologie der fossilen Energieträger Gas und Kohle machbar ist. Daher ist es wichtig, hierfür die Entwicklungsziele zu definieren. Es darf aber keinen Freifahrtschein für den uneingeschränkten Bau neuer Großkraftwerke geben.
Dabei muss aber auch klar sein, dass neue Kohlekraftwerke nicht mehr nötig sind. Wenn Kohle als Energieträger genutzt wird, dann darf dies nur unter der Prämisse der rationellsten Verwendung geschehen.
Gerade vor dem Hintergrund der bei uns im Land geführten CCS-Debatte und dem einstimmigen Beschluss des Landtages hierzu ist der Neubau von Kohlekraftwerken abzulehnen.