Protocol of the Session on March 23, 2011

In jeder Stadt, auf jedem Dorf finden wir genug Rentierlichkeits-Hotspots für KWK-Maschinen. Ein Beispiel: die Behindertenwerkstatt in Eckernförde, ein mittelständiges Unternehmen mit 200 Beschäftigten mit Wäscherei. Die haben eine hochrentierliche KWK-Maschine. Sie sind auch nicht die Einzigen: WoBau, Kreiskrankenhaus, Einzelhandel und so weiter - es gibt jetzt schon um die 20 Ob

jekt-KWK in Eckernförde, und es könnten 200 bis 300 sein.

Eine Heizung hält 12 bis 20 Jahre. Wir könnten also in einer Dekade die Hälfte aller Heizungen durch Blockheizkraftwerke ersetzen. Das ist eine Brücke in die Energiezukunft, und nicht Ihre Atom- und Kohlekraftwerke.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie vereinzelt bei SPD und SSW)

Diese KWK-Brücke können wir auch heute sofort betreten. Die Einnahmen aus der Stromerzeugung bleiben in Eckernförde und nähren nicht einen Großkonzern mit Sitz in München.

(Zuruf des Abgeordneten Hans-Jörn Arp [CDU])

Die Strategie des Ausbaus von Objekt-KWK ist ein regionalwirtschaftliches Förderprogramm.

Thema Netz: Wir regen an - wenn wir schon auf der Übertragungsnetz-Ebene solche erheblichen Ausbauerfordernisse haben -, diese auf der 110KV-Ebene grundsätzlich verpflichtend als Erdkabel auszuführen.

Ich freue mich auf die Diskussion dieser energiewirtschaftlich hochbrisanten Themen in den Ausschüssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Petra Nicolaisen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW versuchen die Fraktionen, ihre energiepolitischen Vorstellungen und die Vermeidung des Flächenverbrauchs in der Landesplanung festzuschreiben.

Der Ansatz mag ja richtig sein,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ist die rechtliche Grundlage für die Landesplanung. Hier setzt der neue Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 die Leitlinien.

Doch nun zum Gesetzentwurf: In § 2 Landesentwicklungsgrundsätzegesetz soll eingefügt werden ich zitiere aus der Begründung -:

„Mit Grund und Boden ist daher äußerst sparsam umzugehen.“

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

„In die Leitvorstellungen zur Landesentwicklung ist die weitgehende Vermeidung des Flächenverbrauchs bei neuen Baumaßnahmen aufzunehmen.“

Ich empfehle, hier den neuen Landesentwicklungsplan zur Hand zu nehmen. Innenentwicklung und Verdichtung sind keine neuen Erfindungen, liebe Oppositionsparteien. Im Landesentwicklungsplan 2010 heißt es hierzu auf Seite 50 zur städtebaulichen Entwicklung:

„Die Inanspruchnahme neuer Flächen soll landesweit reduziert werden. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden - hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung …; - sollen Möglichkeiten für eine städtebaulich angemessene Verdichtung bestehender oder geplanter Bauflächen genutzt werden …“

Ähnliche Grundsätze gelten für die gewerbliche Entwicklung. Ich zitiere aus dem Landesentwicklungsplan:

„Vor der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden geeignete Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte genutzt werden …“

Die CDU-Fraktion vertraut auf die Verantwortlichkeit der kommunalen Ebene und sieht hier keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

(Beifall bei der CDU - Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!)

In § 11 Landesentwicklungsgrundsätzegesetz, der die Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Stoffwirtschaft regelt, möchten Sie die Bevölkerung mit ausreichenden, umweltverträglichen und möglichst preiswerten Energiedienstleistungen versorgt wissen. Der Einsatz von einheimischen und regenerativen Energieträgern soll dabei eingesetzt werden. Auch diesen Grundsatz finden Sie, liebe antragstellende Fraktionen, im Landesentwicklungsplan 2010.

Der Windenergie kommt sowohl unter energieund klimapolitischen als auch unter wirtschaftli

(Detlef Matthiessen)

chen Gesichtspunkten eine besondere Rolle zu. Die Ausweisung zusätzlicher Windeignungsgebiete auf 1,5 % der Landesfläche ist zügig umzusetzen. Der neue Abstands- und Höhenerlass schafft die entsprechenden Rahmenbedingungen, damit Schleswig-Holstein weiterhin ein attraktiver Investitionsstandort bleibt.

Regionalpläne, Abstandserlass und weitere Kriterien aus dem LEP bilden aus unserer Sicht eine Grundlage, die eine Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes überflüssig macht.

Die atomare Katastrophe in Japan hat bei allen Mitgliedern meiner Fraktion zum Nach- und bei vielen sogar zum Umdenken in Bezug auf die Zukunft der Energieversorgung Schleswig-Holsteins geführt. Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf den Entschließungsantrag von CDU und FDP von heute Morgen. Wir setzen auf den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Es werden aber auch konventionelle Energieformen übergangsweise weiterhin benötigt, bis die erneuerbaren Energieformen so weit ausgebaut sind, um die Stromversorgung übernehmen zu können.

Entscheidend für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist in meinen Augen auch ein rasanter Ausbau der Netze. Dies muss über das Energieleitungsausbaugesetz des Bundes vorangetrieben werden. Dafür haben wir uns heute Morgen klar ausgesprochen. Schleswig-Holstein soll ein starker Wirtschaftsstandort mit einem neuen Energiemix aus erneuerbaren Energien werden. Das muss das Ziel sein. Die Einführung der CCS-Technik wird es mit der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein nicht geben.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Hier steht uns für das laufende Jahr ein neues Energie- und Klimaschutzkonzept ins Haus.

Sehr geehrte antragstellende Fraktionen, im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz wird in § 6 noch einmal auf die ökologische Qualitätssicherung des Raumes verwiesen. Das bestehende Recht finden Sie für Ihren Antrag bereits im LEP. Im LEP unter Punkt 3.5.1 steht der Hinweis, dass die verschiedenen Energieträger, modernen Anlagen und Technologien so zu nutzen und zu entwickeln sind, dass eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgung ermöglicht wird.

Wir sehen als CDU-Fraktion keinen weiteren Handlungsbedarf, würden es aber mit Ihnen im Ausschuss noch einmal erörtern, falls Bedarf besteht.

(Beifall bei CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie jetzt bitte mit mir gemeinsam auf der Tribüne Damen und Herren der Seniorenunion Leck. - Seien Sie uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Regina Poersch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon 2008 haben wir hier über einen Vorschlag zur Änderung des LEGG gesprochen. Seinerzeit war es ein Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen. Es ging um neue Leitlinien in der Energieversorgung. Damals habe ich gesagt, dass der Antrag durchaus Charme hatte, wir aber der Meinung waren, dass man das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz grundsätzlich und in Gänze diskutieren sollte, auch losgelöst von der Tagespolitik. Wie es dann manchmal aber so mit Gesetzentwürfen geht: Der Entwurf ist über die erste Lesung nicht hinausgekommen. Er wurde zwar in die Ausschüsse überwiesen, fiel aber durch die Neuwahl im Jahr 2009 der Diskontinuität anheim. Das sollte an dieser Stelle wenigstens einmal erwähnt werden.

Nun geht es darum, ganz grundsätzlich und mit Gesetzeskraft zu beschreiben, wo unser Land hingehen soll, was die Idee für die Entwicklung unseres Landes ist. Frau Kollegin Nicolaisen, da ist mir der Landesentwicklungsplan eine wichtige Hilfe, und wir haben rund um den LEP sehr konkret diskutiert. Er hat aber eben keine Gesetzeskraft. Er unterscheidet auch Grundsätze und Ziele der Landesentwicklung. Wenn wir es aber „nur“ mit einem Grundsatz zu tun haben, geht es nicht weit genug.

Eine Anregung - insbesondere aus den Kommunen - rund um den LEP war: Schreibt doch bitte auch den Grundsatz der Innenverdichtung als eigenen Grundsatz der Landesentwicklung in das Gesetz. Schreibt hinein „die Nachverdichtung von bestehenden Siedlungsteilen“ anstelle von „neuen Flächenversiegelungen am Ortsrand“.

(Beifall bei der LINKEN)

Das steht im Landesentwicklungsplan, das steht im Baugesetzbuch. Wirklich weit hat uns das bisher aber nicht gebracht. Denn noch immer gehen wir

(Petra Nicolaisen)

mit unserem Boden viel zu sorglos um. Noch immer geben wir der zusätzlichen Versiegelung von Flächen den Vorrang vor einer Nachnutzung bereits versiegelter Flächen, wenn - das spüren vor allem die Kommunen - ein Investor mit Arbeitsplätzen winkt oder womöglich droht, sie abzuziehen, wenn er nicht genau an dem von ihm vorgeschlagenen Standort die notwendigen Genehmigungen erhält. Nach dem Baugesetzbuch den Grundsatz der Nachverdichtung nun auch als eigenen Entwicklungsgrundsatz des Landes zu formulieren, das ist eines der Ziele unseres heutigen Vorschlags zur Änderung des LEGG.

(Beifall beim SSW)

Es geht nicht um die Vergrämung von Investoren, sondern es geht um die Hilfestellung für selbstbewusste kommunale Stadt- und Ortsentwicklung. Kein Geringerer als der Umweltreferent des Deutschen Bauernverbandes schreibt uns ins Stammbuch, dass das Ziel aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, den Flächenverbrauch auf täglich 30 ha zu reduzieren, in weite Ferne gerückt ist. Im Gegenteil sind es täglich circa 94 ha, das ist mehr als das Dreifache, die unwiederbringlich verloren gehen.

In den Jahren von 1992 bis 2009 gingen mehr als 780.000 ha Fläche durch Versiegelung unwiederbringlich verloren. Verloren sind sie nicht nur für Natur und Landschaft, sondern zum Beispiel auch für den Ackerbau und damit für unsere Ernährungssicherung. Innerorts liegen aber bereits versiegelte Flächen brach. Da stimmt doch etwas nicht.

Die Reduzierung der Flächenversiegelung soll also kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir meinen es ernst und legen Ihnen deshalb heute unseren gemeinsamen Vorschlag zur Änderung des LEGG vor. Frau Kollegin Nicolaisen, weitere Vorschläge sind ausdrücklich willkommen. Deswegen wollen wir anhand des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen diskutieren und auch erfahren, was Ihre Vorstellungen sind.